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24. Juli 2019: Von Malte Höltken an Chris B. K. Bewertung: +5.00 [5]

Damals bei meiner praktischen Prüfung war der erste Satz des Prüfers: "Du bist mit Flugauftrag ja schonmal alleine hier hin gekommen. Also mußt du fliegen können."

Das ist allerdings ungewöhnlich, das würde ich als Lehrer nie machen. Also eine Schülerin solo zur Prüfung zu schicken. Aus mehreren Gründen.

1.) Fällt die Schülerin durch die Prüfung, müsste die Prüferin der Schülerin einen Flugauftrag geben, obwohl sie just zuvor festgestellt hat, daß sie diese Schülerin für das eigenverantwortliche Führen des Flugzeugs für nicht geeignet hält. Dieses mögliche Dilemma würde ich zumindest keiner Prüferin auferlegen wollen.

2.) Besteht die Schülerin die Prüfung, ist es zumindest oft diskutiert, ob sie nach bestandener Prüfung noch Schülerin ist (also einen Flugauftrag bekommen darf), oder ob die Ausbildung abgeschlossen ist, und die frische Pilotin erst mit Erhalt ihres Scheines wieder fliegen darf. Im letzteren Fall wäre ein Rückflug nach bestandener Prüfung nicht möglich. Ich kenne für beide Interpretationen eine LLB, die die jeweilige Auffassung vertritt, eine Beurteilung des Verwaltungsrechts maße ich mir nicht an.

3..) In der Nachbesprechung mit der Prüferin kann die Lehrerin wichtige Hinweise für die Qualitätskontrolle der eigenen Schulung bekommen. Diese Rückmeldung sollte am besten direkt erfolgen, gefiltert durch die Schülerin ist die Rückmeldung in der Regel weniger hilfreich, auch wenn sie warhaftig weitergegeben wird. Das ist für die Lehrerin unerlässlich, weil auch sie bei der Prüfung geprüft wird, und nur durch Feedback blinde flecken der eigenen Ausbildung erkennen kann. Darüber hinaus ist es bei einer nicht bestandenen Prüfung auch enorm wichtig, die Bereiche zu kennen, in der die Schülerin nachschulungsbedarf hat, aber auch, was in der Prüfung gut gelaufen ist.

4.) Auch die Lehrerin ist in der Nachbesprechung noch in der Lage, grenzwertige Leistungen der Schülerin im Gespräch mit der Prüferin in den Kontext der Ausbildung zu setzen, und so in einem Gewissen Grad eine Grenzwertige Entscheidung in die eine- oder andere Richtung zu beeinflussen. Nicht immer resultiert eine erfolglose Prüfung ja aus Nichtkönnen der Schülerin, manchmal ist auch die Kommunikation zwischen Prüferin und Schülerin

25. Juli 2019: Von Chris B. K. an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

2.) Besteht die Schülerin die Prüfung, ist es zumindest oft diskutiert, ob sie nach bestandener Prüfung noch Schülerin ist (also einen Flugauftrag bekommen darf), oder ob die Ausbildung abgeschlossen ist, und die frische Pilotin erst mit Erhalt ihres Scheines wieder fliegen darf. Im letzteren Fall wäre ein Rückflug nach bestandener Prüfung nicht möglich. Ich kenne für beide Interpretationen eine LLB, die die jeweilige Auffassung vertritt, eine Beurteilung des Verwaltungsrechts maße ich mir nicht an.

Zumindest in diesem Punkt wurde die Verordnung über Luftfahrtpersonal vor einigen Jahren vom Gesetzgeber präzisiert. Der Rückflug nach bestandener Prüfung an den Startort ist der einzige Flug, der vor Erhalt der Lizenz durchgeführt werden darf.

§22 Absatz 2 LuftPersV:
"Im Zeitraum zwischen dem Bestehen der praktischen Prüfung zum Erwerb einer Erlaubnis und der erstmaligen Erteilung der Erlaubnis sind Alleinflüge nicht zulässig, mit Ausnahme des Rückfluges zum Startort nach bestandener Flugprüfung."
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__22.html

Wo ich aber das viel größere Problem sehe: Wie ist der psychische Zustand des Prüflings nach einer nicht bestandenen Prüfung? Also mal ganz ab von der Frage, ob der Prüfer jemandem einen Flugauftrag ausstellen kann, obwohl er gerade festgestellt hat, daß der Prüfling generell nicht gut genug fliegen kann. Kann der Prüfling in der Situation noch fliegen?

