Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

20. Juni 2021: Von Daniel K. an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
UL's sind aber keine Flugzeuge, sondern Luftsportgeräte und genau das ist die Lücke in der Regelung
21. Juni 2021: Von Thomas Dietrich an Daniel K.

Das kann ich so nicht ganz nachvollziehen, dann wären ja alle inm Annex1 genannten Geräte nicht von der FCL betroffen

.

21. Juni 2021: Von Tobias Schnell an Thomas Dietrich Bewertung: +1.00 [1]

dann wären ja alle inm Annex1 genannten Geräte nicht von der FCL betroffen

Das ist ja grundsätzlich auch so. Jedes Land kann für Annex-1-Flugzeuge eigene Regeln erlassen und beispielsweise auch nationale Lizenzen einführen.

Für Flugzeuge gibt es die in Deutschland aber nicht, deswegen hat man sich entschieden, bei uns FCL auch auf Annex1-Gerät anzuwenden. Siehe LuftPersV §3(2). Für Luftsportgeräte sieht es aber anders aus, da ist FCL nach deutscher Rechtslage komplett außen vor (LuftPersV §3(1) Pkt. 3.)


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang