Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

39 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

IFR & ATC | das auch - selbe zeitung - für künftige ATPL-dronenflieger  
14. Dezember 2016: Von  

dubai geht ziemlich hart momentan gg diese jungs vor. erst vor 2 wochen...2 dumme engländer eingelocht...mal sehen, wie lange die in ihren zellen mit den dronen spielen dürfen...wenn man sich vorstellt...in DXB im startlauf eine drone ins motörchen....nach der bahn gleich ins meer oder andre seite gleich ins hochhausmeer....

mfg

ingo fuhrmeister



1 / 1




CCF14122016_0001.pdf
Adobe PDF | 2.0 mb | Details

dronen in dubai


15. Dezember 2016: Von Thomas Endriß an 

Ingo,

interessanter Artikel.

In meinem Business häufen sich solche Fälle. Viele meiner Kunden (allesamt Airlines) hatten schon close-calls.

Gruß,

Thomas

15. Dezember 2016: Von Achim H. an Thomas Endriß

Viele meiner Kunden (allesamt Airlines) hatten schon close-calls.

"close calls" sind dann 3 nautische Meilen, oder? Wenn ich die meisten Berichte verfolge, dann liegen da große Distanzen dazwischen und die Meldungen werden zu einer großen Sache aufgebauscht.

Wie steht denn das Verhältnis von "großer Vogel nah an Flugzeug" zu "Drohne nah an Flugzeug"? 1000:1 oder noch mehr?

Natürlich sollte man aufklären und wo unbedingt nötig regulieren und sanktionieren aber ich halte das Spielzeugdrohnenszenario genauso wie das Laserpointerszenario für vorwiegend Sensationsmache zur Unterstreichung der eigenen Wichtigkeit.

15. Dezember 2016: Von Olaf Musch an Achim H.

Achim, wenn Du (wie viele Medien auch) ausschließlich in Bezug auf Airliner sprichst, mag das alles wirklich deutlich übertrieben sein.
Mir machen aber die Risiken von "Drone-Strikes" mit Helikopterm deutlich mehr Sorgen:

  1. Helis fliegen in der Regel deutlich tiefer, als Airliner. Und damit in einem Höhenband, in dem auch die heutigen Multicopter unterwegs sind
  2. Helis fliegen vor allem über genau den Gegenden, die auch für Multicopter interessant sein können. Flugzeuge sind praktisch ausnahmslos auf Flugplätze angewiesen, Helis genau nicht.
  3. Ein Crash zwischen einem Heli und einem Multicopter könnte (Konjunktiv, weil ich bisher noch keine Tests dieser Form irgendwo gesehen habe) deutlich dramatischer für die Beteiligten enden, als der zwischen einem Airliner und einem Multicopter. Helis haben neben der Cockpitscheibe auch empfindliche Rotoren. Selbst, wenn nach einem Durchgang durch die Rotorebene der Multicopter in kleinen Stücken der Erde entgegen fällt, kann eine aerodynamische Beschädigung der Rotorblätter dazu führen, dass der Heli unkontrollierbar dem gleichen Schicksal folgt

1 + 2 ergeben für mich eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit für ein Mid-Air Heli/Multicopter, als für eines Airliner/Multicopter.

3 bedeutet für mich dann im Falle eines Falles auch eine höhere Schadenswahrscheinlichkeit.

Aber spätestens, wenn der erste Rettungshubschrauber wegen eines Multicopters (ob privat oder gewerblich, ob autonom oder remote-controlled unterwegs) ausweichen oder gar abbrechen muss, wird zumindest auch der auf Rettung wartende Patient ein weiterer glühender Anhänger einer "Drohnengesetzgebung"...
Bis dahin...

Olaf

15. Dezember 2016: Von Wolfgang Lamminger an Achim H.

Achim, darf ich Dich an Deine Worte erinnern im Thread zur ZÜP:

Abschreckung und Vereitelung sind schon ein Faktor. Wenn man mehr als eine Google-Suche und Baumarktzutaten braucht um einen Flughafen/Flugzeug in die Luft zu jagen, ist das gut. Die Bombe beim russischen Airbus über dem Sinai letztes Jahr kam so wie es aussieht über das Catering und einen Insider-Job. Diese eine Bombe hat die ägyptische Volkswirtschaft schätzungsweise $5 Mrd gekostet. Das Leben von Hunderttausenden nachhaltig beeinträchtigt wegen eines Vorfalls. Daher sind die Maßnahmen gerechtfertigt.

Und was, wenn nun eine Drohne in ein Airbus-Triebwerk gerät/bewusst "hingesteuert" wird? ich denke, im Gesamtzusammenhang sollte man das "Drohnenthema" dann nicht so als "Wichtigtuerei" abtun oder vernachlässigen, oder?

15. Dezember 2016: Von Achim H. an Wolfgang Lamminger

Das stell ich mir aber extrem schwer vor, so eine Drohne ins Triebwerk zu bekommen und dann auch noch 2 gleichzeitig? Beim Hudson River hat es auch einen sehr großen Schwarm von im Schnitt 4kg schweren und mit 1,5m Spannweite ausgestatteten Kanadagänsen gebraucht. Vielleicht einfacher mit der Steinschleuder?

15. Dezember 2016: Von Thomas Endriß an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Achim,

auf drei NM wird kein Pilot dieser Welt eine "Spielzeug"-Drohne sehen können.

Wenn sie so nah ist, dass Du sie im Endanflug sehen kannst, ist sie dort definitiv illegal unterwegs.

15. Dezember 2016: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +3.00 [3]

Achim, du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Erstens, es mag für eine kleine Parrot oder dji Phantom noch stimmen, daß sie eventuell (nicht bewiesen) wenig Schaden anrichten), obwohl der Vergleich mit einem Vogel ohnehin nicht ganz trifft. Fleisch und relativ dünne Vogelknochen sind anders als eine Konstruktion mit einem Aluskelett und Hartplastik. Nicht wenige Drohnen, frei erhältlich, sind deutlich größer und schwerer.

Zweitens, Vögel wird man niemals kontrollieren können. Dh. ein Vogelschwarm ist ein Risiko, welches es zu aktzeptieren gilt - von den Piloten, den Airlines, den Passagieren, und den Behörden.

Für einen Idioten, der nach all der Diskussion immer noch so bescheuert ist, eine Drohne in den Anflugbereich von Passagierflugzeugen zu steuern, gilt nur: keine Gnade. Den akzeptiert keiner und muss es auch nicht. Und da gehen die Araber eben etwas rigoroser mit um. Their bad.

15. Dezember 2016: Von Thomas Endriß an Erik N.

Erik,

Vögel kann man nicht kontrollieren, aber viele Ursachen, warum Vögel (gehäuft) in der Nähe von Flughäfen auftreten, kann man kontrollieren.

Einer meiner Kunden in Asian hatte über die letzten Jahre an einem seiner Hubs sehr viele Birdstrikes zu verzeichnen. Grund war, dass in der Nähe des Flughafens direkt in der Anfluggrundlinie eine offene Müllkippe war. Die wurde jetzt um (nur) zwei Kilometer von der Anfluggrundlinie weg verlegt. Seitdem kein Vogelschlag mehr.

Anderes Beispiel:

Ein weitere Kunde in Zentralafrika hatte ebenfalls Probleme mit vermehrt auftretenden Vogelschwärmen, die sich in den kalten Nächten des Hochlandes gerne auf den warmen Pisten aufhielten, bzw. bevorzugt dort in der Nähe brüteten. Seitdem gibt es dort Leute, die regelmässig mit Schreckschussmunition ballern, seitdem gibt's dort keine Vögel mehr.

Thomas

15. Dezember 2016: Von  an Thomas Endriß

thomas....seit dem vermehrt cremant de leure in aldigeschäften auftreten, bin ich dort unterwegs mit einem einkaufswagen im fremdauftrag...auch meinem....seit dem hat sich der bestand drastisch verringert...und das grüne altglas in oberding drastisch erhöht....vielleicht besteht da auch irgendwie ein zu versichernder zusammenhang????

außerdem kann man vögel doch kontrollieren! ich stand letztens am baggerweiher mit meiner fernsteuerung und hab die möven kontrolliert...die flogen auf einmal schöne kreise..sehr zur verwunderung der leute, die mir die zwangsjacke anlegen wollten.......ich geh ja schon...

mfg

ingo fuhrmeister

16. Dezember 2016: Von  an Achim H.

Natürlich sollte man aufklären und wo unbedingt nötig regulieren und sanktionieren aber ich halte das Spielzeugdrohnenszenario genauso wie das Laserpointerszenario für vorwiegend Sensationsmache zur Unterstreichung der eigenen Wichtigkeit.

