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Luftrecht und Behörden | Komerziell Fliegen mit UL ?  
19. Juni 2021: Von Jochen Dimpfelmoser 

Ich bin über folgendes Video https://www.youtube.com/watch?v=oi7iDarLo6Q

zu auf diesen Anbieter https://flynowe.de/ gestoßen, der mit UL einen komerziellen Flugbetrieb anbietet. Mir ist klar gemäß EU Ops geht das nicht aber als UL fliegt man ja nach LuftpersV.

19. Juni 2021: Von Steffen Keil an Jochen Dimpfelmoser

Zitat: "Bei nahezu jedem Wetter trotzen wir mit Satellitensystem-gesteuertem Flugzeug allen Widrigkeiten,"

Ja ne , iss klar

19. Juni 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Steffen Keil
Beheizte Maybach-Ledersitze und Touch-and-go-Übergabe klingt ausserordentlich verlockend.
19. Juni 2021: Von Erik N. an Flieger Max L.oitfelder
„Alpenüberquerungen mit den hohen Gipfeln, die oftmals die Sicht in tieferliegende Wolkenfelder erschweren, lassen sich plötzlich mit dem fehlenden Baustein der Wetterbeurteilung absichern. Liegen Start- und Zielgebiet offen von Bewölkung für Auf- und Abstieg, ist das Fliegen dazwischen über den Wolken möglich und bietet ein ruhiges Fliegen in der Sonne – was will man mehr!“

Tippi toppi
19. Juni 2021: Von Andreas KuNovemberZi an Jochen Dimpfelmoser

Piloten ist nichts verboten...

Die Argumentation ist doch ganz einfach: für ein UL kann man kein AOC für CAT bekommen, also braucht man auch keines. Das ICAO Abkommen von Chicago ist auch alleine deswegen nicht anwendbar, da es damals noch keine UL gab.

Dieser Logik folgend werden ja auch gerade Unsummen in selbstfliegende elektrische Flugtaxis investiert, denn wofür es keine Certification Standards gibt, muss man auch keine erfüllen.

So argumentieren übrigens auch Reichsbürger: sie erklären, dass auf ihrem Grund und Boden gar keine fremden Gesetze gelten können, schließlich ist es ihr Gelände und dort herrschen ihre Gesetze.

(Der von Jochen verlinkte Anbieter stellt sein Unternehmen nicht als Flugbetrieb auf Basis von Kostenteilung und Selbstkosten vor, sondern als Airline.)

Ich weiß nicht wie das in D ist aber in Österreich gibt es schon eine erleichterte Möglichkeit das UL als Flugtaxi zu betreiben ohne AOC. Nennt sich "Luftbeförderungsunternehmen" (sic!), ich glaube Mal gelesen zu haben dass es in Deutschland eine vergleichbare Regelung gab/gibt.
19. Juni 2021: Von Erik Sünder an Flieger Max L.oitfelder
So:

https://youtu.be/mr5OUOUwQ20
(Bei 1:20 min)

stelle ich mir eine Touch&Go Übergabe vor.

Gruß Erik
19. Juni 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Erik Sünder
Aber nur mit Vorkasse zahlen
19. Juni 2021: Von Patrick Lean Hard an Steffen Keil
„Als erfahrener Pilot mit über 1300 Flugstunden hatte Senator Klaus Schlicker…“

Miles&More Senator? 1300h bei Hansens als Pax?

Scherz!
20. Juni 2021: Von Wolfgang Lamminger an Steffen Keil

mit Satellitensystem-gesteuertem Flugzeug

Und ich dachte immer, das Steuern machen Piloten ;-)

20. Juni 2021: Von Jens V. an Jochen Dimpfelmoser
Klar, darf man mit der UL Lizenz kommerziell Fliegen...
https://www.fliegermagazin.de/wissen/recht-gewerbliche-rundfluege/#:~:text=Tats%C3%A4chlich%20ist%20es%20nach%20deutschem,also%20einem%20UL%2C%20legal%20durchzuf%C3%BChren.&text=Auch%20%C2%A7%2020%20LuftVG%2C%20der,unterwirft%2C%20gilt%20f%C3%BCr%20Luftsportger%C3%A4te%20nicht.
20. Juni 2021: Von Andreas KuNovemberZi an Jens V.

A nach A ist aber nicht A nach B.

20. Juni 2021: Von Manfred Soumagne an Andreas KuNovemberZi

Wenn man nochmal Bezug auf den YouTube Link in dem ersten Beitrag nimmt, sieht das das UL in Italien zugelassen ist.

