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17. Dezember 2014: Von Robert Hartmann an Urs Wildermuth Bewertung: +1.00 [1]
ich habs zwar schon einmal geschrieben, aber bei der Vielzahl...

die meisten hier haben ein Flugfunkzeugnis - sollten also eigentlich die gesetzliche Lage kennen:
für die Frequenz 1090 MHz braucht man ein Flugfunkzeugnis. egal ob senden oder hören. §93 Abs. 3 Telekomunikationsgesetz (in Österreich, wird aber in DE auch so sein) sagt was man dann mit den Informationen machen darf. Nämlich erst mal nix solchiges!... ausser alle Beteiligten stimmen zu. Ansonsten gibts im Strafgesetzbuch noch § 119 der weiteres regelt (s.u.).

Es ist also nicht so, dass das eh nicht so schlimm ist. Ausser wir wollen die gesetzliche Lage ändern. Das ist dann aber nicht das Ziel Ausgangsfrage.

Telekomunikationsgesetz §93
(3) Das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrs- und Standortdaten sowie die Weitergabe von Informationen darüber durch andere Personen als einen Benutzer ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer ist unzulässig.


StGB §119
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten vom Inhalt einer im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems übermittelten und nicht für ihn bestimmten Nachricht Kenntnis zu verschaffen, eine Vorrichtung, die an der Telekommunikationsanlage oder an dem Computersystem angebracht oder sonst empfangsbereit gemacht wurde, benützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
17. Dezember 2014: Von  an Robert Hartmann
Also ich hab' schon als Kind immer Flugfunk gehört.
17. Dezember 2014: Von Tobias Schnell an Robert Hartmann
Spitzfindigkeit: FR24 selbst betreibt ja gar keine Empfangsstationen. Die bekommen ihre Daten von hunderten Amateuren, die so ein Gerät auf dem Balkon haben.

Erinnert so ein wenig an die Argumentation der Filesharing-Sites vor 10 Jahren...

Tobias
17. Dezember 2014: Von Robert Hartmann an Tobias Schnell
ist das kostenfrei zur verfügung stellen von geräten auch keine aktive beteiligung?
https://www.flightradar24.com/free-ads-b-equipment
das ist ja ein vorgaukeln von "mach mit das ist ganz einfach, kostenfrei und legal":


FR24: Terms and Conditions of use
7. Data Collection and Transmission

Installation of an ADS-B receiver and all relevant equipment, data collection and transmission to the server of Flightradar24 AB Services is offered by users voluntarily and without compensation. Users are free to participate in the network of receiving stations by installing an ADS-B receiver, collecting data and sending it to Flightradar24. Users are free to stop sending this data whenever they wish.
17. Dezember 2014: Von Tobias Schnell an Robert Hartmann
Der Punkt 7 geht noch weiter:

In some cases Flightradar24 may provide you with the necessary equipment, so that you can install an ADS-B receiver and send data to Flightradar24. In that case you may be asked to sign an agreement with certain additional conditions

Es würde mich stark wundern, wenn in diesen "additional conditions" nicht irgendwas wie "it is the signee's sole responsibility to ensure compliance with any applicable local regulations governing operation of the equipment provided" stünde.


Tobias
17. Dezember 2014: Von Olaf Musch an Tobias Schnell
Und damit kommen wir dann wohl zum Kern des Pudels:

Jeder, der in Deutschland ADS-B-Daten empfängt (also nicht FR24, FlightAware o.a.), braucht ein Flugfunkzeugnis und muss auch "direkt betroffen/beteiligt" im entsprechenden Luftverkehr sein, um dies auch nutzen zu können.
Ansonsten verletzt diese Person an der Stelle schon das TKG.
Und mit der Weitergabe der Daten an Dritte wird dann eine weitere Verletzung fällig.

Das hat alles mit dem hier heiß diskutierten Datenschutz noch gar nichts zu tun. Das ist alles noch Fernmeldegeheimnis. Datenschutz kommt dann ins Spiel, wenn es um personalisierte oder personalisierbare Daten geht, was theoretisch auch bei der Linienfliegerei gilt, denn die Linie wird ja nachvollziehen können, wer eine D-Axxx zu einem bestimmten Zeitpunkt geflogen hat.

Aber in der Folge kann man juristisch wohl nur gegen die einzelnen "Zulieferer" zu FR24 vorgehen, die in Deutschland ihre Empfänger betreiben.

Bin gespannt, was die hier angekündigten Nachfragen so ergeben...

Olaf
18. Dezember 2014: Von Tobias Schnell an Olaf Musch
Aber in der Folge kann man juristisch wohl nur gegen die einzelnen "Zulieferer" zu FR24 vorgehen, die in Deutschland ihre Empfänger betreiben.

Die Rechtslage scheint mir da inzwischen auch recht eindeutig zu sein: Zumindest in Deutschland dürfte das Betreiben eines ADS-B-Empfängers nicht legal sein.

Aber wie soll das in der Praxis durchgesetzt werden? Wie will man die alle finden? Da müsste ja schon FR24 die "Namen der Spender" nennen. Und ob man das erzwingen kann?

Tobias

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