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28 Beiträge Seite 1 von 2
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Natürlich sollte man aufklären und wo unbedingt nötig regulieren und sanktionieren aber ich halte das Spielzeugdrohnenszenario genauso wie das Laserpointerszenario für vorwiegend Sensationsmache zur Unterstreichung der eigenen Wichtigkeit.
Einspruch: Bei den Laserpointern auf Netzhaut gezielt fällt mir gar nichts mehr ein, das wäre selbst ohne Flugzeug eine gefährliche und schwere Körperverletzung. Ich würde bei einer solchen Tat auch bei einer Erstverurteilung nicht unter fünf Jahren geben, auch aus generalpräventiven Zwecken. Wer das auch nur billigend in Kauf nimmt, auch am Boden, hat da keine Rücksicht auf Milde. Augenlicht ist unersetzlich.
Drohnen und Multicopter: Kommt drauf an. Meines Erachtens mit den Laserpointern nicht vergleichbar.
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... bei den Laserpointern d'accord. Auch wenn es Stimmen gibt, die behaupten, so schlimm können die angeblich gar nicht sein bei den Entfernungen, bei denen die Täter überhaupt eine Chance haben, das Cockpit zu treffen (Erst mal überhaupt treffen, und dann sei die verbleibende Leistung, die am Auge ankommt, angeblich eh ungefährlich).
Der Gedanke zählt, und beim Anlasern von Flugzeugen ist immer Vorsatz gegeben, und die möglichwerweise fatalen Folgen werden mindestens billigend in Kauf genommen, wenn nicht sogar beabsichtigt (was es dann wahrscheinlich zu versuchtem Mord machen würde, von wegen niedrige Beweggründe, verwerfliche Begehungsweise).
Bei den Drohnen, es macht eigentlich keinen Unterschied. Weil es eben egal ist, ob da jemand jetzt einen Luftbus gefährdert, weil er/sie (meistens ist nur ein "er" so dämlich sowas zu machen, scheiß Testosteron) mit dem Ding in einer An- oder Abflugschneise herumgondelt, oder ob es "nur" ein GA-Fluggerät vom Drachenflieger über den Privatjet bis hin zum Polizei- oder Rettungshubschrauber ist, weil der &&§%"$! abseits selbiger Schneisen regelwidrig herumgondelt.
Und Unwissen gilt auch hier nicht als Entschuldigung.
Ich warte ja noch darauf, dass bei den nächsten Castortransporten der schwarze Block ein halbes Dutzend Billigdrohnen mitbringt, um die "Flugschweine" damit abzusch..., äh (vorsicht, Sarkasmus), die natürlich "völlig unprovozierte Behördengewalttätigkeit" zu "dokumentieren".
Aber unsere Justiz ist ja inzwischen sehr gut darin, sowas zu relativieren und wegzuapologetisieren.
Und in allen Fällen gilt auch hier, die Nürnberger hängen keinen, sie hätten ihn denn zuvor.
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Ich empfehle den Strafrechtsexperten hier dringend die ausgezeichnete Kolumne von BGH-Richter Thomas Fischer in der Zeit. Konkret zB dieser Artikel: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/schuld-zufall-strafe-strafrecht-justiz
Wenn man mal intensiver drüber nachdenkt, erscheinen einem so manche "Selbstverständlichkeiten" nicht mal plausibel:
- Höhere Strafen? Funktionieren zB in den USA auf eindrucksvolle Weise NICHT. Trotzdem ist das Herumdrehen an Strafhöhen - anstatt dass man die Ursachen bekämpft (hier: Unwissen, fehlende technische Schutzvorrichtungen) - ein Dauerhobby von Politikern. Für die ist es eben leichter, Gesetze zu "verschärfen" anstatt mal für die Durchsetzung existierender Gesetze zu sorgen. Warum zB kann eine GPS-kontrollierte Drohne von DJI, die immerhin selbständig nach Hause fliegen und landen kann (!), nicht auch eine Datenbank zumindest der größeren Flughäfen der Welt enthalten und sich aus den unmittelbaren Gefahrenzonen selbständig raushalten? (in der Anleitung steht nur ein vager Hinweis, dass der Betrieb in der Nähe von Flugplätzen illegal sein könnte)
- Unwissen schützt nicht vor Strafe? Der Satz hat noch nie gestimmt. Selbstverständlich interessiert es ein Strafgericht ganz erheblich, ob sich jemand der Folgen oder möglichen Folgen seiner Taten bewusst war, und öber die Frage der Legalität.
- Die Araber sind da mal "etwas härter"? naja, sehr fein ausgedrückt: für die Araber sind Menschenrechte absolut disponibel. Die hacken Dieben noch die Hände ab, steinigen Ehebrecher und verprügeln autofahrende Frauen. Nur weil wir hier Piloten sind und uns mit der Vorstellung einer Drohne im Fenster verständlicherweise nicht wohl fühlen, sollten wir nicht so tun, als sei "hängt ihn höher" automatisch die richtige Antwort.
Ich bin (als Pilot) schon mal im weiteren Umfeld eines ziemlich ruhigen Sonderlandeplatzes - wo auch Modellflug stattfindet - barsch auf einen Kinderdrachen angesprochen worden. Let's face it: Piloten (auch ich) neigen dazu, Kontrollfreaks zu sein, und damit einher geht auch ein wenig Obrigkeitsgläubigkeit, bei manchen (hab ich auch schon erlebt) ist da auch eine gewisse Faszination für "law and order" (oder sogar "zu Adolfs Zeiten war nicht alles schlecht") dabei...
PS. EDIT: "meistens ist nur ein "er" so dämlich sowas zu machen, scheiß Testosteron" Falsch. Testosteron steigert die Teamfähigkeit und das räumliche Vorstellungsvermögen, nur leider fördert es den Haarausfall :-)
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Einspruch: Bei den Laserpointern auf Netzhaut gezielt fällt mir gar nichts mehr ein, das wäre selbst ohne Flugzeug eine gefährliche und schwere Körperverletzung.
Ich empfehle mal https://en.wikipedia.org/wiki/Laser_safety#Laser_pointers zu lesen (natürlich nur in Bezug auf Standard-Laserpointer). Die Gefahr bei Laserpointern ist nicht Augenbeschädigung, sondern bei Nacht plötzliches Blenden, als wenn man in eine starke Lichtquelle schaut - was nicht besonders prickelnd bei einem Landeanflug ist.
@Chris T:
Piloten (auch ich) neigen dazu, Kontrollfreaks zu sein, und damit einher geht auch ein wenig Obrigkeitsgläubigkeit, bei manchen (hab ich auch schon erlebt) ist da auch eine gewisse Faszination für "law and order"
Ja, ist mir auch schon im ehemaligen Verein überdurchschnittlich oft unangenehm aufgefallen.
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Danke für den Link, ich füge ein hieraus:
"With regard to green laser pointers the safe exposure time may be less, and with even higher powered lasers instant permanent damage should be expected. These conclusions must be qualified with recent theoretical observations that certain prescription medications may interact with some wavelengths of laser light, causing increased sensitivity (phototoxicity)."
I rest my case. Quellen bitte ganz lesen.
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Zum zweiten Punkt: Stimmt natürlich - aber fast nur in der BRD... hab ich in Fronkreisch, VK, USA, Thailand und Kanada so wie bei uns noch nicht erlebt.. Recht bezeichnend.
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I rest my case. Quellen bitte ganz lesen.
Ich füge ein: (natürlich nur in Bezug auf Standard-Laserpointer)
So, Standard-Laserpointer sind weder higher powered, noch auf einer automatisch nachführenden Zieleinrichtung, um den sich bewegenden Piloten länger als geschätzt 100 ms am Stück zufällig direkt ins Auge zu leuchten. Bei Blendung durch Streuung wird natürlich auch die Leistung verteilt.
Antworten bitte ganz lesen.
Weiterhin: Wenn mir jemand mit einem sichtbaren Laser ins Auge leuchtet, dann schaue ich da nicht auch noch sekundenlang rein.
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... und schon hat Godwin's Law wieder zugeschlagen. Danke für diesen ausgesprochen sachlichen Beitrag.
Und ich wußte bisher nicht, dass jemand straffrei ausgeht mit der Begründung "man habe aber nicht gewußt, dass etwas verboten wäre" ... das spielt höchstens bei der Bewertung eine Rolle. Wobei sowohl bei den Laserern als auch bei den Drohnenrowdies das mit dem angeblichen Nichtwissen eigentlich nur eine äußerst dürftige Schutzbehauptung sein kann. Warum das gefählich und dass das deshalb verboten ist, wurde ja die letzten 10 Jahre ja oft genug durch alle Medien getrieben. Wenn also heute noch jemand ganz cool mit dem Laser oder der Drohne in Flugplatznähe rumhantiert, dann ist das mehr als nur dumm und dähmlich.
Aber letzten Endes ist das Hauptproblem der Vollzug. Diese /&§%"$! muss man
- zuerst mal erwischen (sehr unwahrscheinlich, die Polizei hat eh schon genug zu tun und zu wenig Personal dafür). Dann muss man
- einen Staatsanwalt finden, der daraus tatsächlich einen Fall macht (noch unwahrscheinlicher, da die Nachweisführung eher schwierig ist, wenn der mutmaßliche Täter nicht gerade unter 1. in Flagranti erwischt wurde, und sich auch Staatsanwälte lieber mit Fällen abgeben, wo die Erfolgswahrscheinlichkeit höher ist). Danach erst stellt sich die Frage, was denn
- die angemessene Strafe wäre.
Wobei ich bei 3. persönlich der Meinung bin, wenn bei potentiell tödlichen Angriffen erst mal wenig passiert, und dann nach 2 Jahren vielleicht ein Bewährungsurteil kommt, das dann schon abgegolten ist, dann beeindruckt das niemanden. Am wenigsten die Täter oder deren Nachahmer.
Wenn mich das zum Nazi oder Rechtsstaatsverächter macht, bitte schön.
Letzten Endes muss wahrscheinlich erst wirklich was passieren. Und auch dann werden die Maßnahmen wahrscheinlich davon abhängen, wer denn das Opfer war.
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I rest my case. Quellen bitte ganz lesen.
Ich füge ein: (natürlich nur in Bezug auf Standard-Laserpointer)
So, Standard-Laserpointer sind weder higher powered, noch auf einer automatisch nachführenden Zieleinrichtung, um den sich bewegenden Piloten länger als geschätzt 100 ms am Stück zufällig direkt ins Auge zu leuchten. Bei Blendung durch Streuung wird natürlich auch die Leistung verteilt.
Antworten bitte ganz lesen.
Weiterhin: Wenn mir jemand mit einem sichtbaren Laser ins Auge leuchtet, dann schaue ich da nicht auch noch sekundenlang rein.
Es spricht ja auch keiner vom dem Hörsallpunktspucker aus den 80ern, sondern aus den online bestellbaren Bedrohungen fürs Augenlicht, die seit Jahren aktenkundig sind. Dann könnten wir uns auch über Militärtaschenlampen unterhalten. Was die Reaktionszeit angeht: Na gratuliere, dann erkläre uns mal, warum es Ächtungen für die militärische Nutzung, trotzdem Sicherheitsvisiere und auch mittlerweile von RUAG et al Sicherheitsbrillen mit erheblicher Reduzierung der Strahlenbelastung gibt. Ist wohl nur für die Umsatzsteigerung bei Paranoikern, was ;-)?
Ich ergänze also: Bitte eigene Quelle mitlesen und dann noch mitdenken. Sorry, da gibt es nichts rechtzufertigen wenn irgendwelche Dummbatzen mit der Netzhaut anderer Menschen spielen.
https://www.ruag.com/de/defence/medien/news/laser-attacks-ruag-launches-the-first-professional-eye-protection/c515abc6aabe66978a8149542cefaaad/
https://www.gmp.ch/laser-safety/laserschutzbrillen-piloten-und-polizei
https://www.amazon.de/Honeywell-Sperian-LASER-GARD-Laser-Schutzbrille-Laserpointer/dp/B00QAMHH80
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Es spricht ja auch keiner vom dem Hörsallpunktspucker aus den 80ern, sondern aus den online bestellbaren Bedrohungen fürs Augenlicht, die seit Jahren aktenkundig sind.
Achso, wir reden also nicht mehr von Laserpointern ("Lichtbündelbasierte Zeigegeräte"), sondern von umgebauten/importierten/fehlerhaft deklarierten "portablen Laborlasern" mit hoher Leistung und anderer Laserklasse. Dann bitte auch nicht in Form von "Laserpointern auf Netzhaut gezielt" verallgemeinern. Vielen Dank.
Nachtrag: Das Problem ist demnach der Verkauf von Geräten, die aussehen wie Laserpointer, aber eine zu hohe Laserleistung für diesen Zweck haben. Gewissenhaften Privatleuten den Kauf von stationären Leistungslasern für ihr Labor zu verbieten, ist m.E. der falsche Weg. Aber man braucht in der Tat keinen Leistungslaser im Taschenlampenformat mit Batteriebetrieb.
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"... und schon hat Godwin's Law wieder zugeschlagen."
Hab ich mir schon beim Schreiben gedacht, dass das jetzt kommt.
"Danke für diesen ausgesprochen sachlichen Beitrag."
Gerne. Und falls du das ironisch meinst: was bitte ist unsachlich (außer dem Scherz am Schluss?)