25. Juli 2019: Von Tobias Schnell an Malte Höltken Bewertung: +3.00 [3]

Malte,

zu 1: Als Prüfer würde ich einem Prüfling grundsätzlich keinen Flugauftrag für den Rückflug erteilen, unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht. Da muss man die Rollen "Prüfer" und "Lehrer" schon trennen, und wenn ich z.B. kein Lehrer in der ATO des Schülers bin, dürfte ich das auch gar nicht. Aber natürlich darf der FI dem Schüler auch vorab einen Flugauftrag für den Rückflug erteilen, der allerdings ungültig wird, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde, s.u.

zu 4.: Nicht immer resultiert eine erfolglose Prüfung ja aus Nichtkönnen der Schülerin, manchmal ist auch die Kommunikation zwischen Prüferin und Schülerin

Ich bin immer wieder überrascht, wie viele Prüfungskandidaten mir glaubhaft versichern, dass sie das Prüfungsprogramm noch nie in ihrem Leben gesehen haben. Die Übungen und Standards sind vorher zu 100% bekannt, und wenn ich (als FI) jemanden zu einer Prüfung schicke, mache ich entweder vorher einen "mock-checkride" mit ihm, oder (bei guten Leuten) zumindest ein genaues Briefing des Programms. Beim PPL ist "Flug zum Ausweichflugplatz" so ein beliebter Punkt: Da höre ich regelmäßig ein "wie, ernsthaft, jetzt?", gefolgt von ziemlicher Planlosigkeit.

Wenn es dann aber tatsächlich mal ein "fail" gibt, müssen das schon gravierende Defizite sein. Und "Airmanship" steht letztendlich über allem. Ich kann mir da eigentlich kein Szenario vorstellen, bei dem das von einem Kommunikationsproblem herrührt, bzw. ich mich als Prüfer vom ausbildenden FI zu einer anderen Entscheidung motivieren lassen könnte. Bei einem "fail" reden wir nicht von 160 ft Höhenverlust beim Steep Turn unterm Cu oder dem falschen Readback einer Clearance.

25. Juli 2019: Von  an Malte Höltken

Der „Rückflug nach Nichbestehen“ ist sowohl juristisch als auch psychologisch in der Theorie tatsächlich ein Problem. In der Praxis habe ich allerdings noch von keinem einzigen Fall gehört, in dem es dazu gekommen wäre.

Ich vermute, dass FIs/Schulen nur solche Schüler mit Flugauftrag zur Prüfung fliegen lassen, bei denen auf Grund der in der Ausbildung gezeigten Leistung ein Bestehen der Prüfung sehr wahrscheinlich ist.

25. Juli 2019: Von Malte Höltken an Chris B. K.

Vielen Dank, I stand corrected.

25. Juli 2019: Von  an Malte Höltken

Ist es bzgl. der PPL-Prüfung nicht sehr selten, dass der Prüfling zur Prüfung fliegen muss?

25. Juli 2019: Von Johannes König an 

Im Bereich des Luftamt Südbayern ist das Daily Business. Die Prüfungen sind fast alle in Oberschleißheim, die Schüler aus Ingolstadt, Erding, ... fliegen Solo rüber und wieder zurück (bei bestehen).

25. Juli 2019: Von  an Johannes König

Für Landshut (auch LA Süd) trifft das nicht zu. Die Prüfer kommen immer nach EDML.

25. Juli 2019: Von Thomas R. an Malte Höltken Bewertung: +6.00 [10]

Könntest Du mir mal bitte die Salzstreuerin reichen?

25. Juli 2019: Von Erik N. an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

you made my day :)))

25. Juli 2019: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Erik N. Bewertung: +3.00 [3]

Den kenne ich schon länger (P.S.: Google: 20.000 Treffer). Und ich finde es deutlich angenehmer, Maltes "nutzen wir mal die weibliche Form" Stil zu lesen, als wenn hier das Binnen-I oder Sternchen Praxis würde. Im Prinzip gibt man doch der Forderung nach Binnen-I und Co. nur recht, wenn man sich über Maltes Stil mokiert. Denn dann fällt die ganze, m.E. berechtigte Argumentation "Liest sich Scheiße, sieht Scheiße aus - die Sache mit dem Binnen-I" auf ein "Nee, wir wollen die maskuline Form" zusammen, es sei denn, es geht im Krankenhaus um die Krankenschwester. Außerdem: Maltes Mutter ist Fluglehrerin und hat mir die vorletzte PPL-Verlängerung ausgestellt: Es ist nicht grundsätzlich auszuschließen, dass sie auch Flugschülerinnen hatte. Und über mehr Pilotinnen würden wir uns doch etwa so freuen, wie der Clausthal-Zellerfelder Bergbaustudent über die Eröffnung einer pädagogischen FH vor Ort.

