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Worauf die Klage bzgl. der AIP abziehlt ist ziemlich klar. Die Frage ist, was das Argument ist.
Es ist gängige, gerade erst wieder vom EuGH bestätigte Rechtsprechung, dass das grundsätzliche Modell, solche Werke von einem privaten Verlag herausgeben zu lassen, der dafür dann auch Geld nimmt in Ordnung ist. So ein Vorgehen gibt es ja nicht nur bei der AIP, sondern z.B. auch bei DIN-Normen, die auch rechtsverbindlich sind.
Formal bezieht sich die Urheberrechtsfreiheit eben nur auf Gesetze und Verordnungen, nicht aber auf Regeln, auf die in Gesetzen und Verordnungen verwiesen wird. Dies gilt zumindest so lange sicher gestellt ist, dass die Betroffenen angemessen kostenfrei Zugang haben, z.B. in denen das Werk an hinreichend vielen Stellen offen ausliegt. (Ja, ich finde diese Rechtslage auch sehr merkwürdig, aber um das zu ändern bedarf es offensichtlich einer Gesetzesänderung und keines Urteils eines Gerichtes).
Daher ist die Frage, mit welcher Argumentation der Kläger begründen will, dass was für DIN-Normen gerade erst wieder Höchstrichtlerlich bestätigt wurde für die AIP nicht anwendbar sein soll.
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Aber eben nicht die Sichtanflugkarten. Auch meiner Meinung nach sind das "Verkehrsregeln", die (wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Ampeln) frei verfügbar sein müssten.
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Für alle nicht - IFR Plätze fehlt auch der Textteil. Sehr Schade.
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Die eigentlichen Regeln sind ja Frei verfügbar. GEN und ENR sind bei der DFS online einsehbar.
Trotdem wünsche ich der Klage viel Erfolg, allerdings habe ich da wenig Hoffnung.
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Genau diese Definitionsart sollte der bereits aktivierte Rechtsanwalt in seine Begründungsrechtstherorie einbringen.
So wie ich diese AIP Deutschland im Internet überblicke, liefert die DFS öffentlich zugänglich und kostenlos nur die Rohdaten des deutschen Luftraums. Rohdaten bedeutet, es sind Angaben mit Koordinaten und vertikale Ausdehnung. Eine Sichtbarmachung in einer Karte fehlt, diese würde dann VFR Karte sein.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob die DFS ihre Veröffentlichungspflicht allein mit diesen Rohdaten abgegolten hat, und die Herstellung einer ICAO VFR Karte würde dann eine private Firma auf Grundlage dieser Rohdaten machen?
Immerhin gibt es VFR Karten im Internet kostenlos. Nur, per Gesetz ist eine gültige Papierkarte VFR im Cockpit verpflichtend, ist das mit dem Ausdruck dieser kostenlosen VFR Karte gleichwertig?
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Nur, per Gesetz ist eine gültige Papierkarte VFR im Cockpit verpflichtend
Falsch. Es ist "geeignetes Kartenmaterial" mitzuführen - elektronische Form ist ausdrücklich erlaubt (NCO.GEN.135).
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Das ist das noch besser. Die DFS liefert kostenlos alle aktuelle Rohdaten.
Die heutigen Anbieter von Navigationssysteme, bei Segelflug seeyou/naviter, für Motorflieger flightplanner/SykMapXP, haben download kostenlos die aktuellen DFS Rohdaten anwendungsfertig in eine digitale Kartendarstellung.
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Ich fliege seit einiger Zeit ohne "VFR-Anflugkarten". Die Platzrunden sind auch in SkyDemon drin, und andere Infos habe ich den Anflugkarten bisher nicht entnommen.
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Die Klage finde ich trotzdem gut.
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Wo steht in SkyDemon die Höhe der Platzrunde?
Dass die Regeln "frei verfügbar" sind, sohl wohl ein Scherz sein. Das trifft nicht zu, denn die wichtigste Regel ist der Verlauf und die Höhe der Platzrunde, mal abgesehen von anderen, oft wichtigen Infos, die nur auf dem Anflugplatz zu finden soll (Hindernisse, Sonderregeln, Ortschaften, die nicht überflogen werden sollen, etc. etc,)
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Abhängig von der Zoomstufe ist in SD die Platzrundenhöhe zu sehen, ich habe bislang ohne die DFS Anflugkarten nichts vermisst.
Früher war ich auch mit ICAO Karte (Papier), Anflugblättern und FTK unterwegs, das hat vor ca. 10 Jahren aufgehört.
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Wo steht in SkyDemon die Höhe der Platzrunde?
Siehe Bild.
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Okay, danke, das wusste ich nicht. Ich habe die VFR-Charts groß auf dem MFD. Kostet aber eien Stange Geld.
Dennoch glaube ich, dass allein der Verlauf der Platzrunde und die Höhe kein ausreichendes Briefing für deutsche Plätze und ihre vielen Sonderregelungen sind.
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Ich habe in den Anflugkarten früher immer nach irgendeiner güldenen Zusatzbotschaft gesucht - und nie gefunden. Wie schon mal hier geschrieben: es steht bei einer parallel genutzten Segelflugfrequenz ja nicht einmal diese auf dem Anflugblatt. (ich meine, es ging damals um Uetersen/Heist).
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Na ja, gelegentlich werden darauf ziemlich relevante lokale Besonderheiten erläutert.
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Dann muss man sich auch nicht wundern, dass sich keiner an irgendwelche lokalen Besonderheiten hält. Vor allem auf der Taxi Chart sind sehr oft nützliche, aber auch wichtige, Regeln und Infos veröffentlicht.
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Wie gesagt, ich habe auf viele Anflugkarten geschaut und bisher nichts gefunden, was ich nicht sowieso im SkyDemon gefunden hätte. Und wenn dem Platzhalter irgendwas wichtig ist, schreibt er das vernünftigerweise auf die Homepage. Oder der Flugleiter sagt es einem nochmal durch (nicht über die Ortschaft fliegen bspw). Apropos Webseite: da klickt man wegen PPR-Anfrage, Info zu Landegebühren und ähnlichem sowieso vorher drauf. Und wenn einer auf der Webseite die VFR-Anflugkarte reinstellt, sehe ich die dort. Für umme. Wenn aber einer seine weiß ich wie wichtige Taxi-Information nur hinter einer Bezahlschranke bekanntmacht, dann geht das leider an mir vorbei. Bisher folgenlos. VFR-Anflugkarten gibt's in den USA übrigens gar nicht.
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Was Du schreibst ist faktisch falsch. Und natürlich veröffentlichen SEHR VIELE Plätze diese wichtigen Infos nur auf den Anflugkarten. Du bist verpflichtet, diese Infos zu briefen.
Du willst, dass der Flugleiter (den Du sonst vehement in Frage stellst) Dich im Anflug auf Mühldorf brieft? Dann weißt Du jetzt, warum es in Deutschland Flugleiter gibt.
Richtig, und in USA wird Englisch gesprochen und die Ureinwohner heißen Indianer :-)
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Die Informationen, die auf der Anflugkarte stehen, aber nicht immer oder zuverlaessig in Skydemon, sind v.a. PPR-Regelungen und Sprit. Beides brauchst Du beim Anflug nicht, sondern bei der Planung buw. Umplanung im Flug, Du hast also Zeit. Dann kannst Du einen Medien- oder Softwarebruch in Kauf nehmen und die Karten in SD kaufen oder Flugplatztaschenbuch (super) oder den Fliegertaschemkalender. Ich vermisse die DFS-Karten seit einigen Jahren nicht mehr.
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"Bisher folgenlos."
Eher für Dich bisher sanktionslos. Die tatsächlich wichtigen Regeln aus meiner Beispielkarte finden sich leider nicht in SD, sie zu ignorieren hat allerdings durchaus Konsequenzen. Die zusätzlichen Risiken können meist andere (die die Regeln kennen) für Dich abwenden, die Lärmschutz-Ärgernisse baden die Kollegen vor Ort langfristig aus. Beides ist leicht zu vermeiden.
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Nicht zu überfliegende Gebiete sind auch in SkyDemon markiert. Dinslaken hat diese Regelungen übrigens alle auf der Webseite publiziert.
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Ich hatte eher die Segelflug-bezogenen Abläufe vor Augen - gerade vor einer Stunde wieder beobachtet, wie schnell man einen Windenstart abbrechen muss, wenn trotz der gelben Leuchte ein Motorflugzeug startet. Das Windenseil wird seitdem in kleinen Stücken von der Trommel geschnitten…
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und, lag das an einem Piloten ohne VFR-Anflugkarte?
...oder vielmehr an ungenügender Funkdisziplin? Wenn ja, des Motorfliegers oder der Segelflieger?
notabene: ich habe oben ja genau das Beispiel genannt, was mich damals geärgert hat - dass Motor- und Segelflieger am gleichen Platz auf verschiedenen Frequenzen funken und die Seglerfrequenz auf dem VFR-Anflugblatt gar nicht draufsteht. Das hat mich seinerzeit geärgert, die EINZIGE Information, die ich woanders nicht gefunden habe und die ich für sicherheitsrelevant gehalten habe, nicht auf diesem $%&-Blatt zu finden. Dann geht's auch ohne.
Ein laufender Segelflugbetrieb wird einem am Funk in der Regel mitgeteilt. Das macht der Flugleiter, aber natürlich könnte es genauso der Windenfahrer (oder Startleiter, oder wie das beim Segelflug heißt) machen, bzw. eigentlich sollte das der Segelflieger selbst tun. Wenn das nicht geschieht, ist das eigentlich kriminell, ich kann das aber nicht durch Studium des Anflugblatts lösen. Deshalb guck ich raus und hab ein Trafficsystem.
Und nein, ich "will" nicht, dass der Flugleiter mich im Anflug auf seinen Sonderlandeplatz "brieft". Ich will, dass relevante Information im SkyDemon, im NOTAM oder wenigstens auf der Webseite steht. Und das ist bisher immer so gewesen. Ortschaften umfliegen kann ich auch so und mache ich auch. Und wenn der Flugleiter auf irgendwas besonderen Wert legt, darf er's mir gerne sagen, und dann folge ich diesem Hinweis auch.
"Verpflichtet, die Anflugkarte zu briefen" - wirklich? Wie bereits gesagt, ich habe bisher noch nie Infos gefunden, die nicht sowieso woanders gestanden hätten. Schon gar nicht relevante. Deshalb betrachte ich mich auch ohne Anflugkarte als gebrieft.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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