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27. September 2023 20:32 Uhr: Von Theo Voss an Theo Voss Bewertung: +11.00 [11]

https://www.gofundme.com/f/weitere-unterstuetzung-zugang-zur-aip-und-nfl

Liebe Unterstützer & Piloten!

Still ruht der See bzw. die Justiz - das Verwaltungsgericht Darmstadt, bei welchem ich im Mai 2022 Klage eingereicht habe gegen die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH in Sachen AIP, hat bis heute weder eine Entscheidung getroffen noch gibt es relevanten Fortschritt im Verfahren. Vor wenigen Tagen haben wir uns daher angesichts der langen Verfahrensdauer zu einer formellen Rüge gem. § 198 GVG entschieden. Ob und was dies bringt ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar, auch wenn ich mir hab sagen lassen, dass dies ein wirkungsvolles Mittel ist, da das Gericht hier zur Entschädigung verpflichtet ist. Im Rahmen der AERO2023 haben diverse Gespräche mit dem Thema nahestehenden Verbänden, Organisation und Behörden (!) stattgefunden: Diese stehen einhellig hinter der kostenfreien Veröffentlichung der AIP (und der NfL, dazu später mehr) und kritisieren die Vorgehensweise von DFS und Eisenschmidt. Auch die wettbewerbsrechtlich bedenklichen Tätigkeiten der Eisenschmidt (u.a. Headset als Extra zur AIP) waren hier immer wieder Gesprächsthema. Es bleibt spannend - und angeblich gibt es auch innerhalb von DFS und Eisenschmidt inzwischen erste Zweifel an der hauseigenen Strategie bzw. Politik.

Aus der angekündigten Untätigkeitsklage gegen des Bundesverkehrsministerium ist im Juni diesen Jahres eine eigenständige Klage geworden, die auf die kostenfreie Veröffentlichung der NfL abzielt. Angesichts des Sitzes des Ministeriums in Berlin wurde diese vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, welches für seine IFG/UIG-freundliche Rechtsprechung bekannt ist. Nach 3 Monaten ist hier - wenig überraschend - allerdings noch nichts passiert.

Kurze aufgreifen möchte ich allerdings das von den Beklagten in beiden Verfahren gern und oft zitierte "Geschäftsgeheimnis". Dieses wird von Behörden und staatseigenen Unternehmen genutzt, um Information und Verträge in ganz privatwirtschaftlicher Manier dem Zugang der Öffentlichkeit zu entziehen. Gesetze wie IFG/UIG, die explizit den Zugang zu solchen Informationen auskunftspflichtiger, öffentlicher Stellen vorsehen, werden "wo es passt" ausgehebelt. Ein Unding und für sich alleine schon Grund, dies vor Gericht in Frage zu stellen.

Noch ist die Kampagne gut finanziert, aber mit nun zwei Klagen und anschließenden Verfahren, die über die ersten Instanzen hinaus gehen werden, wird es noch eines weiteren Crowd-Fundings bedürfen. Auch würde ich mich über Mitstreitende freuen, um das Team "Freier Zugang zu AIP un NfL" zu erweitern. Solltet Ihr die Kampagne finanziell unterstützen wollen - einige hatten sich bei mir gemeldet - oder mit Eurer Zeit, dann meldet Euch gerne bei mir unter mail@theo-voss.de.

Viele Dank für Eure Unterstützung!
Theo Voss

27. September 2023 22:21 Uhr: Von Paul Richardt an Theo Voss
Hat die Klage zur AIP denn noch Bestand? Diese ist doch nun frei verfügbar, wenn auch nicht sonderlich gut umgesetzt.
Bei dem NfL wünsche ich viel Erfolg.
30. September 2023 22:19 Uhr: Von Maik Toth an Paul Richardt Bewertung: +7.00 [7]

Was die DFS nicht auf die Reihe bekommt hat ein einzelner, ganz charmant und einfach gelöst - https://vfraip.de

Danke Herr Dr. Rieke.


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