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Sonstiges | PPL im 'kleinen Werksverkehr'  
22. November 2008: Von Mathias Grieger 
Frage an die Experten:

Selbst JAR-PPL/IR SEP. Ich bin in kleinem Unternehmen (nicht als Pilot) beschäftigt und es hat sich bereits mehrfach gezeigt, dass ein Geschäftstermin in D (oder nahem Ausland) mit mir & 1-2 pax günstiger (u. wesentlich flexibler) als mit der Linie wäre, wenn ich selbst fliege (angemessenes Wetter mal vorausgesetzt). Geeignete Maschine wäre im Charter (nass) verfügbar.

Wenn die Charterrechung (abzgl. MwSt ? Mineralölst. ??) direkt an das Unternehmen geht, und ich selbst für das Fliegen keine Vergütung bekomme, ist soetwas ohne CPL machbar um das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden … ?

Erfahrungen, Kommentare, Tips ?
22. November 2008: Von  an Mathias Grieger
Hallo Herr Grieger,
Genau diese Frage stelle ich mir auch ab und an..haben Sie schonmal mit ihrem Luftamt gesprochen??
22. November 2008: Von RotorHead an Mathias Grieger
Wenn der Arbeitgeber das Flugzeug anchartert oder gar Halter des Flugzeugs ist, und mit dem Flugzeug Werksverkehr durchgeführt wird, benötigt der Pilot in jedem Fall mindestens eine CPL. Es ist in diesem Fall nämlich nahezu nicht darstellbar, dass der Pilot ohne Weisung des Arbeitgebers das Flugzeug führt.

Mit lediglich PPL sehe ich lediglich folgende Möglichkeit im "Graubereich":

Ein oder mehrere Arbeitnehmer sollen eine Dienstreise durchführen. Da einer der Arbeitnehmer eine PPL besitzt, entschließen sich die Reisenden, die Reise mit einem vom PPL-Inhaber geführten Flugzeug durchzuführen. Der PPL-Inhaber rechnet anschließend die ihm angefallenen Kosten für den Flug als Reisekosten ab.

Bei dieser Konstruktion hat der Arbeitgeber weder die Nutzung eines Flugzeugs angeordnet, noch einen Piloten hierfür bestimmt. Der Arbeitgeber erstattet lediglich angefallene Reisekosten, hat aber mit dem Flug selbst nichts zu tun. - Der Pilot führt den Flug auch nicht gegen Entgelt durch, sondern lässt sich lediglich angefallene Reisekosten vom Arbeitgeber erstatten. Hätten sich die Arbeitnehmer für ein Kraftfahrzeug entschieden, bräuchte der Fahrer auch keine Personenbeförderungserlaubnis, wenn ihm - trotz Mitnahme von Kollegen - hierfür die Kosten erstattet werden.

Vorsicht: Anders sieht die Sache aus, wenn irgendwelche Fracht transportiert wird, oder der Pilot nur die Reisenen befördert, selbst aber keine begründbare Veranlassung hat, an der Dienstreise teilzunehmen oder tatsächlich nicht teilnimmt. Dann wird es wieder schwierig, den Flug als Privatsache darzustellen.
23. November 2008: Von Mathias Grieger an 
Hallo Herr Scheuerlein,

nein, bisher noch nicht. Die Antwort von RotorHead erscheint mir zunächst plausibel. Leicht abweichend vom Fall eines Angestellten mit PPL vermute ich unter den PPL/IR Piloten eine Fraktion, die das (eigene oder ge-charterte) Flugzeug für den eigenen Betrieb ('Pilot = Geschäftsführer') einsetzen. Geht dann vermutlich auch ganz unspektakulär über die Reisekosten (wobei mich interessieren würde, in wieweit dann ggf. der Nachweis erbracht werden muss, dass solch ein Flug tatsächlich günstiger als ein Reise mit der Linie ist)

