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23. August 2011: Von Stefan Kondorffer an Thore L.
Absolut. Gerade in den Sommerferien und bei nur wenigen guten Tagen sind da auch diese Horden von Segelfliegern ;) Finde das übrigens beeindruckend, dass die ohne rechtlichen Druck quasi die gesamte mitteleuropäische Flotte innerhalb von 5-6 Jahren mit einem tollen System bestückt haben. Da war doch mal ein Artikel in PuF, da war das technisch noch ein bisschen in Frage gestellt, ob für Motorflugzeuge überhaupt sinnvoll - kann man den nicht vielleicht mal um ein Theoriestück zum PowerFlarm ergänzen? Da sollen ja die Reichweitenprobleme gelöst sein...@ Jan Brill
24. August 2011: Von Hubert Eckl an Stefan Kondorffer

Zwei ganz einfach Erklärungen: Es ist relativ billig und es braucht keinen bürokratischen ZTirkus wie minor exchange und anderen Unfug. Kaufen, reinschrauben oder -kleben. Und jut isses! Das könnte so laufen mit neuen Funkgeräten, Xpondern und all die netten Avionicals... Will ein neues Funkgerät statt meines ollen Becker 2009.. Aber was kostet so ein " Autoradio mit umgekehrten Vorzeichen" locker 2 Mille incl. " Papaierverkabelung". Dafür kann ich sehr viel Benzin kaufen und mit dem alten fliegen.

24. August 2011: Von Urs Wildermuth an joy ride

Ich HATTE mehrere Jahre eine Cessna 150 IFR. Wo liegt das Problem?

IFR muss ja nicht heissen im schweren Wetter IMC rumzugeigen. IFR kann aber sehr wohl heissen, bei gutem Wetter mit einfacherem Routing und kontrolliert zu fliegen, kann heissen dass man in Norditalien halt FL090 zwischen SRN und GEN fliegt anstatt auf 2000 ft GND in der Hitzeturbulenz zu sitzen, kann auch druchaus mal heissen dass man eine unkritische IMC Schicht durchfliegen kann. Legal, safe. Und sowas geht mit einer C150, die dafür nun wirklich keinen AP braucht, genau so wie mit einer Vergasermooney oder einer Cheetah. Klar ist ein AP komfortabler, aber wieso als Gesetz? Wieso muss ich mit einem 90 kt Flieger zwingend einen geslavten Kompass haben? Dort geht das auch ohne. Mein NARCO DGO 10 hat jedenfalls für die Cessna mehr als gereicht. Damals kamen alle: POAH, ein HSI in einer C150, bist Du deppert? Nee, war ich nicht, wollte ich. Aber wieso vorgeschrieben? Wie ein Vorposter hier geschrieben hat: Equipment notwendig für die Route. Punkt. Alles andere ist Zugemüse.

Wenn wir bei jedem Gesetz sofort mit dem Worst Case Szenario daherkommen, führt das in die Paralyse. Und genau dorthin steuert die Ueberregulation und das nicht nur, aber sehr ausgeprägt in der Aviatik. Und wohin das führt sehen wir: Kostenexplosion, weniger aktiv geflogene Flugzeit (was eine massive Sicherheitseinbusse ist), Rechtsunsicherheit (welches Wunderteil brauch ich morgen???), kaum IFR Piloten wegen der irren Theorie.... wollen wir das wirklich? Ich gewinne hier bald den Eindruck, es gibt selbst hier Leute die das völlig in Orndung finden...

Je mehr Selbstverantwortung man einem Menschen wegnimmt, desto mehr Freiheit verliert er auch und desto mehr wird der Gesetzgeber zur "Nanny". Wollen wir das? Ich bestimmt nicht.

Beste Grüsse

Urs

24. August 2011: Von Stefan Kondorffer an Hubert Eckl
Die Funkgeraete- und Trandponderpreise der großen Hersteller sind alle derart ähnlich, dass man ohnehin mal das Bundeskartellamt dezent darauf hinweisen könnte.
24. August 2011: Von Stefan Kondorffer an Urs Wildermuth
Bravo Urs!
24. August 2011: Von Max Sutter an Stefan Kondorffer
Vermutlich lassen die alle nach den gleichen Vorgaben in China bei Flextronics oder Foxconn fertigen und haben darum auch einheitliche EK's. Da wäre es widersinnig, wenn bei gleicher Kalkulation die VK's unterschiedlich würden ;-) Die können also einem Kartellverfahren so unbeschwert entgegensehen wie z.B. derzeit die Ölgesellschaften ...
24. August 2011: Von Hubert Eckl an Max Sutter

