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27 Beiträge Seite 1 von 2

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9. April 2022: Von R Cepeda an Peter Klant
Ich bewege mich noch zwischen Flugplätzen, die nur "Ge" auf der Karte haben. Um ganz offiziell auf Deutsch funken zu dürfen, brauche ich die Prüfung.

Ein bisschen daneben: Die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg wollte nicht, in meiner Lizenz Level 6 für Spanisch einzutragen, obwohl sie meine Muttersprache ist. Sie begründen das darauf, dass ich nicht beweisen kann, die Luftfahrtsprechfunk auf Spanisch zu beherrschen. ����‍♂️

Grüße,
R.
9. April 2022: Von Tobias Schnell an R Cepeda Bewertung: +2.00 [2]

Um ganz offiziell auf Deutsch funken zu dürfen, brauche ich die Prüfung

Das ist nicht korrekt. Du brauchst eine language proficiency in Englisch oder der benutzten Sprache. Siehe FCL.055.

9. April 2022: Von Achim H. an R Cepeda Bewertung: +1.00 [1]

Bei FCL.055 geht es nicht um Flugfunk sondern um das generelle Sprachverständnis. Die Behörde handelt nicht korrekt. Allerdings bringt Dir ein Eintrag zusätzlich zu Englisch keine Vorteile.

10. April 2022: Von R Cepeda an Tobias Schnell
Hallo!

Ich habe FCL.055 immer so verstanden: um meine Privilegien ausüben zu dürfen, d.h. z.B. als SEP PIC ohne Vergütung zu agieren, brauche ich mindestens eine Sprache. Das heißt nicht unbedingt, dass ich auf jeder Sprache funken kann, wenn da Englisch eingetragen ist.

Ich denke an den Fall, in dem es zu einer Störung oder einem Unfall auf einem Platzt mit nur "Ge" kommen sollte. Vielleicht wird eine der ersten Fragen sein: "Kann dieser Typ überhaupt Deutsch?". Das wird natürlich nicht ein Problem sein, für Leute die im deutschsprachigen Raum geboren oder aufgewachsen sind, für mich aber kann es sein.

Wie Achim schreibt, bringt mir den Eintrag "Deutsch Level 6" keine Vorteile. Diesen Eintrag nicht zu haben, könnte mir als nicht Muttersprachler aber Nachteile bringen. Das möchte ich vermeiden.

Ich bin kein Anwalt und Höchstwahrscheinlich irre ich mich in meiner Interpretation. Ich irre mich aber zur sicheren Seite, denke ich.

Am Ende 250€ für die Prüfung sind nur eine Flugstunde wenig in einer vercharterten C-172.

Liebe Grüße,
R.
10. April 2022: Von Achim H. an R Cepeda

Das Recht Flugfunk in deutscher Sprache in Deutschland durchzuführen ergibt sich aus dem Flugfunkzeugnis BZF.

10. April 2022: Von Theo Voss an Achim H.

FCL.055 ist hier eindeutig:

General. Aeroplane, helicopter, powered-lift and airship pilots required to use the radio telephone shall not exercise the privileges of their licences and ratings unless they have a language proficiency endorsement on their licence in either English or the language used for radio communications involved in the flight.

Es ist zwingend ein gültiger Eintrag für die Sprache erforderlich, die genutzt wird. Wenn nicht Englisch gefunkt werden kann, weil der Flugplatz beispielsweise nur "(Ge)" im AIP ausweist (weil bspw. das Personal an der Bodenfunkstelle kein Englisch spricht), dann darf nicht auf Englisch gefunkt werden. Es gilt demnach "or the language used for radio communications involved in the flight" und ein Spracheintrag in Deutsch ist erforderlich. Gleiches gilt, wenn kein gültiger Eintrag für Englisch vorhanden ist, aber in einem Luftraum oder an einem Flugplatz geflogen wird, der nur Englisch zulässt. Besonderheit ist, dass der PIC den/die Einträge braucht, sitzt ein anderer Inhaber mit pasendem Funksprechzeugnis im Cockpit, kann dieser quasi "mit dem Spracheintrag" vom PIC funken.

AZF, BZF & Co. sind unabhängig vom Spracheintrag. Diese berechtigen zur Teilnahme am Flugfunkdienst. Der Spracheintrag ist notwendig für die Ausübung der Rechte der Lizenz. Ein Funksprechzeugnis ist nicht ausreichend als PIC.

Der Spracheintrag in Deutsch lässt sich für Muttersprachler (damit die meisten hier) als Level 6 vereinfacht erwerben. Hier am Beispiel des Formulares der Landesluftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg:

https://lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/Antrag_Eintragung_Sprachnachweis.pdf

10. April 2022: Von Achim H. an Theo Voss Bewertung: +5.00 [5]

Theo, Deine Aussagen stimmen nicht. Die Lizenz ist gültig mit englischem Eintrag, egal in welcher Sprache gefunkt wird. Das Zauberwort ist "either ... or".

Die Frage ob man in einer bestimmten Sprache funken darf, richtet sich nach den Bestimmungen des Landes, in Deutschland ist BZF/AZF für deutsche Lizenzen vorgeschrieben.

10. April 2022: Von Theo Voss an Achim H.

Da wir offensichtlich unterschiedlicher Meinung sind, habe ich sowohl LBA als auch ACG (dort bin ich LPE) um Stellungnahme zu der Frage gebeten. Lassen wir uns überraschen, was dabei rauskommt.

10. April 2022: Von Lutz D. an Theo Voss Bewertung: +2.00 [2]
Gottseidank sind weder LBA noch ACG besonders relevant für die Auslegung europäischen Rechts.
10. April 2022: Von Achim H. an Theo Voss Bewertung: +5.00 [5]

Vielleicht etwas Hintergrund zum Verständnis dieser seltsamen Rechtslage.

Es gab immer wieder Probleme im internationalen Luftverkehr, dass Piloten nicht auf Englisch funken konnten. Man findet zahlreiche haarsträubende Mitschnitte auf YouTube zu chinesischen Piloten in USA.

Auf ICAO-Ebene sollte das Problem angegangen werden, indem jeder Staat verpflichtet wird, über Spracheinträge festzustellen, dass Besatzungsmitglieder der englischen Sprache mächtig sind. Eine Lizenz ohne solch einen Spracheintrag war nicht mehr ICAO-konform nach einer Übergangszeit.

Jetzt hatten aber einige (ehemals) stolze Nationen ein Problem mit "englisch" als Vorschrift und so wurde vereinbart, dass man statt Englisch auch eine andere ICAO-Sprache eintragen kann, sofern die für den Flugfunk benutzt wird, also z.B. Air China bei Inlandsflügen.

Im Ergebnis ist eine ICAO-Lizenz gültig, sofern sie einen englischen Spracheintrag hat. Immer, überall.

Zusätzlich ist eine ICAO-Lizenz (eingeschränkt) als Option gültig, wenn sie einen Eintrag "für die verwendete Sprache" hat. Das heißt, dass bei einem Eintrag für Englisch (Level 4 oder höher) völlig irrelevant ist, was noch eingetragen ist. Hat man nur eine oder mehrere andere Sprachen eingetragen, darf nicht auf Englisch gefunkt werden. Hat man nur Englisch, darf auch in anderen Sprachen gefunkt werden, sofern andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen (Flugfunkzeugnis, etc.).

FCL.055 bezieht sich rein auf die Lizenz. Übrigens gelten Gesetze so wie sie geschrieben sind und da Dir das Gesetz vorliegt, kannst Du es einfach ganz genau lesen.

Traurig an der ganzen ICAO-Initiative ist, dass die Länder, wegen derer das gemacht wurde, ziemlich schnell dazu übergingen, allen Piloten einfach Level 6 Englisch zu attestieren. Die einzigen, die das ernst nehmen, sind die Länder, bei denen es niemals erforderlich gewesen wäre.

11. April 2022: Von F. S. an Achim H.

Das heißt, dass bei einem Eintrag für Englisch (Level 4 oder höher) völlig irrelevant ist, was noch eingetragen ist. Hat man nur eine oder mehrere andere Sprachen eingetragen, darf nicht auf Englisch gefunkt werden. Hat man nur Englisch, darf auch in anderen Sprachen gefunkt werden,

Ein sehr schönes (naja: eigentlich trauriges) Beispiel dafür, dass nicht nur EASA und LBA, sondern eben auch die ICAO völlig abstruse und praxisfremde Regeln erlassen können - und die EASA nur allzu willfährig solchen Schwachsinn übernimmt.
Bisher konnte mir noch niemand plausibel erklären, warum ein Englisch-LP Eintrag zwar dazu qualifiziert, auf Chinesisch zu funken, ein Chinesisch-LP Eintrag aber nicht dazu, dies auf Englisch zu tun.

"Um in einer bestimmten Sprache zu Funken braucht man mindestens LP4 in dieser Sprache" wäre einfach, zweckmäßig und hätte das ursprüngliche Problem mindestens genauso gut gelöst.

P.S: Ja, aber Deine Auslegung der bestehenden Regeln ist (leider) richtig: Wenn man Englisch LP hat sind alle anderen Sprach-LPs egal.

11. April 2022: Von R Cepeda an Achim H.

Hi!

"Übrigens gelten Gesetze so wie sie geschrieben sind..."

Wenn es so einfach wäre, wenn es keinen Raum zur Interpretation der Gesetze gäbe, wäre der Beruf der Anwälte nicht so gut bezahlt. ;-)

Wenn ich deine Erklärung richtige vesrtehe, könnte eine amerikanische Pilotin mit FAA lizenz ohne eingetragene deutsche Sprachkompetenz und ohne BZF auf Deutsch funken, wenn sie in einem nur "Ge" Platz landen wollte. Richtig?

Wie Theo Voss meint, gibt es mindestens zwei verschiedene Meinungen hier und sofern mir keine Urteil von einem Gericht vorliegt, scheinen mir beide richtig sein zu können. Deswegen gehe ich davon aus, dass die in meinem Fall restriktiverer Möglichkeit gilt und handle dementsprechend.

Wie gesagt, für einen Mutersprachler ist es vielleicht nicht so wichtig. Für mich könnte es kritisch sein.

Und natürlich geht es mir hier auch um Ego. Als Einwanderer fühlt sich gut einen weiteren Beweis dafür zu haben, die nicht so einfache Sprache seines Wahlheimats zu beherrschen. :-)

11. April 2022: Von Achim H. an R Cepeda Bewertung: +1.00 [1]

Wenn ich deine Erklärung richtige vesrtehe, könnte eine amerikanische Pilotin mit FAA lizenz ohne eingetragene deutsche Sprachkompetenz und ohne BZF auf Deutsch funken, wenn sie in einem nur "Ge" Platz landen wollte. Richtig?

Ich weiß nicht genau wo es die Festlegung gibt (Bundesrecht? Landesrecht? Platzgenehmigung?) aber es könnte sein, dass dieser US-Lizenzinhaber ein BZF I benötigt.

Was er definitiv nicht benötigt ist ein LP Eintrag Deutsch in seiner Lizenz. Das ist eindeutig so im Gesetz geregelt.

11. April 2022: Von Wolfgang Lamminger an Achim H.

siehe hierzu:

Verordnung über Flugfunkzeugnisse
(FlugfunkV)

§ 1
Allgemeines
(1) Zur Ausübung des Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienstes (Flugfunkdienst) bei Boden- und Luftfunkstellen in der Bundesrepublik Deutschland bedarf es eines gültigen Flugfunkzeugnisses oder einer gleichwertigen Bescheinigung.

14. April 2022: Von Udo R. an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Traurig an der ganzen ICAO-Initiative ist, dass die Länder, wegen derer das gemacht wurde, ziemlich schnell dazu übergingen, allen Piloten einfach Level 6 Englisch zu attestieren. Die einzigen, die das ernst nehmen, sind die Länder, bei denen es niemals erforderlich gewesen wäre.

Das ist genau das was mich an der Geschichte auch aufregt. Ich hab schon vor der Sprachprüfung korrekt und verständlich auf englisch gefunkt. Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit für diese zusätzliche Geschichte, denn alle die ein englisches Flugfunkzeugnis machen und - die allermeisten Piloten jedenfalls - so fliegen wie es den eigenen Fähigkeiten entspricht, ohne sich dabei zu überfordern, haben doch hier überhaupt keine Probleme mit der Verständigung.

Meines Erachtens ist die Sprachprüfung eine Totgeburt - völlig am Zweck vorbei. Man sollte jedenfalls allen Piloten mit bestandenem BZF-I oder AZF (oder was Vergleichbares) automatisch englisch level 4 mit lebenslanger Gültigkeit eintragen, fertig.

26. April 2022: Von Theo Voss an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Achim,

ich habe jetzt eine Antwort vom LBA erhalten:

Nach Rückfrage bei der EASA ist die Regelung in FCL.055 a) so zu verstehen, dass ein betroffener Pilot in seiner Lizenz stets einen Sprachenvermerk für die Sprache besitzen muss, die beim Flug für den Sprachfunkverkehr tatsächlich verwendet wird. Das „entweder…oder“ im Regelungstext ist mit Blick auf die in Deutschland bzw. Österreich bestehende alternative Möglichkeit, manche Landeplätze entweder unter Verwendung der deutschen oder der englischen Sprache anzufliegen, zu verstehen. Wenn aber nur auf Deutsch gefunkt werden darf, dann muss diese Sprache auch eingetragen sein. Eine andere Auslegung wäre nicht im Sinne der Flugsicherheit. Leider ist der Regelungstext tatsächlich ungünstig formuliert. Bitte beachten Sie, dass die Austro Control diese Sichtweise teilt, wodurch sich Ihre dortige Anfrage auch erledigt haben dürfte.

Ich sehe - wie auch ACG, LBA und EASA - die Problematik der Formulierung. Letzendlich muss sich aber jeder mit einer von ACG oder LBA ausgestellten Lizenz die Frage stellen, ob er derjenige sein will, der es bei einem Rampcheck o.ä. darauf ankommen lassen will, das gerichtlich klären zu lassen. Die Konsequenzen wird erstmal der Pilot zu spüren gekommen. Die Behörde hat vermutlich mehr Geduld und mehr Budget als der Pilot, der im Zweifelsfall auch noch ohne Lizenz da steht.

Insofern meine Empfehlung: Deutsch Level 6 auf dem vereinfachten Wege eintragen lassen.

Schönen Abend,
Theo

26. April 2022: Von Joachim P. an Theo Voss
Hi Theo, danke für die Info. Damit wären wir wieder bei der Frage, wie man z.B. ein französisches Level erlangt und aufrecht erhält.
27. April 2022: Von Chris _____ an Theo Voss

"Deutsch Level 6 auf dem vereinfachten Wege eintragen lassen."

Wie geht denn dieser "vereinfachte Weg"?

27. April 2022: Von Tobias Schnell an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]
Per Selbsterklärung - aber nur für Muttersprachler.
27. April 2022: Von R Cepeda an Tobias Schnell

Und das ist für mich leider nicht möglich :'(.. Prüfung muss es also sein.

Am Ende bekam ich aber nur Level 5. Besser als die 4, die ich vor 4 Jahren hatte, aber noch nicht was ich möchte.

4. November 2022: Von Udo R. an Theo Voss Bewertung: +4.00 [4]

So, jetzt nun kann auch ich einen Erfahrungsbericht beitragen. Ich habe bei Theo Voss meine Sprachprüfung abgelegt, er hat das sehr professionell und entspannt gehalten (klar, nervös war ja auch nur ich :-)

Die Prüfung begann mit einer ausführlichen Erläuterung, mit der Möglichkeit zu allen Rückfragen. Anschließend einem recht langen Teil mit einer (vermutlich) zufällig ausgewählten Menge an Fragen, auf die ich zu antworten hatte. Mal beschreibend "erzählend", mal aus einer Menge an vorgetragener Information etwas konkretes heraushörend und erläutern, was man gehört hat. Im Anschluss noch ein ausführliches Interview, was ja letztlich ein Gespräch ist, Theo hat das ebenfalls komplett luftfahrtbezogen gelassen. Das macht es ein Stückchen einfacher, weil man viele Begriffe aus der Luftfahrt bereits auf englisch kennt und dann "vom Leder ziehen kann". Dass die Prüfung ergebnisoffen ist, lässt einen während der Prüfung aber schlecht abschätzen, wie die letztliche Wertung sein wird. Ich war mir allerdings doch sicher, dass ich die Fragen alle richtig beantworten konnte und im Interview konnte ich flüssig mithalten. Das eine oder andere Wort viel mir nicht ein, aber ich konnte es stets anders ausdrücken oder umschreiben, das passiert mir auf deutsch auch gelegentlich :-)

Ich habe mich vorbereitet, indem ich Ausspracheübungen gemacht habe (wovon ich auch in meiner täglichen Arbeit jetzt profitiere, weil es wieder deutlich besser klingt). Ich kann als Hintergrund noch ergänzen, dass ich englisch täglich beruflich und privat nutze, teils nehme ich sogar in Gerichtsverhandlungen auf englisch teil. Insgesamt hat es zum erhofften Level 6 gereicht.

20. Juli 2023 22:27 Uhr: Von Heiko Schäfer an Udo R.
Heute habe ich mein ICAO Zertifikat von VIMANA erhalten. Ich wurde auf Level 6 testiert. Geprüft wurde online gestern, nachdem ich mich am Montag dieser Woche auf der gut strukturierten Website angemeldet hatte. Prüfung erfolgte über Zoom. Dauer der Prüfung etwa 45 Minuten. Sehr entspannte Atmosphäre. Ich gebe eine ganz klare 5 Sterne Bewertung und spreche eine Empfehlung aus (und nein, ich bin mit dem Unternehmen weder verwandt noch verschwägert).
21. Juli 2023 08:54 Uhr: Von Achim H. an Heiko Schäfer Bewertung: +1.00 [1]

Ein "ICAO-Zertifikat" gibt es nicht. Interessant wird es erst, wenn die lizenzführende Stelle den Lizenzeintrag durchführt. Vorher würde ich keinen Anbieter loben...

21. Juli 2023 10:05 Uhr: Von Theo Voss an Achim H.

Kann hier Achim nur beipflichten. Von falschen Zertifikaten, nicht anerkannten LTBs (Language Testing Body), etc. war schon alles dabei - wobei bei Vimana hier als österreichischer LTB keine Probleme zu erwarten sind. Der Sprachnachweis ist zwar nach den Vorgaben der ICAO gestaltet, aber am Ende EASA Part-FCL.055-compliant und "nur" ein Zertifikat des jeweiligen LTB.

21. Juli 2023 10:35 Uhr: Von Holgi _______ an Theo Voss
LTB = Luftfahrt Technischer Betrieb?

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