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https://www.gofundme.com/f/klage-auf-freien-zugang-zur-aip-vfr-icaokarte
Piloten, Interessensverbände (AOPA), Landesluftfahrtbehörden (siehe BLFA-L Protokolle) und Eurocontrol (European Action Plan for Airspace Infringement Risk Reduction) sprechen sich für einen freien und kostenlosen Zugang zur AIP VFR u. ICAO-Karte aus. Sicherheitsrelevante Informationen und Kartenmaterialien, die für eine Flugvorbereitung erforderlich sind, sollten - wie in vielen anderen europäischen Ländern - frei und kostenlos verfügbar sein.
Die DFS Deutsche Flugsicherung vermarktet diese jedoch stattdessen über ihre kommerzielle Tochter R. Eisenschmidt GmbH. Ich habe daher mit Verweis auf IFG/UIG über Frag den Staat einen Antrag auf Herausgabe gestellt (https://fragdenstaat.de/anfrage/aip-vfricao-karte-deutschland/), welcher letztendlich vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung abgelehnt wurde.
Ein Umstand, den wir als Gemeinschaft nicht akzeptieren sollten.
Eine von mir beauftragte Anwaltskanzlei hat ein Gutachten erstellt und sieht Erfolgschancen für eine Klage in erster Instanz. Ich habe bereits eigene Mittel in vierstelliger Höhe in besagtes Verfahren investiert. Für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt brauche ich Eure Unterstützung. Die ersten 2.000 EUR sind bereits zugesagt und wenn weitere 3.500 Euro über dieses Crowd-Funding zusammen kommen, wird Ende Mai fristgerecht Klage eingereicht.
Bei Erfolg ein Meilenstein für die Allgemeine Luftfahrt in Deutschland! Ich würde mich über eure Unterstützung freuen, vielen Dank!
Theo
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Viel Erfolg für die Klage! Es ist echt nicht mehr zeitgemäß, dass man entweder ein kostenpflichtiges Abo braucht oder zum Flugplatz fahren muss, um die AIP zu sehen.
Bezüglich der AIP-VFR: Es wäre spannend zu wissen, an Hand welcher Argumentation das Gutachten zu dem Schluss kommt, dass andere Masstäbe gelten müssen, als sie z.B. für DIN-Normen gerade erst wieder vom OLG Hmaburg und dem EuGH bestätigt wurden.
Bezüglich der ICAO-Karte: Sie ist ja unter DFS-Link öffentlich zugänglich. Worauf zielt hier die Klage genau ab? Ja sicher nicht darauf, dass kostenlos Papierkarten zu verteilen sind ...
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Vorweg gesagt: ich habe seit Jahren nicht mehr in die AIP VFR geschaut, skydemon und co haben alles, was ich brauche. Davon ab ist deine Argumentation vom Grundsatz her richtig und zu unterstützen - die Infos sollten frei verfügbar sein.
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Kannst Du das Gutachten bitte zur Verfügung stellen? Wer soll auf welcher Grundlage verklagt werden?
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"Bezüglich der ICAO-Karte: Sie ist ja unter DFS-Link öffentlich zugänglich. "
Danke für den Link. Hat schon mal jemand versucht, daraus eine einzelne Bitmap-Datei zu machen, z.B. indem man den Browser im Vollbild 5000x10000 Pixel darstellen läßt?
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sieht sehr nach dem Mapbox-Verfahren aus. Man koennte in der hoechsten Zoomstufe (12) dafuer die Kacheln einzeln herunterladen.
https://secais.dfs.de/static-maps/icao500/tiles/12/2164/1354.png
2164 und 1354 sollte indirekt die latitude und longitude beschreiben. Mit ein wenig Geduld koennte man die obere, linke und untere, rechte Ecke ermitteln und dann mir einem kleinen Script die Kacheln automatisiert einsammeln und zusammensetzen. Technisch recht simpel, aber inwieweit das hinsichtlich Urheberrecht bzw Copyright ok ist mag ich nicht beurteilen.
https://www.openflightmaps.org/ arbeitet recht aehnlich. Dort gibt es VFR Streckenkarten 1:500k fuer Deutschland und die sind dann sogar vektor-basiert.
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Die Klage zielt darauf ab, dass das AIP Deutschland genau so im Internet kostenlos veröffentlicht wird, wie hier zu sehen in Tschechien: https://aim.rlp.cz/ais_data/aip/control/aip_obsah_en.htm
https://aim.rlp.cz/vfrmanual/actual/lklh_text_en.html
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"https://www.openflightmaps.org/ arbeitet recht aehnlich. Dort gibt es VFR Streckenkarten 1:500k fuer Deutschland und die sind dann sogar vektor-basiert."
Auf den Bitmap-ICAO-Karten sind mehr Merkmale prägnanter abgebildet als z.B. in Skydemon. Frequenz, Höhe und Landebahnlänge der Plätze sowie regionale FIS-Frequenzen auf der "obersten Ebene", das erleichtert die Orientierung und die Antwort auf: "welcher Fluß ist das eigentlich?". Dennoch möchte ich nicht zurück zu Papierkarten
Gerade entdeckt: irgendwann in den letztn 2-3 Jahren hat SD eingeführt, daß man Autobahnen anzeigen und kleinere Straßen ausblenden lassen kann, sehr nützlich.
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Worauf die Klage bzgl. der AIP abziehlt ist ziemlich klar. Die Frage ist, was das Argument ist.
Es ist gängige, gerade erst wieder vom EuGH bestätigte Rechtsprechung, dass das grundsätzliche Modell, solche Werke von einem privaten Verlag herausgeben zu lassen, der dafür dann auch Geld nimmt in Ordnung ist. So ein Vorgehen gibt es ja nicht nur bei der AIP, sondern z.B. auch bei DIN-Normen, die auch rechtsverbindlich sind.
Formal bezieht sich die Urheberrechtsfreiheit eben nur auf Gesetze und Verordnungen, nicht aber auf Regeln, auf die in Gesetzen und Verordnungen verwiesen wird. Dies gilt zumindest so lange sicher gestellt ist, dass die Betroffenen angemessen kostenfrei Zugang haben, z.B. in denen das Werk an hinreichend vielen Stellen offen ausliegt. (Ja, ich finde diese Rechtslage auch sehr merkwürdig, aber um das zu ändern bedarf es offensichtlich einer Gesetzesänderung und keines Urteils eines Gerichtes).
Daher ist die Frage, mit welcher Argumentation der Kläger begründen will, dass was für DIN-Normen gerade erst wieder Höchstrichtlerlich bestätigt wurde für die AIP nicht anwendbar sein soll.
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Während meine Ausbildung in Spanien, ich war hochbegeistert über die öffentliche kostenfreie Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen AIP-VFR Ausgaben als PDF-Dateien, Navigations-Tool und sogar Quelldaten: https://aip.enaire.es/AIP/AIP-en.html . Diese Daten sind unter anderem in ForeFlight direkt integriert. Anstatt Deutschland sieht man in ForeFlight ohne weiteren kostenpflichtigen DFS Content-Packs hingegen ein schwarzes Loch.
Es werden in Deutschland leider an vielen Stellen sehr gerne hoheitlichen Aufgaben an ineffizienten und intransparenten kommerziellen GmbH-Töchtern abgeschoben, dennoch werden fleißig Steuern als Vermittlungsprovision erhoben. Ich wünsche dir viel Erfolg mit deiner Klage, auch wenn ich mittlerweile nicht wirklich daran glaube. Ich denke aber, dass wenn jeder Bürger mal so was einmal in Leben gemacht hätte, dann hätte die Gesellschaft für uns alle erheblich besser geworden …
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Aber eben nicht die Sichtanflugkarten. Auch meiner Meinung nach sind das "Verkehrsregeln", die (wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Ampeln) frei verfügbar sein müssten.