26. Juli 2019: Von Chris B. K. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Und ich finde es deutlich angenehmer, Maltes "nutzen wir mal die weibliche Form" Stil zu lesen, als wenn hier das Binnen-I oder Sternchen Praxis würde.

Der Stil der weiblichen Form ist hetue aber auch schon wieder out. Inzw. gilt es bei Ausschreibungen offiziell wieder den männlichen Stil zu verwenden und alles mit "(m/w/d)" zu pflastern. ;-P

26. Juli 2019: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Chris B. K. Bewertung: +3.00 [3]

Zum Glück interessieren mich Stellenausschreibungen genauso wenig wie das, was bei Twitter angesagt ist.

26. Juli 2019: Von Chris _____ an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +1.00 [1]

Für jemanden, der der deutschen Sprache mächtig ist, gilt immer noch:"der Schüler" bezieht in einem allgemeinen Zusammenhang durchaus die Schülerinnen mit ein, umgekehrt ist "die Schülerin" ganz klar weiblich.

Wer was anderes behauptet, betreibt feministische Politik mit Mitteln der Sprache. Oder ist von solchen Leuten beeinflusst.

Ach ja, und es gibt genau zwei (biologische) Geschlechter. Die Natur ist halt effizient. Grammatikalisch zusätzlich das Neutrum.

26. Juli 2019: Von  an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Ach ja, und es gibt genau zwei (biologische) Geschlechter.

Auf die lingusitischen Anmerkungen gehe ich nicht ein, weil man da sehr unterschiedliche Meinung sein kann, aber zumindest obige Aussage ist ganz objektiv falsch.
Da gab es vor etwa 4 Monaten bei Science einen schönen Übersichtsartikel dazu: Bei Menschen muss man biologisch wahrscheinlich etwa 9-12 Geschlechter unterscheiden, von denen zwar 2 mit Abstand die häufigsten sind, die anderen aber eben auch vorkommen.

Selbst wenn man der ziemlich überholten Vorstellung anhängt, dass Geschlecht bei Menschen ausschliesslich von der Expressionen des Geswchlechtschromosomenpaares abhängt, kommt man schon auf 4 Geschlechter, da sowohl x- als auch XXY durchaus mit signifikanter Häufigkeit auftreten.
Das wir soziologisch diese Varianten in der Vergangenheit als Krankheit betrachtet haben, weil sie eben nicht in ein sozial konstruiertes duales Geschlechterbild passen, ändern an der Biologie nix.

Biologisch gib es beim Menschen ganz klar mehr als zwei Geschlechter - was wir dann in Weltanschauung, Sprache, etc. draus machen ist eine andere Sache...

26. Juli 2019: Von  an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

>>> Wer was anderes behauptet, betreibt feministische Politik mit Mitteln der Sprache. Oder ist von solchen Leuten beeinflusst.

Feminismus ist auch notwendig - so lange Frauen (gerade auch in Deutschland) immer noch auf vielen Gebieten benachteiligt werden. Daran kann ich nichts schlechtes erkennen.

26. Juli 2019: Von Lutz D. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Für jemanden, der von sich behauptet, ein Physikstudium abgeschlossen zu haben, hast Du von Naturwissenschaften irgendwie nur sehr begrenzt Ahnung. Ich meine, was Florian da vorträgt ist ja irgendwie Biologie Grundkurs 11. Klasse oder so.

Die sprachliche Frage ist etwas komplexer, aber auch da ist doch klar, dass es in vielen Sprachen mehr ODER weniger als drei Genera gibt.

Gehe also davon aus, dass es Dir da eher um Attitüde als um Fakten geht.

26. Juli 2019: Von Thomas R. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Kinners, ich wollte doch nur den Salzstreuer (m/w/d) haben, und jetzt seid Ihr wieder gemein zueinander ;-(((

26. Juli 2019: Von Willi Fundermann an Thomas R.

Freu Dich doch! Endlich weg vom eigentlichen Thema - hin zum Streit. Hat ja diesmal lange genug gedauert.

26. Juli 2019: Von Norbert S. an Thomas R.

Frage mich die ganze Zeit, was denn die weibliche Form von Prüfling ist?

26. Juli 2019: Von Conny Sibylla Restle an Norbert S. Bewertung: +1.00 [1]

Bitte sehr:

https://www.oei.fu-berlin.de/institut/download/Leitfaden_geschlechtergerechte_Sprache.pdf

(S.2)

... es gibt für "Prüfling" kein feminines Pendant.

Happy landings
Conny

26. Juli 2019: Von Erik N. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +5.00 [5]

Es trifft zu, dass es viele biologische Geschlechter gibt. Es trifft nicht zu, dass die männliche Form in der Sprache alle anderen ausschließt. Das ist grammatikalisch Kokolores. Binnen-i, Sternchen, angehängtes x etc pp. Ist Sprachpanscherei, und hat auf die Gleichberechtigung der Geschlechter keinerlei Auswirkung; es ist reines Framing, was ein paar Soziologen ihren Lebensunterhalt sichert, indem sie aufgeregte Bücher darüber schreiben.

Gerechtigkeit in der Behandlung von Geschlechtern wird an Fakten gemessen, und da ist Deutschland ein Entwicklungsland. Die Sprache zu ändern ist reine Symbolpolitik. Nicht die Sprache muss geändert werden. Sondern die Politik, und die Einstellung von einem großen Teil der Bevölkerung - Frauen übrigens eingeschlossen.

26. Juli 2019: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

"Der Fluglehrer gibt seinem Flugschüler einen Flugauftrag". Ich kann ja nicht in fremde Köpfe gucken, aber wenn ich mir ein Bild dazu vorstelle, dann sind das männliche Personen. Insbesondere, weil es hier um den Singular geht, und - würde ein Sachverhalt mit weiblichen Personen beschrieben - wohl jeder die weibliche Form wählen würde.

Maltes Text verwendet den Singular. Völlig exotisch stößt also nur auf, dass hier offenbar weibliche Personen statt männliche Personen als exemplarisch gewählt werden. Sprich: "Wenn Du an Beispielen entlang diskutierst, dann nimm' gefälligst Männer statt Frauen als Betrachtungsobjekt". Natürlich ist Maltes Schreibstil gewollt, und er tippt sehr bewusst ein paar Zeichen mehr. Aber wenn man sich darüber echauffiert, dann gibt man m.E. eben den Sprachpantschern recht.

26. Juli 2019: Von Chris B. K. an Chris _____

Für jemanden, der der deutschen Sprache mächtig ist

Dann versuch mal Deutsch als Fremdsprache zu unterrichten. Es heißt "das Segelschiff" (=Neutrum). Alexander von Humboldt war ein Kerl, also klar "der" (=Maskulinum). Sprechen wir aber von dem Segelschiff mit dem Namen "Alexander von Humboldt", sagen wir alle "die Alexander von Humboldt", weil Schiffe und Flugzeuge, sobald sie einen Namen haben, immer im Femininum angesprochen werden.

Für uns als Muttersprachler ist das alles logisch, weil sich die anderen Formulierungen alle blöd anhören. Aber versuch das mal grammatikalisch für Leute zu erfassen, die Deutsch als Fremsprache lernen. ;-)

Aber, um mal auf das Thema "Flugprüfung und Flugauftrag" zurückzukommen. Was ich damals am fordernsten Empfand an dem Tag waren die vielen Flugstunden, die durch Hin- und Rückflug sowie Prüfungsflug zusammengekommen sind, insb. wenn man die Planungen und Betankungen auch noch hinzu zählt, kam da ordentlich was zusammen und das im Hochsommer bei über 30°C draußen. Autopilot gabs nicht.
Hatte natürlich auch den Vorteil, daß ich während des Prüfungsflugs gar nicht mehr darüber nachgedacht habe, ob ich da jetzt etwas gut oder schlecht gemacht habe. Da war ich schon mental soweit: "Flieg das Flugzeug, flieg das Flugzeug, ..." ... und am Ende gucken wir mal, was dabei rausgekommen ist. Das Ergebnis war positiv.

26. Juli 2019: Von F. Mad an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Wieso ab vom Thema? Das ist doch das Pilot, Gesellschaftspolitik und Diffamierungsforum???


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