....ausserdem wird man mangels öffentlichen Interesses nicht tätig werden, gehört die Kundschaft doch einer soziologisch vernachlässigbaren Schicht an... ;-)

24. August 2011: Von  an Hubert Eckl
Nur mal zur Info.Bin gerade mit der AOPA Schweiz in Mazedonien. Einem Flieger sind wegen Hitze beide IPads in der Luft stehen geblieben...
25. August 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Zu Mazedonien musst Du mir unbedingt berichten Wolff!
25. August 2011: Von  an Stefan Kondorffer
Bericht folgt. Waren erst in Dubrovnik, dann Tivat dann Ohrid Mazedonien und morgen Tirana Albanien.
25. August 2011: Von Olaf Musch an 
Wart Ihr VFR oder IFR unterwegs?

Die Airliner, die jetzt die iPads als EFB einsetzen, haben ja immerhin den Vorteil, dass die Cockpits klimatisiert sind und die Hitze dort nicht so groß werden sollte.
Aber wie im anderen Thread schon geschrieben: Ich würde ja gerne mal ein iPad im Heli ausprobieren, habe aber einfach auch keine Hand frei, mir das Ding nach jedem Manöver so zu drehen, dass ich noch was lesen kann.
Das geht mit der Papierkarte auf dem Kniebrett deutlich einfacher.
Die andere Variante wäre ein Ram-Mount, aber dafür ist es dann wieder recht eng oder nimmt viel Sicht nach draußen weg.
Für mich wäre ein Co, der so ein Ding hält und bedient, sinnvoll, aber dann habe ich keinen Platz mehr für Paxe, die größer sind als meine Tochter ;-)

Olaf
25. August 2011: Von  an Olaf Musch
Hallo, wir waren nur IFR unterwegs, andere der Gruppe sind zum Teil VFR geflogen. War kein Problem...
25. August 2011: Von Urs Wildermuth an 

Wolfgang,

bei mir fiel wegen der Hitze das Garmin 296 aus, ebenso machte der Shadin Fuelcomputer Theater, der Galaxy Pad funktionierte perfekt während der ganzen Reise, einschliesslich Cockpittemperaturen von deutlich über 40° in Bulgarien diesen Sommer. Ebenso gestern im Auto, als er unerwarteterweise 2 Stunden in der Halterung verblieb.....

Vielleicht klagt deshalb Apple Samsung :) Angst vor dem besseren Produkt ;)

25. August 2011: Von joy ride an Urs Wildermuth
der abgang vom chef kommt nicht von ungefähr - wegen gesundheit hätte er den thron auch früher verlassen können, er wählte nur den zeitpunkt zum retardierenden moment ...
26. August 2011: Von Sebastian Vögel an Max Sutter
Vermutlich lassen die alle nach den gleichen Vorgaben in China bei Flextronics oder Foxconn fertigen und haben darum auch einheitliche EK's.

Ich vermute, dass die Herstellungskosten den geringsten Anteil ausmachen. R&D und vor allem die Zulassung verschlingen Unmengen an Geld. Ich würde nicht immer gleich das Schlimmste vermuten.
26. August 2011: Von B. Quax F. an Sebastian Vögel
Fassen wir mal zusammen. Das fliegen mir 5 Pax ist kein Problem.

Nach dem lesen des FFL Forums stellt es für mich etwa so dar: Gesetzlich ist mitnehmen von Pax auf "Kostenbeteilgungsbasis" mehr als umstritten. Bei der Interpretation des Gesetztes gehen die Meinugen stark auseinander.

Praktisch scheint es aber so das es die Executive (LBA) nicht interessiert was da passiert. Frei nach dem Motto macht doch was ihr wollt. Scheinbar gab es ja nicht mal bei Unfällen in diesem Zusammenhang Konsequenzen?

Bleibt wohl das "Haftungsrisiko" als großer Brocken übrig. Hier sollte man allerdings auch mal überdenken das selbst bei der Mitnahme eines Bekannten im PKW ein Haftungsrisiko entsteht oder?

Gibt es hier nicht Möglichkeit das die Pax eine Erklärung unterschreiben wo man die "Haftung" ausschließt und bestätigt wird das kein Geld geflossen ist (Rundflug Geschenk, Freund, Bekannter usw.)?

