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40 Beiträge Seite 1 von 2

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20. Oktober 2015: Von Olaf Musch an Ulrich Dr. Werner

Gerade drüber "gestolpert":

https://www.nbcnews.com/news/us-news/u-s-will-require-drones-be-registered-n446266

Wenn das so kommt, dann sicherlich auch bald(tm) in EASA-Land...

Olaf

20. Oktober 2015: Von Wolff E. an Olaf Musch
Ist ja nicht wirklich schlecht, oder ?
20. Oktober 2015: Von Olaf Musch an Wolff E.

Grundsätzlich ok, meiner Meinung nach.

Das ist wie jedes Fahrzeug-Register, das vom Fahrzeug auf den Halter bzw. Eigentümer schließen lässt.

In diesem Fall wird's sicher mit dem Registierungsprozess schwierig, weil dann amazon & Co. entsprechende Formulare zeigen müssten, genau wie jeder "Spielwarenladen", in dem man die Dinger kriegt.

Ich bin gespannt auf die Umsetzung.

Noch ein Link dazu von heute: https://www.heise.de/newsticker/meldung/USA-bauen-Drohnen-Register-auf-2850956.html

Olaf

20. Oktober 2015: Von Erik N. an Olaf Musch
Die Registrierung ist die eine Seite, die Identifikation der konkreten Drohne und ihres Kennzeichens im Ernstfall die andere. Wie soll man das auf den kleinen Dingern erkennen, noch dazu wenn die Geschwindigkeitsunterschiede so groß sind wie sie in der Luftfahrt sein können ?

Daß das erst nach einem Absturz (der Drohne) möglich sein soll, ist ja wohl eher ein schlechter Witz, oder ?
20. Oktober 2015: Von Olaf Musch an Erik N.

Was willst Du denn tun?

Du kannst bei den kleinen Dingern keine von außen gut sichtbare Kennung verlangen. Sähe blöd aus, wenn so eine kleine Parrot ein Schild mit "UAV-xxxxx" in 25cm großen Lettern mit sich schleppen müsste.

Du kannst nicht allen von ihnen einen Transponder mit eineindeutiger Kennung einbauen (Gewicht, Stromverbrauch). Gut, das zu verlangen würde das Angebot an flugfähigen "Drohnen" schlagartig deutlich reduzieren

Du kannst sie nicht einfach so per Netz aus der Luft fischen. Obwohl: Man könnte es ja mal probieren ;-)

Du kannst Sie nicht mit dem "Funkgewehr" beschiessen, weil das ggf. auch schon ein "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" ist.

Und nu?

Einzige Chance: Entweder "post mortem" nach Absturz über die Seriennummer des Produkts, oder per Polizei-Hubschrauber verfolgen bis zum Ausgangspunkt.

Oder übersehe ich da noch was?

Olaf

20. Oktober 2015: Von Wolfgang Lamminger an Olaf Musch
Olaf, Dein Statement repräsentiert die deutsche Kontrollkultur, oder ... ?

Alleine die Tatsache, dass registriert wird, wird für mehr Bewusstsein sorgen, weil zumindest der größere Teil der Drohnenanwender, sich vielleicht im Klaren drüber wird, dass man sie belangen kann, wenn sie Sch... gebaut haben.

Die Laserpointertypen agieren doch auch nur aus der Anonymität heraus, genauso wie "Drohnengefährer", und durch die Registrierung kann man sicher einen größeren Teil der betreffenden herausfiltern und zu bewussterem Umgang mit dem Spielzeug animieren...
20. Oktober 2015: Von Olaf Musch an Wolfgang Lamminger

Nö, keine Sorge,

ich bin auf Eriks Bemerkung eingegangen, dass eine Belangung des Drohneneigners erst nach einem Absturz ein "schlechter Witz" sei.

Es geht halt nicht anders - und ich möchte auch nicht mehr.
Lizenzen bzw. ein wenig Luftrecht für jeden Drohnenflieger würde ich zwar für sinnvoll halten, weiß aber auch, dass das nicht wirklich durchsetzbar ist - zumindest, so lange nicht wirklich ein schwerer Unfall im Zusammenhang mit einer Drohne passiert.

Daher: Passt schon ;-)

Olaf

20. Oktober 2015: Von Erik N. an Olaf Musch
Naja, ich habe es nur es als schlechten Witz bezeichnet, weil ich halt finde, eine Kennzeichnung ohne die Möglichkeit der Nachprüfung ist relativ wenig wert... also hoffen wir mal, daß die Registrierung bewusstseinserweiternd wirkt.

Es geht mir auch nicht um deutsche Kontrollkultur. Ich meine halt einfach, es wäre sinnvoll, wenn jedes Luftfahrzeug ein Signal aussendet, das jedes andere im Umkreis empfangen kann. Irgendwann wird das kommen, aber solange es nicht so weit ist, werden wir damit leben müssen, wie es ist.
20. Oktober 2015: Von Tee Jay an Erik N.
Ich finde auch, dass der übereilte FAA Vormarsch nichts als Aktionismus ist und ohnehin erstmal nur ein Call for Papers ist so wie ich das gelesen habe. Eine Registrierung würde auch nur einen Bruchteil erfassen, da alle DIY Drohnenbastler wohl nur schwer zu erfassen sind. Und diesen Bereich schätze ich nicht gerade als klein sein.

Bei uns in D ist bzw. sollte ohnehin jeder Gewerbliche erfasst sein. Sollte... denn das ist längst nicht jeder. Und ich finde das nicht nur von der Sicherheit sondern auch von den Kosten her schlimm, da ich mich dabei immer wie der Depp vom Dienst fühle, der schön brav seine Genehmigung beim RP und Versicherung bezahlt, während andere diese Kosten nicht am Fuß haben.

Als ich letztens für einen Flug über Wohngebiet (Zentrum einer kleinen Stadt in NRW) diesen Flug ordnungsgemäß gemäß Auflage vom RP beim dortigen Ordnungsamt angemeldet habe, kamen der Verwaltungsmensch und ich am Telefon ins Gespräch wo ich erfahren habe, daß dieses der erste Fall für diese Stadt sei. Dabei gibt es bereits zig Videos und Bilder im Netz und diverse Werbeagenturen werben mit Drohnenaufnahmen. Ich habe ihm mal das Bestätigungsschreiben einer anderen Stadt zugeschickt, welches er dankend angenommen und als Grundlage für sein eigenes Schreiben genommen hat.

Kontrolliert wird das alles nirgends, weder beim RP noch bei den Kommunen oder Städten.
Es ist wohl wie so oft: Das Kind muß erst in den Brunnen fallen, bis etwas passiert.



20. Oktober 2015: Von Lutz D. an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Ich bin da immer hin- und hergerissen. Grundsätzlich scheinen mir die über Jahrzehnte gewachsenen Regeln für Modellbauer eigentlich sehr bewährt gewesen zu sein, die auch die Verantwortung des Modellpiloten in den Vordergrund gestellt haben und sehr maßvoll mit Genehmigungs- und Versicherungspflich gearbeitet haben.

Die schiere Masse des Auftretens der Dohnen hat das nun auf den ersten Blick ins Wanken gebracht. Man kann daraus zwei Sachen folgern - entweder die bestehenden Regeln waren zu lax, nur die geringe Zahl von Modellflugzeugen hat dazu geführt, dass nichts schlimmeres passiert ist oder die Sozialisierung des Modellfliegers in Vereinen hat eine art good airmenship culture dort verankert, die jetzt ganz offensichtlich wegen der kaufen-auspacken-nutzen-Möglichkeit der Drohnen so nicht mehr gegeben ist. Oder die no-line-of-sight-Möglichkeit der Drohnenfliegerei hat das Problem verschärft. Möglicherweise ist es auch eine Kombination aller dieser Dinge.

Es werden ja im Prinzip vier unterschiedliche Forderungen erhoben:

- Versicherungspflicht

- Registrierungspflicht

- Lizenzpflicht

- Aufstiegsgenehmigung.

Ich meine, als solidarische Luftsportler dürfen wir nur fordern, was der Sicherheit unter Abwägung von Aufwand und Nutzen dient.

Bei der Versicherungspflicht sind wir uns da glaube ich schnell einig, schon allein, um Schaden von Dritten abzuwenden. Der Aufwand ist gleichzeitig sehr gering, Kosten akzeptabel. Hier kann meines Erachtens das bestehende Gewichtslimit aus der Modellfliegerei weitergelten.

