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26. August 2011: Von Sebastian Vögel an Max Sutter
Vermutlich lassen die alle nach den gleichen Vorgaben in China bei Flextronics oder Foxconn fertigen und haben darum auch einheitliche EK's.

Ich vermute, dass die Herstellungskosten den geringsten Anteil ausmachen. R&D und vor allem die Zulassung verschlingen Unmengen an Geld. Ich würde nicht immer gleich das Schlimmste vermuten.
26. August 2011: Von B. Quax F. an Sebastian Vögel
Fassen wir mal zusammen. Das fliegen mir 5 Pax ist kein Problem.

Nach dem lesen des FFL Forums stellt es für mich etwa so dar: Gesetzlich ist mitnehmen von Pax auf "Kostenbeteilgungsbasis" mehr als umstritten. Bei der Interpretation des Gesetztes gehen die Meinugen stark auseinander.

Praktisch scheint es aber so das es die Executive (LBA) nicht interessiert was da passiert. Frei nach dem Motto macht doch was ihr wollt. Scheinbar gab es ja nicht mal bei Unfällen in diesem Zusammenhang Konsequenzen?

Bleibt wohl das "Haftungsrisiko" als großer Brocken übrig. Hier sollte man allerdings auch mal überdenken das selbst bei der Mitnahme eines Bekannten im PKW ein Haftungsrisiko entsteht oder?

Gibt es hier nicht Möglichkeit das die Pax eine Erklärung unterschreiben wo man die "Haftung" ausschließt und bestätigt wird das kein Geld geflossen ist (Rundflug Geschenk, Freund, Bekannter usw.)?

Beim Skippertraining, wird auch eine Vereinbarung unter den Teilnehmer getroffen nach dem Motto: Zufällig sitzen hier sechs Leute die das Boot gemeinsam gecharter haben, zufällig ist ein erfahrener Skipper dabei und der wird rein Zufällig zum Skipper ernannt.

Damit wird keine Beföderungsvertrag geschlossen und es ist keine "Reise" im Juritischen Sinne! Auch hier gibt es wohl Haftungsgründe für das Vorgehen. Selbst beim segeln kann man sich verletzen oder sogar zu tode kommen!

Björn
26. August 2011: Von Sönke Springer an B. Quax F.
"Bleibt wohl das "Haftungsrisiko" als großer Brocken übrig. Hier sollte man allerdings auch mal überdenken das selbst bei der Mitnahme eines Bekannten im PKW ein Haftungsrisiko entsteht oder?

Gibt es hier nicht Möglichkeit das die Pax eine Erklärung unterschreiben wo man die "Haftung" ausschließt und bestätigt wird das kein Geld geflossen ist (Rundflug Geschenk, Freund, Bekannter usw.)?"

Mal meine 2Cents:
Zum Thema Haftung gleich eine Sache vorweg: Ich fliege selbst gegen Kostenbeteiligung, sonst könnte ich als Student mir das Fliegen nicht leisten. Nach Rücksprache eines Anwalts ist das auch safe.
Ich fliege eine C172 mit dann 3 Paxen/Freunden.
Ich habe einiges an Paperwork gelesen und habe nichts gefunden, was dem im Wege stehen sollte. Entscheidend ist, dass ich keine Werbung mache, das nicht gewerblich mache und keine Gewinnabsicht verfolge.
Wofür gibt es denn die Passagierhaftlichtversicherung? - Die natürlich nicht haftet, wenn ich grob fahrlässig handel.

Dann zur Unterschrift der Paxen: Ich meine mich ganz dunkel an eine Frage aus der PPL-Theorie zu erinnern, wonach ein pauschaler Haftungsausschluss ungültig ist. Aber wozu soll der gut sein? Wenn ich mir keine "groben" Schnitzer erlaube sind die Passagiere durch Haftpflicht und das Flugzeug durch die Kasko abgedeckt.
Mache ich einen Denkfehler?
26. August 2011: Von Philipp Tiemann an Sönke Springer

Im Prinzip nicht. Und gegen entgeltliche (aber eben nicht-gewerbliche) Flüge ist mit einem maximal 4-sitzigen D-registrierten Flugzeug in der Tat absolut nichts zu sagen.

Leider ist es aber im Leben manchmal so, dass einem dumme "Fehler" unterlaufen, die dann als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden, und dann ist man unter Umständen richtig tief drin im Dreck ... Aufgrund dieser Gefahr (Verklagung durch Angehörige des Geschädigten) fliegen viele Leute überhaupt nicht mehr mit Passagieren. Das wiederum aber ist der Anfang vom Ende der Allgemeinen Luftfahrt wie wir sie kennen...Erstens weil sich wie du sagst ohne Kostenteilung viele das Fliegen gar nicht mehr leisten könnten, aber zweitens vor allem weil ohne Passagierflüge (=Transfer des "Flieger-Virus") kein Pilotennachwuchs mehr entsteht. Das ist doch genau genommen das größte Problem der AL (nicht nur in Europa, sondern insbesondere auch in Amerika...alles alte Säcke an den Flugplätzen!).

..und wenn dann noch irgendwelche "Autoritätspersonen" (Flugleiter, Fluglehrer) kolportieren, man dürfe als PPLer (unentgeltlich wohlgemerkt) nicht mit mehr als 3 Paxen fliegen...na dann gute Nacht...

27. August 2011: Von Sebastian Vögel an B. Quax F.
Gibt es hier nicht Möglichkeit das die Pax eine Erklärung unterschreiben wo man die "Haftung" ausschließt und bestätigt wird das kein Geld geflossen ist (Rundflug Geschenk, Freund, Bekannter usw.)?

Ja, die Möglichkeit besteht. Das haben wir früher in meinem Segelflugverein auch so gemacht, bevor jemand einen Schnupperflug absolviert hat. Hat bei uns ein Jurist aus dem Verein aufgesetzt.

Richtig ist aber die Anmerkung, dass dadurch die Haftung nur auf das gesetzliche Minimum reduziert werden kann. Und genau das muss auch drinstehen, sonst gilt der Vertrag als sittenwidrig und man haftet wieder unbegrenzt weil ungültig. Da ich nicht mehr im Verein bin - habe Segelflug aus Zeitgründen aufgegeben - habe ich aber den Text auch nicht vorliegen.

Persönlich mache ich das immer so, dass ich kein Geld nehme und keinen schriftlichen Vertrag abschließe.

Grüße
Sebastian

27. August 2011: Von Joachim P. an Sebastian Vögel

... gabs da nicht auch mal Meinungen, man solle solche Flüge nur mit Beförderungsvertrag durchführen?

Argumentation war glaube ich, dass man als PIC ohne Grenze haftet und als Luftfrachtführer nur begrenzt.

joe

27. August 2011: Von joy ride an Joachim P.
das ist leider mehr als eine meinung - das ist juristische realität:

- keine schriftliche vereinbarung bedeutet haftung nach BGB. hier ist der grad der fahrlässigkeit unerheblich, und der pilot steht somit immer mit einem fuß im gefängnis, und mit den millionen bei den hinterbliebenen (extrembeispiel aus dem realen leben: verlust eines passagieren im meer - ohne totenschein zahlt seine eigene lebensversicherung nichtmal das elemntarste an seine 2 frauen und 7 kinder, der überlebende pilot hat nichts mehr zu lachen, weil er nachweislich für schadensersatz haftbar ist, und in dolchen fällen geht das über sehr viele millionen)

- ein nachweislicher beförderungsvertrag kann haftung nach "warschauer abkommen" reduzieren, wenn explizit erwähnt und dem passagieren klargemacht. dies bedeutet, die haftung wird ziemlich genau auf vorhandene versicherungen reduziert (CSL).
siggi hat sogar empfohlen: "bitte dieses ticket (beförderungsvertrag) an einem sicheren ort aufbewahren - NICHT INS FLUGZEUG NEHMEN" - ich weiss nicht, warum siggi diese "Rundflugtickets" nicht mehr auf eddh anbietet, die logik des haftungsausschlusses klingt für mich immer noch gut und aktuell, das beförderungsentgelt ist davon völlig unbetroffen

haftbare grüße,
udo
27. August 2011: Von Joachim P. an joy ride
hab noch mal gegoogelt.

