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20. Juli 2022: Von Michael Söchtig an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Ist ja wie beim Zündholzmonopol :).

Ein Exklusivrecht für die Vermarktung verbindlicher staatlicher Rechtsnormen erscheint mir sehr sehr fragwürdig. Ich guck aber mal lieber nach vorne.

20. Juli 2022: Von Chris _____ an F. S.

"Privatwirtschaft"

Als solche gelten offenbar auch Unternehmen, die zu 100% in Staatseigentum sind. Noch dazu in der Rechtsform einer GmbH, wo der Geschäftsführer weisungsgebunden an den Gesellschafter ist d.h. ein Verzicht auf ein "Recht" ohne Probleme anzuordnen möglich ist.

Erinnert mich an das "Baurecht" der Deutschen Bahn bei Stuttgart 21, welches angeblich verunmöglichte, die Investitionskatastrophe S21 im letzten Moment noch zu verhindern. Das Argument "aber die haben da Recht, das kann man ihnen nicht nehmen" fand ich auch wenig überzeugend, wenn "die" eigentlich "uns" gehören - und dabei ist die DB immerhin eine AG (Vorstand nicht weisungsgebunden).

20. Juli 2022: Von F. S. an Theo Voss

Das Bundesministerium für Verkehr (und Digitales) hat meine IFG/UIG-Anfrage zu den NfL (s.u.) wie erwartet abgelehnt.

Das ist so nicht korrekt: Die Anfrage wurde im wesentlichen beantwortet!

Und die Antworten sind durchaus interessant, weil man damit z.B. erfährt, dass die kostenlose Veröffentlichung der AIP-VFR schon letztes Jahr beschlossen wurde und dass sich die Beteiligten schon seit 2019 bewusst sind, dass eine Veröffentlichung der NfL nur im Abo (so dass man gezwungen ist, für viele NfL zu bezahlen, die einem gar nicht betreffen) problematisch sein kann.

Abgelehnt wurden nur die Teile, die sich auf öffentlich verfügbare Rechtsquellen bezogen (das IFG ist nicht dafür gedacht, dass Behörden für einzelne Bürger kostenlos Rechtsgutachten erstellen) oder bei denen nach Auskunft des Ministeriums die angeforderten Dokumente (Verträge) schlicht nicht existieren - Wie soll das Ministerium Dinge offenlegen, die es nicht gibt?

In so fern wäre spannend, zu erfahren, worauf sich der Widerspruch eigentlich bezieht ...

20. Juli 2022: Von Theo Voss an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Grundsätzlich richtig, dass das BMVD die Anfrage nicht gänzlich abgelehnt hat und natürlich auch nicht herausgeben kann, was sie nicht hat. Aber, Teil der Anfrage war die Herausgabe der aktuellen NfL/AIP, das wurde abgelehnt, die Behörde(n) ziehen sich auf den Standpunkt zurück, dass hier keine hoheitlichen Aufgaben wahrgenommen werden und die Informationen zumutbar und einfach beschafft werden können - kostenpflichtig.

Das ist wie die StVO nur im kostenpflichtigen Abo (oder PDF Einzelkauf) zugänglich zu machen, Geschwindigkeitsbegrenzungen in dieser festzulegen, Verstöße zu bestrafen und gleichzeitig zu sagen, die Informationen haben keine hoheitliche Natur. Dem Widerspreche ich, daher auch der Widerspruch gegen den/die Bescheid(e).

Und bzgl. der Mail von 2019, dort bezieht man sich auf die Einzelveröffentlichung, nicht auf die generell kostenfreie Bereitstellung der AIP VFR. Den Einzelkauf von PDFs hat die Eisenschmidt für ca. 10€ pro PDF ermöglicht daraufhin.

20. Juli 2022: Von F. S. an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]

Die Email von 2019 behandelt gar nicht die AIP VFR - es geht hier um die NfL.

Die kostenfreie Veröffentlichung der AIP VFR ist in einer Mail von Dezember 2021 erwähnt.

20. Juli 2022: Von Theo Voss an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Recht hast du, danke. Bei den vielen Anfragen muss man aufpassen, dass man nichts verwechselt. Das BMDV hat auf die Anfrage "Nachrichten für Luftfahrer (BMDV)" inhaltlich auch für AIP-VFR geantwortet statt die Anfragen zu trennen.

Der ganze Prozess ab Beginn der Widersprüche in mehreren Runden, etc. läuft seit 01/2021. Ich habe eine separate IFG-Anfrage laufen, um rauszufinden, was genau jetzt und wieso zur Veröffentlichung geführt hat.

https://fragdenstaat.de/anfrage/pressemitteilung-vom-11-07-2022-veroeffentlichung-der-aip-vfr-bmdv/

20. Juli 2022: Von Michael Söchtig an Theo Voss Bewertung: +1.00 [1]

Wenn du mal in Braunschweig landest bekommst du bestimmt irgendwann mal eine Kontrolle jeder einzelnen Seite deines Flugbuchs ;)

20. Juli 2022: Von Theo Voss an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Haha, vermutlich. Das LBA ist immerhin nicht betroffen, nur DFS, BAF und BMDV - die sitzen in Langen/Berlin.
Beim LBA wären sicherlich auch einige interessante Informationen zu "heben" via IFG/UIG.

20. Juli 2022: Von Bernhard Tenzler an Chris _____

Zu der Zeit als diese Verträge geschlossen wurden, war Eisenschmidt noch in privater Hand. Die DFS hat den Laden erst vor ca. 10 Jahren übernommen.

20. Juli 2022: Von Chris _____ an Bernhard Tenzler
Ändert nichts daran, dass Eisenschmidt heute problemlos auf das letzte halbe Jahr ihrer Goldgrube verzichten würde, wenn es der Gesellschafter (DFS?) so anordnen würde.
20. Juli 2022: Von Chris _____ an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]
Ich hoffe doch sehr, dass man als Bürger eine Beschwerde oder auch Klage gegen eine Behörde machen kann, ohne von dieser dann eine "Spezialbehandlung" zu bekommen.
Erschütternd, dass einige offenbar vom Gegenteil ausgehen.
20. Juli 2022: Von Michael Söchtig an Chris _____

Das war auch nicht ernst gemeint - wobei mir durchaus Fälle vom Hörensagen bekannt sind, bei dem ein Rechtsanwalt jeden Prozess bei einem Richter verloren hat, weil er diesen einmal wegen Besorgnis der Befangenheit erfolgreich abgelehnt hatte.

Allerdings kann ich das nicht verifizieren. Ansonsten habe ich bislang noch keine schlechten Erfahrungen mit Behörden gemacht, wenn man mit vernünftigem Umgangston sein Anliegen schildert. Aber vielleicht bin ich da auch eine Ausnahme.

20. Juli 2022: Von Alexander Callidus an Michael Söchtig

Wenn Behördenmitarbeiter den ganzen Tag nur auf Theo Voss warteten und er ihnen keinen anderen Anlaß zur Kontrolle als die Klage gab, dann würden die ihres Lebens nicht mehr froh, da kannst Du sicher sein.

4. August 2022: Von Michael Söchtig an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Etwas off-topic, ganz aber auch nicht:

Das Handelsregister und die Vereinsregister sowie diverse andere Register sind seit 01.08.2022 kostenlos einsehbar. Bisher kostete jeder Abruf ein paar Euro Gebühr.

4. August 2022: Von Hubert Eckl an Michael Söchtig Bewertung: -1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
4. August 2022: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Der Abruf von Auszügen aus dem Handelsregister war bislang nur kostenpflichtig möglich, das fällt jetzt weg.

5. August 2022: Von Theo Voss an Alexander Callidus Bewertung: +5.00 [5]

In der gestern erschienenen Ausgabe von Pilot und Flugzeug ist ein Artikel von mir zum Thema - Feier Zugang zu AIP-VFR, ICAO-Karte und NfL - erschienen, vielen Dank an Jan & Team! Die Tage folgt eine Zusammenfassung hier!

5. August 2022: Von Rockhopper Flyer an Theo Voss Bewertung: +2.00 [2]

Sehr gute und richtige Initiative gegen die Behördengängelung und den Versuch, steuerfinanzierte Leistungen nochmal zusätzlich in Rechnung zu stellen, die darüber hinaus auch noch sicherheitsrelevant sind.

