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19. Juli 2022: Von Theo Voss an Theo Voss Bewertung: +5.00 [5]

Das Bundesministerium für Verkehr (und Digitales) hat meine IFG/UIG-Anfrage zu den NfL (s.u.) wie erwartet abgelehnt. Vsl. am Freitag legt die Kanzlei, die auch schon den AIP-Prozess begleitet hat, Widerspruch ein in meinem Namen und bereitet eine weitere Verwaltungsklage (auf freien Zugang) vor. In diesem Fall ist wäre das VG Berlin zuständig, das vergleichsweise informationsfreiheitsfreundlich ist. Es bleibt spannend und ggf. folgt ein weiteres Crowdfunding. In der nächsten Ausgabe von Pilot und Flugzeug gibt es voraussichtlich einen ausführlichen Artikel zu meinen Bemühungen.

https://fragdenstaat.de/anfrage/nachrichten-fuer-luftfahrer-bmdv/

20. Juli 2022: Von Alexander Wolf an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]

Auf diese Begründung muss man erstmal kommen:

"Ab dem 01.01.2023 wird auch die AIP VFR kostenlos zur Verfügung gestellt. Grund für den zeitlichen Verzug zwischen kostenloser Bereitstellung des AIP IFR und des AIP VFR sind Vorbereitung‐ und Übergangsfrist die zur Umstellung unternehmensinterner Prozesse erforderlich sind."

Meines Wissens gibt es die AIP IFR schon länger als mehrere Wochen öffentlich und frei zugänglich. Wir messen in Dekaden.

20. Juli 2022: Von Chris _____ an Alexander Wolf Bewertung: +1.00 [1]

Das sind ja Zeitmaßstäbe wie bei der katholischen Kirche :-)

20. Juli 2022: Von F. S. an Alexander Wolf Bewertung: +1.00 [1]

Der Grund dafür steht in einer der Emails: Die Eisenschmidt GmbH hat bis Dezember 22 das Exklusivrecht auf Vertrieb der AIP VFR.
Ob die ursprüngliche Vergabe an die Eisenschmidt GmbH rechmäßig abgelaufen ist, müsste die Vergabekammer prüfen - aber es ist absolut üblich, dass wenn der Staat Tätigkeiten an die Privatwirtschaft auslagert, dass er sich dann auch an diese Verträge zu halten hat.

P.S.: Die Emails mit der Ankündigung der kostenlosen Veröffentlichung datieren von Dezember 2021 - die hat also nichts mit der aktuellen Klage zu tun und hat sich nur zufällig zeitlich überschnitten.

20. Juli 2022: Von Michael Söchtig an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Ist ja wie beim Zündholzmonopol :).

Ein Exklusivrecht für die Vermarktung verbindlicher staatlicher Rechtsnormen erscheint mir sehr sehr fragwürdig. Ich guck aber mal lieber nach vorne.

20. Juli 2022: Von Chris _____ an F. S.

"Privatwirtschaft"

Als solche gelten offenbar auch Unternehmen, die zu 100% in Staatseigentum sind. Noch dazu in der Rechtsform einer GmbH, wo der Geschäftsführer weisungsgebunden an den Gesellschafter ist d.h. ein Verzicht auf ein "Recht" ohne Probleme anzuordnen möglich ist.

Erinnert mich an das "Baurecht" der Deutschen Bahn bei Stuttgart 21, welches angeblich verunmöglichte, die Investitionskatastrophe S21 im letzten Moment noch zu verhindern. Das Argument "aber die haben da Recht, das kann man ihnen nicht nehmen" fand ich auch wenig überzeugend, wenn "die" eigentlich "uns" gehören - und dabei ist die DB immerhin eine AG (Vorstand nicht weisungsgebunden).

20. Juli 2022: Von F. S. an Theo Voss

Das Bundesministerium für Verkehr (und Digitales) hat meine IFG/UIG-Anfrage zu den NfL (s.u.) wie erwartet abgelehnt.

Das ist so nicht korrekt: Die Anfrage wurde im wesentlichen beantwortet!

Und die Antworten sind durchaus interessant, weil man damit z.B. erfährt, dass die kostenlose Veröffentlichung der AIP-VFR schon letztes Jahr beschlossen wurde und dass sich die Beteiligten schon seit 2019 bewusst sind, dass eine Veröffentlichung der NfL nur im Abo (so dass man gezwungen ist, für viele NfL zu bezahlen, die einem gar nicht betreffen) problematisch sein kann.

Abgelehnt wurden nur die Teile, die sich auf öffentlich verfügbare Rechtsquellen bezogen (das IFG ist nicht dafür gedacht, dass Behörden für einzelne Bürger kostenlos Rechtsgutachten erstellen) oder bei denen nach Auskunft des Ministeriums die angeforderten Dokumente (Verträge) schlicht nicht existieren - Wie soll das Ministerium Dinge offenlegen, die es nicht gibt?

In so fern wäre spannend, zu erfahren, worauf sich der Widerspruch eigentlich bezieht ...

20. Juli 2022: Von Theo Voss an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Grundsätzlich richtig, dass das BMVD die Anfrage nicht gänzlich abgelehnt hat und natürlich auch nicht herausgeben kann, was sie nicht hat. Aber, Teil der Anfrage war die Herausgabe der aktuellen NfL/AIP, das wurde abgelehnt, die Behörde(n) ziehen sich auf den Standpunkt zurück, dass hier keine hoheitlichen Aufgaben wahrgenommen werden und die Informationen zumutbar und einfach beschafft werden können - kostenpflichtig.

Das ist wie die StVO nur im kostenpflichtigen Abo (oder PDF Einzelkauf) zugänglich zu machen, Geschwindigkeitsbegrenzungen in dieser festzulegen, Verstöße zu bestrafen und gleichzeitig zu sagen, die Informationen haben keine hoheitliche Natur. Dem Widerspreche ich, daher auch der Widerspruch gegen den/die Bescheid(e).

Und bzgl. der Mail von 2019, dort bezieht man sich auf die Einzelveröffentlichung, nicht auf die generell kostenfreie Bereitstellung der AIP VFR. Den Einzelkauf von PDFs hat die Eisenschmidt für ca. 10€ pro PDF ermöglicht daraufhin.

20. Juli 2022: Von F. S. an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]

Die Email von 2019 behandelt gar nicht die AIP VFR - es geht hier um die NfL.

Die kostenfreie Veröffentlichung der AIP VFR ist in einer Mail von Dezember 2021 erwähnt.

20. Juli 2022: Von Theo Voss an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Recht hast du, danke. Bei den vielen Anfragen muss man aufpassen, dass man nichts verwechselt. Das BMDV hat auf die Anfrage "Nachrichten für Luftfahrer (BMDV)" inhaltlich auch für AIP-VFR geantwortet statt die Anfragen zu trennen.

Der ganze Prozess ab Beginn der Widersprüche in mehreren Runden, etc. läuft seit 01/2021. Ich habe eine separate IFG-Anfrage laufen, um rauszufinden, was genau jetzt und wieso zur Veröffentlichung geführt hat.

https://fragdenstaat.de/anfrage/pressemitteilung-vom-11-07-2022-veroeffentlichung-der-aip-vfr-bmdv/

20. Juli 2022: Von Michael Söchtig an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]

Wenn du mal in Braunschweig landest bekommst du bestimmt irgendwann mal eine Kontrolle jeder einzelnen Seite deines Flugbuchs ;)

20. Juli 2022: Von Theo Voss an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Haha, vermutlich. Das LBA ist immerhin nicht betroffen, nur DFS, BAF und BMDV - die sitzen in Langen/Berlin.
Beim LBA wären sicherlich auch einige interessante Informationen zu "heben" via IFG/UIG.

20. Juli 2022: Von Bernhard Tenzler an Chris _____

Zu der Zeit als diese Verträge geschlossen wurden, war Eisenschmidt noch in privater Hand. Die DFS hat den Laden erst vor ca. 10 Jahren übernommen.

20. Juli 2022: Von Chris _____ an Bernhard Tenzler
Ändert nichts daran, dass Eisenschmidt heute problemlos auf das letzte halbe Jahr ihrer Goldgrube verzichten würde, wenn es der Gesellschafter (DFS?) so anordnen würde.
20. Juli 2022: Von Chris _____ an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]
Ich hoffe doch sehr, dass man als Bürger eine Beschwerde oder auch Klage gegen eine Behörde machen kann, ohne von dieser dann eine "Spezialbehandlung" zu bekommen.
Erschütternd, dass einige offenbar vom Gegenteil ausgehen.
20. Juli 2022: Von Michael Söchtig an Chris _____

Das war auch nicht ernst gemeint - wobei mir durchaus Fälle vom Hörensagen bekannt sind, bei dem ein Rechtsanwalt jeden Prozess bei einem Richter verloren hat, weil er diesen einmal wegen Besorgnis der Befangenheit erfolgreich abgelehnt hatte.

Allerdings kann ich das nicht verifizieren. Ansonsten habe ich bislang noch keine schlechten Erfahrungen mit Behörden gemacht, wenn man mit vernünftigem Umgangston sein Anliegen schildert. Aber vielleicht bin ich da auch eine Ausnahme.

20. Juli 2022: Von Alexander Callidus an Michael Söchtig

Wenn Behördenmitarbeiter den ganzen Tag nur auf Theo Voss warteten und er ihnen keinen anderen Anlaß zur Kontrolle als die Klage gab, dann würden die ihres Lebens nicht mehr froh, da kannst Du sicher sein.

4. August 2022: Von Michael Söchtig an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Etwas off-topic, ganz aber auch nicht:

Das Handelsregister und die Vereinsregister sowie diverse andere Register sind seit 01.08.2022 kostenlos einsehbar. Bisher kostete jeder Abruf ein paar Euro Gebühr.

4. August 2022: Von Hubert Eckl an Michael Söchtig Bewertung: -1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
4. August 2022: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Der Abruf von Auszügen aus dem Handelsregister war bislang nur kostenpflichtig möglich, das fällt jetzt weg.

5. August 2022: Von Theo Voss an Alexander Callidus Bewertung: +5.00 [5]

In der gestern erschienenen Ausgabe von Pilot und Flugzeug ist ein Artikel von mir zum Thema - Feier Zugang zu AIP-VFR, ICAO-Karte und NfL - erschienen, vielen Dank an Jan & Team! Die Tage folgt eine Zusammenfassung hier!

5. August 2022: Von Rockhopper Flyer an Theo Voss Bewertung: +2.00 [2]

Sehr gute und richtige Initiative gegen die Behördengängelung und den Versuch, steuerfinanzierte Leistungen nochmal zusätzlich in Rechnung zu stellen, die darüber hinaus auch noch sicherheitsrelevant sind.

Ich habe gespendet für freie AIP/NfL. Macht es auch, jetzt: https://gofund.me/db0d371b

5. August 2022: Von Markus S. an Theo Voss Bewertung: +5.00 [5]

Schön, dass sich die AOPA darüber berichten traut....

https://aopa.de/2022/07/14/aip-vfr-ab-naechstem-jahr-kostenlos/

Ich frage mich wirklich über den Zweck und Nutzen unserer Verbände wenn der einzelne Pilot mehr erreicht als unsere Verbandsvertreter. Häppchen Partys etc. stehen da wohl dagegen.

6. August 2022: Von Friedhelm Stille an Markus S. Bewertung: +3.00 [3]
Die AOPA hätte sich ja auch mal finanziell an der Aktion beteiligen können.

Für mich ist der deutsche Ableger obsolet geworden; habe meine Mitgliedschaft gekündigt.
6. August 2022: Von Chris _____ an Theo Voss

Hervorragende Aktion und sehr guter Artikel!


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