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28 Beiträge Seite 1 von 2

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An- und Verkauf | Flugzeugkauf in der Schweiz - VAT und Zoll?  
6. Juli 2020: Von Andreas Ruth 

Hallo,

was ist beim Kauf eines Flugzeuges und Betriebes desselben in Deutschland zu beachten, insbesondere hinsichtlich Einfuhrumsatzsteuer und Zoll?

Teilweise wird in Inseraten ein derartiger Hinweis untergebracht:

VAT paid in Switzerland and in the European Union

Heißt das dann, dass bei Einfuhr nach Deutschland keine Einfuhrumsatzsteuer mehr zu entrichten ist? Wie ist es mit Zoll? Hat all das auch mit der Registrierung zu tun?

Danke

6. Juli 2020: Von ch ess an Andreas Ruth

(exkurs)

Neben der potentiell teuren Zollfrage würde ich auch noch die potentiell ebenso teure Frage des möglichen AD prüfen...

Proposed Rulemaking incl. IO360 B1B

6. Juli 2020: Von Achim H. an Andreas Ruth

Die angeblich bezahlte Einfuhrumsatzsteuer musst Du genau prüfen, da es als Käufer dann zu Deinem Problem wird. Es gibt viele Fallstricke, z.B. kann ein EU-versteuertes Flugzeug den Status wieder verlieren, wenn es zu lange außerhalb der EU stationiert war.

Bringst Du es auf D-reg, prüft das LBA die Versteuerung und wenn es ein D auf dem Rumpf hat, ist das Thema sowieso durch.

6. Juli 2020: Von ch ess an Achim H.

...und wenn es ein D auf dem Rumpf hat, ist das Thema sowieso durch.

Hat es doch ?

Aber kann der Status trotzdem durch lange auswärtige Stationierung (Locarno) verloren gehen ?

6. Juli 2020: Von Achim H. an ch ess

Also ein D-reg ist aus Sicht es Zolls immer versteuert. Da würde ich mir keine Sorge machen.

6. Juli 2020: Von  an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Das stimmt so leider nicht. Nach 3 Jahren ohne dokumentierte Wiedereinfuhr ist die Steuer erneut fällig. Das hat z.B. in Bitterwasser stationierte D-Reg. Segelflugzeuge betroffen. Zudem muss auf dem LBA Formular ja immer eine Homebase angegeben werden.

6. Juli 2020: Von Matthias Reinacher an Andreas Ruth

@OP: Schalte doch bitte mal PMs frei in deinem Profil.

6. Juli 2020: Von  an Andreas Ruth

Einen Hinweis auf die Komplexität und zeitweise Lebensfremdheit zum Thema EUST und Zoll kann man hier lesen.

Grundsätzlich hat das angeführte Beech Beispiel noch 2-3 weitere Aspekte.

"Currently hangared in Locarno

Delivered new in Sweden in October 1963 at TT: 30 hours, Registered: SE-EWT
Later registered in Switzerland as HB-GFF
Previously registered in Switzerland
VAT paid in Switzerland and in the European Union"

... und gleichzeitig erscheint auf den Bildern eine Delta Registrierung. "Previously registered in Switzerland" ist also wahrscheinlich ein Schreibfehler und so würde ich auch die Formulierung zum Thema "VAT Paid..." einschätzen. Im Zweifel wirklich vorher mit Zoll besprechen und in Papieren nachlesen, sonst Link siehe oben. Die formelle Rechtslage ist da völlig leidenschaftslos.

Gehe ich dann weiter zur Homepage des Anbieters und lese "Fly-In Lodrino 2010" und insgesamt sehr spärliche Angaben und viele Dead Links, brauche ich insgesamt viel Mühe, mir 92.500 Euro schön zu wünschen. Eigentlich sind schon alle Lampen an. Wahrscheinlich zwei Tippfehler, überaltene Homepage und ein indifferentes MwSt Risiko - eigentlich KANN das garnicht gut gehen. Anrufen, Unterlagen einsehen, eventuell hinfahren ist wohl der mögliche Weg, wenn das Flugzeug sehr verlockend ist. "Stimmige Angebotslage" sieht irgendwie anders aus.