Meinst Du das hier?

https://www.toegel-web.de/fliegen/formulare/Ticket fuer Rundfluege.pdf

Da ist auf der zweiten Seite auch der juristische Hintergrund erklärt.

lg
joe
27. August 2011: Von joy ride an Joachim P.
genau das hatte siggi. schade dass es nicht aktuell gehalten wird, die dm beträge passen nicht mehr zur csl. ich befürchte es gibt weitere juristische hintergründe/verästelungen.
27. August 2011: Von Sebastian Vögel an joy ride
Hier gibt es eine neuere Version davon: Beförderungsvertrag
28. August 2011: Von Alfred Obermaier an joy ride

Lieber Udo, das hört sich nach "Stochern mit der Stange im Nebel" an. Dabei ist es ganz einfach, gewissermassen "babyleicht".

Ob ich einen Fremden im Flugzeug im Auto oder auf dem Fahrrad, gegen Bezahlung oder ohne Bezahlung, mitnehme ist haftungsmäßig völlig"wurscht". Ich hafte nach BGB Grundsätzen für mein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, letztlich in unbegrenzter Höhe. Ein Mitverschulden des Passagiers reduziert zwar die Haftung, nur muss ich es eben beweisen.

Vereinbare ich dagegen mit dem Fremden eine Haftung nach den Grundsätzen des "Beförderungsvertrages", dann nehme ich ein Haftungsprivileg in Anspruch, dh, ich unterliege einer verschärften Haftung aber der Höhe nach begrenzt.

Die CSL (Combinde Single Limit) ist lediglich die Kombination von Halter- und Passagierhaftpflichtversicherung in einer Versicherungsform, vergleichbar mit der Kraftfahrzeughaftpflichtpolice (Anpassung an gesetzliche Normen).

Übrigens, die Lebensversicherung zahlt immer wenn bei der versicherte Person der Todesfall eintritt. Es gibt hier nur ganz wenige klar definierte Ausnahmen (Selbstmord kurz nach Abschluß der Versicherungspolice, etc.). Die Aussage die Lebensversicherung würde bei einem Flugunfall nicht bezahlen ist schlicht unzutreffend (es sei denn der vorher beschriebene Tatbestand.

28. August 2011: Von joy ride an Alfred Obermaier
Die Aussage die Lebensversicherung würde bei einem Flugunfall nicht bezahlen ist schlicht unzutreffend

darüber war nicht die rede. lediglich dass lebensversicherungen erst im todesfall bezahlen - dafür wird nur und nur ein todesschein anerkannt. für ein fliegerisches problem, also für haftung des piloten, gilt auch das verschollen-beleiben im meer - wofür in dem bekannten fall über sehr lange zeit (ich glaube jahre) kein totenschein ausgestellt wurde. zum glück wurde er irgendwann an land gespült.
5. September 2011: Von Alfred Obermaier an joy ride

Udo, das ist korrekt.
Der Todesfall muss nachgewiesen oder (durch Totenschein) glaubhaft gemacht werden.
Dann zahlt die Lebensversicherung die vereinbarte Summe an die Erben oder die Begünstigte(n)

5. September 2011: Von Max Sutter an Alfred Obermaier
Weder Todes- noch Totenschein - das Dokument heißt (zumindest in Deutschland) Sterbeurkunde.

5. September 2011: Von joy ride an Max Sutter

das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.
ausser dass sie nacheinander erwirkt werden können.

Totenschein

Sterbeurkunde

5. September 2011: Von Max Sutter an joy ride
Sie lieben Widerspruch?

das eine hat nichts mit dem anderen zu tun

Habe ich je das Gegenteil behauptet? Die Versicherung braucht in jedem Fall eine Sterbeurkunde. Einen Totenschein braucht sie im Haftpflichtfall oder wenn die Versicherungsleistung im Todesfall an besondere Bedingungen gekoppelt ist (z.B. Todesart Krankheit/Unfall, vereinbarte Leistungsausschlüsse etc.)
7. September 2011: Von Alfred Obermaier an Max Sutter

Forum hat meines Wissens keine Vorgaben zur Sprachbenutzung, dh sowohl Umgangssprache (Totenschein)als auch Hoch- oder Amtsdeutsch (Sterbeurkunde), in deutsch oder denglisch, sind zulässig. Wenn Umgangssprache nicht verstanden wird, dann bitte in der Signatur kenntlich machen.

Danke

7. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Alfred Obermaier
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