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18. August 2011: Von Wolfgang Lamminger an Uwe Kaffka

bei den o. g. Antworten auf die Frage sind immer die Begriffe "gewerblich" und "gegen Entgelt" relevant.

Die Fragestellung im Eingangsbeitrag lautet aber ganz allgemein

"Gibt es eine Vorschrift die die max. Anzahl an Paxen bei einem Privatpiloten regelt?"

Hierbei gilt doch in erster Linie folgendes zu beachten:

  • hat der Pilot ein passendes Class-Rating oder Type-Rating für das Flugzeug? sind die Voraussetzungen des "Vertrautmachens" erfüllt?
  • erfüllt der Pilot die Voraussetzungen für die Mitnahme von Fluggästen (90-Tage-Regel)?
  • erfüllt das Flugzeug die Voraussetzungen? Zulässige Anzahl an Passagiersitzen gemäß POH und Versicherungsschutz (Passagierhaftpflichtversicherung)?

Eine zusätzliche Begrenzug der mitzunehmenden Passagiere gibt es nicht.

Würden anderslautende Regelungen dem entgegenstehen, dürfte kein Privatpilot Flugzeuge der Muster PA46 Malibu, Cessna C210/P210, Partenavia P68, PC 12, BE90, usw. betreiben.

Die Fragestellung der "Gewerblichkeit" und der "Entgeltnahme" bleibt hiervon natürlich unberührt. Dazu gibt es weiterführende Regelungen, die bereits oben zitiert wurden.

Gruß

Wolfgang

18. August 2011: Von  an Wolfgang Lamminger
"Eine zusätzliche Begrenzug der mitzunehmenden Passagiere gibt es nicht."

stimmt.

Früher war ein (basis) PPL A auf max. 2000 kg begrenzt, mit JAR-FCL ist das entfallen.... wissen viele nicht. Seit JAR-FCL gibt es KEINE Gewichtsbegrenzung mehr (ausnahmsweise was positives)!

18. August 2011: Von Olaf Musch an Wolfgang Lamminger
Stimmt, bei nichtgewerblichen Flügen und ohne Entgeltnahme, gibt's wohl keine Begrenzung.
Mit dem 08/15-SEPpeL (Single Engine Piston Land) PPL dürfte es - ja, was eigentlich?
Welche Maschine ist die mit den meisten Passagierplätzen, die Single Engine Piston Land ist?
Pilatus PC-12 (muss dazu nicht schon ein High Performance Rating her)? Antonov AN-2? Was gibt's denn da so in der Größenordnung?

Olaf
18. August 2011: Von Flieger Max Loitfelder an Olaf Musch
PC12 sollte immer noch SET sein....

An-2 ist vermutlich ein heisser Tip.
18. August 2011: Von Olaf Musch an Flieger Max Loitfelder
Jo, das mit der PC-12 kann stimmen, bin da ahnungslos, weil Drehflügler-Flieger ;-)

Antonov ist aber auch 'ne heiße Kiste. Habe mal die Maschine in Ballenstedt starten sehen, als ich mit dem Heli da Platzrunden gedreht habe. Den Krach habe ich sogar noch im Heli gehört, der nicht das leiseste Fluggerät ist ;-)

Olaf
18. August 2011: Von Stefan Kondorffer an Olaf Musch
Ja, ist die AN2, dicht gefolgt von der DHC3. Wenn wir SET mit reinnehmen, dann gewinnt wieder fie AN3T auf dem geteilten ersten Platz mit der Caravan gefolgt von der Turbo Otter. Alle werden überstrahlt von der Connie an einem schlechten Tag.
19. August 2011: Von Wolfgang Lamminger an 

die weiteren Voraussetzungen dazu sind Link: hier geregelt.

Die Frage ob eine Privatpilotenlizenz oder Berufspilotenlizenz zu Grunde liegt, stellt sich dabei nicht.

nach JAR-FCL 1.110: "... berechtigt die Privatpilotenlizenz zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr." (Ausnahmen sind berufsmäßige Tätigkeit als Fluglehrer und Schleppen von Gegenständen)


nach JAR-FCL 1.150: "... ist der Inhaber einer CPL(A) berechtigt

(1) alle Rechte einer PPL(A) auszuüben;

(2) als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Flugzeugen tätig zu sein, die nicht zur gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden;

(3) als verantwortlicher Pilot bei der gewerbsmäßigen Beförderung auf Flugzeugen mit einem Piloten tätig zu sein;

... "






19. August 2011: Von Intrepid an Olaf Musch
AN-2 ist wohl die günstigste Möglichkeit, kein HPA, kein MCC. PPL(A) reicht. Man braucht nur die Unterschiedsschulung auf Spornrad, Verstellpropeller und Kompressortriebwerk.

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