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§20 LuftVG, Absatz 1: (1) Juristische oder natürliche Personen sowie Personenhandelsgesellschaften bedürfen für
Zitat Ende. Das heißt, wenn Du mit größeren Maschinen fliegen willst, braucht's eine Genehmigung. Mit einer bis zu 4sitzigen Kiste bedarf es bei nichtgewerblicher Fliegerei gegen Entgelt keiner Genehmigung. Das heißt wiederum durchaus, dass Du Geld verlangen darfst und dann nicht automatisch "gewerblich" unterwegs bist. Dabei solltest Du Gewinne aber auch versteuern, sonst wäre das Steuerhinterziehung. Die Abgrenzung gewerblich/nichtgewerblich wird aber immer wieder heiß diskutiert. Unter Anderem auch hier. Stichworte wie "Gewinnerzielungsabsicht", "Nachhaltigkeit", "Werbung" spielen da eine Rolle. Viel Spaß beim Einlesen Olaf | ||||||
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