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22. August 2023 13:06 Uhr: Von Michael Söchtig an Stefan Weßels Bewertung: +5.00 [5]
Bei Skydemon kann man mit Xplane oder (mit der Zusatzsoftware XMapsy) dem Microsoft Flight Simulator virtuell fliegen. Wenn dann die On Board Avionik auch noch gut simuliert wird (wie zum Beispiel bei Flugzeugen von A2A für den FSX oder MSFS) dann kann man eigentlich auch ohne viele Stunden sehr gut zuhause üben. Mit Vatsim sogar in Kontrollzonen mit Funk und echtem Verkehr.

Sorry fürs Off Topic aber das kann ich wirklich nur empfehlen.
22. August 2023 13:24 Uhr: Von Markus S. an Stefan Weßels Bewertung: +2.00 [2]
Alle zwei drei Wochen regelmäßig zu fliegen ist doch gar nicht so schlecht.

,Ich plane meine Flüge am PC oder auf Papier, nehme meinen Flugdurchführungsplan mit, und von den Möglichkeiten des G3X nutze ich primär die Höhenvorgabe, den Headingbug und ab und zu mal ein Direct. Die Kartendarstellung ist Nett, aber nicht unbedingt erforderlich."

In diesem Fall würde ich Dir empfehlen, - wenn ich darf - Dich auf ein Tool wie Skydemon als Hauptnavigator zu konsentrieren und vom G3X nur die Basics wie Speed und Altitude zu nutzen und dann step für step mehr vertraut zu machen. Das nimmt den Druck raus und gibt eine bessere Situal Awareness.
22. August 2023 13:24 Uhr: Von Wolff E. an Stefan Weßels Bewertung: +3.00 [3]

...den Headingbug und ab und zu mal ein Direct...

Ich vermute, in der BS23 ist ein Garmin GTN 650 drin. Dies ist ein sehr gutes Gerät und zeigt Lufträume an. Wenn man sich damit etwas auskennt, kann man auch sehr gut VFR quer durch Europa fliegen.

Ich würde dir auch raten, am G3X immer die Höhe vorzuwählen, dann kommt eine Warnung, wenn man diese erreicht/verlässt(?). Wenn du mal später ggf komplex fliegst, ist das schon "tief drin".

22. August 2023 13:40 Uhr: Von Robert Hofmann an Michael Söchtig

"Bei Skydemon kann man mit Xplane oder (mit der Zusatzsoftware XMapsy) dem Microsoft Flight Simulator virtuell fliegen. "

Was genau ist das bzw. wie funktioniert das und was ist damit möglich?

Ich habe sowohl Skydemon als auch dem Microsoft Simulator. Was müsste ich zum Ausprobieren machen, um das kennenzulernen?

22. August 2023 13:53 Uhr: Von Michael Söchtig an Robert Hofmann Bewertung: +1.00 [1]

Du siehst bei Skydemon ja die Funktion "Use XPlane". Wenn du XMapsy installiert hast, dann klickst du einfach auf Use X-Plane bei Skydemon sobald du im MSFS "im Flugzeug sitzt" und dann synchronisiert sich Skydemon mit deiner virtuellen Position - und zeigt dann auch Höhe, Kurs usw. an wie beim echten Flug.

Bei X-Plane geht es ohne XMapsy. Es gibt von XMapsy eine kostenlose Demo Version, die nur in Dresden (oder wars Leipzig) funktioniert. Die Vollversion sind aber nur paar wenige Euros.

22. August 2023 14:00 Uhr: Von R. F. an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]
Kleiner Hinweis, mit dem XPlane kann man FF nutzen. Was den MSFS angeht, werden keine Programme mehr als Schnittstelle benötigt, der bringt endlich alles mit. Ebenfalls zu empfehlen ist das GTN 750 von PMS50 für den 2020. Das Gerät gibt es einmal als Freeware oder als payware für kleines Geld. Im Gegensatz zu dem andern Anbieter, nutz es als Airac die MSFS Daten und sind somit uodatebar... Der andere nutzt den Trainer (und wenn man noch einen drauf setzen will, Navigraph und das GTN kann dann auch Charts aus allen anderen Ländern als den USA anzeigen :))

Gruß
22. August 2023 18:49 Uhr: Von Stefan Weßels an Michael Söchtig

Bei Skydemon kann man mit Xplane oder (mit der Zusatzsoftware XMapsy) dem Microsoft Flight Simulator virtuell fliegen. Wenn dann die On Board Avionik auch noch gut simuliert wird (wie zum Beispiel bei Flugzeugen von A2A für den FSX oder MSFS) dann kann man eigentlich auch ohne viele Stunden sehr gut zuhause üben. Mit Vatsim sogar in Kontrollzonen mit Funk und echtem Verkehr.

