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25. November 2008: Von Hubert Eckl an Dirk Schmidt-Enzmann
Hallo,

das ist ein nüchterne, sachliche und interessante Betrachtung. Sind dies auch Rechnungen über Sichtflüge? Das wäre eine interessante Erkenntnis.
25. November 2008: Von Dirk Schmidt-Enzmann an Hubert Eckl
Seit wann muß auf einer Rechnung stehen wonach geflogen wurde - IFR oder VFR spielt doch für die Rechnungsstellung gar keine Rolle !!! Wichitg ist doch nur: Für einen Flug von A nach B mit einer Flugzeit von ... berechnen wir ...
Und schaden kann es bestimmt auch nicht wenn auf der Rechnung noch der Grund des Fluges stehen würde - z.B.: Vercharterung eines Flugzeugs Typ XY für einen Geschäftsflug zu Ihrem Kunden XY. Abgesehen davon kann so eine Formulierung auch der Charterfirma helfen am Ende des Jahres Privat- und Geschäftsflüge besser von einander trennen zu können. Dies ist bestimmt ein gutes Argument um beim Finanzamt die Minarölsteuer für diese Flüge erstattet zu bekommen.

Schmidt-Enzmann
25. November 2008: Von  an Dirk Schmidt-Enzmann
Beitrag vom Autor gelöscht
26. November 2008: Von Hubert Eckl an 
Hallo,

das meinte ich. Meine Frage nach VFR oder IFR ist in dieser Hinsicht missverständlich. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Ein Charter einer Cheyenne mit vier Kollegen von EDDV nach Strassburg 1995 zu einem Notarterm und abend zurück wurden ohne Beanstandung akzeptiert. Ein Flug von Berlin nach Sylt übers Wochenende mit einer C172 und zwei Kunden wurden mit dem Grinsen " Ihr Privatvergnügen" aus der Belegsammlung verbannt....
Was die Absetzbarkeit von Ausbildungsrechnungen VFR betrifft, stößt man bei den Finanzämtern auf Granit.. s.o.
26. November 2008: Von Alexander Stöhr an Hubert Eckl
Da war aber eher Sylt das Argument und nicht VFR oder IFR...
26. November 2008: Von Max Sutter an Alexander Stöhr
Wobei ja Sylt mit Kunden auch nicht gerade der Kracher, sollten Steinbrück's Schergen auch einsehen. Mit Kundinnen schon eher ...
26. November 2008: Von Alexander Stöhr an Max Sutter
Sie Schelm, Sie! Wer weiß, vielleicht warteten die Damen bereits in einem der Goschs...
26. November 2008: Von Max Sutter an Alexander Stöhr
Sgarbi jedenfalls hatte definitiv keinen Pilotenschein. Leider. Sonst würde

a) das ehemalige Flugmotorenwerk auf Geheiß einer Aktionärin schon längst wieder Flugzeugmotoren bauen und

b) er hätte dem millionenschweren Wellnesskränzchen vermutlich verklickert, er sei Chefpilot bei der Air Fresh und brauche Geld für die Landegebühr.

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