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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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207 Beiträge Seite 1 von 9

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16. Dezember 2014: Von Peter Schneider an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]
Nun lasse ich mich doch nochmal sachlich ein. Deinen Beitrag finde ich im Übrigen gut und klagen müßte man wohl bei der zuständigen Behörde in Schweden in diesem Fall.

Bezüglich eines ähnlichen illegalen Vorganges des "Casper Umwelthaus" hatte ich im März d.J. den zuständigen Datenschutzbeauftragten (Ländersache) in Hessen angefragt und dort folgende eindeutige und verbindliche Antwort erhalten:

" „…entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, aber wir wollten das Thema nicht nur intern klären, sondern soweit möglich auch gleich Abhilfe schaffen, bevor wir Ihnen antworten. Grundsätzlich übermittelt die DFS keine Kennzeichen von Privatfliegern an Dritte, sofern es dafür keine Rechtsgrundlage gibt - z. B. an Flughäfen oder berechtigte Behörden. Diese seit Jahrzehnten gepflegte Praxis wird in den letzten Jahren jedoch dadurch unterlaufen, dass es immer mehr Internetportale gibt, über die auch Daten von Privatfliegern (einschließlich eindeutigem Kennzeichen - auch "Rufzeichen" oder "Callsign" genannt) veröffentlicht werden. Viele Flieger senden diese Daten selbst, die dann von den verschiedenen Seitenbetreibern abgerufen und veröffentlicht werden.

Bei der Weitergabe der technischen Flugdaten an das Casper Umwelthaus
wurden versehentlich aufgrund der inzwischen gängigen Praxis im
Internet entgegen unserer Policy auch diese Rufzeichen von
Privatfliegern weitergegeben und dort auch veröffentlicht. Nach
Rücksprache mit dem Casper Umwelthaus werden die Callsigns von
Privatfliegern in Zukunft nur noch anonymisiert dargestellt (die
letzten 3-4 Ziffern des Callsigns werden durch Nullen ersetzt - also
z. B. "N0000" oder "DE000"). Damit bleiben also nur die technischen
Daten übrig, ohne dass diese einem konkreten Flugzeug - und somit
einer konkreten Person - zugeordnet werden können. …"

Mittlerweile hat der Betreiber der gegenständlichen Seite reagiert und die Kennzeichen einmotoriger sowie zweimotoriger Flugzeuge bis 2.000 kg anonymisiert.

Sollten Sie noch weitere Einwände haben, bitte ich Sie, mir diese
mitzuteilen. Bis dahin verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

T. Verdezki

Der Hessische Datenschutzbeauftragte Verkehr,
Daseinsvorsorge, Umwelt, Landwirtschaft, Forsten, Bauen, Wohnen,
Geodaten Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611/1408-163
Telefax: 0611/1408-963
E-Mail: T.Verdezki@datenschutz.hessen.de
Internet: https://www.datenschutz.hessen.de "
16. Dezember 2014: Von Norbert S. an Peter Schneider
Leider stimmt das nicht. Mein Flugzeug unter 2t wird weiterhin mit vollem Callsign dargestellt. G-reg.
16. Dezember 2014: Von Lutz D. an Norbert S. Bewertung: +4.67 [5]
Die haben bestimmt nur auf D-E gefiltert. Schreibe doch dem Datenschutzbeauftragten! Denn jetzt hat diese Website auch noch eine Ausländerdiskriminierung erzeugt. Bin mit OO- dann ja bestimmt auch dabei...
Ich habe gerade mit dem schwedischen Datenschutz gesprochen, die werden uns zeitnah mitteilen, ob FlightRadar in Übereinstimmung mit schwedischem Recht handelt.
16. Dezember 2014: Von  an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Lutz, warum lässt Du das nicht die machen, die FR24 NICHT wollen?
Ich gehe zum Beispiel nie selbst auf Anti-Flugplatz-Demos ;-)
(Achtung: hoher Humoranteil!)
16. Dezember 2014: Von Lutz D. an  Bewertung: +0.00 [1]
Weil ich es kann und ich wissen will, ob 'die' im recht sind.
17. Dezember 2014: Von A. Wagner an Peter Schneider
Hallo zusammen,

ich habe mich jetzt bei der Bayerischen Landesaufsicht für Datenschutz und dann nach deren Verweis auf Schweden auch bei der schwedischen Datenschutzbehörde beschwert. Mal sehen, was hier als Antwort kommt.

Eine Anonymisierung von Kennzeichen reicht übrigens nicht aus. So ließe sich nach dem vor Ort beobachteten Start eines Flugzeuges, der Flugweg immer noch eindeutig verfolgen.

Da sollte der hessische Datenschutzbeauftragte mal Nachhilfe beim BfDI nehmen, die in ähnlich gelagerten Sachverhalten eine sehr eindeutige Meinung in dieser Richtung vertreten.

Schon mal allen frohe Weihnacht und guten Flug ins neue Jahr.

17. Dezember 2014: Von  an A. Wagner
Super!
Vielleicht sollten wir vor Weihnachten noch irgendeine Anti-Flugplatz-Demo organisieren.

Auch Frohe Weihnacht.
17. Dezember 2014: Von Roland Schmidt an 
Ja, kommt alle nach EDLE. Damit es mehr Wirkung zeigt, sollten wir die Demo mit der Bürgerinitiative gegen Fluglärm koordinieren. Es dürfte auch kein Problem sein, die Demo bei den Städten Essen und Mülheim genehmigt zu bekommen. Mit vielen Gegendemonstranten ist auch nicht (mehr) zu rechnen.
17. Dezember 2014: Von Lutz D. an  Bewertung: +1.00 [1]
Die Analogie liest sich ja nett, ist aber trotzdem totaler Quatsch und dient doch nur dazu, ein berechtigtes Interesse, dass man nicht teilt verächtlich zu machen.

Weder ist der Betrieb von Flugplätzen per se illegal noch in der Piloten-Community umstritten.
17. Dezember 2014: Von Roland Schmidt an Lutz D.
Mag sein, Lutz. Trotzdem wundere ich mich auch, WOHER die Stimmen zur Durchsetzung meinetwegen berechtigter Interessen kommen. In der Sache hast du natürlich Recht ;-)
17. Dezember 2014: Von  an Lutz D.
So ist das immer, Lutz - ein Interesse, das gegen meine Interessen mag ich nicht ;-) Ist das erwähnenswert?
Und ich würde auch nie dabei helfen, etwas durchzusetzen, das ich nicht will
17. Dezember 2014: Von  an Lutz D.
Dann mal eine passende Analogie:

Ich möchte, dass am Flugplatz Landshut keine ULs und Zweimots mehr fliegen dürfen. Es gäbe dann sehr viel weniger Verkehr und weniger Stress mit Bürgerinitiativen. Außerdem wären Hangarplätze sehr viel günstiger.

Was die anderen wollen interessiert mich nicht, Hauptsache ich kann meine Interessen durchsetzen.
17. Dezember 2014: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an 

Moin,

darum geht es auch gar nicht. Es geht nicht darum, etwas gegen seine Interessen durchzusetzen. Es geht um den Umgang mit anderen Meinungen. Schon Voltaire soll sinngemäß gesagt haben "ich verachte Ihre Meinung, aber ich würde mein Leben darum geben, dass Sie sie äußern dürfen". Dem ist umfassend zuzustimmen. Das heißt, selbst wenn man die Meinung des anderen verachtet, noch nicht einmal respektiert, sollte man ihn nicht, zum Beispiel dadurch, dass man ihn lächerlich macht, von der Äußerung der Meinung abhalten.

Grüße

17. Dezember 2014: Von Roland Schmidt an 
Nee Alexis, passt nicht ganz, UL's und Zweimots sind in Landshut ja nicht gesetzlich verboten ;-)

Passen würde da schon eher das Verbot für die "kleine Düse" in EDLE, für die (ohne Gesetzesgrundlage) Einzelgenehmigungen durch die BR Düsseldorf erteilt wurden. Es wurde erfolgreich geklagt, nur eben nicht durch Piloten :-)

17. Dezember 2014: Von  an Roland Schmidt
Nee Alexis, passt nicht ganz, UL's und Zweimots sind in Landshut ja nicht gesetzlich verboten ;-)


Noch nicht, Roland! Noch nicht!
17. Dezember 2014: Von  an Hofrat Jürgen Hinrichs Bewertung: +2.00 [2]
Ich habe auch nichts gegen das Äußern der Meinung. Natürlich nicht.

Aber ich würde nicht selbst mithelfen, etwas durchzusetzen, das ich nicht will. Hätte Voltaire auch nicht gemacht.
17. Dezember 2014: Von Urs Wildermuth an A. Wagner Bewertung: +10.67 [11]
Und das Ziel des ganzen ist?

Sperren von Flight Radar? Dichtmachen der Site? Oder einfach alle nicht Airliner von der Site abschiessen?

Das man damit wohl diversen Leuten einen Service wegnimmt, der geschätzt und auch sehr rege für durchaus redliche Zwecke genutzt wird, scheint dabei unwichtig?

Machen wir doch gleich weiter:

Klagen wir Spotterseiten, die Bilder von privaten Fliegern posten, denn daraus kann ja der Datenkrake sofort ermitteln, dass wer da an einem bestimmten Tag wo war. Also Airliners.net und jetphoto und so weiter: Alle privaten Flieger sofort löschen?

Was glaubt Ihr wohl was passiert wenn FR tatsächlich auf Geheiss der Datenschutzbehörde dicht macht oder die gesamte GA nicht mehr angezeigt werden darf? Oder wenn dann auf Grund dieser Präzedenz auch Spotterseiten e.t.c. Probleme kriegen und Photos von GA Fliegern aus Angst vor Abmahnern und Rechtsverfolgung rauswerfen müssen?

Wir verlieren einmal mehr ein Showcase für die Leichtluftfahrt und einmal mehr gibt's im Wahrnehmen vieler Leute nur noch die Linienluftfahrt.

Und ich befürchte ehrlich gesagt auch einen sehr medienwirksamen Shitstorm, gegen die Verursacher. Also gegen GA Exponenten.

Denn wenn Behörden mal Amok laufen, kann man nachher nicht sagen "so wollte ich das nicht".

Ich habe absolutes Verständnis dafür, dass EINZELNE Ihre Flieger gesperrt haben wollen, aber dafür gleich die Site als Ganzes anzugreifen geht mir doch um Ellen zu weit. Offenbar sehen die echten VIP Carriers das auch so und begnügen sich damit, den bisher normalen Weg zu gehen und ihre Registrationen sperren zu lassen.

Auch in den USA kann man mit Flightaware e.t.c. jeden Flieger verfolgen, der nicht ausdrücklich verbietet, verfolgt zu werden. Und wir schielen ja oft da rüber von wegen Freiheit... nun ja, man kann sich die Freiheit auch selber abschiessen.

Und ja, absolut soll hier jeder seine Meinung offen äussern, tu ich ja auch. Aber bitte erwartet nicht das man einfach mitmacht bei sowas.

(Und ja, ich bin auch der Meinung, das es der Diskussion nicht förderlich ist, wenn man sie ins lächerliche zieht, dazu ist das Thema für mich ehrlich gesagt zu wichtig.)
17. Dezember 2014: Von Robert Hartmann an Urs Wildermuth Bewertung: +1.00 [1]
ich habs zwar schon einmal geschrieben, aber bei der Vielzahl...

die meisten hier haben ein Flugfunkzeugnis - sollten also eigentlich die gesetzliche Lage kennen:
für die Frequenz 1090 MHz braucht man ein Flugfunkzeugnis. egal ob senden oder hören. §93 Abs. 3 Telekomunikationsgesetz (in Österreich, wird aber in DE auch so sein) sagt was man dann mit den Informationen machen darf. Nämlich erst mal nix solchiges!... ausser alle Beteiligten stimmen zu. Ansonsten gibts im Strafgesetzbuch noch § 119 der weiteres regelt (s.u.).

Es ist also nicht so, dass das eh nicht so schlimm ist. Ausser wir wollen die gesetzliche Lage ändern. Das ist dann aber nicht das Ziel Ausgangsfrage.

Telekomunikationsgesetz §93
(3) Das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrs- und Standortdaten sowie die Weitergabe von Informationen darüber durch andere Personen als einen Benutzer ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer ist unzulässig.


StGB §119
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten vom Inhalt einer im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems übermittelten und nicht für ihn bestimmten Nachricht Kenntnis zu verschaffen, eine Vorrichtung, die an der Telekommunikationsanlage oder an dem Computersystem angebracht oder sonst empfangsbereit gemacht wurde, benützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
17. Dezember 2014: Von Malte Höltken an Urs Wildermuth Bewertung: +4.00 [4]
Und das Ziel des ganzen ist?
Sperren von Flight Radar? Dichtmachen der Site? Oder einfach alle nicht Airliner von der Site abschiessen?

Natürlich nicht. Ziel ist es, daß diejenigen gefragt werden, deren Daten Geschäftsgrundlage des Betriebs ist. Und zwar als Opt-In, also mit aktivem Eintragen der Flugzeughalter.

Das man damit wohl diversen Leuten einen Service wegnimmt, der geschätzt und auch sehr rege für durchaus redliche Zwecke genutzt wird, scheint dabei unwichtig?

