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11. April 2022: Von Achim H. an R Cepeda Bewertung: +1.00 [1]

Wenn ich deine Erklärung richtige vesrtehe, könnte eine amerikanische Pilotin mit FAA lizenz ohne eingetragene deutsche Sprachkompetenz und ohne BZF auf Deutsch funken, wenn sie in einem nur "Ge" Platz landen wollte. Richtig?

Ich weiß nicht genau wo es die Festlegung gibt (Bundesrecht? Landesrecht? Platzgenehmigung?) aber es könnte sein, dass dieser US-Lizenzinhaber ein BZF I benötigt.

Was er definitiv nicht benötigt ist ein LP Eintrag Deutsch in seiner Lizenz. Das ist eindeutig so im Gesetz geregelt.

11. April 2022: Von Wolfgang Lamminger an Achim H.

siehe hierzu:

Verordnung über Flugfunkzeugnisse
(FlugfunkV)

§ 1
Allgemeines
(1) Zur Ausübung des Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienstes (Flugfunkdienst) bei Boden- und Luftfunkstellen in der Bundesrepublik Deutschland bedarf es eines gültigen Flugfunkzeugnisses oder einer gleichwertigen Bescheinigung.


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