Gruss,
M.
23. November 2008: Von Alexander Stöhr an RotorHead
Hat jemand einmal die Rechnung gegen die 32ct/km Pauschbetrag gemacht? Kann das Flugzeug das Automobil schlagen?
23. November 2008: Von Dirk Schmidt-Enzmann an Alexander Stöhr
Es geht ja gar nicht um das Thema ob man das Auto pro km mit dem Flugzeug schlagen kann. Spätestens wenn man den Zeitvorteil errechnet und womöglich unnötige Übernachtungen sparen kann ist das Auto bestimmt zu schlagen - vorausgesetzt man fliegt ein "noramles" GA Flugzeug. Was Herr Grieber schreibt ist das man mit einem GA Flugzeug oftmals billiger und vorallem flexibler unterweges ist wie mit der Linie. Dies kann ich nur bestätigen, vorausgesetzt man fliegt nicht an einen der großen Plätze der mit billig Airlines angeflogen wird. Es gibt hunderte von kleinen Plätzen im In- und Ausland die uns zur Verfügung stehen und es gibt kaum eine Stadt in Europa die weit weg vom nächsten großen oder kleinen Platz liegt. Unabhängig wie man diese Geschäftsflüge abrechnet und unabhängig von der gewissen Grauzone der Lizenzen habe ich sehr oft mit dem Problem zu kämpfen, das es einen komischen Eindruch beim Kunden macht mit dem eigenen oder gecharterten Fluzeug zu kommen. Unter den Nichtfliegern - und das sind die meisten meiner Kunden - trifft man oftmals auf Unverständnis oder gar den üblichen Sprüchen : Ihnen scheint es ja gut zu gehen - das zahlen wir als Kunde bestimmt alles mit ... Erst wenn man die Chance hat dies seinem Kunden genauer zu erleutern das man damit sogar Geld sparen kann, ist man einen kleinen Schritt weiter. Aber dieses fehlende Verständniss ist eines unserer Grundprobleme der GA in Europa. Es fängt ja schon mit dem Namen an: Sporflugzeug - ist ein großer Wagen gleich welcher Marke mit viel PS auch immer gleich ein Sportwagen - nein es ist eine Reise-Limosine! Ich treibe in meiner Mooney nie Sport sondern reise von A nach B um Zeit zu sparen und hab auch noch Spaß dabei. Das Selbstverständnis ein Flugzeug der GA einem Auto gleich zu setzen fehlt bei uns in Europa nach wie vor völlig.

Dirk Schmidt-Enzmann
23. November 2008: Von Alexander Stöhr an Dirk Schmidt-Enzmann
Stimmt. Die Vollkostenrechnung macht's: Flugkosten gegen Auto, Hotel, usw. Spätestens, wenn man dann noch fakturierbaren Stunden den allgemeinen Zeitaufwand gegenüberstellt hat die AL gewonnen. Die Konkurrenz zur Linie ist nicht immer angebracht, weil viele eben mit dem Auto fahren, oder billig buchen. Da hinkt der Vergleich mit der LInie eben. Dennoch ist die Frage des direkten Vergleichs Auto vs. AL-Flieger interessant, um eben entscheiden zu können ab welcher Zeitdifferenz, Zahl der Übernachtungen, usw. sich der Umstieg ins Cockpit lohnt.

Wichtigste Lobbyarbeit allerdings ist folgende "Message" zu Vermitteln: Der Reiseviersitzer entspricht nicht einem Ferrari sondern einer E-Klasse. Kein Mensch fliegt in einer Pitts zu einem Termin... Es ist nichts anrüchiges dran zu fliegen. Nur weil es spaß macht, bedeutet nicht, daß es schlecht ist.
23. November 2008: Von Dirk Schmidt-Enzmann an Alexander Stöhr
Dem ist nicht viel hinzu zu fügen. Aber der Otto-Normalverbraucher kann nicht verstehen das E oder S Klasse mit einem "Normalen GA Flugzeug" vergleichbar wäre - da ist noch viel Lobby Arbeit zu leisten ! Da ist auch jeder einzelne von uns gefordert in seinem Umfeld Aufklärung zu leisten.