Die Registrierungspflicht halte ich auch für eine sehr geringe Last für den Nutzer, wenn es denn gut organisiert ist. Hier müsste man eine sehr einfache Registrierung anstreben, die meinetwegen analog zu den Roller-Kennzeichen funktioniert, d.h. möglichst frei von behördlicher Mitarbeit. Das muss dann unter Verantwortung des Piloten funktionieren. Wer unregistriert / unversichert fliegt, macht sich strafbar.

Bei der Lizenzpflicht neige ich aktuell der Auffassung zu, dass das vermutlich ein guter Weg wäre, die Nutzer auf das vorzubereiten, was sie erwartet. Auch hier könnte das Gewichtslimit eine Grenze darstellen. Bin selbst unsicher, ob das eine notwendige Forderung ist. Aktuell muss man konstatieren, dass es offenbar kaum bekannt gewordene schwere Unfälle mit Drohnen gegeben hat, obwohl davon schon sehr viele unterwegs sind.

Eine Aufsteigsgenehmigung lehne ich ab, das halte ich für unverhältnismäßig. Eine Lizenzpflicht wäre da m.E. der bessere Weg. Der unkontrollierte Luftraum sollte allen offen stehen, die sich an die Regeln halten wollen.

20. Oktober 2015: Von Viktor Molnar an Lutz D.
Es hat auch schon schwere und tödliche Unfälle mit ferngesteuerten Flächen-Modellflugzeugen gegeben. In Folge hat es auf deren Flugplätzen Drahtnetze zum Zuschauerbereich hin. Das hat seinen Grund in der hohen Geschwindigkeit der Motorflugzeuge von zum Teil über 200 kmh . Bei Drohnen stell ich mir das nicht so extrem vor und die Steuerung der Drohnen hat heute einige technische Hilfen im Gegensatz zur bekannten Modellsteuerung.Und auch früher kam es vor, daß das Modell aus dem Sichtbereich flüchtete, wegen Mangel in der Pilotage oder durch Technik - Verlassen des Empfangsbereichs der Funksteuerung.

Vic
20. Oktober 2015: Von  an Lutz D.

- Versicherungspflicht

Haben wir heute bereits, müsste man halt nur auch mal verfolgen.

- Registrierungspflicht

Gab es vor vielen Jahren in der Modellfliegerei dadurch dass niemand ohne Anmeldung der Funkfernsteuerung Modellflug betreiben durfte. Die Älteren werden sich noch erinnern. Irgendwann hat man das abgeschafft, weil es sich als untauglich erwiesen hat. Was lässt uns glauben, dass sich daran inzwischen etwas geändert hat?

- Lizenzpflicht

Als was? Sollen wir einen UAV-Moppedführerschein einführen, der genau wie sein Namensvetter nur ein Scherz ist?

- Aufstiegsgenehmigung.

Hätten wir bereits, wenn man die UAV Flieger nicht Richtung Modellflug hätte entkommen lassen. Die Bestimmungen sind alle vorhanden und könnten genutzt werden, wenn man es denn wollte und an der Stelle leiten & führen wollte.


Früher hat man mit den Modellfliegern eine langjährige und gute Koexistenz gepflegt, das Basteln und der Nachbau von Modellen nach großem Vorbild und die Beschäftigung mit dem Fliegen an sich, waren eine honorige Beschäftigung und ein Hobby, das nicht wenige auch später in die Richtung hat entwickeln lassen. Die Zeiten der Modell"bauer" mit handwerklichem Antrieb und Fähigkeiten ist aber weitgehend vorbei und heute gibt es dort eine wabernde Masse von Modell"käufern", die irgendwelches Fertigzeugs aus einem Spielwarenladen zerren um "Fun" zu haben. da ist Ernsthaftigkeit verloren gegangen. Deswegen waren früher die in vielen Stunden gebauten Modelle auch immer im Augapfel des Erbauers und die wenigsten wollten 100, 200, 2000 Stunden Arbeit - nicht selten der Gegenwert mehrerer Monate Gehalt - zerfetzt sehen. Heute haben wir das Billigzeugs und wenns ded schrotet, egal, war geil. Dazu dann noch die technischen Fortschritte und vor allem - die Möglichkeit ausserhalb des direkten Gesichtsfelds des "Fernsteuerer/Roboterführers" zu operieren - führt zu einem Konsumkick. Die Uhr zurückdrehen können wir nicht mehr, aber wer soll da heutzutage einen vermittelnden Dialog überhaupt noch führen können? Ich sehe da eigentlich keinen.

20. Oktober 2015: Von Stefan Jaudas an 
... naja, was die Genehmigungen angeht,

Nichtgewerbich, Hobby => Wie Modellflug, mit den gleichen Einschränkungen. Das wäre doch eine logische Sache.

Gewerblich => Wieso soll jeder Staplerfahrer einen Schein machen müssen, selbst wenn er/sie nicht im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs ist, aber jemand, der seine Drohne im öffentlichen Luftverkehrsraum fliegen lässt, hat Wild West? Naja, ich frage mich, wie sich das bei den Versicherungskosten niederschlagen wird, wenn sich das mal eingespielt hat. Vielleicht kommen die Versicherungen ja auf den Trichter, ohne Sachkundenachweis erst gar keinen Versicherungsschutz zu gewähren (wie z.B.. bei vielen Yacht-Vercharterungen im Ausland).
20. Oktober 2015: Von Lutz D. an Stefan Jaudas
...da geht es aber um Kasko, nicht um Haftpflicht.
20. Oktober 2015: Von Tee Jay an Lutz D.
Ich finde, keine Regeln ohne Kontrolle! Die bei uns bestehenden Maßnahmen sind nicht schlecht. Diese sollten nur auch kontrolliert werden!

Bei den vielen eher im Spielzeugbereich angesiedelten Drohnen á la Parrot, die per Smartphone ferngesteuert werden und eh nicht höher wie 40-50 Meter aufsteigen, sehe ich da NULL Regulierungsbedarf. Lasst die Kiddies doch spielen. Bei Fahrradfahrern verlangt ja auch keiner eine Extra-Versicherung, sehr wohl gibt es da aber bereits in der Grundschule sowas wie Verkehrserziehung. Diese sollte zumindest die Eltern mit einbeziehen und auch auf die Gefahren eines gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr mit Spielzeugdrohnen, Laserpointern u.ä. thematisieren (mehr für die Eltern als für die Kids).

Denn da sehe ich die Defizite: Wenn verzogene Schnösel-Bengel von Ihren Eltern mit schlechtem Gewissen teure Drohnen mit FPV, GoPros und GPS-Steuerung geschenkt bekommen und dann sich allein überlassen werden.

Denn wer als Jugendlicher oder später Erwachsener dieses ernsthaft als Hobby betreibt, der wird früher oder später eh die Gemeinschaft von Gleichgesinnten in Foren oder Vereinen suchen und sich freiwillig einer gewissen vernunftbegabten Kontrolle unterziehen.

NULL Toleranz habe ich hingegen wie oben bereits beschrieben bei wilder gewerblicher Nutzung von Werbeagenturen oder Fotographen. Ob diese überhaupt Grundkenntnisse der LuftVO und Luftraumstruktur haben, das darf stark bezweifelt werden.
21. Oktober 2015: Von Erik N. an 
Mit Modellfliegern haben moderne Drohnen aber mal gar nichts zu tun. Die haben ein Einsatzgebiet von Kilometern, nicht mehr nur ein paar hundert Meter. Ich habe Modellhelis geflogen, musste dazu extra in einen Verein, oder weit weit draussen in der Pampa. Und das Teil klang wie ein fliegende Kettensäge. Selbst die elektrischen Modelle kann man einfach ab sagen wir 200, 300 Metern nicht mehr geniessen,weil es zu klein wird. Und dann dreht man um.

Die Drohnen werden erst durch die live camera interessant, und das macht sie halt potentiell gefährlich. Sie sind erheblich einfacher zu bauen und zusammenzubestellen aus USA vom Onlineversender, als zu meiner Zeit die Flugmodelle (bau mal einen Modellheli, z.B. Graupner - bis der fliegt, dauert das einfach seine Zeit. Das ist nix für Leute mit dicken Fingern :) Das alles mit Modellflug zu vergleichen, halte ich schon für den ersten Fehler. Das hat nichts damit zu tun.
30. Oktober 2015: Von Tee Jay an Erik N.
Naja demnächst sollen Drohnen gechippt werden damit die Flugwege nachvollziehbar werden sollen ... ich stelle mir das technisch lustig vor... haben wir nicht im anderen Thread die Diskussion über ADS-B und PowerFLARM? Und wenn wie im Ami-Land eine Auflage sein soll, dass diese nicht über Landesgrenzen fliegen sollen, wie soll das bei uns funktionieren? Ich kann mich des Eindruckes in der letzten Zeit nicht erwehren, dass wir überhaupt noch eine Landesgrenze haben...

https://www.golem.de/news/eu-parlament-drohnen-sollen-gechipt-werden-1510-117205.html
9. November 2015: Von Olaf Musch an Tee Jay
Und jetzt gibt's auch was "Ministerielles":

https://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/alexander-dobrindt-irritiert-mit-plaenen-fuer-drohnen-fuehrerschein-a-1061835.html

Na, mal sehen...

Olaf
9. November 2015: Von Michael Wieland an Olaf Musch
Darf ich die belesene Runde Fragen, was sie anstatt einer
  • Kennzeichnungspflicht
  • Ausbildungspflicht
  • Kontrolle und Einschränkung
von einem Vorstoss der UAS / Drohnen Betreiber halten?

Wenn es möglich wäre, allen Drohnen

unter 200ft/ca70m bleiben, ausser sie reservieren einen Luftraum.

In der Luftfahrt ist das heute schon üblich. Fallschirmspringer oder Kunstflug darf aus ähnlichen Gründen nur in festen Zonen (Boxen) durchgeführt werden. Zusätzlich wird der Absprung eines Fallschirmspringers an die Flugsicherung gemeldet.

Alle technischen Maßnahmen die Drohnen zu blockieren kann aus meiner Sicht mutige Hobbyisten einschränken blödsinn zu machen, aber mutwillige Draufgänger werden Geofencing u.ä. mit eigenen Geräten immer umgehen können. Wer Team Black Sheet kennt: TBL weiß was ausserhalb unserer Gesetzgebung schon heute möglich ist. Berüchtigt ist deren 100km Flug....

Als Pilot kennen wir den bürokratischen Aufwand um unseren Schein, English proficiency, Medical, ZÜP, Überprüfungslfug etc. einzuhalten. Da sprechen wir jedoch von wieviel, 10.000 Piloten? Allein DJI verkauft jährlich über 2000 Drohnen...ein ähnliches Kontrollsystem kann nur ein Beamter fordern, der die Pension für seine Freunde sichern will.

Ich freue mich über Kommentare, ob ihr ein faires Miteinander als ein bürokratisches Gegeneinander ebenfalls bevorzugt.
10. November 2015: Von Lutz D. an Michael Wieland
...200ft finde ich vollkommen akzeptabel. Meinetwegen auch 500ft. Denke auch, geo-blocking wird die cracks nicht abhalten - aber 95%. Das reicht für eine extreme Reduzierung des Risikos.
Kunstflug darf man übrigens auch außerhalb von Boxen durchführen.
10. November 2015: Von Tee Jay an Lutz D.
10. November 2015: Von Olaf Musch an Michael Wieland Bewertung: +1.00 [1]

Grundsätzlich sollten private wie gewerbliche Drohnenbetreiber ja möglichst wenigen Regelungen unterliegen. Wir wollen ja auch für uns eher weniger als mehr Regeln.

Allerdings sehe ich ein Mindestmaß schon als erforderlich an; ein "Agreement" auf eine gewisse limitierende Höhe reicht mir nicht:

Geofencing ist leider nicht wirklich praktikabel. Erstens gibt es sehr viele verschiedene Modelle, für die eine solche Technik (Speicher für Datenbank, Rechenkapazität für Abgleich mit GPS-Koordinaten, Einflußnahme auf Steuerung) von den Herstellern entwickelt werden müsste. Zweitens müsste solch eine Datenbank auch erst mal erstellt werden (von einem noch zu definierenden "Amt"?) und drittens müssten Drohnenbetreiber die dann auch noch regelmäßig für ihr Gerät aktualisieren.
Zusätzlich gibt es natürlich dann auch irgendjemanden, der das Format hacken und es den mutwilligen ermöglichen wird, es entweder ganz auszuschalten oder zumindest gewisse Daten zu manipulieren.

Übrigens: Wenn man - wie der Verkehrsminister sagt - Wohngebiete, Bahnstrecken und Autobahnen ausschließen will, dann wird die Liste der auszuschließenden Gebiete so lang (und die Naturschützer werden irgendwann auch kommen und erwarten, dass Naturschutzgebiete zu Brut-/Brunft-/Vogelzug- oder anderen wichtigen Zeiten ebenfalls nicht überflogen werden dürfen), dass es einfacher werden könnte, die Gebiete in eine Datenbank zu packen, in denen man dann noch Drohnen betreiben darf. Das dürfte das Datenvolumen deutlich reduzieren ;-)

Ohne Geofencing wäre jeder Pilot eigenverantwortlich. In seiner Begeisterung für die Technik vergisst aber der durchschnittliche Drohnenpilot die Prüfung der Höhe oder der Sichtweite gerne mal, und überschreitet die Grenzen dann trotzdem. Und das kann man ihm auch nicht wirklich vorwerfen. Die Hersteller der Geräte werben ja mit "höher, schneller, weiter" sowie autonomer Flugfähigkeit. Das verleitet natürlich dann auch dazu, diese Dinge auszuprobieren.

Wichtig ist aus meiner Sicht der Punkt, dass man den Drohnenbetreibern bewusst machen sollte, was dann passieren kann, und unter welchen geltenden Regeln sie ihre Geräte da oben bewegen. Und das gelingt aus meiner Sicht nur über eine zumindest grundlegende Erläuterung des relevanten Luftrechts. Ich habe den Eindruck, dass nämlich viele gar nicht wissen, dass da oben Regeln gelten. Schließlich stehen da ja auch keine Schilder.
Das ist aber auch nicht viel mehr als "see and avoid", die Luftraumstruktur und der Hinweis auf Konsequenzen bei Unfällen. Dazu kommt dann noch - weil die allermeisten Drohnen mit Kameras ausgestattet sind - das Thema Datenschutz und "Recht am eigenen Bild". Strengenommen kein luftrechtliches Thema. Ich vermute, dass man - mit einem gewissen Aufwand - ein kleines Booklet zusammenstellen könnte, das die grundlegenden Regeln in einfacher Sprache erläutert. Und das kann man dann kostenlos "unters Volk" der Drohnenpiloten bringen. Die englische CAA hat ja schon ein Video produziert, das in diese Richtung geht.

Auf der Straße lässt man ferngesteuerte Modellautos nicht fahren, sondern hat eigene Strecken dafür. In der Luft lässt sich das leider nicht so scharf abgrenzen, also müssen sich meiner Ansicht nach alle an die gleichen Regeln halten und sie auch kennen - ebenso wie die Konsequenzen aus evtl. Verstößen.

Man muss auch nicht jeden privaten Betreiber gleich auf sein Wissen prüfen (macht ja auch für das StGB oder BGB niemand, obwohl das auch für uns alle gilt), bei gewerblichen Betreiber sollte da aber schon etwas intensiver geschaut, geschult und auch geprüft werden.

Hinzu kommt dann noch das Haftungsthema, für das aus meiner Sicht eine Registrierung der Drohnen (Typ und Seriennummer zu Erstkäufer) erforderlich ist. Kennzeichen halte ich für schwierig, aber eine zentrale Registrierung irgendwo (LBA, ähnlich der Luftfahrtrolle?) sollte drin sein.

Schließlich handelt es sich um motorisierte Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Und da sind lediglich E-Fahrräder noch von einer Registrierungspflicht ausgeschlossen.

Zu den Maximalhöhen für die Drohnen merke ich noch an, dass ich mit dem Heli durchaus auch in diesem Höhenbereich unterwegs bin. Nämlich in Ausbildung, Prüfung und Typerating, wenn wir über freien Feldern Notverfahren üben. Und nicht nur ich als PPLer, sondern auch behördliche Einsatzkräfte wie Polizei, Luftrettung, SAR und Löscheinsätze fliegen in diesen Höhen. Und das nicht nur über "Katastrophengebieten" oder "Unfallorten", sondern auch auf dem Weg dahin und wieder davon zurück, in der Nähe von Krankenhäusern und über vielen anderen denkbaren Orten (Polizei sucht nach vermisster Person im Wald, ...).
Und da gelten (in den meisten Fällen) die Regeln des Luftraums G.
Die sollte auch ein privater Drohnenbetreiber kennen.

Letztlich beantworte ich die Frage "lass es uns doch mit einem Gentlemen's agreement auf eine gewisse Höhe versuchen" mit einem "Nein, das wird leider nicht reichen".

oLAF

10. November 2015: Von Olaf Musch an Olaf Musch

Noch ein Nachtrag:

Und wenn jetzt jemand kommt mit "Aber bitte nur für Drohnen mit einem Gewicht über xxx Gramm".
Auch xxx Gramm Hartplastik mit Metall-Innenleben können bei den auftretenden Geschwindigkeiten und den resultierenden Impulsen erheblichen Schaden anrichten.

Auch so ein kleines Teil kann durch meine dünne Plexiglas-Cockpitscheibe schlagen und mich und/oder das Fluggerät lebensbedrohlich beeinträchtigen.

"Ja, aber für Vögel gilt doch das Gleiche" - Nicht ganz. Erstens sind die nicht aus Hartplastik mit Metallkern, sondern sind eine fliegende Knautschzone (so leid es mir dann für das Tier tut), und zweitens haben die einen Selbsterhaltungstrieb, der sie - im Normalfall - weit ab von allem hält, was solch einen Lärm verursacht, wie Mann tragende Motorflugzeuge.

"Aber die kleinen Drohnen werden doch von Deinem Downwash einfach weggeblasen" - Kann sein, aber erstens könnten sie auch - außerhalb des Downwash - vom Heckrotor eingesaugt werden, mit ebenfalls sehr unerfreulichen Konsequenzen, und zweitens möchte ich nicht der erste sein der das Gegenteil feststellt.
Anders herum wird ein Schuh draus: Bisher mussten neue Verkehrsteilnehmer immer nachweisen, dass sie sich gefahrlos in den bestehenden Verkehr einbinden konnten. Mit anderen Worten: Wenn die Drohnen unterhalb von xxx Gramm nachweislich (!) keinen Heli (oder Gyrokopter, oder Segelflieger) beschädigen, dann können wir uns da ja vielleicht doch einig werden. Aber ich sehe uns als "vorhandene Verkehrsteilnehmer" dazu nicht in der Beweispflicht.

So, nu aber ;-)

Olaf

10. November 2015: Von Lutz D. an Olaf Musch Bewertung: +2.00 [2]
Finde ich ein bisschen weitgehend alles, wer da im Luftraum G alles was beweisen soll. Bis 200ft - da kann ich jetzt auch keinen Unterschied zum kleinen Uhu sehen. Nach Deinen Kriterien bräuchte ja jeder Golfspieler einen Luftfahrerschein.

Geo-fencing ist überhaupt nicht schwierig zu realisieren, ist doch bei einigen Herstellern schon umgesetzt, ein Begrenzer auf 200ft GPS height wäre wohl auch leicht darstellbar. Für mich ist das ein sehr vernünftiger Vorschlag, der Rest wäre dann see & avoid.
10. November 2015: Von Tee Jay an Lutz D.
Die No-Fly-Zones gibt es zumindest von DJI schon längst auch für Deutschland... nur halt eben lückenhaft und keine Sau tut sich die Firmware an: https://flysafe.dji.com/no-fly Und die Bastler mit eigene Steuerboards erreicht man eh mit keiner Regel.

Ich hab es schon bestimmt weiter oben geschrieben. Es ist egal was die Politiker aus Geltungssucht sich für tolle Regeln einfallen lassen. Eine Regel ohne Kontrolle und Sanktionsmöglichkeit führt weder zur Sensibilisierung noch zum gewünschten Ziel der Sicherheit. Die Frage müsste vielmehr lauten: Wer hat die Kompetenz, Personal und Mittel für das Enforcement (sorry schon wieder ein englischer Begriff) der bestehenden Regeln, anstatt daß man zusätzliche Regeln in die Welt setzt.

Denn im Grunde ist das bestehende Regelwerk nicht schlecht.

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