Einspruch: Bei den Laserpointern auf Netzhaut gezielt fällt mir gar nichts mehr ein, das wäre selbst ohne Flugzeug eine gefährliche und schwere Körperverletzung. Ich würde bei einer solchen Tat auch bei einer Erstverurteilung nicht unter fünf Jahren geben, auch aus generalpräventiven Zwecken. Wer das auch nur billigend in Kauf nimmt, auch am Boden, hat da keine Rücksicht auf Milde. Augenlicht ist unersetzlich.

Drohnen und Multicopter: Kommt drauf an. Meines Erachtens mit den Laserpointern nicht vergleichbar.

16. Dezember 2016: Von Stefan Jaudas an 

... bei den Laserpointern d'accord. Auch wenn es Stimmen gibt, die behaupten, so schlimm können die angeblich gar nicht sein bei den Entfernungen, bei denen die Täter überhaupt eine Chance haben, das Cockpit zu treffen (Erst mal überhaupt treffen, und dann sei die verbleibende Leistung, die am Auge ankommt, angeblich eh ungefährlich).

Der Gedanke zählt, und beim Anlasern von Flugzeugen ist immer Vorsatz gegeben, und die möglichwerweise fatalen Folgen werden mindestens billigend in Kauf genommen, wenn nicht sogar beabsichtigt (was es dann wahrscheinlich zu versuchtem Mord machen würde, von wegen niedrige Beweggründe, verwerfliche Begehungsweise).

Bei den Drohnen, es macht eigentlich keinen Unterschied. Weil es eben egal ist, ob da jemand jetzt einen Luftbus gefährdert, weil er/sie (meistens ist nur ein "er" so dämlich sowas zu machen, scheiß Testosteron) mit dem Ding in einer An- oder Abflugschneise herumgondelt, oder ob es "nur" ein GA-Fluggerät vom Drachenflieger über den Privatjet bis hin zum Polizei- oder Rettungshubschrauber ist, weil der &&§%"$! abseits selbiger Schneisen regelwidrig herumgondelt.

Und Unwissen gilt auch hier nicht als Entschuldigung.

Ich warte ja noch darauf, dass bei den nächsten Castortransporten der schwarze Block ein halbes Dutzend Billigdrohnen mitbringt, um die "Flugschweine" damit abzusch..., äh (vorsicht, Sarkasmus), die natürlich "völlig unprovozierte Behördengewalttätigkeit" zu "dokumentieren".

Aber unsere Justiz ist ja inzwischen sehr gut darin, sowas zu relativieren und wegzuapologetisieren.

Und in allen Fällen gilt auch hier, die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn zuvor.

16. Dezember 2016: Von Chris _____ an Stefan Jaudas Bewertung: +1.00 [1]

Ich empfehle den Strafrechtsexperten hier dringend die ausgezeichnete Kolumne von BGH-Richter Thomas Fischer in der Zeit. Konkret zB dieser Artikel: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/schuld-zufall-strafe-strafrecht-justiz

Wenn man mal intensiver drüber nachdenkt, erscheinen einem so manche "Selbstverständlichkeiten" nicht mal plausibel:

  • Höhere Strafen? Funktionieren zB in den USA auf eindrucksvolle Weise NICHT. Trotzdem ist das Herumdrehen an Strafhöhen - anstatt dass man die Ursachen bekämpft (hier: Unwissen, fehlende technische Schutzvorrichtungen) - ein Dauerhobby von Politikern. Für die ist es eben leichter, Gesetze zu "verschärfen" anstatt mal für die Durchsetzung existierender Gesetze zu sorgen. Warum zB kann eine GPS-kontrollierte Drohne von DJI, die immerhin selbständig nach Hause fliegen und landen kann (!), nicht auch eine Datenbank zumindest der größeren Flughäfen der Welt enthalten und sich aus den unmittelbaren Gefahrenzonen selbständig raushalten? (in der Anleitung steht nur ein vager Hinweis, dass der Betrieb in der Nähe von Flugplätzen illegal sein könnte)
  • Unwissen schützt nicht vor Strafe? Der Satz hat noch nie gestimmt. Selbstverständlich interessiert es ein Strafgericht ganz erheblich, ob sich jemand der Folgen oder möglichen Folgen seiner Taten bewusst war, und öber die Frage der Legalität.
  • Die Araber sind da mal "etwas härter"? naja, sehr fein ausgedrückt: für die Araber sind Menschenrechte absolut disponibel. Die hacken Dieben noch die Hände ab, steinigen Ehebrecher und verprügeln autofahrende Frauen. Nur weil wir hier Piloten sind und uns mit der Vorstellung einer Drohne im Fenster verständlicherweise nicht wohl fühlen, sollten wir nicht so tun, als sei "hängt ihn höher" automatisch die richtige Antwort.