Beim Skippertraining, wird auch eine Vereinbarung unter den Teilnehmer getroffen nach dem Motto: Zufällig sitzen hier sechs Leute die das Boot gemeinsam gecharter haben, zufällig ist ein erfahrener Skipper dabei und der wird rein Zufällig zum Skipper ernannt.

Damit wird keine Beföderungsvertrag geschlossen und es ist keine "Reise" im Juritischen Sinne! Auch hier gibt es wohl Haftungsgründe für das Vorgehen. Selbst beim segeln kann man sich verletzen oder sogar zu tode kommen!

Björn
26. August 2011: Von Sönke Springer an B. Quax F.
"Bleibt wohl das "Haftungsrisiko" als großer Brocken übrig. Hier sollte man allerdings auch mal überdenken das selbst bei der Mitnahme eines Bekannten im PKW ein Haftungsrisiko entsteht oder?

Gibt es hier nicht Möglichkeit das die Pax eine Erklärung unterschreiben wo man die "Haftung" ausschließt und bestätigt wird das kein Geld geflossen ist (Rundflug Geschenk, Freund, Bekannter usw.)?"

Mal meine 2Cents:
Zum Thema Haftung gleich eine Sache vorweg: Ich fliege selbst gegen Kostenbeteiligung, sonst könnte ich als Student mir das Fliegen nicht leisten. Nach Rücksprache eines Anwalts ist das auch safe.
Ich fliege eine C172 mit dann 3 Paxen/Freunden.
Ich habe einiges an Paperwork gelesen und habe nichts gefunden, was dem im Wege stehen sollte. Entscheidend ist, dass ich keine Werbung mache, das nicht gewerblich mache und keine Gewinnabsicht verfolge.
Wofür gibt es denn die Passagierhaftlichtversicherung? - Die natürlich nicht haftet, wenn ich grob fahrlässig handel.

Dann zur Unterschrift der Paxen: Ich meine mich ganz dunkel an eine Frage aus der PPL-Theorie zu erinnern, wonach ein pauschaler Haftungsausschluss ungültig ist. Aber wozu soll der gut sein? Wenn ich mir keine "groben" Schnitzer erlaube sind die Passagiere durch Haftpflicht und das Flugzeug durch die Kasko abgedeckt.
Mache ich einen Denkfehler?
26. August 2011: Von Philipp Tiemann an Sönke Springer

Im Prinzip nicht. Und gegen entgeltliche (aber eben nicht-gewerbliche) Flüge ist mit einem maximal 4-sitzigen D-registrierten Flugzeug in der Tat absolut nichts zu sagen.

Leider ist es aber im Leben manchmal so, dass einem dumme "Fehler" unterlaufen, die dann als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden, und dann ist man unter Umständen richtig tief drin im Dreck ... Aufgrund dieser Gefahr (Verklagung durch Angehörige des Geschädigten) fliegen viele Leute überhaupt nicht mehr mit Passagieren. Das wiederum aber ist der Anfang vom Ende der Allgemeinen Luftfahrt wie wir sie kennen...Erstens weil sich wie du sagst ohne Kostenteilung viele das Fliegen gar nicht mehr leisten könnten, aber zweitens vor allem weil ohne Passagierflüge (=Transfer des "Flieger-Virus") kein Pilotennachwuchs mehr entsteht. Das ist doch genau genommen das größte Problem der AL (nicht nur in Europa, sondern insbesondere auch in Amerika...alles alte Säcke an den Flugplätzen!).

..und wenn dann noch irgendwelche "Autoritätspersonen" (Flugleiter, Fluglehrer) kolportieren, man dürfe als PPLer (unentgeltlich wohlgemerkt) nicht mit mehr als 3 Paxen fliegen...na dann gute Nacht...

27. August 2011: Von Sebastian Vögel an B. Quax F.
Gibt es hier nicht Möglichkeit das die Pax eine Erklärung unterschreiben wo man die "Haftung" ausschließt und bestätigt wird das kein Geld geflossen ist (Rundflug Geschenk, Freund, Bekannter usw.)?

Ja, die Möglichkeit besteht. Das haben wir früher in meinem Segelflugverein auch so gemacht, bevor jemand einen Schnupperflug absolviert hat. Hat bei uns ein Jurist aus dem Verein aufgesetzt.

