Themen
- JAR-konforme Flugschulen müssen bis 2018 keine ATOs werden
- Großflächige Luftraumsperrungen anlässlich des G7-Gipfels in Bayern und Österreich am 7. und 8. Juni 2015
- AOPA-Geschäftsstelle am 5. Juni geschlossen
- AOPA-Termine
JAR-konforme Flugschulen müssen bis 2018 keine ATOs werden
Wir beschäftigen uns ja grundsätzlich sehr viel mit den neuen europäischen Luftfahrt-Vorschriften, aber hier wurden wir doch kalt überrascht: Alle JAR-konformen Flugschulen, die derzeit noch keine ATO-Genehmigung vorliegen haben, können ihre Ausbildungstätigkeit bis 2018 fortsetzen.
Der juristische Hintergrund:
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2015/445 wurde am 17. März 2015 die VO (EU) 1178/2011 zur Lizensierung von Luftfahrtpersonal dahingehend abgeändert, dass gemäß Art. 10a der 1178/2011 JAR-gemäße Ausbildungsorganisationen bis zum 8. April 2018 Ausbildungen durchführen dürfen, ohne die Anforderungen des Teils ORA (in Form von Ausbildungsprogrammen, Verfahren und Handbücher) zu erfüllen. Wenn sie vor dem 8. April 2015 eingetragen wurden, dürfen sie bis zum 8. April 2018 Ausbildungen für eine Teil-FCL-Privatpilotenlizenz (PPL), für die entsprechenden in der Eintragung enthaltenen Berechtigungen und für eine Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL) durchführen, ohne den Bestimmungen der Anhänge VI und VII zu genügen.
Das BMVI hat uns im Oktober 2014 mitgeteilt, dass die Bundesrepublik Deutschland von dem von der EU eingeräumten Opt-Out für die ATOs gemäß Artikel 3 Absatz 3 der 1178/2011 keinen Gebrauch machen will, was wir deutlich kritisiert haben.
Allerdings hat man uns auch nicht explizit darauf hingewiesen, dass im EASA-Committee schon im Sommer 2014 eine Übergangslösung bis 2018 für die JAR-konformen Flugschulen beschlossen wurde, für die gar kein Opt-Out benötigt wird. Der entsprechende Artikel 10a der 1178/2011 ist im März 2015 in Kraft getreten, nur drei Wochen vor der Deadline 8. April 2015. Aufgefallen ist dieser Umstand offenbar vielen Verbänden und Behördenvertretern nicht, und wir sind auch erst darauf gestoßen, als eine Flugschule in Sachsen die Erlaubnis von ihrer Landesbehörde erhalten hat, bis 2018 weiter basierend auf ihrer JAR-konformen Genehmigung auszubilden.
Falls Sie derzeit noch keine ATO-Genehmigung erhalten haben, weisen Sie bitte Ihre Luftfahrtbehörde umgehend auf die neuen Vorschriften hin, offenbar haben sie sich noch nicht überall herumgesprochen.
Großflächige Luftraumsperrungen anlässlich des G7-Gipfels in Bayern und Österreich am 7. und 8. Juni 2015
Die letzte großräumige Sperrung von Lufträumen im Rahmen eines Staatsbesuchs gab es in Deutschland im Juni 2013, als zum Schutz der Visite von US-Präsident Obama ein gewaltiges Luftsperrgebiet mit einem Durchmesser von 60 NM eingerichtet wurde. Innerhalb des Sperrgebietes, in dem VFR-Flüge verboten waren, lagen die Flugplätze Bienenfarm, Eberswalde-Finow, Eggersdorf, Fredersdorf, Ruppiner Land, Saarmund, Schönefeld, Schönhagen, Strausberg, Tegel und Werneuchen, deren Aktivitäten während der Sperrung komplett eingestellt werden mussten.
Wir hatten damals gleich nach Bekanntwerden der Restriktionen im Kreise der AOPA geprüft, ob wir uns gegen die erhebliche räumliche und zeitliche Ausdehnung des Sperrgebietes zur Wehr zu setzen oder zumindest einen VFR-Korridor genehmigt bekommen können. Hierzu wurden Gespräche mit Landesluftfahrtbehörde, Bundesverkehrsministerium und Juristen geführt. Da in dem gesamten Sperrgebiet militärische Flugaktivitäten stattfinden sollten, betrachtete das Bundesverkehrsministerium einen VFR-Korridor als nicht genehmigungsfähig. Die Festlegung eines Sperrgebietes nach § 11 LuftVO unterliegt zwar grundsätzlich der Normenkontrolle, leider haben jedoch die Erfahrungen mit vergleichbaren Sperrgebieten gezeigt, das juristische Gegenwehr zu diesen speziellen Anlässen zwecklos ist. Entsprechende Versuche vor dem Besuch von Präsident Bush im Frankfurter Luftraum blieben erfolglos. Die damals angestellten Überlegungen gelten leider auch heute wieder für den G7-Gipfel in München und Elmau.
Wir müssen uns daher notgedrungen in das Schicksal fügen. Auch haben wir für die besonderen Umstände und das hohe Schutzbedürfnis des G7-Gipfels ein gewisses Verständnis, das Verkehrsaufkommen von Polizeihubschraubern und Militärischem Fluggerät wird in dem Gebiet hoch sein. Die Ausdehnung des Sperrgebietes halten wir jedoch für weit überzogen. Am besten stellt man sich schon langfristig darauf ein, an diesen Tagen in weiten Teilen Bayerns anderen Beschäftigungen als dem Fliegen nachzugehen. Sich nur aufzuregen bringt leider gar nichts. Details entnehmen Sie bitte den Informationen der DFS.
NfL
AIP SUP DFS
AIP SUP Austrocontrol
AOPA-Geschäftsstelle am 5. Juni geschlossen
Am Freitag nach Fronleichnam, dem 5. Juni 2015, bleibt die AOPA-Geschäftsstelle geschlossen.
Ab dem 8. Juni ist die AOPA-Crew wieder zu den gewohnten Geschäftszeiten für Sie erreichbar.
AOPA-Termine
- AOPA-Trainingscamp vom 04. - 07. Juni 2015 in Donaueschingen (ausgebucht)
- AOPA-Seeflugtraining vom 25. - 28. Juni 2015 in Barth (noch freie Plätze)
- AOPA-Trainingscamp vom 06. - 09. August 2015 in Eggenfelden (noch freie Plätze)
- AOPA Jahreshauptversammlung am 12. September 2015 in Egelsbach ab 15 Uhr
Weitere Infos auf unserer Website.
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