Ich bin (als Pilot) schon mal im weiteren Umfeld eines ziemlich ruhigen Sonderlandeplatzes - wo auch Modellflug stattfindet - barsch auf einen Kinderdrachen angesprochen worden. Let's face it: Piloten (auch ich) neigen dazu, Kontrollfreaks zu sein, und damit einher geht auch ein wenig Obrigkeitsgläubigkeit, bei manchen (hab ich auch schon erlebt) ist da auch eine gewisse Faszination für "law and order" (oder sogar "zu Adolfs Zeiten war nicht alles schlecht") dabei...

PS. EDIT: "meistens ist nur ein "er" so dämlich sowas zu machen, scheiß Testosteron" Falsch. Testosteron steigert die Teamfähigkeit und das räumliche Vorstellungsvermögen, nur leider fördert es den Haarausfall :-)

16. Dezember 2016: Von Lennart Mueller an 

Einspruch: Bei den Laserpointern auf Netzhaut gezielt fällt mir gar nichts mehr ein, das wäre selbst ohne Flugzeug eine gefährliche und schwere Körperverletzung.

Ich empfehle mal https://en.wikipedia.org/wiki/Laser_safety#Laser_pointers zu lesen (natürlich nur in Bezug auf Standard-Laserpointer). Die Gefahr bei Laserpointern ist nicht Augenbeschädigung, sondern bei Nacht plötzliches Blenden, als wenn man in eine starke Lichtquelle schaut - was nicht besonders prickelnd bei einem Landeanflug ist.

@Chris T:

Piloten (auch ich) neigen dazu, Kontrollfreaks zu sein, und damit einher geht auch ein wenig Obrigkeitsgläubigkeit, bei manchen (hab ich auch schon erlebt) ist da auch eine gewisse Faszination für "law and order"

Ja, ist mir auch schon im ehemaligen Verein überdurchschnittlich oft unangenehm aufgefallen.

16. Dezember 2016: Von  an Lennart Mueller

Danke für den Link, ich füge ein hieraus:

"With regard to green laser pointers the safe exposure time may be less, and with even higher powered lasers instant permanent damage should be expected. These conclusions must be qualified with recent theoretical observations that certain prescription medications may interact with some wavelengths of laser light, causing increased sensitivity (phototoxicity)."

I rest my case. Quellen bitte ganz lesen.

16. Dezember 2016: Von  an Lennart Mueller

Zum zweiten Punkt: Stimmt natürlich - aber fast nur in der BRD... hab ich in Fronkreisch, VK, USA, Thailand und Kanada so wie bei uns noch nicht erlebt.. Recht bezeichnend.

16. Dezember 2016: Von Lennart Mueller an 

I rest my case. Quellen bitte ganz lesen.

Ich füge ein: (natürlich nur in Bezug auf Standard-Laserpointer)

So, Standard-Laserpointer sind weder higher powered, noch auf einer automatisch nachführenden Zieleinrichtung, um den sich bewegenden Piloten länger als geschätzt 100 ms am Stück zufällig direkt ins Auge zu leuchten. Bei Blendung durch Streuung wird natürlich auch die Leistung verteilt.

Antworten bitte ganz lesen.

Weiterhin: Wenn mir jemand mit einem sichtbaren Laser ins Auge leuchtet, dann schaue ich da nicht auch noch sekundenlang rein.

