Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

25. November 2008: Von Oliver Giles an Hubert Eckl
So war das nicht gemeint.
Firma in ROI/UK hat dort Umsatz u.wird dort versteuert.
Selbe Firma chartert LFZ,rechnet dort als Betriebskosten,
WENN das dortige Recht das erlaubt.
UK weiß ich nicht,ROI könnte schon eher gehen(Taxcredits!)
Deutsches FA bekommt davon nichts zu sehen außer,daß evtl.jährlich der ausländische Bescheid vorgelegt wird,daß das Aufkommen aus diesem Unternehmen/Einkommen des GF ordnungsgemäß DORT versteuert wurde,gemäß DBA,wonach ordentliche Versteuerung in EINEM Land genügt.
Dem deutschen FA die Flugkostenrechnung vorzulegen brauchts doch gar nicht,u.das deutsche Unternehmen braucht auch nichts von der anderen Firma zu mieten.
Die jeweiligen Bestimmungen der beteiligten Staaten sind natürlich zu beachten.
Klingt das besser/legaler?
Ich weiß nicht.....

mfG OLVIS
25. November 2008: Von Dirk Schmidt-Enzmann an Oliver Giles
Liebe Geschäftsflieger der E-Klasse - das Thema driftet mir viel zu viel in die Richtung ab : "wie trixe ich das Finanzamt aus". Mal ganz ehrlich - wenn in einer vernünftig geführten Firma bzw. Buchhaltung Rechnungen von Sportwagen / Motorrädern / Motorbooten ... auftauchen würden, gäbe das auch sofort Ärger. In gleichem Maße wird man Rechnungen betrachten die mit "Sportfliegern" womöglich zu einem Urlaubsziel ausgestellt wurden. Aber bei einer sachlich korrekten Rechnung einer Charter-Firma die nicht gerade "Fun in the Air " ... oder der gleichen heißt, sollte dies mit dem Finanzamt nie zu Problemen führen - wenn überhaupt mit der Firma die die Rechnung bezahlen muß. Ich habe im Laufe der Jahre schon zig Rechnungnn an meine Firma gestellt mit Angabe der Flugzeit verbunden mit dem Zweck des Fluges - das hat noch nicht einmal zu einem Sichtvermerk bei einer Prüfung gereicht. Wenn überhaupt wird die Charterfirma geprüft ob diese alle Rechnungen ordnungsgemäß versteuert weil man bei kleinen oft privaten Firmen / GbR´s / Vereinen ... eher von Liebhaberei als von wirtschaftlicher Gewinnerzielung ausgeht. Laßt uns bitte durch Aufklärung der "Nichtflieger" durch "ordnungsgemäß angemeldete Flugzeuge" bzw. "vernünftig gestellte Rechnungen" das Problem der "kleinen Geschäftsfliegerei" angehen und nicht durch - wie trixe ich mich selbst aus !!!

Schöne Grüße

Dirk Schmidt-Enzmann
25. November 2008: Von Hubert Eckl an Dirk Schmidt-Enzmann
Hallo,

das ist ein nüchterne, sachliche und interessante Betrachtung. Sind dies auch Rechnungen über Sichtflüge? Das wäre eine interessante Erkenntnis.
25. November 2008: Von Dirk Schmidt-Enzmann an Hubert Eckl
Seit wann muß auf einer Rechnung stehen wonach geflogen wurde - IFR oder VFR spielt doch für die Rechnungsstellung gar keine Rolle !!! Wichitg ist doch nur: Für einen Flug von A nach B mit einer Flugzeit von ... berechnen wir ...
Und schaden kann es bestimmt auch nicht wenn auf der Rechnung noch der Grund des Fluges stehen würde - z.B.: Vercharterung eines Flugzeugs Typ XY für einen Geschäftsflug zu Ihrem Kunden XY. Abgesehen davon kann so eine Formulierung auch der Charterfirma helfen am Ende des Jahres Privat- und Geschäftsflüge besser von einander trennen zu können. Dies ist bestimmt ein gutes Argument um beim Finanzamt die Minarölsteuer für diese Flüge erstattet zu bekommen.

Schmidt-Enzmann
25. November 2008: Von  an Dirk Schmidt-Enzmann
Beitrag vom Autor gelöscht
26. November 2008: Von Hubert Eckl an 
Hallo,

das meinte ich. Meine Frage nach VFR oder IFR ist in dieser Hinsicht missverständlich. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Ein Charter einer Cheyenne mit vier Kollegen von EDDV nach Strassburg 1995 zu einem Notarterm und abend zurück wurden ohne Beanstandung akzeptiert. Ein Flug von Berlin nach Sylt übers Wochenende mit einer C172 und zwei Kunden wurden mit dem Grinsen " Ihr Privatvergnügen" aus der Belegsammlung verbannt....
Was die Absetzbarkeit von Ausbildungsrechnungen VFR betrifft, stößt man bei den Finanzämtern auf Granit.. s.o.
26. November 2008: Von Alexander Stöhr an Hubert Eckl
Da war aber eher Sylt das Argument und nicht VFR oder IFR...
26. November 2008: Von Max Sutter an Alexander Stöhr
Wobei ja Sylt mit Kunden auch nicht gerade der Kracher, sollten Steinbrück's Schergen auch einsehen. Mit Kundinnen schon eher ...
26. November 2008: Von Alexander Stöhr an Max Sutter
Sie Schelm, Sie! Wer weiß, vielleicht warteten die Damen bereits in einem der Goschs...
26. November 2008: Von Max Sutter an Alexander Stöhr
Sgarbi jedenfalls hatte definitiv keinen Pilotenschein. Leider. Sonst würde

a) das ehemalige Flugmotorenwerk auf Geheiß einer Aktionärin schon längst wieder Flugzeugmotoren bauen und

b) er hätte dem millionenschweren Wellnesskränzchen vermutlich verklickert, er sei Chefpilot bei der Air Fresh und brauche Geld für die Landegebühr.

10 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang