Sortieren nach: Datum - neue zuerst | Datum - alte zuerst | Bewertung |
Spitzfindigkeit: FR24 selbst betreibt ja gar keine Empfangsstationen. Die bekommen ihre Daten von hunderten Amateuren, die so ein Gerät auf dem Balkon haben. Erinnert so ein wenig an die Argumentation der Filesharing-Sites vor 10 Jahren... Tobias | ||||||
ist das kostenfrei zur verfügung stellen von geräten auch keine aktive beteiligung? https://www.flightradar24.com/free-ads-b-equipment das ist ja ein vorgaukeln von "mach mit das ist ganz einfach, kostenfrei und legal": FR24: Terms and Conditions of use 7. Data Collection and Transmission Installation of an ADS-B receiver and all relevant equipment, data collection and transmission to the server of Flightradar24 AB Services is offered by users voluntarily and without compensation. Users are free to participate in the network of receiving stations by installing an ADS-B receiver, collecting data and sending it to Flightradar24. Users are free to stop sending this data whenever they wish. | ||||||
Der Punkt 7 geht noch weiter: In some cases Flightradar24 may provide you with the necessary equipment, so that you can install an ADS-B receiver and send data to Flightradar24. In that case you may be asked to sign an agreement with certain additional conditions Es würde mich stark wundern, wenn in diesen "additional conditions" nicht irgendwas wie "it is the signee's sole responsibility to ensure compliance with any applicable local regulations governing operation of the equipment provided" stünde. Tobias | ||||||
Und damit kommen wir dann wohl zum Kern des Pudels:
Jeder, der in Deutschland ADS-B-Daten empfängt (also nicht FR24, FlightAware o.a.), braucht ein Flugfunkzeugnis und muss auch "direkt betroffen/beteiligt" im entsprechenden Luftverkehr sein, um dies auch nutzen zu können.
Ansonsten verletzt diese Person an der Stelle schon das TKG.
Und mit der Weitergabe der Daten an Dritte wird dann eine weitere Verletzung fällig.
Das hat alles mit dem hier heiß diskutierten Datenschutz noch gar nichts zu tun. Das ist alles noch Fernmeldegeheimnis. Datenschutz kommt dann ins Spiel, wenn es um personalisierte oder personalisierbare Daten geht, was theoretisch auch bei der Linienfliegerei gilt, denn die Linie wird ja nachvollziehen können, wer eine D-Axxx zu einem bestimmten Zeitpunkt geflogen hat.
Aber in der Folge kann man juristisch wohl nur gegen die einzelnen "Zulieferer" zu FR24 vorgehen, die in Deutschland ihre Empfänger betreiben.
Bin gespannt, was die hier angekündigten Nachfragen so ergeben...
Olaf
| ||||||
Aber in der Folge kann man juristisch wohl nur gegen die einzelnen "Zulieferer" zu FR24 vorgehen, die in Deutschland ihre Empfänger betreiben.
Aber wie soll das in der Praxis durchgesetzt werden? Wie will man die alle finden? Da müsste ja schon FR24 die "Namen der Spender" nennen. Und ob man das erzwingen kann?
Tobias
| ||||||
|
![]() |
Home Impressum |
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH.
Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier).
Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur normalen Ansicht wechseln |
Seitenanfang | ![]() |