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18. Dezember 2014: Von Tobias Schnell an Olaf Musch
Aber in der Folge kann man juristisch wohl nur gegen die einzelnen "Zulieferer" zu FR24 vorgehen, die in Deutschland ihre Empfänger betreiben.

Die Rechtslage scheint mir da inzwischen auch recht eindeutig zu sein: Zumindest in Deutschland dürfte das Betreiben eines ADS-B-Empfängers nicht legal sein.

Aber wie soll das in der Praxis durchgesetzt werden? Wie will man die alle finden? Da müsste ja schon FR24 die "Namen der Spender" nennen. Und ob man das erzwingen kann?

Tobias

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