Gruß - Wolfgang

6. Juli 2020: Von Andreas Ruth an 

besten Dank für die Kommentare - vielleicht zur Erläuterung: es geht mir gar nicht um das konkrete Flugzeug, sondern um die allgemeine Thematik "Flugzeugkauf in der Schweiz" - ich wählte nur dieses Beispiel um überhaupt eine Diskussion starten zu können.

6. Juli 2020: Von  an Andreas Ruth

Ooops!

Dann lass ich das mal als Hinweis stehen, dass der sprachliche Inhalt einer Verkaufsanzeige ggf. nur wenig mit (fiscalischen) Realitäten zu tun haben könnte.

Gruß - Wolfgang

6. Juli 2020: Von Andreas Ni an  Bewertung: +3.00 [3]

Der Anbieter Stefano Scossa ist über Jahrzehnte im Flugzeughandel tätig, hatte früher auch eine Werft und hat meines Wissens nach nur allerbeste Reputationen. Ich kenne ihn seit 20 Jahren als zuverlässig und zu seinem Wort stehend.

Sollten in seinem Inserat tatsächlich Ungereimtheiten sein, so halte ich es für sehr angebracht, dies mit ihm persönlich und diskret abzuklären anstelle das hier rum so zu posaunen - insofern man sich hier denn tatsächlich wichtig tun möchte.

Allerschlechtester Stil sowas. Period.

6. Juli 2020: Von  an Andreas Ni Bewertung: +8.00 [10]

"Allerschlechtester Stil sowas. Period."

Wow! Und das aus dem Munde des größten, unqualifizierten Mike-Bashers in diesem Forum. Chapeau.

Im Detail zum Thema "allerschlechtester".

  • Die Diskrepanz zwischen Aircraft History und den Bildern ist wohl unbestritten und sonnenklar. Ich habe es als "Schreibfehler" klassifiziert und finde das geradezu heroisch neutral.
  • Die Angabe VAT... hat einen Zeithorizont, der nicht erläutert ist. Was auch immer er dort schreibt, es könnte ebenso "VAT kann fällig werden" bedeuten. Aus meiner Sicht nicht klar ausgedrückt und auch so klassifiziert.
  • Der Pflegezustand der Homepage mit dem Verweis auf ein Fly-In von 2010 ist wohl ebenso "unstrittig generös". Aus meiner Sicht, also das, was ich für mich als meine Meinung deklarieren würde, ist das nicht die Eintrittkarte für ein Konzert, für das ich gleich 92.500 Euro ausgeben soll. Nur meine Meinung. Wenn jemand 20 Jahre höchst seriös im Geschäft sein soll (DEINE Bewertung), würde ich einen anderen oder von mir aus keinen Auftritt vorstellen. Wie gesagt, MEINE Meinung und ich habe keinen besonderen Ehrgeiz, mit meiner Meinung Dir zu gefallen.
  • Wenn nun jemand 6-stellig für ein Flugzeug ausgeben will, sind diese drei Punkte ein erkennbares Manko. Deswegen MEINE Meinung: Anrufen, hinfahren, klären. Ich habe keinen Shitstorm angeregt, ich keinen kuriosen Vokabeln verwendet, die einem dabei so in den Sinn kommen.
  • Von mir aus kann Jesus persönlich das Flugzeug anbieten. Auch er hätte die Pflicht, die Angaben vielleicht etwas weniger problematisch zu formulieren.

Wieso das "Allerschlechtester Stil sowas." sein soll, wird wohl auf immer Dein Geheimniss bleiben oder Du bist so intensiv in Deiner moralischen 2-Mot Überhöhung gefangen, dass Du schlicht die Bodenhaftung verloren hast.

Gruß - Wolfgang

soso.....der herr scossa....lebt der auch noch....hat mal ein hi-tech-gerät von mir gekauft...und war begeistert....