16. Dezember 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H.

Nachdem ich erstmals im Anflug auf Tegel nachts das zweifelhafte Vergnügen hatte, mit einem Laser Bekanntschaft zu schließen halte ich das Thema nicht für Sensationsmache. Ein Notarzthubschrauber ist (Single Pilot und meist tiefer) sicher noch exponierter, ich war aber überrascht von der hellen Ausleuchtung des Cockpits auf die Distanz, auch die Kabine wurde hell beleuchtet. Und ich war positiv überrascht von der Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft, wenngleich der Verursacher in diesem Fall nicht nachgeforscht werden konnte. Mir sind auch Fälle bekannt wo dies gelang.

16. Dezember 2016: Von Stefan Jaudas an Chris _____

... und schon hat Godwin's Law wieder zugeschlagen. Danke für diesen ausgesprochen sachlichen Beitrag.

Und ich wußte bisher nicht, dass jemand straffrei ausgeht mit der Begründung "man habe aber nicht gewußt, dass etwas verboten wäre" ... das spielt höchstens bei der Bewertung eine Rolle. Wobei sowohl bei den Laserern als auch bei den Drohnenrowdies das mit dem angeblichen Nichtwissen eigentlich nur eine äußerst dürftige Schutzbehauptung sein kann. Warum das gefählich und dass das deshalb verboten ist, wurde ja die letzten 10 Jahre ja oft genug durch alle Medien getrieben. Wenn also heute noch jemand ganz cool mit dem Laser oder der Drohne in Flugplatznähe rumhantiert, dann ist das mehr als nur dumm und dähmlich.

Aber letzten Endes ist das Hauptproblem der Vollzug. Diese /&§%"$! muss man

  1. zuerst mal erwischen (sehr unwahrscheinlich, die Polizei hat eh schon genug zu tun und zu wenig Personal dafür). Dann muss man
  2. einen Staatsanwalt finden, der daraus tatsächlich einen Fall macht (noch unwahrscheinlicher, da die Nachweisführung eher schwierig ist, wenn der mutmaßliche Täter nicht gerade unter 1. in Flagranti erwischt wurde, und sich auch Staatsanwälte lieber mit Fällen abgeben, wo die Erfolgswahrscheinlichkeit höher ist). Danach erst stellt sich die Frage, was denn
  3. die angemessene Strafe wäre.

Wobei ich bei 3. persönlich der Meinung bin, wenn bei potentiell tödlichen Angriffen erst mal wenig passiert, und dann nach 2 Jahren vielleicht ein Bewährungsurteil kommt, das dann schon abgegolten ist, dann beeindruckt das niemanden. Am wenigsten die Täter oder deren Nachahmer.

Wenn mich das zum Nazi oder Rechtsstaatsverächter macht, bitte schön.

Letzten Endes muss wahrscheinlich erst wirklich was passieren. Und auch dann werden die Maßnahmen wahrscheinlich davon abhängen, wer denn das Opfer war.

16. Dezember 2016: Von  an Lennart Mueller Bewertung: +1.00 [1]

I rest my case. Quellen bitte ganz lesen.

Ich füge ein: (natürlich nur in Bezug auf Standard-Laserpointer)

So, Standard-Laserpointer sind weder higher powered, noch auf einer automatisch nachführenden Zieleinrichtung, um den sich bewegenden Piloten länger als geschätzt 100 ms am Stück zufällig direkt ins Auge zu leuchten. Bei Blendung durch Streuung wird natürlich auch die Leistung verteilt.

Antworten bitte ganz lesen.

Weiterhin: Wenn mir jemand mit einem sichtbaren Laser ins Auge leuchtet, dann schaue ich da nicht auch noch sekundenlang rein.

Es spricht ja auch keiner vom dem Hörsallpunktspucker aus den 80ern, sondern aus den online bestellbaren Bedrohungen fürs Augenlicht, die seit Jahren aktenkundig sind. Dann könnten wir uns auch über Militärtaschenlampen unterhalten. Was die Reaktionszeit angeht: Na gratuliere, dann erkläre uns mal, warum es Ächtungen für die militärische Nutzung, trotzdem Sicherheitsvisiere und auch mittlerweile von RUAG et al Sicherheitsbrillen mit erheblicher Reduzierung der Strahlenbelastung gibt. Ist wohl nur für die Umsatzsteigerung bei Paranoikern, was ;-)?

