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1. Juni 2015 Jan Brill

Behörden: Kunstflug-Vendetta beim Luftamt Hahn


Mit Ansage bis auf die Knochen blamiert

Die Landesluftfahrtbehörde in Rheinland Pfalz, der sog. Landes­betrieb Mobilität Fachgruppe Luftverkehr, hat sich unter der Leitung von Carsten Gimboth in den letzten Jahren zu einer regelrechten Vendetta gegen eine Motorkunstflug-Schule in ihrem Zuständigkeitsbereich hinreißen lassen. Getrieben von einem kleinen Kreis von Bürgern und einer Regional­zeitung, dehnte und überdehnte die Verwaltungsbehörde dabei luftrechtliche Vorschriften bis zur Unkenntlichkeit, piesackte die Funktionsträger der Schule durch ständige Kontrollen und teils aberwitzige Ordnungswidrigkeitsverfahren und spannte sogar die DFS vor ihren Karren. All das scheiterte am 12. Februar 2014 durch ein Urteil des Ober­ver­waltungsgerichts Rheinland-Pfalz spektakulär, weshalb die Behörde inzwischen die ATO-Umstellung der ehemaligen Registered Facility (RF) nach Kräften blockiert.

Der geradezu epische Feldzug der Behörde gegen zwei Fluglehrer und ihr Unternehmen ist aber nicht nur eine Geschichte behördlicher Überreaktion gegen ein Kleinunternehmen. Gimboth und seine Fachgruppe haben durch ihre Versteifung auf eine völlig untaugliche Rechtskonstruktion auch den Lärmschutz suchenden Bürgern einen Bärendienst erwiesen, da man eine echte Lösung nicht nur verzögerte, sondern über Jahre hinweg die Geräuschemission bewusst und nicht ohne einen gewissen politischen Zynismus in einem kleinen Gebiet konzentrierte.


Da ist jemand richtig sauer. Bundes- und Landespolitiker geben zwar vor, „für den Bürger“ und „gegen den Kunstflieger“ etwas zu tun, der Landesbetrieb Mobilität unter Carsten Gimboth erreichte jedoch nur eine Konzentration des Lärms, statt für eine erträgliche Verteilung zu sorgen.
Der Brief, den Rechtsanwalt Stefan Hinners am 12. Januar 2012 an den damaligen Ministerpräsidenten von Rheinland Pfalz, Kurt Beck, schreibt, ist bemerkenswert versöhnlich formuliert, wenn man bedenkt, dass Hinners‘ Mandant schon seit Jahren in einer äußerst bitteren Auseinandersetzung mit einer Beck unterstellten Verwaltungsbehörde liegt. Der Brief verzichtet auf die üblichen anwaltlichen Drohkulissen wie Schadenersatz und Strafanzeige und nimmt viel eher den Ton an, den man wählen würde, um einen Kollegen, der sich hoffnungslos verrannt hat, wieder vom Baum zu holen. Zitat:

[...] Bei einer Fortsetzung der Sache wird dieses allerdings mit einem Desaster für die Landesregierung enden, weil es den unerträglichen Lärm und die unerträglichen Abgase eben gar nicht gibt. Weiterhin gibt es keine Rechtsgrundlage.
Wenn wir die Sache also höchst richterlich klären, wird die Landesregierung höchst richterlich und mit Pauken und Trompeten scheitern. Dieses ist unangenehmer, als jetzt einen Schlussstrich zu ziehen.
Meine Mandantin ist gern und jederzeit bereit, konstruktive Lösungen zu entwickeln, beispielsweise freiwillige Absprachen über Gebiete und Zeiten zu treffen, um ein Einvernehmen zu erreichen.
Die jetzigen Entscheidungen der Verwaltungsbehörde führen indes dazu, dass meiner Mandantin ein Berufsverbot erteilt wird.

Dieses wird keinesfalls akzeptiert werden.


Man kann also nicht behaupten, dass die Behörde und Carsten Gimboth nicht gewarnt worden wären. Und tatsächlich endet „die Sache“ auch nur zwei Jahre später mit einer krachenden und vollumfänglichen Niederlage des Landes vor Gericht.

Max Lohr aus dem beschaulichen Städtchen Wöllstein mäßigt sich gut ein Jahr später deutlich weniger im Ton. Er ist sauer. Sein Zorn richtet sich gegen Udo Pieh, einen Kunstfluglehrer aus Mainz. Er faxt am 2. Juni 2013 an den „Tower in Mainz“:

Sehr geehrte Damen und Herren

seit ca. 11.30 Uhr vollführt der Kunstflieger D-EUMI – wahrscheinlich Herr U.W Pieh – hier auf engstem Raum ständig Sturzflüge, Rollen, Loopings ..:
Die DFS hat letzte Woche offiziell erklärt, dass sie keine Flug­verkehrs­kontrollfreigabe mehr an Sonn- und Feiertagen für Kunstflug erteilt!
Somit ist dieser und andere Kunstflüge hier verboten!
Holen Sie ihn bitte sofort vom Himmel!!

Gegen diesen Verstoß werden heute zahlreiche Anzeigen bei den VG·Ordnungsämtern erstattet.
Ebenso werden zahlreiche Beschwerden bei der DFS in Langen erfolgen. Ferner bei LBM, Ministerien, Bürgerbeauftragten und Abgeordneten sowie den Medien.


Was Lohr, der es zu diesem Zeitpunkt schon eine gewisse Prominenz in der Sache erlangt hatte und es mit seinen zahlreichen Beschwerden gegen Kunstflüge schon bis in die Bildzeitung und zum ZDF gebracht hat, nicht wusste, ist, dass der betreffende Kunstflugpilot die Ausbildung zur Kunstflugberechtigung keinesfalls aus freien Stücken in der Nähe seines Wohnorts veranstaltete. Tatsächlich wohnt der gemeinhin als wenig konfliktscheu bekannte Herr so weit weg von der Kunstflugbox, dass das Motorengeräusch in seinem Garten nur bei günstigen Bedingungen überhaupt hörbar ist.


Kampagnenjournalismus. Was die genervten Bürger in Wöllstein freilich nicht wissen, ist, dass das stümperhafte Agieren der Landesregierung für die Konzentration des Kunstflugs in ihrer Nähe verantwortlich ist. Denn die sorgte dafür, dass Pieh dort – und nur dort – fliegen darf! Bild vom 22.9.2011
© Bild vom 22.9.2011 
Was die von Lohr angerufenen Politiker und Behördenvertreter, wie z.B. der Landtagsabgeordnete Heiko Sippel (SPD) oder der Bundestageabgeordnete Klaus Hagemann (SPD), die sich in Blogs und vor der Presse immer wieder damit brüsten, „für den Bürger“ und „gegen den Kunstflug“ (der offensichtlich von Aliens und nicht von Bürgern durchgeführt wird) zu agieren, dem wackeren Hausbesitzer jedoch verschweigen, ist die Tatsache, dass sie ihn bestenfalls als nützlichen Agitator missbrauchen. Denn es ist eine Landesbehörde, die durch ihr geradezu sagenhaft dummes Verhalten den „Kunstflieger“ de facto zwingt, seiner beruflichen Tätigkeit dort – und zwar nur dort – nachzugehen.

Dumm ist das Verhalten der Landesbehörde aber nur im günstigsten Fall. Man könnte es auch als durch und durch zynisch betrachten. Denn im Ergebnis führte die Politik des Landes Rheinland-Pfalz über Jahre hinweg dazu, Geräuschemissionen ein einem kleinen Gebiet zu konzentrieren. Ob man dies nun tat, um sich im Gegenzug als „Kämpfer für die Interessen der Bürger“ zu gerieren oder um alle anderen Bürger und Wähler so vom empfundenen Lärm auszunehmen, ist offen.
Wie kam es zu dieser bemerkenswerten Konstellation?


Die Entstehung der „Wöllstein-Box“

Im Jahr 2004 gründete Udo Pieh die Motorkunstflug-Schule Mainz. Im November erhielt man die Genehmigung als Registered Facility (RF) und begann mit einer lärmarmen Robin R200 D-EUMI die Ausbildungstätigkeit. 2005 kamen die mehr und mehr Schüler. Die Kunstflugausbildung dauert nicht lang, dier Schülerzahl ist hoch. Damals gab es noch keine Boxen, in denen der Kunstflug stattzufinden habe. Jeder flog, wo er wollte, natürlich im Luftraum E mit Freigabe durch die DFS.

Nun ist Kunstflug eine besonders heikle Sache. Geräusche sind für die Dauer des Kunstflugs ortsfest und werden von Menschen am Boden wegen des auf- und abschwellenden Pegels als besonders störend empfunden. Auch gilt er zumindest bei Lärmgegnern als besonders unnötig, denn die wenigsten Betroffenen wissen, dass eine Kunstflugausbildung den Piloten zu einem besseren und sichereren Flugzeugführer macht.

Im Jahr 2006 gab es dazu einen runden Tisch. Unter der Leitung von Carsten Gimboth kamen die in Mainz ansässigen Kunstflugpiloten zu einem Gespräch zusammen. Es ging um Lärmvermeidung. Während die privaten Kunstflug-Piloten schnell einige der Vorschläge Gimboths aufgriffen und sich Selbstbeschränkungen unterwarfen, war dies für die gewerblich agierende Kunstflugschule von Udo Pieh nicht so ohne Weiteres möglich.

Angesichts von vielen Schülern mit knappem Zeitbudget, die aus dem ganzen Bundesgebiet zur Kunstflugausbildung anreisen, und den mit dem Betrieb einer Schule und eines Flugzeugs verbundenen Fixkosten wollte Pieh sich aber nicht wesentlich über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus in der Ausübung seines Gewerbes einschränken lassen. Was jedoch möglich ist, sicherte auch er zu, vor allem die Verteilung der Flüge auf möglichst viele unterschiedliche Gebiete und die Durchführung in möglichst großen Höhen, soweit dies die Luftraumstruktur rund um Frankfurt eben erlaubt.


Die vom Landesbetrieb Mobilität herausgegebene Karte mit den angeblich dicht besiedelten Gebieten im schönen Rheinland-Pfalz. Da Kunstflug über dicht besiedelten Gebieten nicht zulässig ist, kommt die Karte für einen in Mainz ansässigen Betrieb praktisch einem generellen Flugverbot gleich. Die Motorkunstflug-Schule Mainz flog nach Prüfung weiter und kassierte sofort eine Ordnungswidrigkeit ...
Kurz darauf begann dann eine durchaus umfangreiche Berichterstattung zum Thema Kunstfluglärm in der Lokalpresse. Angeführt wurde diese durch die Allgemeine Zeitung Alzey. Der Tenor: „Arme Bürger, rücksichtslose Kunstflieger“. Damit war der Ton und der rhetorische Rahmen der Diskussion festgesetzt. Es ging nicht mehr um Rücksichtnahme und den Interessenausgleich zwischen den Bürgern, von denen der eine vielleicht gerne Motorrad fährt oder Rasen mäht, während der andere dem Kunstflug nachgeht, sondern „die Bürger“ standen in der Berichterstattung „den Kunstfliegern“ gegenüber. Wir gegen die. Menschen gegen Aliens. Dieser Duktus wurde denn auch von den Lokal- und Landespolitikern, die hier aufsprangen, nur zu gerne übernommen.

Im Frühjahr 2010 trug die Kampagne dann Früchte. Carsten Gimboth erklärte am 15. April 2010 in der legendären NfL 105/10 kurzerhand praktisch den gesamten östlichen Teil des Bundeslandes für „dicht besiedelt“ im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 der Luftverkehrsordnung. Damit wären dort Kunstflüge nicht nur unterhalb von 1.500 ft AGL, sondern generell verboten, was für die Flugschule in Mainz praktisch einem Gesamtverbot gleichkommt, denn angesichts der Luftraumstruktur rund um Frankfurt ergeben sich in wirtschaftlicher An- und Abflugentfernung von EDFZ im Ergebnis keine brauchbaren Übungsräume mehr.

Wie zielgenau die NfL auf die Schule in Mainz gerichtet war, erkannte man auch daran, dass sie sich nur auf den Motorkunstflug bezog, während die Luftverkehrsordnung im § 8 gar keine Unterscheidung zwischen Motor- und Segelkunstflug macht.

Mit dieser Weichenstellung Gimboths war die Hauptkampflinie der Auseinandersetzung auf Jahre festgelegt. Denn statt Ausgleich oder Verteilung stand nun der Kampf um oder gegen diese aberwitzige rechtliche Konstruktion im Vordergrund. Mit absehbar üblen Folgen für alle Betroffenen.

Denn die Konstruktion Gimboths war derart hanebüchen, dass die Flugschule ihren Betrieb nach einer Prüfung durch Rolf Barenberg vom Verband der Luftfahrtsachverständigen e.V. fortsetzte und es auf eine juristische Klärung ankommen ließ. Und der Landesbetrieb Mobilität fackelte nicht lange. Noch am Tag der Veröffentlichung der NfL erfolgte die Ordnungswidrigkeit gegen den Betreiber der Motorkunstflug-Schule. Gleich mal 1.200 Euro wollte das Land kassieren.

Die Sache ging aber anders aus als geplant. Denn Pieh wehrte sich und gewann! Nicht zuletzt aufgrund eines vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens ging der Prozess unter dem Aktenzeichen 2010 Js 6381111.34 OWi Ende 2011 für das Land vollumfänglich verloren. Das Amtsgericht Koblenz stellte klipp und klar fest, dass es sich bei dem Gebiet, in dem Pieh flog, nicht um dicht besiedeltes Gebiet im Sinne des §8 LuftVO handelt.

Dass es sich bei dem streitgegenständlichen Gebiet gerade um die Wöllstein-Box handelte, war eher Zufall. Um Lärm ging es in der Sache übrigens nie, denn das Land legte selbst auf Aufforderung des Gerichts hin kein Lärmgutachten für die Wöllstein-Box vor.


... und zwar hier in der sog. Wöllstein-Box. Man zog vor Gericht und die Schule gewann. Natürlich ist dieses Gebiet nicht dicht besiedelt! Damit hatten die Lehrer der Schule jetzt hier und zwar nur hier Rechtssicherheit, während in allen anderen Gebieten mit weiteren Anzeigen zu rechnen ist. Die Anwohner können sich für dieses Husarenstück beim Landesbetrieb Mobilität bedanken.
Das Land hatte durch die aberwitzige Karte und das Festhalten an einer hoffnungslosen Ordnungswidrigkeit nun folgende irre Situation geschaffen:
Praktisch im ganzen erreichbaren Gebiet des Bundeslandes musste Pieh mit weiteren Anzeigen rechnen. Denn da war ja alles rot ausgemalt. Diese Anzeigen müsste er dann durch teure und aufwändige Einzelprozesse wieder kippen. Über Wöllstein aber hatte ihm das AG Koblenz gerade bescheinigt, dass er dort Kunstflug ausbilden konnte, ohne eine weitere Verfolgung durch Gimboth und seine Behörde befürchten zu müssen.

Was würden Sie tun, lieber Leser? Richtig. Die Motorkunstflug-Schule verlegte den überwiegenden Teil ihrer gewerblichen Tätigkeit nach Wöllstein. Der Lärm, der sich sonst auf zig Gebiete verteilt hätte, konzentrierte sich nun auf dieses Stück Ackerland. Nicht weil die Schule rücksichtslos oder boshaft agierte, sondern weil die Landesregierung schlechterdings ins Klo gegriffen hatte und einen Kleinunternehmer mit seinem Gewerbe derart in die Enge getrieben hatte, dass er, um nicht ständig OWIs abwehren zu müssen, eigentlich nur noch in der „Wöllstein-Box“ fliegen konnte.

Das verschwieg man den genervten Bürgern aber tunlichst.
Stattdessen verrannten sich Gimboth und seine Fachgruppe noch tiefer in die abstruse Konstruktion. Die NfL wurde umformuliert. Piloten müssten im rot markierten Bereich mit „Einzelprüfungen rechnen“ verkündete die neu aufgelegte NfL im Jahr 2012. Im Klartext bedeutete das: „Wen wir auf dem Kieker haben, den zeigen wir an und der darf sich dann teuer und zeitaufwändig vor Gericht wehren!“
Rechtssicherheit geht anders.


Ständige Kontrollen

Das Luftamt in Hahn ging nach der NfL-Blamage aber auch an anderer Front zum Angriff über. Die winzige Flugschule in Mainz sah sich ständigen Kontrollen durch das Amt ausgesetzt. Allein im Jahr 2012 strengte die Behörde 15 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Mini-Ausbildungsbetrieb an.

Dabei ging man ähnlich geschickt vor wie bei der NfL. So forderte man z.B. bei einem der beiden Fluglehrer umfangreiche Kopien des Bordbuchs an. Diese konnten nur zuhause erstellt werden. Während ein Fluglehrer also den Tag am Kopierer verbrachte, kontrollierte man zeitgleich den anderen Fluglehrer auf – Sie ahnen es – die Mitführung des Bordbuchs!

Dabei war Luftamt-Mitarbeiter Bender auf diesen Super-Trick aber wohl so stolz, dass er vergaß, dass das Bordbuch nur „im Betrieb“ des Luftfahrzeugs mitzuführen ist und dass der Fluglehrer zum Zeitpunkt der Kontrolle das Flugzeug noch gar nicht in Betrieb genommen, sondern nur per Hand aus der Halle gezogen hatte!

Es kommt aber noch doller: Statt sich jetzt einfach leise zu schämen und für nächste Woche was Neues auszudenken, ging das Luftamt auf diesem dünnen Brett unbekümmert weiter, schrieb eine Ordnungswidrigkeit und verlor wieder einmal vor Gericht. Der Redaktion liegen die entsprechenden Akten vor und wir können eine gewisse Ungläubigkeit der Kammer herauslesen, was ihr hier für ein Schwachfug vorgelegt wurde.

Am beliebtesten war aber das Abgleichen der Bordbucheinträge mit dem Hauptflugbuch in Mainz. Da konnte man dann entweder eine OWI schreiben, wenn die Angaben abwichen, oder auch mal wegen Verstoßes gegen die Landeplatzlärmschutzverordnung, wenn ein Flug zu den Schutzzeiten weniger als eine Stunde dauerte.

Spätestens hier überschritt das Luftamt aber die Grenze von der guten alten Schikane zur echten Gefährdung des Luftverkehrs. Denn ein Ausbildungsflug für Kunstflug stellt selbst erfahrene Piloten vor neue Anforderungen und es kommt häufig vor, dass ein Flug abgebrochen werden muss, weil dem Schüler schlecht wird oder weil er andere Beschwerden entwickelt.

Aber auch das sah man in Hahn nicht ein und schrieb stur weiter OWIs, bis erneut ein Gericht dem Amt die verdiente Watschen erteilte. Denn selbstverständlich kann ein Flug abgebrochen werden, wenn der Schüler kotzt oder Beschwerden hat. Landeplatzlärmschutz-Verordnung hin oder her!
Das Gericht verlangte hierfür lediglich einen entsprechenden Vermerk im Bordbuch, was die Schule auch geflissentlich tat.

Allein im Jahr 2012 erließ das Luftamt 15 Ordnungswidrigkeiten. Elf davon wurden gerichtlich kassiert. Das zeigt einen Verfolgungsdruck auf die Schule, den man rundheraus als schikanös bezeichnen kann. Dabei machte das Amt auch jede Menge Fehler. UTC-Zeiten wurden z.B. als Lokalzeit gelesen. Aber man fand natürlich auch etwas in der Schule. Eine der vier OWIs, mit denen das Amt durchkam, war eine verspätete Schülermeldung. Und diese fand sich tatsächlich zwischen den Vordersitzen des Privat-PKW eines der Angestellten. Sie war schlichtweg aus dem Poststapel gerutscht. Ein geradezu atemberaubender Erfolg für das Luftamt und ein großer Schritt für die Flugsicherheit!

Die OWI-Orgie geht übrigens bis zum heutigen Tage weiter. Gerade am 14. April 2015 flatterte der letzte Liebesbrief aus Hahn in den Postkasten. Wir möchten die wesentlichen Teile hier zitieren, da wir selber nicht glauben konnten, auf welchem kleinkarierten Bockmist das Amt herumreitet. Die sagenhafte Anschuldigung: ein Schreibfehler!


Das Bordbuch des o.g. Luftfahrzeuges beinhaltet eine Eintragung am 21.09.2014 betreffend einen Flug von Ihnen und Herrn [...].
Bei diesem Flug handelte es sich um einen Schulungsflug mit Herrn [...] als Flugschüler im Rahmen seiner damaligen Kunstflugausbildung und Ihnen als verantwortlichen Luftfahrzeugführer (Fluglehrer).
Start ist laut dieser Eintragung um 08:57 UTC und Landung um 09:47 UTC gewesen.

Im Hauptflugbuch des Verkehrslandeplatzes Mainz-Finthen hingegen ist am 21.09.2014 gar kein Flug mit dem o.g. Luftfahrzeug dokumentiert.
Da am 21.09.2014 sowohl kein Start als auch keine Landung mit dem Luftfahrzeug Typ (Kennung) Robin R2160D (D-EUMI) seitens der Flugleitung am Verkehrslandeplatz Mainz-Finthen im Hauptflugbuch festgehalten wurde, ist ein Versehen ausgeschlossen.

Das persönliche Flugbuch von Herrn [...] weist den genannten Flug am 21.09.2014 ebenfalls nicht aus. Laut diesem Flugbuch hat der genannte Flug am 22.09.2014 zu den o.g. Zeiten stattgefunden.

Im Rahmen Ihrer Einlassung vom 29.03.2015 als Antwort auf unser Anhörungsschreiben vom 26.03.2015 (Vlll/17-570-006/2015) geben Sie zu, dass es korrekt sei, dass der genannten Flug nicht wie im Bordbuch eingetragen am 21.09.2014, sondern wie im persönlichen Flugbuch des Herrn [...] richtig eingetragen am 22.09.2015 stattfand und Sie den Bordbucheintrag lediglich versehentlich auf den 21.09.2014 datiert und somit falsch vorgenommen haben .
Sie haben demnach als Halter und Verantwortlicher vorliegend das Bordbuch des o.g. Luftfahrzeuges zumindest fahrlässig nicht richtig geführt und somit ein Verstoß entgegen § 30 LuftBO begangen.


Und das will das Amt für diese ungeheuerliche Verfehlung haben:
Geldbußen: 50,00 €
Gebühr: 20,00 €
Auslagen: 3,50 €
Gesamtbetrag:73,50 €

Wenn Sie jeden Monat so einen Quark bekommen würden, würden Sie mürbe werden?


Landesbetrieb zieht die DFS mit hinein

Man beschritt aber noch einen weiteren Weg: Die Karte wurde offiziell durch den Landesbetrieb Mobilität der DFS übermittelt mit der Aufforderung, über den rot markierten Flächen keine Freigaben mehr für Kunstflug zu erteilen, da es sich hier ja um dicht besiedelte Gebiete handele.

Der DFS kam diese Aufforderung wohl spanisch vor, deshalb sicherte man sich beim Verkehrsministerium ab. Von da schrieb ein Herr Dieter von Elm am 17. November 2011:

Aus Sicht des BMVBS besteht keine Veranlassung, an den Festlegungen und dem Verfahren des Landes zu zweifeln, In der Zwischenzeit wurde aufgrund von Hinweisen zahlreicher Petenten festgestellt, dass die DFS auf Anforderung des jeweiligen Luftfahrzeugfülu ers über dem betreffenden Gebiet regelmäßig eine sog, „Kunstflugbox“ einrichtet bzw. aktiviert, in welcher Kunstflug entgegen den vom Land getroffenen Entscheidungen durchgefülui wird.

Angesichts der der DFS bekannten Festlegung des Landes Rheinland-Pfalz, dass es sich bei dem betreffenden Luftraum um einen Luftraum über dicht besiedeltem Gebiet handelt, in dem Kunstflug gesetzlich verboten ist, halte ich ein derartiges Verfahren der DFS für unvertretbar.

Es gab also ab Ende 2011 keine Freigaben mehr für die Kunstflugausbildung in Rheinland-Pfalz außer in der Wöllstein-Box, denn da stand je gerichtlich fest: Nicht dicht besiedelt.


Politiker springen auf den Zug auf und machen sich gegen Kunstflug stark. Was man den Bürgern jedoch verschweigt, ist, dass die Landesregierung mit ihren OWIs nie eine Chance hatte durchzukommen, und im Gegenteil eine vernünftige Lösung (= Verteilung) behinderte.
Gegen die Freigabeverweigerung wehrte sich die Motorkunstflug-Schule juristisch in einer Klage gegen die DFS, unterlag jedoch zunächst vor dem Verwaltungsgericht Mainz. Denn die DFS war ja nur ausführendes Organ der unsinnigen Vorgabe aus dem Amt. Der eigentliche Verursacher, das Luftamt Hahn, stand in zweiter Reihe.

Die Schule zog jedoch weiter vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Und da machte sich eine fünfköpfige Kammer erstmal richtig Arbeit mit dem Gesamtproblem. Das OVG dröselte den Themenkomplex auf, lud das eigentlich verantwortliche Luftamt als Beigeladene hinzu und entschied am 12. Februar 2014 unter AZ 8 A 10979|13.OVG:

Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 14. August 2013 wird festgestellt, dass die Bescheide der Beklagten vom 30. November 2011 und vom 14. März 2012 rechtswidrig waren.

Die Beklagte und der Beigeladene haben die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge je zur Hälfte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten und dem Beigeladenen wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.

In der Begründung machen die Richter unmissverständlich klar, was sie von der Besiedelungskarte des Luftamts halten: Gar nichts! Zitat:

Der unbestimmte Rechtsbegriff des dicht besiedelten Gebietes ist unter Heranziehung der weiteren in § 8 Abs. 2 LuftVO geschützten Objekte "Städte" und "Menschenansammlungen" auszulegen. Von einem dicht besiedelten Gebiet ist hiernach auszugehen, wenn der Bereich eine Siedlungsdichte aufweist, wie sie im Allgemeinen im städtischen Bereich vorgefunden wird.

Allzu sehr reingekniet hatte sich das Luftamt übrigens nicht. Einen Nachweis über Lärm durch Kunstflug, z.B. in Form eines Lärmgutachtens, erbrachte die Landesluftfahrtbehörde auch nicht nach Aufforderung durch das Oberverwaltungsgericht.
Beim politisch verordneten Engagement „für die Bürger“ traktiert man in Hahn lieber einen Kleinbetrieb mit OWIs, anstatt sich richtig Arbeit zu machen.


ATO-Blockade – der letzte Akt?

Anstatt dieses Urteil nun als Anlass zu einem Neustart zu nehmen, die Vendetta abzublasen und die Verantwortlichen beim Luftamt je nach Grad der parteipolitischen Deckung entweder lebenslang zur Hundesteuer abzuordnen oder nach Brüssel zu entsorgen und dann schleunigst eine pragmatische Lösung mit möglichst vielen Boxen und möglichst verteiltem Lärm zu erarbeiten, setzt das Amt seinen Feldzug gegen die Schule fort.

„Nächstes Jahr ist ATO-Umstellung, da hauen wir die um“, wird ein Mitarbeiter des Landesbetriebs hinter vorgehaltener Hand von seinen Kollegen zitiert. Und tatsächlich lassen die Handlungen bzw. Unterlassungen des Amts eine solche Zielvorgabe realistisch erscheinen.

Während man den totalen OWI-Krieg uneingeschränkt fortsetzt, hat die Fachgruppe unter Carsten Gimboth offenbar nicht mehr die Zeit, den wegen der EASA-Umstellung fälligen Antrag auf ATO-Genehmigung auch nur halbwegs zeitnah zu bearbeiten.
Der Antrag wurde im März 2014 gestellt, eine Genehmigung ist nach wie vor nicht erteilt, die Schule daher seit 8. April 2015 ohne Zulassung und ohne Geschäftsgrundlage.

Nachdem man den Antrag zunächst liegen ließ, kreidete man der Schule dann Mängel im OM an, die man anderen Schulen, die die gleiche Vorlage eines großen Dachverbandes nutzten, nicht ankreidete.
Und man war auch um offensichtliche Falschaussagen nicht verlegen. Die Schule benötige ein Büro direkt am Flugplatz, erklärten die EASA-Kenner auf dem Hahn. Das ist nun ganz offensichtlich falsch.

Eine besondere Rückhand hat man sich aber für den langjährigen und designierten Ausbildungsleiter Andre Telzer aufgehoben: Wegen der vielen Ordnungswidrigkeiten sei dieser als Head of Training (HT) ganz und gar ungeeignet!


Fazit

Der Vorgang um die Motorkunstflug-Schule Mainz ist gleich unter mehreren Gesichtspunkten skandalös:

Zum einen ist die offensichtliche Verfolgungswut des Luftamts gegenüber der Schule. Wer in nur einem Jahr 15 OWIs anstrengt, aber mit elf davon vor Gericht scheitert, der hat in der Betriebsaufsicht jedes Maß und jede Verhältnismäßigkeit verloren. Mit anderen Worten: Das Luftamt hat entweder den Verstand verloren oder steht unter einem unglaublichen politischen Druck, den „Laden dicht zu machen“.


Bundestagspetition gegen Kunstflug. Wer sich als MdL oder MdB gegen Kunstflug ausspricht, dem ist Applaus aus dieser Klientel sicher.
Für einen verlorenen Brief oder einen Schreibfehler im Bordbuch dann ein Bußgeld zu verhängen, ist ebenfalls nicht die übliche Art und Weise, wie Luftfahrtbehörden in Deutschland mit Ausbildungsbetrieben umspringen. Hier soll Druck gemacht und zermürbt werden. So was kennt man eigentlich eher aus Russland.

Diese OWIs dann dem langjährigen Ausbildungsleiter bei der Umstellung auf EASA-Regeln aber noch als Nichteignungs-Grund vorzuhalten, das ist geradezu pervers. Das Luftamt mag in jede beliebige Schule in Rheinland-Pfalz gehen und würde bei gleichem Überwachungsdruck mindestens genauso viele Schreibfehler oder verlorene Postbriefe entdecken. Das gilt ganz besonders für Kunstflug-Schulen, wo die Anzahl der Schüler wegen der kurzen Ausbildungsdauer sehr hoch ist.

Das Amt schädigt durch seine Handlungen aber nicht nur die Schule, sondern auch die Bürger. Denn die selbst auf den ersten Blick vollkommen idiotische Konstruktion, einfach das halbe Bundesland für dicht besiedelt zu erklären, hat über Jahre hinweg im Ergebnis dazu geführt, dass der Kunstflug der Schule zwangsläufig über der Wöllstein-Box und den Anwohnern dort konzentriert wurde. Dass hier zwischen 2010 und Februar 2014 niemand im Landesbetrieb Mobilität gesagt hat: „Lasst den Quatsch, damit blamieren wir uns und erreichen nur das Gegenteil“, das ist ein Organisationsversagen das Carsten Gimboth zu verantworten hat.

Das Handeln des Luftamts hat aber auch noch weitere Kollateralschäden verursacht. So wurde die DFS als Beklagte in einen Prozess hineingezogen, der nur zu verlieren war. Auch auf den Betreiber des Flugplatzes Mainz, den dortigen Verein, wurde mächtig Druck ausgeübt. Der Verein muss ein gutes Verhältnis zu Behörde und Anwohnern pflegen, und der Betreiber der Schule konnte in einer Auseinandersetzung, die er an so vielen Fronten führte, die Wünsche des Vereins nicht immer berücksichtigen. Das Verhältnis zwischen dem Betreiber der Schule und dem Verein ist – auch deshalb – inzwischen vollkommen zerrüttet.

Die im März 2014 beantragte ATO-Genehmigung hat die Flugschule bei Redaktionsschluss nach wie vor nicht erhalten. Damit ruht der Betrieb seit dem 8. April 2015, denn Deutschland macht die verlängerten Übergangsfristen der EASA für Registered Facilities ja nicht mit, wie der famose Bund-Länder-Fachausschuss im Herbst beschloss.


Bewertung: +22.00 [22]  
 
 




2. Juni 2015: Von Christian R. an Jan Brill Bewertung: +4.00 [4]
Mit der Bitte um Verzeihung für den rüden Ton: Warum kann man solchen Vollpfosten nicht mal die Zwiebel aus dem Gesicht ziehen? Das wäre die einzige Sprache, welche diese "Art" Leute verstehen, machmal vermisse ich so etwas tatsächlich (genauso wie dem Rotzlöffeln bei zu frechen Kommentaren an der Tengelmannkasse einfach mal eine zu scheuern). Genauso wie die "bürgerliche Lärmschutzfront". Aber dann wahrscheinlich in der Mittagszeit Rasen mähen und Hecke schneiden...

Mit geht die Galle hoch bei solchen Geschichten, unglaublich...mit Verlaub. So, und nun komme ich wieder zum üblichen höflichen und sachlichen Ton innerhalb unserer Gemeinde. Sorry für den Ausflug.
2. Juni 2015: Von Adam Trzcinski an Christian R. Bewertung: +1.00 [1]
Offtopic, ich weiß, aber bei "bürgerliche Lärmschutzfront" muss ich unweigerlich an Monty Python denken. Oder war es die "Lärmschutzfront der Bürger"?

Irgendwie liest sich aber der Bericht oben schon wie eine ganz ganz schlecht geschriebene Tragi-Komödie, wo man den Regisseur am Ende am Liebsten erdrosseln will, weil es so absurd klingt, das Stück. Hut ab an die Flugschule, dass sie da nicht klein bei gibt. Kann man die Kunstflugbox nicht umbennen, in die "Gimboth-Box"?
2. Juni 2015: Von Wolff E. an Adam Trzcinski Bewertung: +3.00 [3]
Da ist der Bweis doch wieder mal erbracht. Der Bürger ist für die Behörde da und nicht umgekehrt. Wenn man bedenkt, das wir Steuerzahler so einen Schwachsinn auch nicht selber bezahlen...
2. Juni 2015: Von Markus Doerr an Jan Brill Bewertung: +2.00 [2]
Es ist ja so schön dass sich hier alle einig sind.
Egal ist auch wie das entstanden ist, politisch motiviert oder ein Konkurrent hat Bakschisch bezahlt (in so einer Bananenrepublik denkbar)

Was bleibt am Ende?
Der Bürger hat den Eindruck, dass die reichen Kreisedreher am Himmel zurecht abgestraft werden.
Die GA verliert.

2. Juni 2015: Von Alexander Callidus an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]
Ein verdienstvoller Artikel, weil er die dunklen Seiten des Verwaltungshandelns aufzeigt. Aber, wie auch bei dem Artikel über die Flugplatz-Parkplätze: mich würde die Position der anderen Seite interessieren.

Die Argumentation wird schwierig, weil der Nachteil am Kunstflug ist, daß außer dem Piloten und ggf. einigen Zuschauern keiner einen Vorteil hat. Ich habe in Oehna einen Bayern getroffen, der wegen der Anwohner extra zum Kunstflug-trainieren herkam.
2. Juni 2015: Von Fliegerfreund Uwe an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]

@Jan Brill

DANKE DANKE DANKE

Wir werden die Beteiligten bald an anderen Positionen erleben, die Zeiten wo solch ein Schmutz in der Luftfahrt rumgeistert sind bald vorbei. Wer so agiert läßt sich an anderer Stelle schmieren.

Unglaublich!!!

2. Juni 2015: Von Erik N. an Fliegerfreund Uwe Bewertung: +1.00 [1]
Ich dachte immer, Deutschland sei ein Rechtsstaat ?
Das klingt eher wie Russland oder Ukraine !!
2. Juni 2015: Von Olaf Musch an Alexander Callidus Bewertung: +2.00 [2]
Die Argumentation wird schwierig, weil der Nachteil am Kunstflug ist, daß außer dem Piloten und ggf. einigen Zuschauern keiner einen Vorteil hat.

Da möchte ich aber noch einwerfen, dass ein Pilot mit Kunstflugkenntnissen zumindest graduell die Grenzen seiner Maschinen besser kennt und damit in Summe (ebenfalls zumindest graduell) ein "besserer" im Sinne von "sichererer" Pilot ist.
Und das Gefühl, gut ausgebildete Piloten über sich zu wissen, sollte auch dem Otto-Normalbürger in Stadt und Land etwas wert sein. Wie z.B. auch Verkehrsübungsplätze.

Alternativ: Fliegen verbieten, dann aber nicht jammern, wenn kein Rettungsheli kommt oder kein Krankentransport mehr aus dem Ausland geht...

Olaf
2. Juni 2015: Von Alexander Callidus an Olaf Musch
Da werden die Haare aber lang....vergleicht man die Unfall-Rate von Piloten mit und ohne Kunstflugrating, bin ich nicht sicher, ob letztere so viel besser abschneiden und bei GA-Unfällen kommen Unbeteiligte am Boden nicht zu Schaden.

Leider kann man ja auch lediglich die GA verbieten. Das hat dann genau gar keine negativen Auswirkungen auf die nichtfliegende Bevölkerung.

Man muß schon ein bischen kramen, um Vorteile von GA-Flugplätzen zu benennen: Biosphären-Reservate; nicht versiegelte Flächen; Freizeitgestaltung auch für die Bevölkerung der Umgebung, Faszination des Fliegens für die Allgemeinheit ermöglichen; erhebliche Mineralölsteuereinnahmen; qualifizierte Arbeitsplätze; segelfliegende Schüler und Studenten<>Reichensport, Traditionsbewahrung, Technigeschichte, Verwurzelung in der Region, Abenteuer.

Irgendwie schmackhaft muß man es der Umgebung schon machen.

2. Juni 2015: Von Christian R. an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]
Schmackhaft musste man den Herrschaften von Maisach das neue Fahrsicherheitszentrum auch "machen". Der Lärm kam quasi von ganz alleine, davon wusste niemand was und hat auch keiner damit gerechnet. Wie denn auch? Dafür sind die wenigen bis gar keine Flieger jetzt weg. Aber was für ein Mehrwert für die Bevölkerung! Vor allem der Ausbau der Infrastruktur ist schon gar nicht mehr zu überblicken geschweige denn die Zunahme an Arbeitsplätzen und an regionalem Image! WER konnte derartiges auch nur ansatzweise ahnen?

Wenn ich den damaligen Bürgermeister und Sprücheklopfer mal zufällig treffe, bekommt der getreu o.g. Maßgabe auch ganz spontan und im Affekt noch die Zwiebel gezogen. Kann ja nicht damit rechnen, dass derartige Vollpfosten so spontan mir gegenübertreten...

Ich geh´ mal aufn Kaffäää und a Pfeifal dampfen, das ist besser für die Gesundheit als die Rumärgerei.:-). Ne Runde fliegen wäre jetzt auch ok.
2. Juni 2015: Von Christian R. an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]
Und per se: Kunstflug vs. Allgemeinheit: Als damals der airbus (A340?) im Atlantic abstürzte, waren wir alle ob der händischen Flugerfahrung und der händischen Flugqualitäten reichlich überrascht. Und das nicht unbedingt posetiv! Und ich persönlich bin davon überzeugt, das ein Kunstflieger weitaus schneller und professioneller mit derartigen Situationen umgeht. Und damit wahrscheinlich Leben rettet! Siehe Sullenberger (Militärausbildung und Segelflieger) im Hudsonriver.

P.S: Ich setze mal Kunstflug ein wenig gleich mit der Militärausbildung. Sollte ich hier eklatant falsch liegen, bitte ich um entsprechende Berichtigung.
2. Juni 2015: Von Roland Schmidt an Christian R. Bewertung: +1.00 [1]
Sullenberger hat sicher alles richtig gemacht. Einen wesentlichen Unterschied sehe ich aber darin, dass er gesehen hat, wohin er segelt, während die Crews der AF 447 und auch Birgenair (soweit ich mich erinnere war deren Kapitän auch Ex-Militär mit >25k fh) ohne Referenzen über dem dunklen Atlantik nach Instrumenten fliegen mussten, auf die sie sich nicht mehr verlassen konnten.

Mal wieder off topic.....

2. Juni 2015: Von Achim H. an Jan Brill
Die AOPA schreibt soeben in ihrem Newsletter, dass alle JAR-AOs bis 2018 weiter ausbilden dürfen ohne irgendwelche Formalitäten.

https://aopa.de/aktuell/jar-konforme-flugschulen-muessen-bis-2018-keine-atos-werden.html

Jetzt muss sich die Komikertruppe wohl eine neue Schikane ausdenken.
2. Juni 2015: Von Lutz D. an Alexander Callidus Bewertung: +4.00 [4]
Diese ganze 'Vorteil für die Gesellschaft' Diskussion bringt uns in eine Sackgasse.
Ich sage mal, wie ich es sehe: Who the fuck cares? Ich habe überhaupt kein Problem damit, auch Dinge zu tun, die niemandem Spaß machen, mit Ausnahme von mir. Bis zu einem gewissen Maß darf das gerne auch mit Einschränkungen Dritter einhergehen. Wer das für sich ausschließt hat doch aufgehört zu leben. Wer das für andere ausschließt, redet einem utilitaristischen Totalitarismus das Wort.
2. Juni 2015: Von  an Adam Trzcinski Bewertung: +1.00 [1]
"bürgerliche Lärmschutzfront" muss ich unweigerlich an Monty Python denken. Oder war es die "Lärmschutzfront der Bürger"?

die lärmschutzfront der bürger hat nur 1 mitglied....


also wird auch in mainz der klassenfeind bekämpft....grüner oder linker???

mfg
ingo fuhrmeister
2. Juni 2015: Von Alexander Callidus an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Ja, da sind wir unterschiedlicher Ansicht, ich halte Utilitaristismus für ein sinnvolles Prinzip. Außerdem sind die Argumente Pro Flugplatz oft bieder, langweilig und manchmal nur trotzig. Da würde es helfen, mal die Perspektive zu wechseln, um den Flugplatz zu vermitteln/verteidigen/Werbung zu betreiben. Halt zu überlegen, wie man die Gegner kriegt. Als Flugleiter bekam ich eine Lärmbeschwerde der lärmempfindlichsten Anwohnerin. Ich habe sie eingeladen, in die C150 gepackt und wir haben die Schwiegereltern aus der Luft besucht. Danach war ein halbes Jahr Ruhe.

Der Stinkefinger ist da eine starke Geste, aber ein schwaches Argument.

2. Juni 2015: Von Tee Jay an Jan Brill
Und genau wegen solchen gut recherchierten und geschrieben Artikel habe ich die PuF abonniert! Ich möchte Bravo sagen, wenngleich es mir für für die Kunstflugschule und deren Betreiber echt Leid tut für diese Nummer aus Absurdistan. Kann man diesen Herren nicht Amtsmißbrauch nachweisen? Findet sich kein findiger Anwalt und Verwaltungsrechtexperte?
2. Juni 2015: Von  an Tee Jay
eigentlich sind die luftämter für die luftfahrt und deren anliegen da und haben wohlwollend zu entscheiden...genauso wie das bundesgesundheitsministerium für die gesundheit....o.ä.

amtsmißbrauch muß sehr genau herausgearbeitet sein in der entsprechenden schrift, vorsatz und
nochmals vorsatz muß nachgewiesen werden!

mfg
ingo fuhrmeister
2. Juni 2015: Von Stefan Jaudas an Adam Trzcinski Bewertung: +1.00 [1]
... nein, das war deren gemeinsamer Feind - die Vereinigte Front zum Schutz der Bürger vor Fluglärm.
2. Juni 2015: Von Tee Jay an 
...ich bin zwar kein Volljurist, aber ein Vorsatz zieht sich für mich hier wie ein roten Faden quer durch die ganze Geschichte. Ein Hoch auf die (fast) unabhängigen Richter, die mehr als einmal der Landesluftfahrtbehörde RLP die Leviten gelesen haben - auch wenn dieses offensichtlich in der unendlichen Leere des Raumes zwischen einem Paar Ohren verhallt.
2. Juni 2015: Von Frank Hemer an Jan Brill
Danke für den Artikel, Jan!


Ich habe die Berichterstattung Hetze in der AZ gelegentlich mitverfolgt und immer nur mit dem Kopf geschüttelt.

Nach dem Lesen Deines Artikels musste ich meinem Unmut auf der Facebook-Seite der AZ (-> "Beiträge auf der Seite") aber erst einmal Raum verschaffen! Und Malu Dreyer habe ich dabei gleich mit "getagged". Vielleicht hält ihre Online-Redaktion es ja für nötig, ihr diese Sache einmal auf den Tisch zu legen...

Viel lieber hätte ich es öffentlichkeitswirksam auf die Seiten der zuständigen Ministerien geschrieben... Aber die haben ihre Pinnwand leider abgeschaltet... Wissen wohl, weshalb... ;-)
2. Juni 2015: Von Alfred Obermaier an Jan Brill

Hallo Jan,

heute habe ich den AOPA Newsletter Nr. 230 gelesen, sofern ich das richtig verstanden habe dann ist ATO bis 2018 für einige Flugschulen nicht zwingend erforderlich, das könnte doch das Problem der Kollegen in Mainz lösen.

Quote

: AOPA-Newsletter 230 vom 02.06.2015

Nr. 230 vom 02.06.2015


Themen

  • JAR-konforme Flugschulen müssen bis 2018 keine ATOs werden
  • Großflächige Luftraumsperrungen anlässlich des G7-Gipfels in Bayern und Österreich am 7. und 8. Juni 2015
  • AOPA-Geschäftsstelle am 5. Juni geschlossen
  • AOPA-Termine

JAR-konforme Flugschulen müssen bis 2018 keine ATOs werden

Wir beschäftigen uns ja grundsätzlich sehr viel mit den neuen europäischen Luftfahrt-Vorschriften, aber hier wurden wir doch kalt überrascht: Alle JAR-konformen Flugschulen, die derzeit noch keine ATO-Genehmigung vorliegen haben, können ihre Ausbildungstätigkeit bis 2018 fortsetzen.

Der juristische Hintergrund:

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2015/445 wurde am 17. März 2015 die VO (EU) 1178/2011 zur Lizensierung von Luftfahrtpersonal dahingehend abgeändert, dass gemäß Art. 10a der 1178/2011 JAR-gemäße Ausbildungsorganisationen bis zum 8. April 2018 Ausbildungen durchführen dürfen, ohne die Anforderungen des Teils ORA (in Form von Ausbildungsprogrammen, Verfahren und Handbücher) zu erfüllen. Wenn sie vor dem 8. April 2015 eingetragen wurden, dürfen sie bis zum 8. April 2018 Ausbildungen für eine Teil-FCL-Privatpilotenlizenz (PPL), für die entsprechenden in der Eintragung enthaltenen Berechtigungen und für eine Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL) durchführen, ohne den Bestimmungen der Anhänge VI und VII zu genügen.

Das BMVI hat uns im Oktober 2014 mitgeteilt, dass die Bundesrepublik Deutschland von dem von der EU eingeräumten Opt-Out für die ATOs gemäß Artikel 3 Absatz 3 der 1178/2011 keinen Gebrauch machen will, was wir deutlich kritisiert haben.

Allerdings hat man uns auch nicht explizit darauf hingewiesen, dass im EASA-Committee schon im Sommer 2014 eine Übergangslösung bis 2018 für die JAR-konformen Flugschulen beschlossen wurde, für die gar kein Opt-Out benötigt wird. Der entsprechende Artikel 10a der 1178/2011 ist im März 2015 in Kraft getreten, nur drei Wochen vor der Deadline 8. April 2015. Aufgefallen ist dieser Umstand offenbar vielen Verbänden und Behördenvertretern nicht, und wir sind auch erst darauf gestoßen, als eine Flugschule in Sachsen die Erlaubnis von ihrer Landesbehörde erhalten hat, bis 2018 weiter basierend auf ihrer JAR-konformen Genehmigung auszubilden.

Falls Sie derzeit noch keine ATO-Genehmigung erhalten haben, weisen Sie bitte Ihre Luftfahrtbehörde umgehend auf die neuen Vorschriften hin, offenbar haben sie sich noch nicht überall herumgesprochen.

Großflächige Luftraumsperrungen anlässlich des G7-Gipfels in Bayern und Österreich am 7. und 8. Juni 2015

Die letzte großräumige Sperrung von Lufträumen im Rahmen eines Staatsbesuchs gab es in Deutschland im Juni 2013, als zum Schutz der Visite von US-Präsident Obama ein gewaltiges Luftsperrgebiet mit einem Durchmesser von 60 NM eingerichtet wurde. Innerhalb des Sperrgebietes, in dem VFR-Flüge verboten waren, lagen die Flugplätze Bienenfarm, Eberswalde-Finow, Eggersdorf, Fredersdorf, Ruppiner Land, Saarmund, Schönefeld, Schönhagen, Strausberg, Tegel und Werneuchen, deren Aktivitäten während der Sperrung komplett eingestellt werden mussten.

Wir hatten damals gleich nach Bekanntwerden der Restriktionen im Kreise der AOPA geprüft, ob wir uns gegen die erhebliche räumliche und zeitliche Ausdehnung des Sperrgebietes zur Wehr zu setzen oder zumindest einen VFR-Korridor genehmigt bekommen können. Hierzu wurden Gespräche mit Landesluftfahrtbehörde, Bundesverkehrsministerium und Juristen geführt. Da in dem gesamten Sperrgebiet militärische Flugaktivitäten stattfinden sollten, betrachtete das Bundesverkehrsministerium einen VFR-Korridor als nicht genehmigungsfähig. Die Festlegung eines Sperrgebietes nach § 11 LuftVO unterliegt zwar grundsätzlich der Normenkontrolle, leider haben jedoch die Erfahrungen mit vergleichbaren Sperrgebieten gezeigt, das juristische Gegenwehr zu diesen speziellen Anlässen zwecklos ist. Entsprechende Versuche vor dem Besuch von Präsident Bush im Frankfurter Luftraum blieben erfolglos. Die damals angestellten Überlegungen gelten leider auch heute wieder für den G7-Gipfel in München und Elmau.

Wir müssen uns daher notgedrungen in das Schicksal fügen. Auch haben wir für die besonderen Umstände und das hohe Schutzbedürfnis des G7-Gipfels ein gewisses Verständnis, das Verkehrsaufkommen von Polizeihubschraubern und Militärischem Fluggerät wird in dem Gebiet hoch sein. Die Ausdehnung des Sperrgebietes halten wir jedoch für weit überzogen. Am besten stellt man sich schon langfristig darauf ein, an diesen Tagen in weiten Teilen Bayerns anderen Beschäftigungen als dem Fliegen nachzugehen. Sich nur aufzuregen bringt leider gar nichts. Details entnehmen Sie bitte den Informationen der DFS.

NfL

AIP SUP DFS

AIP SUP Austrocontrol

AOPA-Geschäftsstelle am 5. Juni geschlossen

Am Freitag nach Fronleichnam, dem 5. Juni 2015, bleibt die AOPA-Geschäftsstelle geschlossen.

Ab dem 8. Juni ist die AOPA-Crew wieder zu den gewohnten Geschäftszeiten für Sie erreichbar.

AOPA-Termine

- AOPA-Trainingscamp vom 04. - 07. Juni 2015 in Donaueschingen (ausgebucht)

- AOPA-Seeflugtraining vom 25. - 28. Juni 2015 in Barth (noch freie Plätze)

- AOPA-Trainingscamp vom 06. - 09. August 2015 in Eggenfelden (noch freie Plätze)

- AOPA Jahreshauptversammlung am 12. September 2015 in Egelsbach ab 15 Uhr


Weitere Infos auf unserer Website.



Dieser Newsletter wird Ihnen präsentiert von:


AOPA-Germany

Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.
Außerhalb 27 / Flugplatz | 63329 Egelsbach, Germany
phone: +49 6103 42081 | fax: +49 6103 42083
eMail:
info@aopa.de | Internet: www.aopa.de
Registergericht: Amtsgericht Offenbach
Vereinsregisternummer: 2100

unquote

3. Juni 2015: Von Jan Brill an Alfred Obermaier
... ja diese Lesart kommt für mich genauso überraschend wie für die Kollegen der AOPA. Könnte aber hilfreich sein.

Viele Grüße aus LFCH
Jan
4. Juni 2015: Von Stefan Jaudas an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]
Haben die Italiener auf ihren paar Metern auf dem Kreis auch noch ein Beschränkungsgebiet, oder lassen die es gut sein, und (vorsicht, Sarkasmus) gefährden damit in sträflicher Weise die Sicherheit der G7-Teilnehmer?

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