Wie sind die Regeln bezüglich gewerblicher Benutzung von UL´s in Italien denn?

20. Juni 2021: Von Ol@f Bernh@rdt an Manfred Soumagne

Sollte erster Wohnsitz und Lizens in Italien haben.

20. Juni 2021: Von Daniel K. an Jens V.
Das ist eine Gretchenfrage. Aber kommerziell fliegen ist bei UL nicht verboten, aber eben auch nicht explizit erlaubt, weil nicht geregelt
20. Juni 2021: Von Hubert Eckl an Daniel K. Bewertung: +0.00 [2]

EASA FCL “‘commercial operation shall mean any operation of an aircraft, in return for remuneration or other valuable consideration, which is available to the public or, when not made available to the public, which is performed under a contract between an operator and a customer, where the latter has no control over the operator

20. Juni 2021: Von Daniel K. an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
UL's sind aber keine Flugzeuge, sondern Luftsportgeräte und genau das ist die Lücke in der Regelung
20. Juni 2021: Von Wolfgang Lamminger an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
Hubert, was willst Du damit sagen?

Part FCL ist für Luftsportgeräteführer nicht zutreffend…
20. Juni 2021: Von Flieger Max L.oitfelder an Daniel K.
Ich wiederhole mich, aber beispielsweise in Österreich ist der kommerzielle Betrieb mit UL sehr wohl geregelt, nicht nur für Rundflüge sondern auch von A nach B.
20. Juni 2021: Von Sven Walter an Flieger Max L.oitfelder
In Deutschland musst du dich nur an die allgemeinen Regularien halten, also Luftfahrtpersonal Verordnung und das übliche Gewerberecht. Limitierender Faktor ist halt, dass man wirklich nur Sichtflug betreiben kann und fast keine Zuladung hat. Das schränkt natürlich das Marktpotenzial gewaltig ein. Theoretisch kannst du auch einen einzelnen Fallschirmspringer damit absetzen, Rundflüge sowieso, Luftbilder auch.
20. Juni 2021: Von Michael Weyrauch an Sven Walter

Für seine Piloten verlangt er aber einen CPL mit wenigstens 1300 Flugstunden.

https://flynowe.de/bewerber/

Also braucht man bei ihm CPL mit Ultraleichtlizenz??? Ziemlich merkwürdig!

20. Juni 2021: Von Hubert Eckl an Wolfgang Lamminger

Wolfgang @ andere.. das ist doch das Absurde! Jedes Wort der Regulierung, national, international und idealerweise dient der Unfallprävention. Für UL gilt das nicht? Für UL gelten keine Wetterregeln, keine sinnvollen Prozesse und Prozeduren, weil es ja nur Sportgeräte sind. D.h. Es ist verboten Dolche auf der Straße im Gürtel zu tragen, aber ein scharfes Rasiermesser ist völlig ok? Diese Denke ist es doch, welche uns immer mehr und bürokratische Gesetze bringt. Wieso darf ich mit einer E-Klasse keine gewerblichen Flüge machen mit PPL und sehr großer Erfahrung und Ausbildung, ganz anderen payload, ein UL-Pilot braucht all diese Regeln nicht? "Berufspilot" scheint "nur" die betriebsinterne Anforderung zu sein. Es könnten aber auch völlig andere Motive für den Betrieb dieser Firma vorherrschen...

20. Juni 2021: Von Michael Söchtig an Hubert Eckl Bewertung: +3.00 [3]
Rein formal ist das logisch. Was nicht verboten ist das ist erlaubt, folgt aus Art 2 Abs. 1 GG und Art 12 GG.

Das ändert natürlich nichts daran dass Regulierung hier ohne weiteres zulässig wäre, aber solange die nicht erfolgt ist es nun mal so wie es ist.

Und ich finde es schon ein wenig fragwürdig immer gleich nach Regulierung zu rufen.

Der Umstand dass ein PPLer das nicht darf ist übrigens kein Argument dass man es auch für Uler zwingend verbieten muss. Das ist zumindest kein Gleichheitsverstoß.

Sinnvoll ist es so nicht aber m.E. hält man das aus.
21. Juni 2021: Von Sven Walter an Michael Weyrauch
Regulierung durch Versicherung? Liegt nahe.
21. Juni 2021: Von Thomas Dietrich an Manfred Soumagne

§ 99 Abs 2 LuftVZO ist da eindeutig. Es ist verboten, aber keine Behörde schert sicht drum. Es werden sogar Hubi Plätze für UL Hubis genehmigt , welche abgelaufene R-22 sind und in IT als UL zugelassen sind.


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