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2. Juni 2015: Von Alfred Obermaier an Jan Brill

Hallo Jan,

heute habe ich den AOPA Newsletter Nr. 230 gelesen, sofern ich das richtig verstanden habe dann ist ATO bis 2018 für einige Flugschulen nicht zwingend erforderlich, das könnte doch das Problem der Kollegen in Mainz lösen.

Quote

: AOPA-Newsletter 230 vom 02.06.2015

Nr. 230 vom 02.06.2015


Themen

  • JAR-konforme Flugschulen müssen bis 2018 keine ATOs werden
  • Großflächige Luftraumsperrungen anlässlich des G7-Gipfels in Bayern und Österreich am 7. und 8. Juni 2015
  • AOPA-Geschäftsstelle am 5. Juni geschlossen
  • AOPA-Termine

JAR-konforme Flugschulen müssen bis 2018 keine ATOs werden

Wir beschäftigen uns ja grundsätzlich sehr viel mit den neuen europäischen Luftfahrt-Vorschriften, aber hier wurden wir doch kalt überrascht: Alle JAR-konformen Flugschulen, die derzeit noch keine ATO-Genehmigung vorliegen haben, können ihre Ausbildungstätigkeit bis 2018 fortsetzen.

Der juristische Hintergrund:

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2015/445 wurde am 17. März 2015 die VO (EU) 1178/2011 zur Lizensierung von Luftfahrtpersonal dahingehend abgeändert, dass gemäß Art. 10a der 1178/2011 JAR-gemäße Ausbildungsorganisationen bis zum 8. April 2018 Ausbildungen durchführen dürfen, ohne die Anforderungen des Teils ORA (in Form von Ausbildungsprogrammen, Verfahren und Handbücher) zu erfüllen. Wenn sie vor dem 8. April 2015 eingetragen wurden, dürfen sie bis zum 8. April 2018 Ausbildungen für eine Teil-FCL-Privatpilotenlizenz (PPL), für die entsprechenden in der Eintragung enthaltenen Berechtigungen und für eine Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL) durchführen, ohne den Bestimmungen der Anhänge VI und VII zu genügen.

Das BMVI hat uns im Oktober 2014 mitgeteilt, dass die Bundesrepublik Deutschland von dem von der EU eingeräumten Opt-Out für die ATOs gemäß Artikel 3 Absatz 3 der 1178/2011 keinen Gebrauch machen will, was wir deutlich kritisiert haben.

Allerdings hat man uns auch nicht explizit darauf hingewiesen, dass im EASA-Committee schon im Sommer 2014 eine Übergangslösung bis 2018 für die JAR-konformen Flugschulen beschlossen wurde, für die gar kein Opt-Out benötigt wird. Der entsprechende Artikel 10a der 1178/2011 ist im März 2015 in Kraft getreten, nur drei Wochen vor der Deadline 8. April 2015. Aufgefallen ist dieser Umstand offenbar vielen Verbänden und Behördenvertretern nicht, und wir sind auch erst darauf gestoßen, als eine Flugschule in Sachsen die Erlaubnis von ihrer Landesbehörde erhalten hat, bis 2018 weiter basierend auf ihrer JAR-konformen Genehmigung auszubilden.

Falls Sie derzeit noch keine ATO-Genehmigung erhalten haben, weisen Sie bitte Ihre Luftfahrtbehörde umgehend auf die neuen Vorschriften hin, offenbar haben sie sich noch nicht überall herumgesprochen.

Großflächige Luftraumsperrungen anlässlich des G7-Gipfels in Bayern und Österreich am 7. und 8. Juni 2015

Die letzte großräumige Sperrung von Lufträumen im Rahmen eines Staatsbesuchs gab es in Deutschland im Juni 2013, als zum Schutz der Visite von US-Präsident Obama ein gewaltiges Luftsperrgebiet mit einem Durchmesser von 60 NM eingerichtet wurde. Innerhalb des Sperrgebietes, in dem VFR-Flüge verboten waren, lagen die Flugplätze Bienenfarm, Eberswalde-Finow, Eggersdorf, Fredersdorf, Ruppiner Land, Saarmund, Schönefeld, Schönhagen, Strausberg, Tegel und Werneuchen, deren Aktivitäten während der Sperrung komplett eingestellt werden mussten.