Ich ergänze also: Bitte eigene Quelle mitlesen und dann noch mitdenken. Sorry, da gibt es nichts rechtzufertigen wenn irgendwelche Dummbatzen mit der Netzhaut anderer Menschen spielen.

https://www.ruag.com/de/defence/medien/news/laser-attacks-ruag-launches-the-first-professional-eye-protection/c515abc6aabe66978a8149542cefaaad/

https://www.gmp.ch/laser-safety/laserschutzbrillen-piloten-und-polizei

https://www.amazon.de/Honeywell-Sperian-LASER-GARD-Laser-Schutzbrille-Laserpointer/dp/B00QAMHH80

16. Dezember 2016: Von Lennart Mueller an 

Es spricht ja auch keiner vom dem Hörsallpunktspucker aus den 80ern, sondern aus den online bestellbaren Bedrohungen fürs Augenlicht, die seit Jahren aktenkundig sind.

Achso, wir reden also nicht mehr von Laserpointern ("Lichtbündelbasierte Zeigegeräte"), sondern von umgebauten/importierten/fehlerhaft deklarierten "portablen Laborlasern" mit hoher Leistung und anderer Laserklasse. Dann bitte auch nicht in Form von "Laserpointern auf Netzhaut gezielt" verallgemeinern. Vielen Dank.

Nachtrag: Das Problem ist demnach der Verkauf von Geräten, die aussehen wie Laserpointer, aber eine zu hohe Laserleistung für diesen Zweck haben. Gewissenhaften Privatleuten den Kauf von stationären Leistungslasern für ihr Labor zu verbieten, ist m.E. der falsche Weg. Aber man braucht in der Tat keinen Leistungslaser im Taschenlampenformat mit Batteriebetrieb.

16. Dezember 2016: Von Chris _____ an Stefan Jaudas

"... und schon hat Godwin's Law wieder zugeschlagen."

Hab ich mir schon beim Schreiben gedacht, dass das jetzt kommt.

"Danke für diesen ausgesprochen sachlichen Beitrag."

Gerne. Und falls du das ironisch meinst: was bitte ist unsachlich (außer dem Scherz am Schluss?)

Übrigens habe ich nur aus Bequemlichkeit auf deinen Artikel geantwortet. Inhaltlich aber auch den anderen, die sich da hohe Strafen wünschen.

"Und ich wußte bisher nicht, dass jemand straffrei ausgeht mit der Begründung "man habe aber nicht gewußt, dass etwas verboten wäre" ... das spielt höchstens bei der Bewertung eine Rolle."

Habe ich nicht gesagt. Aber auch nicht das Gegenteil.

"Aber letzten Endes ist das Hauptproblem der Vollzug. Diese /&§%"$! muss man ... zuerst mal erwischen..."

Ich sehe das Hauptproblem darin, mögliche Unglücke durch technische Maßnahmen und entsprechende Aufklärung zu verhindern. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass Leute mit Drohnen Rettungshubschrauber beschädigen oder sogar zum Absturz bringen und das tatsächlich gar nicht beabsichtigen, sondern nur unwissend und fahrlässig handeln.

"Wenn mich das zum Nazi oder Rechtsstaatsverächter macht, bitte schön."

Hat niemand gesagt.

"Letzten Endes muss wahrscheinlich erst wirklich was passieren. Und auch dann werden die Maßnahmen wahrscheinlich davon abhängen, wer denn das Opfer war."

Ja, die "Maßnahmen" werden dann gesetzliche "Strafverschärfungen" sein. Denn fahrlässige Tötung in 400 (oder so) Fällen ist ja heute, wie jeder weiß, ein Kavaliersdelikt, und die Drohne ein rechtsfreier Raum.

Sinnvoll, aber auch mühsamer, wäre es, den Drohnenherstellern als Teil der Zulassung aufzuzwingen, dass ihre Drohnen entweder nur _sehr_ tief fliegen oder eben die großen Verkehrsflughäfen dieser Welt per GPS+Datenbank automatisch meiden. So wie sie ja auch automatisch nach Hause fliegen, wenn der Akku alle ist.

16. Dezember 2016: Von Erik N. an Lennart Mueller Bewertung: +1.00 [1]

Ach komm schon. Jeder weiß, welche Laser gemeint sind, wenn von Luftverkehrsgefährdung gesprochen wird. Das ist Haarspalterei.

Sie werden als Laser Pointer verkauft, haben Stand heute bis zu 30.000 mW und brennen innerhalb von Millisekunden durch Metalldraht, Plastik und Holz, also ist auch das Auge weg. Übrigens ist auch schon das Streulicht hochgefährlich, weshalb es schon reicht, wenn der Strahl irgendwo auf die Cockpitscheibe trifft. Ohne Schutzbrille sind die nicht zu benutzen.

Wer redet denn ernsthaft von diesen Schlüsselanhängerpointern, die es früher gab ??

17. Dezember 2016: Von Lennart Mueller an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Ach komm schon. Jeder weiß, welche Laser gemeint sind, wenn von Luftverkehrsgefährdung gesprochen wird. Das ist Haarspalterei.

Es ist schlicht unpräzise. Der Durchschnittsleser ohne technisches Hintergrundwissen merkt sich aus den oberen Texten "Laserpointer = gefährlich = Körperverletzung" und wird panisch, wenn er mal versehentlich im Konferenzraum angeleuchtet wird, aber von einem ganz normalen korrekt eingestuften roten Laserpointer für Präsentationszwecke kriegt man im Gegensatz zu euren Lichtschwertern keinen Augenschaden und man erleidet auch keine Körperverletzung, Punkt. Illegal verkaufte portable Leistungslaser als Laserpointer zu bezeichnen ist ungefähr vergleichbar mit der Bezeichnung "Silvesterknaller", obwohl man eine Bergbaudynamitstange meint.

Mir ist bewusst, dass die Hersteller solcher Apparaturen ihre Produkte auch als Laserpointer benennen, das macht es aber keineswegs richtiger und ist wegen der Verwechslungsgefahr mit harmlosen Geräten sehr gefährlich, weshalb ich solche fertigen portablen Geräte in Taschenlampenform für bedenklich halte. Warum man Hochleistungslaser nun nicht generell für Privatleute verbieten sollte? Weil man damit beispielsweise preiswert Schneidplotter etc. selbst herstellen kann, wenn man einigermaßen weiß was man tut. Solche Bauteile haben allerdings weder einen Knopf, noch ein Batteriefach.

Ach, und um ehrlich zu sein: Wenn ich als Kind in einer Einflugschneise gewohnt hätte und mir ein normaler Präsentationslaserpointer in die Hände gefallen wäre, hätte ich vielleicht auch mal am Abend auf den weißen Flugzeugbauch geleuchtet und gemalt, oder den Piloten mit einer Taschenlampe gemorst - ohne groß darüber nachgedacht zu haben. Das ist allerdings schon etwas anderes, als mit den von euch genannten Lichtschwertern bewusst aufs Cockpit zu zielen.

17. Dezember 2016: Von Stefan Jaudas an Chris _____

"Ja, die "Maßnahmen" werden dann gesetzliche "Strafverschärfungen" sein."

Nicht unbedingt. eine Maßnahme könnte natürlich auch sein, die nichtgewerbliche Luftfahrt weiter einzuschränken. Wenn da kein reicher Sack mehr den Leuten die Ohren vollknattert, dann kann er auch nicht arglistig die Drohne eines braven werktätigen Normalos killen und dabei Drittschäden anrichten. Das wäre für gewisse Politiker sogar eine Win-Win-Situation mit Punkten in der B-Note von den Luftfahrtphobikern.

Poltiker haben da immer eine ganz schlechte Einstellung was Ursache und Wirkung angeht.

"Denn fahrlässige Tötung in 400 (oder so) Fällen ist ja heute, wie jeder weiß, ein Kavaliersdelikt, ..."

Wenn man sich so manche Urteile anschaut, dann könnte man schon zu der Meinung kommen, dass da die richterliche Bewertung mancher Delikte ziemlich, äh, ungleichmäßig ist.

"... und die Drohne ein rechtsfreier Raum."

Das hat ja auch noch nie gestimmt. Das haben die Drohnenjockeys und vor allem -hersteller immer nur behauptet. Sowohl was das Fliegen angeht (die Modellflugregeln waren schon immer mehr als eindeutig und ausreichend und vollständig zutreffend auch auf diese ganzen zivilen Drohnen), als auch was die Generierung und Verwendung von Luftbildern angeht (man filmt nicht in anderer Leute Hinterhof, egal ob die Kamera jetzt fliegt, fest installiert ist, oder sonstwas).


39 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang