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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. Juli 2020: Von Andreas Ni an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [3]

Herr Scossa hat mich soeben gebeten, den tatsächlichen Interessenten aufzufordern, ihn anzurufen. Er habe alle Unterlagen bezüglich der VAT vorliegen und wird alle Fragen zur höchsten Zufriedenheit beantworten und regeln. Und auch Unterlagen zumailen, wenn gewünscht.
Das gilt natürlich ebenso für Fragen zur lückenlosen Historie dieses doch wirklich hübschen Flugzeuges. Ich bin mir sehr sicher, dass er seine gute Reputation unter Beweis stellen wird.

Herr Scossa verfügt über sehr grosse Erfahrung im internationalen Geschäft, nicht nur innerhalb Europas.

Und ich selber möchte nochmals erwähnen, dass ihm, Herrn Scossa, Unrecht angetan wurde. Und das auch noch von jemandem, der offensichtlich nie in Locarno war und nie die Geschäftsbetriebe der Familie sah geschweige denn betrat oder gar mit jemandem aus der Firma Kontakt hatte. Es wird schon seine Gründe haben, dass halb Italien und vielleicht ein Viertel oder Drittel der Schweizer seine Dienste in Anspruch nahmen und nehmen. Auch sein Vater, der die Firma Aeromecanicca irgendwann in den 70ern (?) gegründet hatte, genoss einen sehr guten Ruf. RUAG übernahm - soweit ich mich erinnere - den Werftbetrieb des Vaters als dieser sich aus dem Geschäft zurück zog.

7. Juli 2020: Von Andreas Ruth an Andreas Ni

um das hier noch einmal ganz deutlich zu machen: die im verlinkten Inserat getätigen Infos wurden von mir zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt, sondern als Beispiel für die Frage herangezogen, welche Aspekte beim Kauf eines LFZs aus der Schweiz zu berücksichtigen sind.

Wie bereits zuvor erwähnt, besteht an dem LFZ überhaupt kein Interesse, sondern an der grundsätzlichen Thematik "Kauf eines LFZs aus der Schweiz".

7. Juli 2020: Von E. Jung an Andreas Ruth Bewertung: +1.00 [1]

Andreas,

grundsätzlich fällt die deutsche Umsatzsteuer an, beim Import aus der Schweiz. Zoll gibt es derzeit nicht, bzw. Zoll entspricht der Umsatzsteuer - daher evtl. im Moment mit dem reduzierten Satz von 16% sehr interessant.

Darüber hinaus fällt kein Zoll/Umsatzsteuer an, wenn es sich um Umzugsgut handelt. D. h. Du musst zuvor in der Schweiz gelebt haben und das Flugzeug muss mindestens 6 Monate auf Dich immatrikuliert gewesen sein.

Solltest Du Dir überlegen, das Flugzeug in eine deutsche Firma zu kaufen, fällt grundsätzlich wegen des grenzüberschreitenden Verkehrs keine Umsatzsteuer an - beim Kauf. Die Umsatzsteuer ist jedoch dann beim FA anzumelden und zu entrichen, bzw. man erhält gleichzeitig eine Erstattung. Aber Achtung: Viele ausländische Verkäufer lassen sich nicht darauf ein, und verlangen der Kaufpreis inkl. Umsatzsteuer. Man könne sich das ja beim Fimanzamt zurück holen. Das ist rechtlich korrekt. Zuständig für Umsatzsteuererstattungen ist das FA Konstanz - ich sage nur viel Spaß damit :-)

Gruß

7. Juli 2020: Von  an Andreas Ni

"Und das auch noch von jemandem, der offensichtlich nie in Locarno war und nie die Geschäftsbetriebe der Familie sah geschweige denn betrat oder gar mit jemandem aus der Firma Kontakt hatte."

Wer genau ist jetzt gemeint?

theoretsich ist das richtig - du bekommst die entrichtete USt in CH beim export an der grenze wieder, jedoch ist der um die ch-USt erhöhte preis beim import in der D-USt- berechnung die ausgangssumme, auf basis derer die EUSt. in D berechnet wird. als privatperson nicht absetzbar, als gewerbetreibender JA im Rahmen der USt-voranmeldung. auf jeden fall wird der USt-prüfer sehr genau hinsehen und sich alle gesetzestexte contra erstattung bzw. erstattungsanspruch bereitlegen und dich damit überfallen....

mfg

ingo fuhrmeister

7. Juli 2020: Von Andreas Ni an Andreas Ruth Bewertung: +0.00 [2]

Andreas, welche anderen / weiteren Möglichkeiten hat denn Steffano? Er und auch ich wissen doch, -Du hattest es schliesslich erwähnt - dass Du vor allem mal wissen magst, wie das funktioniert..... - mit den diversen Luftämtern, Zulassungen, VATs und dem importieren.