Wir hatten damals gleich nach Bekanntwerden der Restriktionen im Kreise der AOPA geprüft, ob wir uns gegen die erhebliche räumliche und zeitliche Ausdehnung des Sperrgebietes zur Wehr zu setzen oder zumindest einen VFR-Korridor genehmigt bekommen können. Hierzu wurden Gespräche mit Landesluftfahrtbehörde, Bundesverkehrsministerium und Juristen geführt. Da in dem gesamten Sperrgebiet militärische Flugaktivitäten stattfinden sollten, betrachtete das Bundesverkehrsministerium einen VFR-Korridor als nicht genehmigungsfähig. Die Festlegung eines Sperrgebietes nach § 11 LuftVO unterliegt zwar grundsätzlich der Normenkontrolle, leider haben jedoch die Erfahrungen mit vergleichbaren Sperrgebieten gezeigt, das juristische Gegenwehr zu diesen speziellen Anlässen zwecklos ist. Entsprechende Versuche vor dem Besuch von Präsident Bush im Frankfurter Luftraum blieben erfolglos. Die damals angestellten Überlegungen gelten leider auch heute wieder für den G7-Gipfel in München und Elmau.

Wir müssen uns daher notgedrungen in das Schicksal fügen. Auch haben wir für die besonderen Umstände und das hohe Schutzbedürfnis des G7-Gipfels ein gewisses Verständnis, das Verkehrsaufkommen von Polizeihubschraubern und Militärischem Fluggerät wird in dem Gebiet hoch sein. Die Ausdehnung des Sperrgebietes halten wir jedoch für weit überzogen. Am besten stellt man sich schon langfristig darauf ein, an diesen Tagen in weiten Teilen Bayerns anderen Beschäftigungen als dem Fliegen nachzugehen. Sich nur aufzuregen bringt leider gar nichts. Details entnehmen Sie bitte den Informationen der DFS.

NfL

AIP SUP DFS

AIP SUP Austrocontrol

AOPA-Geschäftsstelle am 5. Juni geschlossen

Am Freitag nach Fronleichnam, dem 5. Juni 2015, bleibt die AOPA-Geschäftsstelle geschlossen.

Ab dem 8. Juni ist die AOPA-Crew wieder zu den gewohnten Geschäftszeiten für Sie erreichbar.

AOPA-Termine

- AOPA-Trainingscamp vom 04. - 07. Juni 2015 in Donaueschingen (ausgebucht)

- AOPA-Seeflugtraining vom 25. - 28. Juni 2015 in Barth (noch freie Plätze)

- AOPA-Trainingscamp vom 06. - 09. August 2015 in Eggenfelden (noch freie Plätze)

- AOPA Jahreshauptversammlung am 12. September 2015 in Egelsbach ab 15 Uhr


Weitere Infos auf unserer Website.



Dieser Newsletter wird Ihnen präsentiert von:


AOPA-Germany

Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.
Außerhalb 27 / Flugplatz | 63329 Egelsbach, Germany
phone: +49 6103 42081 | fax: +49 6103 42083
eMail:
info@aopa.de | Internet: www.aopa.de
Registergericht: Amtsgericht Offenbach
Vereinsregisternummer: 2100

unquote

3. Juni 2015: Von Jan Brill an Alfred Obermaier
... ja diese Lesart kommt für mich genauso überraschend wie für die Kollegen der AOPA. Könnte aber hilfreich sein.

Viele Grüße aus LFCH
Jan
4. Juni 2015: Von Stefan Jaudas an Jan Brill Bewertung: +1.00 [1]
Haben die Italiener auf ihren paar Metern auf dem Kreis auch noch ein Beschränkungsgebiet, oder lassen die es gut sein, und (vorsicht, Sarkasmus) gefährden damit in sträflicher Weise die Sicherheit der G7-Teilnehmer?
5. Juni 2015: Von B. S.chnappinger an Stefan Jaudas Bewertung: +2.00 [2]
Zudem ziemlich blöd, die Kartendarstellung des gesperrten Luftraums an der Grenze zu Österreich enden zu lassen - umgekehrt gilt das selbe für die Kartendarstellung in der österreichischen AIP. Man muss sich als zwei Karten downloaden /ausdrucken und aneinander kleben... (oder gar 3 Karten aus 3 AIPs, falls Italien auch ein paar hundert qm gesperrten Luftraum beisteuert?)
5. Juni 2015: Von  an Stefan Jaudas
Beitrag vom Autor gelöscht

5 Beiträge Seite 1 von 1

 

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