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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. Juli 2020: Von Andreas Ruth an Andreas Ni

um das hier noch einmal ganz deutlich zu machen: die im verlinkten Inserat getätigen Infos wurden von mir zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt, sondern als Beispiel für die Frage herangezogen, welche Aspekte beim Kauf eines LFZs aus der Schweiz zu berücksichtigen sind.

Wie bereits zuvor erwähnt, besteht an dem LFZ überhaupt kein Interesse, sondern an der grundsätzlichen Thematik "Kauf eines LFZs aus der Schweiz".

7. Juli 2020: Von E. Jung an Andreas Ruth Bewertung: +1.00 [1]

Andreas,

grundsätzlich fällt die deutsche Umsatzsteuer an, beim Import aus der Schweiz. Zoll gibt es derzeit nicht, bzw. Zoll entspricht der Umsatzsteuer - daher evtl. im Moment mit dem reduzierten Satz von 16% sehr interessant.

Darüber hinaus fällt kein Zoll/Umsatzsteuer an, wenn es sich um Umzugsgut handelt. D. h. Du musst zuvor in der Schweiz gelebt haben und das Flugzeug muss mindestens 6 Monate auf Dich immatrikuliert gewesen sein.

Solltest Du Dir überlegen, das Flugzeug in eine deutsche Firma zu kaufen, fällt grundsätzlich wegen des grenzüberschreitenden Verkehrs keine Umsatzsteuer an - beim Kauf. Die Umsatzsteuer ist jedoch dann beim FA anzumelden und zu entrichen, bzw. man erhält gleichzeitig eine Erstattung. Aber Achtung: Viele ausländische Verkäufer lassen sich nicht darauf ein, und verlangen der Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer. Man könne sich das ja beim Fimanzamt zurück holen. Das ist rechtlich korrekt. Zuständig für Umsatzsteuererstattungen ist das FA Konstanz - ich sage nur viel Spaß damit :-)

Gruß

theoretsich ist das richtig - du bekommst die entrichtete USt in CH beim export an der grenze wieder, jedoch ist der um die ch-USt erhöhte preis beim import in der D-USt- berechnung die ausgangssumme, auf basis derer die EUSt. in D berechnet wird. als privatperson nicht absetzbar, als gewerbetreibender JA im Rahmen der USt-voranmeldung. auf jeden fall wird der USt-prüfer sehr genau hinsehen und sich alle gesetzestexte contra erstattung bzw. erstattungsanspruch bereitlegen und dich damit überfallen....

mfg

ingo fuhrmeister

7. Juli 2020: Von Andreas Ni an Andreas Ruth Bewertung: +0.00 [2]

Andreas, welche anderen / weiteren Möglichkeiten hat denn Steffano? Er und auch ich wissen doch, -Du hattest es schliesslich erwähnt - dass Du vor allem mal wissen magst, wie das funktioniert..... - mit den diversen Luftämtern, Zulassungen, VATs und dem importieren.

Ein beschädigter Ruf ist sehr schwer wieder herzustellen und die betroffene Firma oder Person zu rehabilitieren. Im Schnitt braucht es 10 gute und positive Berichterstattungen, um einen "Wolfgang Nitschmann" zu neutralisieren - so sagen es die Marketing-Leutz' zumindest, und ich denke, das passt für die meisten Branchen.

@Andreas: Steffano lässt Dir ausrichten, Du mögest ihn dennoch gern anrufen, er unterstützt Dich mit Wissen und Erfahrungen und er beisst auch nicht :-))

P.S.: "und er beisst auch nicht" kommt von mir - konnte ich mir nicht verkneifen :-))


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