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20. Juli 2022: Von Alexander Wolf an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]

Auf diese Begründung muss man erstmal kommen:

"Ab dem 01.01.2023 wird auch die AIP VFR kostenlos zur Verfügung gestellt. Grund für den zeitlichen Verzug zwischen kostenloser Bereitstellung des AIP IFR und des AIP VFR sind Vorbereitung‐ und Übergangsfrist die zur Umstellung unternehmensinterner Prozesse erforderlich sind."

Meines Wissens gibt es die AIP IFR schon länger als mehrere Wochen öffentlich und frei zugänglich. Wir messen in Dekaden.

20. Juli 2022: Von Chris _____ an Alexander Wolf Bewertung: +1.00 [1]

Das sind ja Zeitmaßstäbe wie bei der katholischen Kirche :-)

20. Juli 2022: Von F. S. an Alexander Wolf Bewertung: +1.00 [1]

Der Grund dafür steht in einer der Emails: Die Eisenschmidt GmbH hat bis Dezember 22 das Exklusivrecht auf Vertrieb der AIP VFR.
Ob die ursprüngliche Vergabe an die Eisenschmidt GmbH rechmäßig abgelaufen ist, müsste die Vergabekammer prüfen - aber es ist absolut üblich, dass wenn der Staat Tätigkeiten an die Privatwirtschaft auslagert, dass er sich dann auch an diese Verträge zu halten hat.

P.S.: Die Emails mit der Ankündigung der kostenlosen Veröffentlichung datieren von Dezember 2021 - die hat also nichts mit der aktuellen Klage zu tun und hat sich nur zufällig zeitlich überschnitten.

20. Juli 2022: Von Michael Söchtig an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Ist ja wie beim Zündholzmonopol :).

Ein Exklusivrecht für die Vermarktung verbindlicher staatlicher Rechtsnormen erscheint mir sehr sehr fragwürdig. Ich guck aber mal lieber nach vorne.

20. Juli 2022: Von Chris _____ an F. S.

"Privatwirtschaft"

Als solche gelten offenbar auch Unternehmen, die zu 100% in Staatseigentum sind. Noch dazu in der Rechtsform einer GmbH, wo der Geschäftsführer weisungsgebunden an den Gesellschafter ist d.h. ein Verzicht auf ein "Recht" ohne Probleme anzuordnen möglich ist.

Erinnert mich an das "Baurecht" der Deutschen Bahn bei Stuttgart 21, welches angeblich verunmöglichte, die Investitionskatastrophe S21 im letzten Moment noch zu verhindern. Das Argument "aber die haben da Recht, das kann man ihnen nicht nehmen" fand ich auch wenig überzeugend, wenn "die" eigentlich "uns" gehören - und dabei ist die DB immerhin eine AG (Vorstand nicht weisungsgebunden).

20. Juli 2022: Von Bernhard Tenzler an Chris _____

Zu der Zeit als diese Verträge geschlossen wurden, war Eisenschmidt noch in privater Hand. Die DFS hat den Laden erst vor ca. 10 Jahren übernommen.

20. Juli 2022: Von Chris _____ an Bernhard Tenzler
Ändert nichts daran, dass Eisenschmidt heute problemlos auf das letzte halbe Jahr ihrer Goldgrube verzichten würde, wenn es der Gesellschafter (DFS?) so anordnen würde.

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