Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

6. Juni 2019: Von Uwe Kaffka an Achim H.

Für 5 Personen im 4-Sitzer müsstest Du einmal die rechtliche Grundlage bennennen.“

Ja, LuftBO. Ich hatte es mal so gelernt das zwei Kinder unter 10j auf einen Sitz können. Aber wie Tobias geschrieben hat gilt das wohl nicht mehr. :-/. Gut das wir darüber gesprochen haben.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/luftbo/index.html

LuftBO §19 Ergänzungsausrüstung, die durch den Verwendungszweck erforderlich ist

(1) Luftfahrzeuge, die für die Beförderung von Personen oder Sachen verwendet werden, müssen ausgerüstet sein mit:
1.
Einem Sitz für jede Person und einem Anschnallgurt für jeden Sitz; zwei Kinder mit einem Höchstalter bis zu zwei Jahren oder ein Kind mit einem Höchstalter bis zu zwei Jahren und ein Erwachsener können auf einem Sitz untergebracht werden; in Flugzeugen, die nicht in der Lufttüchtigkeitsgruppe Verkehrsflugzeuge zugelassen sind, und sonstigen Luftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Fluggewicht bis zu 5.700 kg können zwei Kinder mit einem Höchstalter bis zu 10 Jahren auf einem Sitz untergebracht werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird; Freiballone sind von den Vorschriften dieser Nummer ausgenommen;
6. Juni 2019: Von Laro Kreuznach an Uwe Kaffka

LuftBO:

können zwei Kinder mit einem Höchstalter bis zu 10 Jahren auf einem Sitz untergebracht werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird

Wird die Sicherheit und Ordnung gefährdet, wenn zwei schmale Kinder unter einen Sitzgurt passen? Klar ist es ungemütlicher, wenn die beiden Kinder in der Mitte zusammenrummsen, aber die Situation, um die es geht, ist eh ungemütlich. Der in den Airlines für <2 Jahre Kids ausgegebene Schlaufengurt gibt mir jedenfalls kein besseres Gefühl. Wenn das dem Maßstab genügt, könnte ein Gurt, den sich zwei Kids teilen, auch ausreichend für "Sicherheit und Ordnung" sein. Wie versteht Ihr das?

Mit weiteren Ideen, die Sicherheit eines dritten Kindes auf der 2er-Rückbank zu verbessern, bin ich bisher nicht allzu weit gekommen. Es gibt Zusatzgurte (CARES) für bis zu 4-jährige bis 20kg, die aber nur funktionieren, wenn die Rückbank aus Einzelsitzen besteht (weil eine Schlaufe um die ganze Rückenlehne gelegt wird). 2 Einzelsitze sind aber für drei Personen unbequemer als eine durchgehende Bank. Dann liest man, der Beckengurt ist überhaupt erst ab 120cm Körpergröße sicher. Für dazwischen kann man die Kids auf Autokindersitze oder -Sitzerhöhungen setzen, aber drei davon passen nebeneinander nicht auf die 2er-Bank.

Für weitere gute Ideen wäre ich auch dankbar!

6. Juni 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Uwe Kaffka

Bist Du sicher, dass die LuftBO auf Flugzeuge unter EASA-Regulierung noch gilt?

Ich lese in Paragraph 1 Nr 1a, dass der Anwendungsbereich der LuftBO sich nur auf Flugzeuge ohne Musterzulassung bezieht.

6. Juni 2019: Von Uwe Kaffka an Mich.ael Brün.ing

"Bist Du sicher, dass die LuftBO auf Flugzeuge unter EASA-Regulierung noch gilt?

Nein, ich bin mir da leider nicht mehr sicher. Es ist irgendwie ja auch schwer da durchzusehen. Tobias meinte das dies laut NCO generell verboten sei.

"Ich lese in Paragraph 1 Nr 1a, dass der Anwendungsbereich der LuftBO sich nur auf Flugzeuge ohne Musterzulassung bezieht."

LuftBO

(1) Die Verordnung regelt den Betrieb von Luftfahrzeugen,

1. nach § 1c Nr. 1 des Luftverkehrsgesetzes

>> LuftVG §1c Nr. 1: Luftfahrzeuge, die in der deutschen Luftfahrzeugrolle oder im Luftsportgeräteverzeichnis eingetragen sind, sowie

Luftfahrzeuge der Polizeien des Bundes und der Länder;

Im Zweifel lasse ich das auch, zumal ich Kinder schon richtig angeschnallt haben mag. Deshalb ja meine Frage.

Ist nur Schade, da Familienausflüge als nicht Flugzeubesitzer und Charterkunde dann eher ausfallen werden.

12. Mai 2023: Von Christopher Neuhaus an Uwe Kaffka

Liebes Forum,

wollte diesen Thread nochmal wiederbeleben. Ich stehe gerade vor dem selben Problem - meine Tochter ist mit 2,5J jetzt aus der Babyschale rausgewachsen, jetzt braucht es einen "normalen" Kindersitz. Fixierung mit Dreipunktgut (z.B. C172) für Modelle OHNE Isofix kein problem, ist dann wie im Auto...

ABER

Im gegensatz zu früher ist sie jetzt natürlich voll dabei, mit eigenem Headset. Leider haben viele der neuen Kindersitzmodelle die Kopfstützen so eng geformt, dass der Kopf mit dem ziemlich ausladenden Headset dann nicht mehr richtig zwischen die Kopfstützen passt (als Baby waren es nur Earmuffs, die tragen nicht so hoch auf, da ging das problemlos).

Hat jemand von Euch eine Modellempfehlung, mit breiterer Kopfstütze?

Danke und Gruß

Christopher

12. Mai 2023: Von Toni S. an Christopher Neuhaus Bewertung: +2.00 [2]
Ein bekanntes Problem ohne wirklich gute Lösung. Wir sind genau deswegen auf nur eine Sitzerhöhung bzw nur den Unterteil des Sitzes umgestiegen. Dies mit einigermaßen gutem Gewissen in der Annahme, dass im Gegensatz zum Straßenverkehr im Fall eines Unfalls eher Längs- und nur sehr unwahrscheinlich Querbeschleunigungen auftreten und man den Seitenhalt daher weg lassen kann.
12. Mai 2023: Von F. S. an Christopher Neuhaus

Die Frage ist, wie viel Du für die relativ kurze Zeit ausgeben willst. Die "große Lösung" wäre ein Bose Proflight headset, über das Du dann die Earmuffs drüber ziehst. Geht und ist sicher gut vom Schutz, aber sau teuer.


7 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang