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Glückwunsch und vielen Dank für das Engagement
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Gratuliere und danke für dein Engagement!
Ich bin gespannt, ob das zu kostenlosen "geo-referenced" VFR-Anflugblättern im SkyDemon führen wird.
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Ich bin recht sicher, dass das "Einlenken" auf Grund der Klage passiert ist ... das wäre sonst schon ein großer Zufall :-)
Gratuliere!
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Davon gehe ich doch aus. Gleiches gilt für Foreflight etc. Andernfalls wäre nicht viel gewonnen
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Ebenfalls von meiner Seite, vielen Dank fürs Engagieren!
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Gratulation! Jetzt das gleiche noch bitte für die Schweiz :-)
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Und könntest Du bitte als nächstes Cirrus auf Herausgabe einer SF50 verklagen? :-) Am besten inklusive 1 Jahr tanken :-)
Stand 17:49 LT: 10 Grün, 3 Rot
Ich liege mit meinem Humor deutlich in Führung!!
Realsatire
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David gegen Goliath 1:0! Danke, Theo!
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Den albernen Scherz mit der Cirrus haben DREI FORISTEN mit roten Strafwertungen bestraft :-)
Mir ist ja klar, dass man hier ganz vorsichtig sein muss, ... aber dafür? Echt jetzt?
5 Grün, 1 Rot ;-)
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Danke für den Einsatz. Ein guter Tag für die Flugsicherheit. Juristisch bleibt abzuwarten unter welchen Bedingungen die AIP zur Verfügung gestellt werden wird. Bin da aber vorsichtig optimistisch.
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Lustig. Die Vorstellung, dass die Leute, die diese Beiträge mit rot bewerten, in Flugzeugen herumfliegen. Nicht auszudenken, was dann los wäre.
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Nicht ernst nehmen, Erik. Tue ich auch nicht ... ich war auch nur amüsiert.
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Habe soeben per IFG-Anfrage alle Hintergrundinformationen zur angekündigten Veröffentlichung der AIP-VFR bei der DFS, beim BMDV und beim BAF angefragt. Und auch etliche Fragen zu Art/Umfang der Veröffentlichung gestellt (PDF?, Herunterladbar?, Einschränkungen?, etc.). Updates folgen über die nächsten Wochen. :-)
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Ich dachte Du kümmerst Dich nicht um Bewertungen (verteilst nur selbst gern rote Einsen) ;-)
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Wenn so ein Schritt auf Basis einer Mitte Juni eingereichten Klage kurzfristig beschlossen wird, würde ich bei deutschen Behörden nicht davon ausgehen, dass es Mitte Juli irgendwelche Konzepte gibt, die über das IFG zu erfragen wären.
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Unserm Alexis dem Großen ins Poesie-Album geschrieben..
Die Woche im Blick Der Mensch sieht meistens wie man spricht, im Auge seinen Balken nicht; und hält ihn auch noch – das ist bitter – im Spiegel nur für einen Splitter. Wilhelm Busch (1832 - 1908)
oder
Diejenigen, welche von ihrer Unantastbarkeit zu hohe Meinung besitzen, zeigen oft eine beleidigende Geringschätzung anderer.
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Was war eigentlich die vorgebrachte juristische Argumentation für die Klage? Die hat sich mir nicht unmittelbar erschlossen, scheint aber sich gelohnt zu haben...
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Auch im Namen der Flugsimulationskameraden soll ich ein dickes DANKE dalassen! :)
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Wurde wirklich höchste Zeit, dass dieses Monopol im Interesse der Flugsicherheit fällt.
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Das Bundesministerium für Verkehr (und Digitales) hat meine IFG/UIG-Anfrage zu den NfL (s.u.) wie erwartet abgelehnt. Vsl. am Freitag legt die Kanzlei, die auch schon den AIP-Prozess begleitet hat, Widerspruch ein in meinem Namen und bereitet eine weitere Verwaltungsklage (auf freien Zugang) vor. In diesem Fall ist wäre das VG Berlin zuständig, das vergleichsweise informationsfreiheitsfreundlich ist. Es bleibt spannend und ggf. folgt ein weiteres Crowdfunding. In der nächsten Ausgabe von Pilot und Flugzeug gibt es voraussichtlich einen ausführlichen Artikel zu meinen Bemühungen.
https://fragdenstaat.de/anfrage/nachrichten-fuer-luftfahrer-bmdv/
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Auf diese Begründung muss man erstmal kommen:
"Ab dem 01.01.2023 wird auch die AIP VFR kostenlos zur Verfügung gestellt. Grund für den zeitlichen Verzug zwischen kostenloser Bereitstellung des AIP IFR und des AIP VFR sind Vorbereitung‐ und Übergangsfrist die zur Umstellung unternehmensinterner Prozesse erforderlich sind."
Meines Wissens gibt es die AIP IFR schon länger als mehrere Wochen öffentlich und frei zugänglich. Wir messen in Dekaden.
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Das sind ja Zeitmaßstäbe wie bei der katholischen Kirche :-)
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Der Grund dafür steht in einer der Emails: Die Eisenschmidt GmbH hat bis Dezember 22 das Exklusivrecht auf Vertrieb der AIP VFR. Ob die ursprüngliche Vergabe an die Eisenschmidt GmbH rechmäßig abgelaufen ist, müsste die Vergabekammer prüfen - aber es ist absolut üblich, dass wenn der Staat Tätigkeiten an die Privatwirtschaft auslagert, dass er sich dann auch an diese Verträge zu halten hat.
P.S.: Die Emails mit der Ankündigung der kostenlosen Veröffentlichung datieren von Dezember 2021 - die hat also nichts mit der aktuellen Klage zu tun und hat sich nur zufällig zeitlich überschnitten.
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