Schmidt-Enzmann
24. November 2008: Von Hubert Eckl an Dirk Schmidt-Enzmann
HAllo,

ich weiss nicht, wie ihr da kalkuliert. Ich fliege seit Ende der Achtziger als VFR-Pilot und bin viel geschäftlichg unterwegs. Leider konnte ich es so gut wie nie verbinden. Meine Termine sind immer ein Muss, mein Arbeitgeber rechnet mir entweder ein LH-Ticket oder KM-Geld ab. Da könnte ich kostenmäßig mit meiner kleinen
E-Klasse-Holztaube gut zurecht kommen. Aber: Meine Termine werden eine Woche vorher in der Regel gemacht. Die Reisen gehen nach UK und Deutschland, etwas Benelux. Die ganzen Jahre habe ich genau zweimal mein Flugzeug benutzt, weil der Termin auch leicht gecancelt werden kann. Einmal war ich mit einem Kunden im Paddock-Club am Hockenheim zum Formel 1 verabredet. Vielleicht ahnt ihr, was so eine Eintrittskarte kostet, am Sonnabend morgen lag Nebel über meinem Abflugplatz...Da waren einige Leute sauer....nicht nur ich. Also es ist wie es ist, auch wenn es einigen Leuten hier nicht gefällt: VFR= Hobby, alles andere ist sich in die Taschen lügen.. So sieht es auch das Finanzamt, wenn ich nicht grad Garmin oder Cessnba-Vertreter bin o.ä.--
24. November 2008: Von Mathias Göschl an Hubert Eckl
Herr Grieger hat aber PPL/IR vorweg gestellt. Unter IFR macht das Ganze schon mehr Sinn, wenn auch immer noch mit ordentlichen Einschränkungen für E-Klasse Maschinen.

fair enough. Aber im Vergleich zu den Unwegbarkeiten bisweilen im Linienflugverkehr oder beim Transfer von/zum big-airport (fahren die Züge der DB unter VFR ? Man bekommt häufig den Eindruck...), Autobahn ... Termine kann man da auch verwetten.

würde mich interessieren, ob es Fälle gab wo das Transportmittel 'Echo-Klasse' auf der Reisekostenabrechnung einer Finanzprüfung nicht standgehalten hat ?
24. November 2008: Von Dirk Schmidt-Enzmann an Hubert Eckl
Das mit VFR und Geschäftsflügen kann schon des öfteren mal schiefgehen. Das sieht unter "IFR light" doch schon ganz anderes aus. In meiner 10 jährigen IFR Laufbahn gab es auch ein paar Tage an denen wirklich nichts mehr ging, aber es sind wenige Tage. Das ist auch ein Grundproblem unserer GA Fliegerei der viel zu geringe Prozentsatz an IFR Berechtigungen. Das eine Einmot nicht bei jedem Wetter fliegen kann ist uns allen wahrscheinlich klar, dennoch gibt die IFR Berechtigung einen erheblich größeren Spielraum für die Fliegerei - auch unter VFR Bedingungen. Ich will damit nicht sagen das man geschäftlich nicht VFR fliegen kann - aber die Zuverlässigkeit von Terminzusagen ist schon sehr in Frage gestellt. Bei schönem Wetter fliege ich nach wie vor lieber VFR als IFR - wenn ich nicht über zig Grenzen muß - aber es ist einfach ein besseres Gefühl das man weiß was passiert wenn das Wetter doch schlechter als vorhergesagt wird.
Zum Thema Rechnungen - ich kann mir nicht vorstellen das eine vernünftig erstellte Rechnung bei einer Steuerprüfung Probleme bereiten wird. Leider können nur für einen recht kleinen Teil unserer GA Flugzeuge "vernünftige" Rechnungen erstellt werden. Wenn ich als kleiner Arbeitgeber Rechnungen an meine Firma bekommen würde die ohne Steuernummer, ohne Mehrwertsteuer oder von einem Verein oder einer Flugschule kommen würde, hätte ich auch Bauchschmerzen ob diese einer Steuerprüfung standhalten würden, aber bei einer formal richtigen Rechnung hätte ich da keine Sorgen.

Schmidt-Enzmann
25. November 2008: Von Hubert Eckl an Dirk Schmidt-Enzmann
Moin dirk,

bei mir war es vor Jahren so: Ich war bass erstaunt, als mir der Sachbearbeiter im Finanzamt sagte, dass Pilotenausbildung und Flugkosten im Sichtflugbereich, sofern sie nicht direkt berufssbezogen sind ( z.B.Flugzeug- oder Avionikhändler etc.)
steuerlich nicht geltend gemacht werden können. Die kennen sich tatsächlich mit der Materie aus!
Eine Freundin hingegen, Ärztin, konnte die PPL-Ausbildung als Berufsweiterbildung voll absetzen, da sie die ABSICHT kund tat, evtl. als Fliegerärztin arbeiten zu wollen.
Es ist wie es ist: dienstlich fliegen= IFR Fliegen. IFR-Fliegen = IFR-equipped C182 oder Bonanza oder Mooney etc aufwärts und super trainiert... Money should be no factor! Flugschulen welche Anderes erzählen handeln IMHO grob fahrlässig...
25. November 2008: Von  an Mathias Göschl
Beitrag vom Autor gelöscht
25. November 2008: Von Alexander Stöhr an Hubert Eckl
grundsätzlich ja, aber steuerlich muß das eben nicht sein. Wenn ich ein Hobbygerät dienstlich verwende und damit kostenmäßig ähnlich zu anderen Lösungen herauskomme, so muß das ähnlich veranlagt werden.

Daher die Frage, km-Geld abrechnen und tatsächlich fliegen.
25. November 2008: Von  an Alexander Stöhr
"Daher die Frage, km-Geld abrechnen und tatsächlich fliegen"

Das ist leider sehr einfach zu beanworten. Z.B. FFM-Berlin-FFM sind mit dem PKW rund 1200KM. Bei Eur 0,50 pro KM sind das € 600 Euro. Mit meinem Flugzeug kostet der Spaß rund € 1100,-- + Landung Taxi usw. Entgangene Arbeitszeit und verlorene Freizeit wird vom Finanzamt nicht berücksichtigt. Da bleibt das KM-Geld doch sehr auf der Strecke. Auch ein Linienflug von FFM nach Berlin kostet ca 500-600 Euro. Das dagegen kann man geltend machen. Sinn macht das mit dem selber fliegen erst bei 2 oder mehr Personen, die vor Ort sein müssen. Aber da kommt man ggf. in eine Grauzone...
25. November 2008: Von Oliver Giles an 
Wäre es sinnvoll vielleicht selbst eine kleine AUSLÄNDISCHE Firma zu starten,z.B. in ROI um dann bestimmte Dinge dort abzurechnen,unter Ausnutzung des DBA?
Hat da jemand Erfahrung?

mfG OLVIS
25. November 2008: Von Hubert Eckl an Oliver Giles
Hallo Ovis,

keine Chance! Das Finanzamt will wisser wer, wieso, warum....und eine EG-Firma geht sowieso nicht, da gibts die VAt-.NR... da ist der Informationsstrom perfekt.
Der olle Weigel hat da 1993 einen Gummiparagrafen eingeführt, sinngemäß: Alles was offensichtlich der Steuerhinterziehung dient, ist auch Steuerhinterziehung... Die Beweislast, dass es nicht so ist, liegt beim Steuerbürger.
Ein mir bekannter Schlaumeier und Spediteur hat jahrelang seine LKW bei seiner Tochterfirma Luxemburg gemietet. An dem Tag an dem Luxemburg das Geldwäschegesetz der EU mit radifizierte, war er dran. Der Laden in Luxemburg gehörte ihm, die Steuern waren nachzuentrichten, was in die Insolvenz führte.....
25. November 2008: Von Oliver Giles an Hubert Eckl
So war das nicht gemeint.
Firma in ROI/UK hat dort Umsatz u.wird dort versteuert.
Selbe Firma chartert LFZ,rechnet dort als Betriebskosten,
WENN das dortige Recht das erlaubt.
UK weiß ich nicht,ROI könnte schon eher gehen(Taxcredits!)
Deutsches FA bekommt davon nichts zu sehen außer,daß evtl.jährlich der ausländische Bescheid vorgelegt wird,daß das Aufkommen aus diesem Unternehmen/Einkommen des GF ordnungsgemäß DORT versteuert wurde,gemäß DBA,wonach ordentliche Versteuerung in EINEM Land genügt.
Dem deutschen FA die Flugkostenrechnung vorzulegen brauchts doch gar nicht,u.das deutsche Unternehmen braucht auch nichts von der anderen Firma zu mieten.
Die jeweiligen Bestimmungen der beteiligten Staaten sind natürlich zu beachten.
Klingt das besser/legaler?
Ich weiß nicht.....