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Für alle nicht - IFR Plätze fehlt auch der Textteil. Sehr Schade.
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Die eigentlichen Regeln sind ja Frei verfügbar. GEN und ENR sind bei der DFS online einsehbar.
Trotdem wünsche ich der Klage viel Erfolg, allerdings habe ich da wenig Hoffnung.
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Genau diese Definitionsart sollte der bereits aktivierte Rechtsanwalt in seine Begründungsrechtstherorie einbringen.
So wie ich diese AIP Deutschland im Internet überblicke, liefert die DFS öffentlich zugänglich und kostenlos nur die Rohdaten des deutschen Luftraums. Rohdaten bedeutet, es sind Angaben mit Koordinaten und vertikale Ausdehnung. Eine Sichtbarmachung in einer Karte fehlt, diese würde dann VFR Karte sein.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob die DFS ihre Veröffentlichungspflicht allein mit diesen Rohdaten abgegolten hat, und die Herstellung einer ICAO VFR Karte würde dann eine private Firma auf Grundlage dieser Rohdaten machen?
Immerhin gibt es VFR Karten im Internet kostenlos. Nur, per Gesetz ist eine gültige Papierkarte VFR im Cockpit verpflichtend, ist das mit dem Ausdruck dieser kostenlosen VFR Karte gleichwertig?
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Nur, per Gesetz ist eine gültige Papierkarte VFR im Cockpit verpflichtend
Falsch. Es ist "geeignetes Kartenmaterial" mitzuführen - elektronische Form ist ausdrücklich erlaubt (NCO.GEN.135).
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Das ist das noch besser. Die DFS liefert kostenlos alle aktuelle Rohdaten.
Die heutigen Anbieter von Navigationssysteme, bei Segelflug seeyou/naviter, für Motorflieger flightplanner/SykMapXP, haben download kostenlos die aktuellen DFS Rohdaten anwendungsfertig in eine digitale Kartendarstellung.
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Ich fliege seit einiger Zeit ohne "VFR-Anflugkarten". Die Platzrunden sind auch in SkyDemon drin, und andere Infos habe ich den Anflugkarten bisher nicht entnommen.
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Die Klage finde ich trotzdem gut.
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Wo steht in SkyDemon die Höhe der Platzrunde?
Dass die Regeln "frei verfügbar" sind, sohl wohl ein Scherz sein. Das trifft nicht zu, denn die wichtigste Regel ist der Verlauf und die Höhe der Platzrunde, mal abgesehen von anderen, oft wichtigen Infos, die nur auf dem Anflugplatz zu finden soll (Hindernisse, Sonderregeln, Ortschaften, die nicht überflogen werden sollen, etc. etc,)
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Abhängig von der Zoomstufe ist in SD die Platzrundenhöhe zu sehen, ich habe bislang ohne die DFS Anflugkarten nichts vermisst.
Früher war ich auch mit ICAO Karte (Papier), Anflugblättern und FTK unterwegs, das hat vor ca. 10 Jahren aufgehört.
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Wo steht in SkyDemon die Höhe der Platzrunde?
Siehe Bild.
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Okay, danke, das wusste ich nicht. Ich habe die VFR-Charts groß auf dem MFD. Kostet aber eien Stange Geld.
Dennoch glaube ich, dass allein der Verlauf der Platzrunde und die Höhe kein ausreichendes Briefing für deutsche Plätze und ihre vielen Sonderregelungen sind.
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Ich habe in den Anflugkarten früher immer nach irgendeiner güldenen Zusatzbotschaft gesucht - und nie gefunden. Wie schon mal hier geschrieben: es steht bei einer parallel genutzten Segelflugfrequenz ja nicht einmal diese auf dem Anflugblatt. (ich meine, es ging damals um Uetersen/Heist).
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Na ja, gelegentlich werden darauf ziemlich relevante lokale Besonderheiten erläutert.
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