Grundsätzlich sollten private wie gewerbliche Drohnenbetreiber ja möglichst wenigen Regelungen unterliegen. Wir wollen ja auch für uns eher weniger als mehr Regeln.
Allerdings sehe ich ein Mindestmaß schon als erforderlich an; ein "Agreement" auf eine gewisse limitierende Höhe reicht mir nicht:
Geofencing ist leider nicht wirklich praktikabel. Erstens gibt es sehr viele verschiedene Modelle, für die eine solche Technik (Speicher für Datenbank, Rechenkapazität für Abgleich mit GPS-Koordinaten, Einflußnahme auf Steuerung) von den Herstellern entwickelt werden müsste. Zweitens müsste solch eine Datenbank auch erst mal erstellt werden (von einem noch zu definierenden "Amt"?) und drittens müssten Drohnenbetreiber die dann auch noch regelmäßig für ihr Gerät aktualisieren.
Zusätzlich gibt es natürlich dann auch irgendjemanden, der das Format hacken und es den mutwilligen ermöglichen wird, es entweder ganz auszuschalten oder zumindest gewisse Daten zu manipulieren.
Übrigens: Wenn man - wie der Verkehrsminister sagt - Wohngebiete, Bahnstrecken und Autobahnen ausschließen will, dann wird die Liste der auszuschließenden Gebiete so lang (und die Naturschützer werden irgendwann auch kommen und erwarten, dass Naturschutzgebiete zu Brut-/Brunft-/Vogelzug- oder anderen wichtigen Zeiten ebenfalls nicht überflogen werden dürfen), dass es einfacher werden könnte, die Gebiete in eine Datenbank zu packen, in denen man dann noch Drohnen betreiben darf. Das dürfte das Datenvolumen deutlich reduzieren ;-)
Ohne Geofencing wäre jeder Pilot eigenverantwortlich. In seiner Begeisterung für die Technik vergisst aber der durchschnittliche Drohnenpilot die Prüfung der Höhe oder der Sichtweite gerne mal, und überschreitet die Grenzen dann trotzdem. Und das kann man ihm auch nicht wirklich vorwerfen. Die Hersteller der Geräte werben ja mit "höher, schneller, weiter" sowie autonomer Flugfähigkeit. Das verleitet natürlich dann auch dazu, diese Dinge auszuprobieren.
Wichtig ist aus meiner Sicht der Punkt, dass man den Drohnenbetreibern bewusst machen sollte, was dann passieren kann, und unter welchen geltenden Regeln sie ihre Geräte da oben bewegen. Und das gelingt aus meiner Sicht nur über eine zumindest grundlegende Erläuterung des relevanten Luftrechts. Ich habe den Eindruck, dass nämlich viele gar nicht wissen, dass da oben Regeln gelten. Schließlich stehen da ja auch keine Schilder.
Das ist aber auch nicht viel mehr als "see and avoid", die Luftraumstruktur und der Hinweis auf Konsequenzen bei Unfällen. Dazu kommt dann noch - weil die allermeisten Drohnen mit Kameras ausgestattet sind - das Thema Datenschutz und "Recht am eigenen Bild". Strengenommen kein luftrechtliches Thema. Ich vermute, dass man - mit einem gewissen Aufwand - ein kleines Booklet zusammenstellen könnte, das die grundlegenden Regeln in einfacher Sprache erläutert. Und das kann man dann kostenlos "unters Volk" der Drohnenpiloten bringen. Die englische CAA hat ja schon ein Video produziert, das in diese Richtung geht.
Auf der Straße lässt man ferngesteuerte Modellautos nicht fahren, sondern hat eigene Strecken dafür. In der Luft lässt sich das leider nicht so scharf abgrenzen, also müssen sich meiner Ansicht nach alle an die gleichen Regeln halten und sie auch kennen - ebenso wie die Konsequenzen aus evtl. Verstößen.
Man muss auch nicht jeden privaten Betreiber gleich auf sein Wissen prüfen (macht ja auch für das StGB oder BGB niemand, obwohl das auch für uns alle gilt), bei gewerblichen Betreiber sollte da aber schon etwas intensiver geschaut, geschult und auch geprüft werden.
Hinzu kommt dann noch das Haftungsthema, für das aus meiner Sicht eine Registrierung der Drohnen (Typ und Seriennummer zu Erstkäufer) erforderlich ist. Kennzeichen halte ich für schwierig, aber eine zentrale Registrierung irgendwo (LBA, ähnlich der Luftfahrtrolle?) sollte drin sein.
Schließlich handelt es sich um motorisierte Fahrzeuge, die im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Und da sind lediglich E-Fahrräder noch von einer Registrierungspflicht ausgeschlossen.
Zu den Maximalhöhen für die Drohnen merke ich noch an, dass ich mit dem Heli durchaus auch in diesem Höhenbereich unterwegs bin. Nämlich in Ausbildung, Prüfung und Typerating, wenn wir über freien Feldern Notverfahren üben. Und nicht nur ich als PPLer, sondern auch behördliche Einsatzkräfte wie Polizei, Luftrettung, SAR und Löscheinsätze fliegen in diesen Höhen. Und das nicht nur über "Katastrophengebieten" oder "Unfallorten", sondern auch auf dem Weg dahin und wieder davon zurück, in der Nähe von Krankenhäusern und über vielen anderen denkbaren Orten (Polizei sucht nach vermisster Person im Wald, ...).
Und da gelten (in den meisten Fällen) die Regeln des Luftraums G.
Die sollte auch ein privater Drohnenbetreiber kennen.
Letztlich beantworte ich die Frage "lass es uns doch mit einem Gentlemen's agreement auf eine gewisse Höhe versuchen" mit einem "Nein, das wird leider nicht reichen".
oLAF