mfG OLVIS
25. November 2008: Von Dirk Schmidt-Enzmann an Oliver Giles
Liebe Geschäftsflieger der E-Klasse - das Thema driftet mir viel zu viel in die Richtung ab : "wie trixe ich das Finanzamt aus". Mal ganz ehrlich - wenn in einer vernünftig geführten Firma bzw. Buchhaltung Rechnungen von Sportwagen / Motorrädern / Motorbooten ... auftauchen würden, gäbe das auch sofort Ärger. In gleichem Maße wird man Rechnungen betrachten die mit "Sportfliegern" womöglich zu einem Urlaubsziel ausgestellt wurden. Aber bei einer sachlich korrekten Rechnung einer Charter-Firma die nicht gerade "Fun in the Air " ... oder der gleichen heißt, sollte dies mit dem Finanzamt nie zu Problemen führen - wenn überhaupt mit der Firma die die Rechnung bezahlen muß. Ich habe im Laufe der Jahre schon zig Rechnungnn an meine Firma gestellt mit Angabe der Flugzeit verbunden mit dem Zweck des Fluges - das hat noch nicht einmal zu einem Sichtvermerk bei einer Prüfung gereicht. Wenn überhaupt wird die Charterfirma geprüft ob diese alle Rechnungen ordnungsgemäß versteuert weil man bei kleinen oft privaten Firmen / GbR´s / Vereinen ... eher von Liebhaberei als von wirtschaftlicher Gewinnerzielung ausgeht. Laßt uns bitte durch Aufklärung der "Nichtflieger" durch "ordnungsgemäß angemeldete Flugzeuge" bzw. "vernünftig gestellte Rechnungen" das Problem der "kleinen Geschäftsfliegerei" angehen und nicht durch - wie trixe ich mich selbst aus !!!

Schöne Grüße

Dirk Schmidt-Enzmann
25. November 2008: Von Hubert Eckl an Dirk Schmidt-Enzmann
Hallo,

das ist ein nüchterne, sachliche und interessante Betrachtung. Sind dies auch Rechnungen über Sichtflüge? Das wäre eine interessante Erkenntnis.
25. November 2008: Von Dirk Schmidt-Enzmann an Hubert Eckl
Seit wann muß auf einer Rechnung stehen wonach geflogen wurde - IFR oder VFR spielt doch für die Rechnungsstellung gar keine Rolle !!! Wichitg ist doch nur: Für einen Flug von A nach B mit einer Flugzeit von ... berechnen wir ...
Und schaden kann es bestimmt auch nicht wenn auf der Rechnung noch der Grund des Fluges stehen würde - z.B.: Vercharterung eines Flugzeugs Typ XY für einen Geschäftsflug zu Ihrem Kunden XY. Abgesehen davon kann so eine Formulierung auch der Charterfirma helfen am Ende des Jahres Privat- und Geschäftsflüge besser von einander trennen zu können. Dies ist bestimmt ein gutes Argument um beim Finanzamt die Minarölsteuer für diese Flüge erstattet zu bekommen.

Schmidt-Enzmann
25. November 2008: Von  an Dirk Schmidt-Enzmann
Beitrag vom Autor gelöscht
25. November 2008: Von  an 
Beitrag vom Autor gelöscht
26. November 2008: Von Hubert Eckl an 
Hallo,

das meinte ich. Meine Frage nach VFR oder IFR ist in dieser Hinsicht missverständlich. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Ein Charter einer Cheyenne mit vier Kollegen von EDDV nach Strassburg 1995 zu einem Notarterm und abend zurück wurden ohne Beanstandung akzeptiert. Ein Flug von Berlin nach Sylt übers Wochenende mit einer C172 und zwei Kunden wurden mit dem Grinsen " Ihr Privatvergnügen" aus der Belegsammlung verbannt....
Was die Absetzbarkeit von Ausbildungsrechnungen VFR betrifft, stößt man bei den Finanzämtern auf Granit.. s.o.
26. November 2008: Von Alexander Stöhr an Hubert Eckl
Da war aber eher Sylt das Argument und nicht VFR oder IFR...

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