Sorry fürs Off Topic aber das kann ich wirklich nur empfehlen.

DAnke für den Tipp, allerdings ist mir der Invest in simulatorfahige Hardware etwas zu hoch, zumal das der einzige Daseinszweck wäre. Für mein tägliche Doing reicht mein I5 Notebook.

22. August 2023 18:52 Uhr: Von Stefan Weßels an Wolff E.

Alle zwei drei Wochen regelmäßig zu fliegen ist doch gar nicht so schlecht.

So bleibe ich zumindest in Übung. Mehr wäre aber trotzdem Wünschenswert.

In diesem Fall würde ich Dir empfehlen, - wenn ich darf - Dich auf ein Tool wie Skydemon als Hauptnavigator zu konsentrieren und vom G3X nur die Basics wie Speed und Altitude zu nutzen und dann step für step mehr vertraut zu machen. Das nimmt den Druck raus und gibt eine bessere Situal Awareness.

Ich bin für Empfehlungen immer offen. SD steht auf der Wunschliste (ein vernünftiges Tablet fehlt). Es ist nur so, dass ich mir die Fliegerei zwar ohne schlechtes Gewissen leisten kann, aber auch nicht viel mehr. Dieses Jahr war ein ANR Headset die Priorität. Im Moment läuft VFRNav paralell mit.

Die grundlegenden Funktionen des G3X sind mir schon geläufig. Flugplaneingabe eher nicht, da es sich für meine 50 - 100 Meilenflüge nicht wirklich lohnt. Die Direct to Funktion benutze ich auch nur, wenn die Strecke terrestrische Navigation schwierig macht Nördlich von Hanniover sieht sehr viel ähnlich aus ;-))oder ich mit EDDV TWR zu Beispiel einen Abflug direct NIE VOR vereinbart habe. Sobald ich gut per Landmarke navigieren kann nehme ich gerne Flugdurchführungsplan und Uhr.

22. August 2023 19:09 Uhr: Von Stefan Weßels an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

...den Headingbug und ab und zu mal ein Direct...

Ich vermute, in der BS23 ist ein Garmin GTN 650 drin. Dies ist ein sehr gutes Gerät und zeigt Lufträume an. Wenn man sich damit etwas auskennt, kann man auch sehr gut VFR quer durch Europa fliegen.

Nein, in der B23 is ein G3X mit 2 10" Displays und ein GNC255 Nav/Com verbaut. Es hat ein vollwertiges VFR GPS integriert, von der Funktionalität ähnlich wie ein GTN. Für IFR kann es mit einem GTN zusammen verbaut werden.

Das GTN 650 habe ich in Kombination mit einem G500 in einer Aquila probieren dürfen. Mach Spass und da habe ich dann auch mal einen Flugplan manuell eingegeben.

Ich würde dir auch raten, am G3X immer die Höhe vorzuwählen, dann kommt eine Warnung, wenn man diese erreicht/verlässt(?). Wenn du mal später ggf komplex fliegst, ist das schon "tief drin".

DAs meint ich mit 'Höhenvorgabe'. Da habe ich mich unpräzise ausgedrückt.

22. August 2023 22:27 Uhr: Von Alexander Callidus an Stefan Weßels

"SD steht auf der Wunschliste (ein vernünftiges Tablet fehlt)."

Verständlich. Ich halte den Gewinn durch SD aber für so erheblich, daß ich bei der Hardware evtl. Abstriche machen würde. Wenn ich das Ipad wieder mal vergessen habe oder sonst was dazwischenkommt, tut's auch einwandfrei ein Handy, je größer der Bildschirm, desto besser.

Ein Ipad mini (mehr Platz habe ich in meinem Flieger nicht auf dem Oberschenkel) wird bei ebay kleinanzeigen als "2" mit Mobilfunknetz um 130€ gehandlet, ist allerdings schon etwas schwach. Ein Ipad mini 5, das bei weitem ausreicht, um 350-400€ mit Mobilfunk. Wenn Tablet , dann würde ich das so clean wie möglich halten. so daß nur weniges drauf ist, das Du für die Fliegerei nicht brauchst. Androids werden billiger sein.

23. August 2023 10:16 Uhr: Von Michael Söchtig an Alexander Callidus

Ich empfehle auch ausdrücklich, SD auf Tablet und einem Handy zu installieren und den gleichen Flug zu laden (das geht, weil man den in der Cloud speichern kann). Dann kannst Du das Handy quasi als Backup nehmen.

Mir hat vor 2 Jahren ein Fliegerkamerad hier aus dem Forum sein Ipad MIni 4 verkauft. M.E. hat das Mini die ideale Größe für Skydemon, passt auch gut aufs Kniebrett bei der C172 (dann aber nicht dauernd draufschauen, raus gucken ;) ). Mittlerweile würde ich das Mini 4 nicht mehr holen, ist ja schon was in die Jahre gekommen, funktioniert aber perfekt für SD.

Und, immer dran denken, GPS haben nur die Versionen mit Mobilchip. Ein normales Ipad mit WLAN hat KEIN GPS.

23. August 2023 10:25 Uhr: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]

Und, falls Du Kinder hast: IPad vor den kleinen verstecken, sonst haste davon nichts mehr ;).

24. August 2023 10:30 Uhr: Von Christoph Winter an Michael Söchtig

wenn man mehrere Kinder hat, kauft man iPad Minis in der Familienpackung ;)

Oder: jede iPad Mini Generation erwerben und dann die alte Version durchreichen.

24. August 2023 13:26 Uhr: Von Stefan Weßels an Alexander Callidus

Ein Ipad mini (mehr Platz habe ich in meinem Flieger nicht auf dem Oberschenkel) wird bei ebay kleinanzeigen als "2" mit Mobilfunknetz um 130€ gehandlet, ist allerdings schon etwas schwach. Ein Ipad mini 5, das bei weitem ausreicht, um 350-400€ mit Mobilfunk. Wenn Tablet , dann würde ich das so clean wie möglich halten. so daß nur weniges drauf ist, das Du für die Fliegerei nicht brauchst. Androids werden billiger sein.

Danke für den Hinweis. Mit gebrauchten Tablets oder Mobiltelefonen habe ich mih bisher recht schwergetan, wer weiss was man da bekommt.Ein Tablet wäre bei mir wirlich nur für die Fliegerei gedacht, eventuell noch als Lesegerät für E-Books.

Zu den Kindern: Die sind zum Glück alt genug und haben ihre eigenen Geräte . ;-)

24. August 2023 13:33 Uhr: Von Michael Söchtig an Stefan Weßels

Dann gib denen doch mal eine Woche Tablet-Verbot und nehme die Tablets mal zum Testen mit ;).

Eine Firma die ich persönlich sehr empfehlen kann ist bei uns in Essen die Firma AfB. Die bieten refurbished Computer und Tablets an, meistens Leasing Rückläufer aus großen Unternehmen. Habe damals für 300 EUR einen HP Business Notebook bekommen und der funktioniert hervorragend. Tablets haben die auch.

https://www.afbshop.de/gebrauchte-tablets

Gibt natürlich auch andere Anbieter. Mein Ipad mini 4 habe ich hier aus dem puf Forum, und das funktioniert immer noch gut.

24. August 2023 14:30 Uhr: Von Alexander Callidus an Stefan Weßels

Klar. Ich habe in 12 Jahre Iphone-Nutzung das erste und das aktuelle neu gekauft, dazwischen IIRC dreie für ca 1/3 des NP gebraucht. You get what you pay for.. Meine beiden Ipad minis waren jeweils neu, da hätte ich aber gebraucht noch weniger Bedenken. Ich kaufe wenn, dann bei Ebay Kleinanzeigen der Umgebung und hole dann persönlich ab. So vermeidet man Mißverständnisse und Enttäuschungen.

27. September 2023 20:32 Uhr: Von Theo Voss an Theo Voss Bewertung: +11.00 [11]

https://www.gofundme.com/f/weitere-unterstuetzung-zugang-zur-aip-und-nfl

Liebe Unterstützer & Piloten!

Still ruht der See bzw. die Justiz - das Verwaltungsgericht Darmstadt, bei welchem ich im Mai 2022 Klage eingereicht habe gegen die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH in Sachen AIP, hat bis heute weder eine Entscheidung getroffen noch gibt es relevanten Fortschritt im Verfahren. Vor wenigen Tagen haben wir uns daher angesichts der langen Verfahrensdauer zu einer formellen Rüge gem. § 198 GVG entschieden. Ob und was dies bringt ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar, auch wenn ich mir hab sagen lassen, dass dies ein wirkungsvolles Mittel ist, da das Gericht hier zur Entschädigung verpflichtet ist. Im Rahmen der AERO2023 haben diverse Gespräche mit dem Thema nahestehenden Verbänden, Organisation und Behörden (!) stattgefunden: Diese stehen einhellig hinter der kostenfreien Veröffentlichung der AIP (und der NfL, dazu später mehr) und kritisieren die Vorgehensweise von DFS und Eisenschmidt. Auch die wettbewerbsrechtlich bedenklichen Tätigkeiten der Eisenschmidt (u.a. Headset als Extra zur AIP) waren hier immer wieder Gesprächsthema. Es bleibt spannend - und angeblich gibt es auch innerhalb von DFS und Eisenschmidt inzwischen erste Zweifel an der hauseigenen Strategie bzw. Politik.

Aus der angekündigten Untätigkeitsklage gegen des Bundesverkehrsministerium ist im Juni diesen Jahres eine eigenständige Klage geworden, die auf die kostenfreie Veröffentlichung der NfL abzielt. Angesichts des Sitzes des Ministeriums in Berlin wurde diese vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, welches für seine IFG/UIG-freundliche Rechtsprechung bekannt ist. Nach 3 Monaten ist hier - wenig überraschend - allerdings noch nichts passiert.

Kurze aufgreifen möchte ich allerdings das von den Beklagten in beiden Verfahren gern und oft zitierte "Geschäftsgeheimnis". Dieses wird von Behörden und staatseigenen Unternehmen genutzt, um Information und Verträge in ganz privatwirtschaftlicher Manier dem Zugang der Öffentlichkeit zu entziehen. Gesetze wie IFG/UIG, die explizit den Zugang zu solchen Informationen auskunftspflichtiger, öffentlicher Stellen vorsehen, werden "wo es passt" ausgehebelt. Ein Unding und für sich alleine schon Grund, dies vor Gericht in Frage zu stellen.

Noch ist die Kampagne gut finanziert, aber mit nun zwei Klagen und anschließenden Verfahren, die über die ersten Instanzen hinaus gehen werden, wird es noch eines weiteren Crowd-Fundings bedürfen. Auch würde ich mich über Mitstreitende freuen, um das Team "Freier Zugang zu AIP un NfL" zu erweitern. Solltet Ihr die Kampagne finanziell unterstützen wollen - einige hatten sich bei mir gemeldet - oder mit Eurer Zeit, dann meldet Euch gerne bei mir unter mail@theo-voss.de.

Viele Dank für Eure Unterstützung!
Theo Voss

27. September 2023 22:21 Uhr: Von Paul Richardt an Theo Voss
Hat die Klage zur AIP denn noch Bestand? Diese ist doch nun frei verfügbar, wenn auch nicht sonderlich gut umgesetzt.
Bei dem NfL wünsche ich viel Erfolg.
30. September 2023 22:19 Uhr: Von Maik Toth an Paul Richardt Bewertung: +7.00 [7]

Was die DFS nicht auf die Reihe bekommt hat ein einzelner, ganz charmant und einfach gelöst - https://vfraip.de

Danke Herr Dr. Rieke.

5. März 2024 19:31 Uhr: Von Name steht im Profil an Wolff E.

Ich stehle mal diesen Thread für eine (evtl dämliche) Frage. Ich habe mal wieder versucht mir aus der DFS Online IFR AIP die MVA Chart anzuschauen (unter ENR 6). Weder auf dem PC noch unter iOS finde ich eine Chart mit einer Auflösung welche es auch ermöglichen würde die Daten zu lesen. Die gefundene Chart ist derart schlecht aufgelöst, dass sie eher einem Webteppich gleicht. Lesen kann ich darauf nichts. Auch "rumklicken" und "rechte Maustaste" bringen nichts. Stelle ich mich nur zu blöd an? Danke vorab für Hilfe. Leider hört die AIP innerhalb von Foreflight bei ENR 5 auf.

Danke vorab für Aufklärung

5. März 2024 20:06 Uhr: Von Dieter Kleinschmidt an Name steht im Profil Bewertung: +1.00 [1]

Wenn die Seite geladen ist das Druckersymbol anklicken ( rechts oben). Dann kann die Karte gelesen werden.

5. März 2024 20:06 Uhr: Von Felix Hormuth an Name steht im Profil Bewertung: +2.00 [2]

Hi,

auf der DFS-Seite das Drucker-Symbol rechts oben klicken -- dann sollte die Karte als PDF mit exzellenter Auflösung angezeigt werden.



1 / 1

mva-dfs-print.jpg

5. März 2024 20:37 Uhr: Von Name steht im Profil an Felix Hormuth

Danke für die schnellen Antworten.

Unter iOS bekomme ich nur eine Fehlermeldung. Auf dem (Windows)Laptop werde ich es versuchen, wenn ich zurück bin.

EDIT: danke, das war es. Funktioniert auf dem PC so wie beschrieben.

6. März 2024 12:35 Uhr: Von Michael Söchtig an Name steht im Profil

Auch wenn diese Entscheidung nicht direkt für deutsches Recht gilt, so finde ich sie auch sehr hilfreich: Unionsrecht und EuGH Entscheidungen sind etwas sperrig, aber sinngemäß sagt sie: Wenn eine Unionsvorschrift auf Normen (z.B. DIN Normen) verweist, diese also im Ergebnis Bestandteil der Norm sind, dabei diese Normen aber selbst nicht kostenlos veröffentlicht, dann ist das unzulässig. Man muss die Möglichkeit haben, sich über seine Pflichten frei informieren zu können.

Das ist mit der AIP VFR vergleichbar, allerdings ist das rein nationales Recht.

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=4C21DC2A064FBAF19D869055A01C79B3?text=&docid=283443&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=6457174

(...)

Als Zweites sieht, wie die Generalanwältin in Nr. 52 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, Art. 2 EUV vor, dass sich die Union auf den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gründet, der einen freien Zugang zum Unionsrecht für alle natürlichen und juristischen Personen der Union sowie die Möglichkeit für den Einzelnen verlangt, seine Rechte und Pflichten eindeutig erkennen zu können (Urteil vom 22. Februar 2022, Stichting Rookpreventie Jeugd u. a., C‑160/20, EU:C:2022:101, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). Dieser freie Zugang muss es jeder durch ein Gesetz geschützten Person insbesondere ermöglichen, in den Grenzen des rechtlich Zulässigen zu überprüfen, ob die Adressaten der von diesem Gesetz aufgestellten Regeln diesen tatsächlich nachkommen.

82 Eine harmonisierte Norm kann somit durch die Wirkungen, die ihr eine Unionsvorschrift verleiht, Einzelnen eingeräumte Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten näher bestimmen, und diese näheren Bestimmungen können erforderlich sein, damit der Einzelne prüfen kann, ob ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung tatsächlich die Anforderungen einer solchen Vorschrift erfüllt.

83 Als Drittes ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz der Transparenz untrennbar mit dem Grundsatz der Offenheit verbunden ist, der in Art. 1 Abs. 2 und Art. 10 Abs. 3 EUV, in Art. 15 Abs. 1 und Art. 298 Abs. 1 AEUV sowie in Art. 42 der Charta verankert ist. Er gewährleistet u. a. eine größere Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber dem Bürger in einem demokratischen System (Urteil vom 22. Februar 2022, Stichting Rookpreventie Jeugd u. a., C‑160/20, EU:C:2022:101, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

84 Zu diesem Zweck garantiert Art. 15 Abs. 3 Unterabs. 1 AEUV ein Recht auf Zugang zu Dokumenten, das außerdem in Art. 42 der Charta verankert ist; dieses Recht wurde u. a. durch die Verordnung Nr. 1049/2001 umgesetzt, deren Art. 2 Abs. 3 vorsieht, dass sie für alle Dokumente gilt, die sich im Besitz des Parlaments, des Rates oder der Kommission befinden (Urteil vom 22. Februar 2022, Stichting Rookpreventie Jeugd u. a., C‑160/20, EU:C:2022:101, Rn. 36).

85 Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass an der Verbreitung der angeforderten harmonisierten Normen ein überwiegendes öffentliches Interesse im Sinne von Art. 4 Abs. 2 letzter Halbsatz der Verordnung Nr. 1049/2001 besteht.

86 Daher hat das Gericht einen Rechtsfehler begangen, indem es in den Rn. 104 und 105 des angefochtenen Urteils entschieden hat, dass kein überwiegendes öffentliches Interesse im Sinne dieser Bestimmung an der Verbreitung der angeforderten harmonisierten Normen bestehe.

24. April 2024 22:40 Uhr: Von Theo Voss an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Während der AERO2024 habe ich mit dem Team vom Privatpilotenlounge.fm-Podcast über den aktuellen Stand der Klagen gesprochen - den Link zur aktuellen Folge findet ihr hier: https://privatpilotenlounge.podigee.io/179-new-episode#t=1164


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