Ich habe gespendet für freie AIP/NfL. Macht es auch, jetzt: https://gofund.me/db0d371b

5. August 2022: Von Markus S. an Theo Voss Bewertung: +5.00 [5]

Schön, dass sich die AOPA darüber berichten traut....

https://aopa.de/2022/07/14/aip-vfr-ab-naechstem-jahr-kostenlos/

Ich frage mich wirklich über den Zweck und Nutzen unserer Verbände wenn der einzelne Pilot mehr erreicht als unsere Verbandsvertreter. Häppchen Partys etc. stehen da wohl dagegen.

6. August 2022: Von Friedhelm Stille an Markus S. Bewertung: +3.00 [3]
Die AOPA hätte sich ja auch mal finanziell an der Aktion beteiligen können.

Für mich ist der deutsche Ableger obsolet geworden; habe meine Mitgliedschaft gekündigt.
6. August 2022: Von Chris _____ an Theo Voss

Hervorragende Aktion und sehr guter Artikel!

6. August 2022: Von Mike G. an Friedhelm Stille Bewertung: +1.00 [1]

Die AOPA hat sich noch mit keinem Wort zum Machwerk des Bunder-Länder-Fachausschuß geäußert. Es ist fraglich ob und wie sie überhaupt dagegen vorzugehen gedenkt. Ich bin Mitglied der AOPA.org, aber bei der AOPA Germany sehe keine klare Linie, welche vehement vertreten würde. Somit auch keine Mitgliedschaft.

6. August 2022: Von Horst Metzig an Markus S. Bewertung: +1.00 [1]

Weil es in Verbänden unterschiedliche Funktionäre gibt mit unterschiedlichen Ansichten, was die allgemeine Luftfahrt braucht, und was diese nicht braucht.

Ein Beispiel von mir, ich betreibe motorlosen Segelflug. In Tschechien habe ich 6 Jahre Wolkensegelflug betrieben. Das würde ich auch gern in Deutschland machen, aber innerhalb des Deutschen Aeroclubs gibt es die Abteilung Segelflugkommission, und dort hatte der inzwischen abgesetzte Funktionär ( Alter deutlich über 65 Jahre ) sich gegen Wolkenflug ausgesprochen, dabei wurden nicht alle Mitgliedsansichten vertreten. Dann noch der abgespaltene Deutsche Segelflugverband, welcher auch gegen Wolkensegelflug ist. Inzwischen gibt es neue und jüngere Funktionäre, welche sich für den Wolkensegelflug aussprechen.

Komisch nur, wenn das Bundesverkehrsministerium gewillt ist, eine Verfahrensweise Wolkensegelflug zu erarbeiten, dafür eine Anfrage beim Deutschen Aeroclub macht, und diese Kommission Segelflug im Deutschen Aeroclub Wolkensegelflug als extrem gefährlich angibt, und sich gegen Wolkenflug schriftlich äussert, drei Jahre später schreibt die aus deutlich jüngeren Mitgliedern bestehende Kommission an das Bundesverkehrsministerium, und betont die Fürsprache für Wolkenflug.

Ich als einzelne Person habe eine Petition im Bundestag eingereicht, wo ich alle kritische Argumente gegen Wolkenflug entkräftet habe. Meine erste Petition wurde mit nicht belegbaren Argumente abgewiesen, worauf ich einen Rekurs ( Beschwerde in Form einer zweiten Petition ) einreichte. Seit über 2 Jahren wird daran gearbeitet, inzwischen schrieb ich an mehrere Abgeordnete eine deutliche Beschwerde mit Fragen zur Bearbetungsdauer.

Zusammengefasst, der Einzelne kann durchaus erfolgreicher in der Luftfahrt etwas durchpeitschen als die Verbände. Das liegt an der Natur aller Verbände.

6. August 2022: Von Dieter Kleinschmidt an Mike G. Bewertung: +1.00 [1]

ditto DAEC.

7. August 2022: Von Michael Söchtig an Dieter Kleinschmidt
Ist bei Berufsverbänden manchnal auch. Die Positionen zur Fortbildungspflicht im Deutschen Anwaltverein entsprachen nicht wirklich derjenigen die diese Fortbildungen belegen müssen.

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