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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Juli 2020: Von Achim H. an Andreas Ruth

Die angeblich bezahlte Einfuhrumsatzsteuer musst Du genau prüfen, da es als Käufer dann zu Deinem Problem wird. Es gibt viele Fallstricke, z.B. kann ein EU-versteuertes Flugzeug den Status wieder verlieren, wenn es zu lange außerhalb der EU stationiert war.

Bringst Du es auf D-reg, prüft das LBA die Versteuerung und wenn es ein D auf dem Rumpf hat, ist das Thema sowieso durch.

6. Juli 2020: Von ch ess an Achim H.

...und wenn es ein D auf dem Rumpf hat, ist das Thema sowieso durch.

Hat es doch ?

Aber kann der Status trotzdem durch lange auswärtige Stationierung (Locarno) verloren gehen ?

6. Juli 2020: Von Achim H. an ch ess

Also ein D-reg ist aus Sicht es Zolls immer versteuert. Da würde ich mir keine Sorge machen.

6. Juli 2020: Von  an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Das stimmt so leider nicht. Nach 3 Jahren ohne dokumentierte Wiedereinfuhr ist die Steuer erneut fällig. Das hat z.B. in Bitterwasser stationierte D-Reg. Segelflugzeuge betroffen. Zudem muss auf dem LBA Formular ja immer eine Homebase angegeben werden.


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