Man nimmt durch ein Opt-In niemandem etwas weg, vielmehr gibt man denjenigen Freiheit, deren Daten genutzt wird. Schau Dir doch mal die freiwilligen Flugmeldungen auf Skylines oder im Onlinecontest an, das funktioniert auch nur per Opt-In - mit ziemlich hoher Durchdringung. Und dabei muß zur Meldung eines Fluges mehr getan werden, als einmal ein Formular auszufüllen.

Was glaubt Ihr wohl was passiert wenn FR tatsächlich auf Geheiss der Datenschutzbehörde dicht macht oder die gesamte GA nicht mehr angezeigt werden darf?

Nochmal: Die Seiten sollen nicht verboten werden. Informationelle Selbstbestimmung bedeutet nur, daß man vorher einwilligt, bevor die Daten (kommerziell) genutzt werden. Was spricht denn dagegen, ein Formular anzubieten, in dem der Halter des Luftfahrzeuges dieses einträgt?

Und ich befürchte ehrlich gesagt auch einen sehr medienwirksamen Shitstorm, gegen die Verursacher. Also gegen GA Exponenten.

Ich nicht. Vor allem, weil ein Opt-In sehr einfach ist und sehr erfolgreich sein kann (siehe Skylines / OLC).

Ich habe absolutes Verständnis dafür, dass EINZELNE Ihre Flieger gesperrt haben wollen, aber dafür gleich die Site als Ganzes anzugreifen geht mir doch um Ellen zu weit.

Das bedingt doch, daß man davon weiß. Wenn man durch Unwissenheit nicht in der Lage ist, der Veröffentlichung der Daten zu widersprechen, kann das doch nicht als stillschweigende Zustimmung gewertet werden.

Ein Beispiel: Stelle Dir vor. es gäbe eine Seite, die alle Überwachungskameras Streamen würde, und jede Person identifiziert darstellte. Niemand wird vorher gefragt und so kann jeder Dein Gesicht sehen, wie Du einkaufst, am Geldautomaten versuchst Geld zu ziehen, tankst, wo Du parkst, was Du isst, mit wem Du im Café sitzt. Ich bin mir sicher, daß es ganz viele Menschen gibt, die das sehr schätzen und für redliche Zwecke gebrauchen würden. Stelle Dir mal vor, diese Seite läuft schon seit Jahren - irgendwo im Internet. Ist das die Art von Selbstbestimmung, die wir haben wollen?

Auch in den USA kann man mit Flightaware e.t.c. jeden Flieger verfolgen, der nicht ausdrücklich verbietet, verfolgt zu werden. Und wir schielen ja oft da rüber von wegen Freiheit... nun ja, man kann sich die Freiheit auch selber abschiessen.

Wir schauen auf einzelne Freiheiten in den USA, nicht auf das Gesamtsystem. Wir schielen dahin, wo wir Aspekte des Gesellschaftsentwurfs finden, die den hiesigen überlegen ist. Würden wir das ganze System adaptieren wollen, könnten wir einfach ein Teil der dortigen Gesellschaft werden. Jedes Schielen hat doch nur den Zweck, das eigene Umfeld zu verbessern. Nicht, auszutauschen.

Und Welche Freiheit ist denn das? Welchen Wert hat denn die Freiheit, überall beobachtet zu werden? Und welchen Wert hat ein Geschäftsmodell, das nur dann funktioniert, wenn die Ware ohne Zustimmung des Lieferanten angeboten wird?

Aber bitte erwartet nicht das man einfach mitmacht bei sowas.

Das erwartet, glaube ich, niemand.

(Und ja, ich bin auch der Meinung, das es der Diskussion nicht förderlich ist, wenn man sie ins lächerliche zieht, dazu ist das Thema für mich ehrlich gesagt zu wichtig.)

D'accord.
17. Dezember 2014: Von  an Urs Wildermuth
Hallo Urs,

wir waren schon manches Mal verschiedener Meinung. Aber dieses Mal: 100 % Zustimmung.
17. Dezember 2014: Von  an Robert Hartmann
Also ich hab' schon als Kind immer Flugfunk gehört.
17. Dezember 2014: Von Tobias Schnell an Robert Hartmann
Spitzfindigkeit: FR24 selbst betreibt ja gar keine Empfangsstationen. Die bekommen ihre Daten von hunderten Amateuren, die so ein Gerät auf dem Balkon haben.

Erinnert so ein wenig an die Argumentation der Filesharing-Sites vor 10 Jahren...

Tobias
17. Dezember 2014: Von Robert Hartmann an Tobias Schnell
ist das kostenfrei zur verfügung stellen von geräten auch keine aktive beteiligung?
https://www.flightradar24.com/free-ads-b-equipment
das ist ja ein vorgaukeln von "mach mit das ist ganz einfach, kostenfrei und legal":


FR24: Terms and Conditions of use
7. Data Collection and Transmission

Installation of an ADS-B receiver and all relevant equipment, data collection and transmission to the server of Flightradar24 AB Services is offered by users voluntarily and without compensation. Users are free to participate in the network of receiving stations by installing an ADS-B receiver, collecting data and sending it to Flightradar24. Users are free to stop sending this data whenever they wish.
17. Dezember 2014: Von Lutz D. an  Bewertung: +2.00 [2]
@Urs

Ich schließe mich Maltes Ausführungen an, dem ist wenig bis nichts hinzuzufügen.
Deine Punkte sind alle bedenkenswert, können aber schlussendlich m.E. nicht dazu dienen, einen möglichen (!) Rechtsbruch zu rechtfertigen. Auch hier gilt eben, dass der Zweck kaum die Mittel heiligen darf. Und wenn man erstmal zustimmt, dass es Piloten gibt, die nachvollziehbar und legitimerweise ihre persönliche Freiheit zu informationeller Selbstbestimmung höher bewerten, als den Nutzen einer solchen Anwendung, dann kann man auch nicht mehr mit möglichen Drittwirkungen (Shitstorm etc.) argumentieren.

Anfügen möchte ich aber schon noch etwas zu den Planespottern. Mit denen habe ich auch große Sympathie, vor allem, wenn sie mein Flugzeug vorteilhaft abbilden.
Meine Sympathie wird schon weniger, wenn ich auf den Bildern gut zu erkennen bin und diese Bilder dann in irgendwelchen Datenbanken rumliegen und ich noch nicht einmal - seitens der Photographen - Teilrechte an der Nutzung zugesprochen bekomme. Wir können doch nicht ernsthaft von Journalisten einfordern, das Recht am eigenen Bild und die damit verbundenen Grenzen der Veröffentlichung zu achten, dann aber sagen: Hey, die Planespotter, die sind mir sympathisch, da ist das völlig ok. Recht zeichnet sich auch dadurch aus, dass es mit einem Gleichheitsgrundsatz verknüpft ist.

@Alexis
Wir beide kommen in diesem Thread nicht mehr übereinander.

Und ich würde auch nie dabei helfen, etwas durchzusetzen, das ich nicht will

Ist das ernsthaft Deine Auffassung und Dein Selbstbild? Wir sprechen hier davon, Dritten zu helfen, eine Situation rechtlich einordnen zu können und ggf. ihr Recht durchsetzen zu können. Es geht nicht darum, jemandem zu helfen, einen Mord zu begehen.
Leute, die anderen Menschen dabei helfen, zu ihrem Recht zu kommen, nennt man Anwälte. Ein wichtiger Grundsatz deren Arbeit ist es, anzuerkennen, dass jemand ein Recht darauf hat, dass ihm recht widerfährt, auch wenn man selbst dazu ablehnend oder neutral steht.
In meinem Fall ist es aber noch einfacher, ich habe zehn Jahre lang gegen Geld Leuten geholfen, ihre Interessen durchzusetzen. Das kriege ich einfach so schnell nicht raus. Wie ich dazu stehe, ist dabei völlig nebensächlich, solange es mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

ABER: in dem hier vorliegenden Fall ist es sogar noch einfacher, denn ich habe vielleicht kein spezielles Interesse daran, dass sich bei FR24 etwas ändert, ich habe aber sehr wohl ein grundsätzliches Interesse daran, dass persönliche Daten nach Recht und Gesetz verarbeitet werden. Ich bin sogar fast sicher, dass Du dieses grundsätzliche Interesse auch hast.

Last but not least: Du hast weiter oben in diesem Thread Theodor W. Adorno zitiert und gesagt, für Dich gelte als Maxime, "es gebe kein richtiges Leben im Falschen".

Wenn das, Deine Maxime ist, dann kann "Und ich würde auch nie dabei helfen, etwas durchzusetzen, das ich nicht will" eigentlich nicht zutreffen.

17. Dezember 2014: Von Tobias Schnell an Robert Hartmann
Der Punkt 7 geht noch weiter:

In some cases Flightradar24 may provide you with the necessary equipment, so that you can install an ADS-B receiver and send data to Flightradar24. In that case you may be asked to sign an agreement with certain additional conditions

Es würde mich stark wundern, wenn in diesen "additional conditions" nicht irgendwas wie "it is the signee's sole responsibility to ensure compliance with any applicable local regulations governing operation of the equipment provided" stünde.


Tobias

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