Ein beschädigter Ruf ist sehr schwer wieder herzustellen und die betroffene Firma oder Person zu rehabilitieren. Im Schnitt braucht es 10 gute und positive Berichterstattungen, um einen "Wolfgang Nitschmann" zu neutralisieren - so sagen es die Marketing-Leutz' zumindest, und ich denke, das passt für die meisten Branchen.

@Andreas: Steffano lässt Dir ausrichten, Du mögest ihn dennoch gern anrufen, er unterstützt Dich mit Wissen und Erfahrungen und er beisst auch nicht :-))

P.S.: "und er beisst auch nicht" kommt von mir - konnte ich mir nicht verkneifen :-))

7. Juli 2020: Von Andreas Ni an  Bewertung: -1.00 [3]

Du. Wer sonst? "Offensichtlich", denn wärest Du da gewesen, womöglich über ihn einen Flieger ge- oder verkauft, hättest Du anderes zu berichten gehabt.

P.S.: Ich glaube, er fasst aber keine Mickeys an :-))))

7. Juli 2020: Von  an Andreas Ni Bewertung: +2.00 [2]

Nur nochmal zum mitschreiben:

  1. Ich habe nie nehauptet, bei dem mir unbekannten Unternehmen gewesen zu sein geschweige denn, mich für das Flugzeug zu interessieren.
  2. In keiner Weise habe ich Herrn Scossa "Unrecht" getan. Diese Sichtweite hast Du ins Spiel gebracht und mit neurotischem Eifer in die Absurdität getrieben. Du spielst Dich hier als Rächer der Entehrten auf und steigerst Dich in eine Faktenlage hinein, die Du erst selbst erfunden hast, um die Rolle zu reklamieren.
  3. In keiner Weise habe ich den Ruf des Herrn Scossa geschädigt. Das ist eine freie Erfindung von Dir, der hier offensichtlich in die Rolle eines "Rächers der Entehrten" schlüpfen will und sich darin ausnehmend gut gefällt. Sollte es einen strafrechtlich relevanten Anlass zu der Vermutung geben, ich hätte etwas in dieser Art unternommen, meine zustellfähige Adresse ist weithin bekannt.

Also, wenn irgendwas von dem, was Du dir da so gerne einreden möchtest, juristischen Bestand hat, würde ich sagen, Ihr (Du als Rächer der Entehrten und Herr Scossa als Geschädigter) schickt jetzt die Kavalalerie los. Ich mache jetzt mal was, was ich schon ganz lange nicht mehr machen musste: Screenshots von diesem Thema hier.

Gruß - Wolfgang

7. Juli 2020: Von Andreas Ni an  Bewertung: +0.00 [2]

Beim Rote-Einsen-Werfen hast Du meinen Beitrag von gestern Abend vergessen. Ich denke, es wird Dir schwer fallen, Dich NOCH MEHR der Lächerlichkeit preis zu geben....

7. Juli 2020: Von  an Andreas Ni Bewertung: +5.00 [6]

Nein, der Beitrag hatte etwas beitragendes. Die mit den roten Einsen enthalten schlicht das, wofür die Bewertungen mal gedacht waren.

Themenbezug: Beitrag passt nicht zum Thema
Inhalt: Inhalt ist wenig aufschlussreich
Stil: Stil ist wenig hilfreich

Ich bin hier nicht auf einem unqualifizierten Rachefeldzug. Ich messe Beiträge am Inhalt. Das ist das, wofür das Bewertungssystem mal gedacht war, aber dazu hat halt wahrscheinlich jeder seine Meinung.

7. Juli 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an 

rächer der entlehrten....der war gut...

7. Juli 2020: Von  an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister

Mehr fällt mir dazu echt nicht ein. Wegen meiner regionalen Nähe ...

Wahrscheinlich endet das vor Gericht.

7. Juli 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an 

vorm königl. bayr. AG

https://www.youtube.com/watch?v=UYoz-QYnHQ4&list=PL9twIQkg1fV3GbunENthId_0NcpPyOUni

die einleitung trifft nicht auf alle zu....


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