Richtig ist aber die Anmerkung, dass dadurch die Haftung nur auf das gesetzliche Minimum reduziert werden kann. Und genau das muss auch drinstehen, sonst gilt der Vertrag als sittenwidrig und man haftet wieder unbegrenzt weil ungültig. Da ich nicht mehr im Verein bin - habe Segelflug aus Zeitgründen aufgegeben - habe ich aber den Text auch nicht vorliegen.

Persönlich mache ich das immer so, dass ich kein Geld nehme und keinen schriftlichen Vertrag abschließe.

Grüße
Sebastian

27. August 2011: Von Joachim P. an Sebastian Vögel

... gabs da nicht auch mal Meinungen, man solle solche Flüge nur mit Beförderungsvertrag durchführen?

Argumentation war glaube ich, dass man als PIC ohne Grenze haftet und als Luftfrachtführer nur begrenzt.

joe

27. August 2011: Von joy ride an Joachim P.
das ist leider mehr als eine meinung - das ist juristische realität:

- keine schriftliche vereinbarung bedeutet haftung nach BGB. hier ist der grad der fahrlässigkeit unerheblich, und der pilot steht somit immer mit einem fuß im gefängnis, und mit den millionen bei den hinterbliebenen (extrembeispiel aus dem realen leben: verlust eines passagieren im meer - ohne totenschein zahlt seine eigene lebensversicherung nichtmal das elemntarste an seine 2 frauen und 7 kinder, der überlebende pilot hat nichts mehr zu lachen, weil er nachweislich für schadensersatz haftbar ist, und in dolchen fällen geht das über sehr viele millionen)

- ein nachweislicher beförderungsvertrag kann haftung nach "warschauer abkommen" reduzieren, wenn explizit erwähnt und dem passagieren klargemacht. dies bedeutet, die haftung wird ziemlich genau auf vorhandene versicherungen reduziert (CSL).
siggi hat sogar empfohlen: "bitte dieses ticket (beförderungsvertrag) an einem sicheren ort aufbewahren - NICHT INS FLUGZEUG NEHMEN" - ich weiss nicht, warum siggi diese "Rundflugtickets" nicht mehr auf eddh anbietet, die logik des haftungsausschlusses klingt für mich immer noch gut und aktuell, das beförderungsentgelt ist davon völlig unbetroffen

haftbare grüße,
udo
27. August 2011: Von Joachim P. an joy ride
hab noch mal gegoogelt.

Meinst Du das hier?

https://www.toegel-web.de/fliegen/formulare/Ticket fuer Rundfluege.pdf

Da ist auf der zweiten Seite auch der juristische Hintergrund erklärt.

lg
joe
27. August 2011: Von joy ride an Joachim P.
genau das hatte siggi. schade dass es nicht aktuell gehalten wird, die dm beträge passen nicht mehr zur csl. ich befürchte es gibt weitere juristische hintergründe/verästelungen.
27. August 2011: Von Sebastian Vögel an joy ride
Hier gibt es eine neuere Version davon: Beförderungsvertrag
28. August 2011: Von Alfred Obermaier an joy ride

Lieber Udo, das hört sich nach "Stochern mit der Stange im Nebel" an. Dabei ist es ganz einfach, gewissermassen "babyleicht".

Ob ich einen Fremden im Flugzeug im Auto oder auf dem Fahrrad, gegen Bezahlung oder ohne Bezahlung, mitnehme ist haftungsmäßig völlig"wurscht". Ich hafte nach BGB Grundsätzen für mein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, letztlich in unbegrenzter Höhe. Ein Mitverschulden des Passagiers reduziert zwar die Haftung, nur muss ich es eben beweisen.

Vereinbare ich dagegen mit dem Fremden eine Haftung nach den Grundsätzen des "Beförderungsvertrages", dann nehme ich ein Haftungsprivileg in Anspruch, dh, ich unterliege einer verschärften Haftung aber der Höhe nach begrenzt.

Die CSL (Combinde Single Limit) ist lediglich die Kombination von Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung in einer Versicherungsform, vergleichbar mit der Kraftfahrzeughaftpflichtpolice (Anpassung an gesetzliche Normen).

Übrigens, die Lebensversicherung zahlt immer wenn bei der versicherte Person der Todesfall eintritt. Es gibt hier nur ganz wenige klar definierte Ausnahmen (Selbstmord kurz nach Abschluß der Versicherungspolice, etc.). Die Aussage die Lebensversicherung würde bei einem Flugunfall nicht bezahlen ist schlicht unzutreffend (es sei denn der vorher beschriebene Tatbestand.


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