6. Juli 2020: Von Matthias Reinacher an  Bewertung: +3.00 [3]

Die Diskrepanz zwischen Aircraft History und den Bildern ist wohl unbestritten und sonnenklar. Ich habe es als "Schreibfehler" klassifiziert und finde das geradezu heroisch neutral

Wo leitest du denn die Diskrepanz ab? Das Flugzeug wird, wie unschwer zu erkennen ist, als D-Reg verkauft. So steht es auch im Kopf der Anzeige. Was ist also die Diskrepanz, wenn die Anzeige dir sagt, dass sie früher als HB-GFF in der Schweiz registriert war?

Nebenbei: Ich war übrigens da und habe mir das Flugzeug angeguckt.

7. Juli 2020: Von Andreas Ni an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [3]

Herr Scossa hat mich soeben gebeten, den tatsächlichen Interessenten aufzufordern, ihn anzurufen. Er habe alle Unterlagen bezüglich der VAT vorliegen und wird alle Fragen zur höchsten Zufriedenheit beantworten und regeln. Und auch Unterlagen zumailen, wenn gewünscht.
Das gilt natürlich ebenso für Fragen zur lückenlosen Historie dieses doch wirklich hübschen Flugzeuges. Ich bin mir sehr sicher, dass er seine gute Reputation unter Beweis stellen wird.

Herr Scossa verfügt über sehr grosse Erfahrung im internationalen Geschäft, nicht nur innerhalb Europas.

Und ich selber möchte nochmals erwähnen, dass ihm, Herrn Scossa, Unrecht angetan wurde. Und das auch noch von jemandem, der offensichtlich nie in Locarno war und nie die Geschäftsbetriebe der Familie sah geschweige denn betrat oder gar mit jemandem aus der Firma Kontakt hatte. Es wird schon seine Gründe haben, dass halb Italien und vielleicht ein Viertel oder Drittel der Schweizer seine Dienste in Anspruch nahmen und nehmen. Auch sein Vater, der die Firma Aeromecanicca irgendwann in den 70ern (?) gegründet hatte, genoss einen sehr guten Ruf. RUAG übernahm - soweit ich mich erinnere - den Werftbetrieb des Vaters als dieser sich aus dem Geschäft zurück zog.

7. Juli 2020: Von Andreas Ruth an Andreas Ni

um das hier noch einmal ganz deutlich zu machen: die im verlinkten Inserat getätigen Infos wurden von mir zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt, sondern als Beispiel für die Frage herangezogen, welche Aspekte beim Kauf eines LFZs aus der Schweiz zu berücksichtigen sind.

Wie bereits zuvor erwähnt, besteht an dem LFZ überhaupt kein Interesse, sondern an der grundsätzlichen Thematik "Kauf eines LFZs aus der Schweiz".

7. Juli 2020: Von E. Jung an Andreas Ruth Bewertung: +1.00 [1]

Andreas,

grundsätzlich fällt die deutsche Umsatzsteuer an, beim Import aus der Schweiz. Zoll gibt es derzeit nicht, bzw. Zoll entspricht der Umsatzsteuer - daher evtl. im Moment mit dem reduzierten Satz von 16% sehr interessant.

Darüber hinaus fällt kein Zoll/Umsatzsteuer an, wenn es sich um Umzugsgut handelt. D. h. Du musst zuvor in der Schweiz gelebt haben und das Flugzeug muss mindestens 6 Monate auf Dich immatrikuliert gewesen sein.

Solltest Du Dir überlegen, das Flugzeug in eine deutsche Firma zu kaufen, fällt grundsätzlich wegen des grenzüberschreitenden Verkehrs keine Umsatzsteuer an - beim Kauf. Die Umsatzsteuer ist jedoch dann beim FA anzumelden und zu entrichen, bzw. man erhält gleichzeitig eine Erstattung. Aber Achtung: Viele ausländische Verkäufer lassen sich nicht darauf ein, und verlangen der Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer. Man könne sich das ja beim Fimanzamt zurück holen. Das ist rechtlich korrekt. Zuständig für Umsatzsteuererstattungen ist das FA Konstanz - ich sage nur viel Spaß damit :-)

Gruß

7. Juli 2020: Von  an Andreas Ni

"Und das auch noch von jemandem, der offensichtlich nie in Locarno war und nie die Geschäftsbetriebe der Familie sah geschweige denn betrat oder gar mit jemandem aus der Firma Kontakt hatte."

Wer genau ist jetzt gemeint?

theoretsich ist das richtig - du bekommst die entrichtete USt in CH beim export an der grenze wieder, jedoch ist der um die ch-USt erhöhte preis beim import in der D-USt- berechnung die ausgangssumme, auf basis derer die EUSt. in D berechnet wird. als privatperson nicht absetzbar, als gewerbetreibender JA im Rahmen der USt-voranmeldung. auf jeden fall wird der USt-prüfer sehr genau hinsehen und sich alle gesetzestexte contra erstattung bzw. erstattungsanspruch bereitlegen und dich damit überfallen....

mfg

ingo fuhrmeister

7. Juli 2020: Von Andreas Ni an Andreas Ruth Bewertung: +0.00 [2]

Andreas, welche anderen / weiteren Möglichkeiten hat denn Steffano? Er und auch ich wissen doch, -Du hattest es schliesslich erwähnt - dass Du vor allem mal wissen magst, wie das funktioniert..... - mit den diversen Luftämtern, Zulassungen, VATs und dem importieren.

Ein beschädigter Ruf ist sehr schwer wieder herzustellen und die betroffene Firma oder Person zu rehabilitieren. Im Schnitt braucht es 10 gute und positive Berichterstattungen, um einen "Wolfgang Nitschmann" zu neutralisieren - so sagen es die Marketing-Leutz' zumindest, und ich denke, das passt für die meisten Branchen.

@Andreas: Steffano lässt Dir ausrichten, Du mögest ihn dennoch gern anrufen, er unterstützt Dich mit Wissen und Erfahrungen und er beisst auch nicht :-))

P.S.: "und er beisst auch nicht" kommt von mir - konnte ich mir nicht verkneifen :-))

7. Juli 2020: Von Andreas Ni an  Bewertung: -1.00 [3]

Du. Wer sonst? "Offensichtlich", denn wärest Du da gewesen, womöglich über ihn einen Flieger ge- oder verkauft, hättest Du anderes zu berichten gehabt.

P.S.: Ich glaube, er fasst aber keine Mickeys an :-))))

7. Juli 2020: Von  an Andreas Ni Bewertung: +2.00 [2]

Nur nochmal zum mitschreiben:

  1. Ich habe nie nehauptet, bei dem mir unbekannten Unternehmen gewesen zu sein geschweige denn, mich für das Flugzeug zu interessieren.
  2. In keiner Weise habe ich Herrn Scossa "Unrecht" getan. Diese Sichtweite hast Du ins Spiel gebracht und mit neurotischem Eifer in die Absurdität getrieben. Du spielst Dich hier als Rächer der Entehrten auf und steigerst Dich in eine Faktenlage hinein, die Du erst selbst erfunden hast, um die Rolle zu reklamieren.
  3. In keiner Weise habe ich den Ruf des Herrn Scossa geschädigt. Das ist eine freie Erfindung von Dir, der hier offensichtlich in die Rolle eines "Rächers der Entehrten" schlüpfen will und sich darin ausnehmend gut gefällt. Sollte es einen strafrechtlich relevanten Anlass zu der Vermutung geben, ich hätte etwas in dieser Art unternommen, meine zustellfähige Adresse ist weithin bekannt.

Also, wenn irgendwas von dem, was Du dir da so gerne einreden möchtest, juristischen Bestand hat, würde ich sagen, Ihr (Du als Rächer der Entehrten und Herr Scossa als Geschädigter) schickt jetzt die Kavalalerie los. Ich mache jetzt mal was, was ich schon ganz lange nicht mehr machen musste: Screenshots von diesem Thema hier.

Gruß - Wolfgang

7. Juli 2020: Von Bernd Mann an Andreas Ruth Bewertung: +2.00 [2]

> VAT paid in Switzerland and in the European Union (s. z.B. hier: https://www.planecheck.com?ent=da&id=39145)

> Heißt das dann, dass bei Einfuhr nach Deutschland keine Einfuhrumsatzsteuer mehr zu entrichten ist? Wie ist es mit Zoll? > Hat all das auch mit der Registrierung zu tun?

Zum persönlichen Hintergrund: Ich habe meine N-regsitrierte SR22 erst aus den USA nach Deutschland und dann beim Umzug mit in die Schweiz genommen. Seitdem fliege ich regelmäßig zwischen der Schweiz und der EU hin und her, auf Zollflugplätze, besondere Landeplätze und ganz normale Landeplätze ... letzteres in jedem Einzelfall mit einer Befreiung durch das zustänidge HZA.

Für alle praktischen Zwecke würde ich ausschließen, dass bei einer normalen Landung eines D-registrierten (bzw. EU) Luftfahrzeuges der Zoll die ordnungsgemäße Verzollung prüft. Anders sieht das aus, wenn jemand im Amt auf den Verkauf aufmerksam wird. An der Rechtslage ändert die Registrierung nämlich nur insofern etwas, dass ein EU-registriertes aber nicht verzolltes Luftfahrzeug NICHT unter Befreiung von Abgaben vorübergehend in das Unionsgebiet eingeführt werden kann. Aus dem Grund müssen z.B. in der Schweiz lebende EU-Bürger ein Boot außerhalb des EU-Zollgebietes (Jersey etc.) zulassen wenn sie damit in die EU segeln wollen (Exkurs: gilt nicht für Binnengewässer wie den Bodensee - da kann auch ein EU Bürger direkt in der Schweiz zulassen).

Die sogenannte "Rückwareneigenschaft" verliert das Flugzeug wenn es 3 Jahre ununterbrochen außerhalb der EU war. Bei in Bitterwasser stationierten Segelflugzeugen kann das leicht passieren. Bei einem in der Schweiz stationierten Flugzeug ist es sehr unwahrscheinlich, dass es 3 Jahre lang nicht in der EU gelandet ist - aber ich würde auf einem Nachweis bestehen.

Wie andere schon gesagt haben - das ist ein sehr formales Thema und ich würde Papier sehen wollen bevor ich mich auf die Aussage "EU verzollt" verlasse.

Zu dem bereits zitierten Fall aus Würzburg: Die Rechtslage ist vollkommen eindeutig und wenn ich Pilot in der Schweiz bin sollte ich die Regeln beim Fliegen in die EU kennen. Da hätte ich eher noch für einen Amerikaner oder Kanadier Verständnis. Ohne weitere Details zu kennen wurde der Pilot meiner Meinung nach eher schlecht beraten, bei der Rechtslage vor Gericht zu gehen anstatt kleine Brötchen zu backen und zu versuchen, eine Billigkeitsentscheidung zu erreichen. Meine persönliche Erfahrung mit den meisten HZAs dieser Republik ist, dass dort durchaus vernünftige und verständnisvolle Menschen sitzen - und ich kenne das nicht nur aus der Perspektive als Pilot sondern auch aus 25+ Jahren im internationalen Anlagenbau.

7. Juli 2020: Von Andreas Ni an  Bewertung: +0.00 [2]

Beim Rote-Einsen-Werfen hast Du meinen Beitrag von gestern Abend vergessen. Ich denke, es wird Dir schwer fallen, Dich NOCH MEHR der Lächerlichkeit preis zu geben....

7. Juli 2020: Von  an Andreas Ni Bewertung: +5.00 [6]

Nein, der Beitrag hatte etwas beitragendes. Die mit den roten Einsen enthalten schlicht das, wofür die Bewertungen mal gedacht waren.

Themenbezug: Beitrag passt nicht zum Thema
Inhalt: Inhalt ist wenig aufschlussreich
Stil: Stil ist wenig hilfreich

Ich bin hier nicht auf einem unqualifizierten Rachefeldzug. Ich messe Beiträge am Inhalt. Das ist das, wofür das Bewertungssystem mal gedacht war, aber dazu hat halt wahrscheinlich jeder seine Meinung.


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