Übrigens habe ich nur aus Bequemlichkeit auf deinen Artikel geantwortet. Inhaltlich aber auch den anderen, die sich da hohe Strafen wünschen.
"Und ich wußte bisher nicht, dass jemand straffrei ausgeht mit der Begründung "man habe aber nicht gewußt, dass etwas verboten wäre" ... das spielt höchstens bei der Bewertung eine Rolle."
Habe ich nicht gesagt. Aber auch nicht das Gegenteil.
"Aber letzten Endes ist das Hauptproblem der Vollzug. Diese /&§%"$! muss man ... zuerst mal erwischen..."
Ich sehe das Hauptproblem darin, mögliche Unglücke durch technische Maßnahmen und entsprechende Aufklärung zu verhindern. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass Leute mit Drohnen Rettungshubschrauber beschädigen oder sogar zum Absturz bringen und das tatsächlich gar nicht beabsichtigen, sondern nur unwissend und fahrlässig handeln.
"Wenn mich das zum Nazi oder Rechtsstaatsverächter macht, bitte schön."
Hat niemand gesagt.
"Letzten Endes muss wahrscheinlich erst wirklich was passieren. Und auch dann werden die Maßnahmen wahrscheinlich davon abhängen, wer denn das Opfer war."
Ja, die "Maßnahmen" werden dann gesetzliche "Strafverschärfungen" sein. Denn fahrlässige Tötung in 400 (oder so) Fällen ist ja heute, wie jeder weiß, ein Kavaliersdelikt, und die Drohne ein rechtsfreier Raum.
Sinnvoll, aber auch mühsamer, wäre es, den Drohnenherstellern als Teil der Zulassung aufzuzwingen, dass ihre Drohnen entweder nur _sehr_ tief fliegen oder eben die großen Verkehrsflughäfen dieser Welt per GPS+Datenbank automatisch meiden. So wie sie ja auch automatisch nach Hause fliegen, wenn der Akku alle ist.
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Ach komm schon. Jeder weiß, welche Laser gemeint sind, wenn von Luftverkehrsgefährdung gesprochen wird. Das ist Haarspalterei.
Sie werden als Laser Pointer verkauft, haben Stand heute bis zu 30.000 mW und brennen innerhalb von Millisekunden durch Metalldraht, Plastik und Holz, also ist auch das Auge weg. Übrigens ist auch schon das Streulicht hochgefährlich, weshalb es schon reicht, wenn der Strahl irgendwo auf die Cockpitscheibe trifft. Ohne Schutzbrille sind die nicht zu benutzen.
Wer redet denn ernsthaft von diesen Schlüsselanhängerpointern, die es früher gab ??
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Ach komm schon. Jeder weiß, welche Laser gemeint sind, wenn von Luftverkehrsgefährdung gesprochen wird. Das ist Haarspalterei.
Es ist schlicht unpräzise. Der Durchschnittsleser ohne technisches Hintergrundwissen merkt sich aus den oberen Texten "Laserpointer = gefährlich = Körperverletzung" und wird panisch, wenn er mal versehentlich im Konferenzraum angeleuchtet wird, aber von einem ganz normalen korrekt eingestuften roten Laserpointer für Präsentationszwecke kriegt man im Gegensatz zu euren Lichtschwertern keinen Augenschaden und man erleidet auch keine Körperverletzung, Punkt. Illegal verkaufte portable Leistungslaser als Laserpointer zu bezeichnen ist ungefähr vergleichbar mit der Bezeichnung "Silvesterknaller", obwohl man eine Bergbaudynamitstange meint.
Mir ist bewusst, dass die Hersteller solcher Apparaturen ihre Produkte auch als Laserpointer benennen, das macht es aber keineswegs richtiger und ist wegen der Verwechslungsgefahr mit harmlosen Geräten sehr gefährlich, weshalb ich solche fertigen portablen Geräte in Taschenlampenform für bedenklich halte. Warum man Hochleistungslaser nun nicht generell für Privatleute verbieten sollte? Weil man damit beispielsweise preiswert Schneidplotter etc. selbst herstellen kann, wenn man einigermaßen weiß was man tut. Solche Bauteile haben allerdings weder einen Knopf, noch ein Batteriefach.
Ach, und um ehrlich zu sein: Wenn ich als Kind in einer Einflugschneise gewohnt hätte und mir ein normaler Präsentationslaserpointer in die Hände gefallen wäre, hätte ich vielleicht auch mal am Abend auf den weißen Flugzeugbauch geleuchtet und gemalt, oder den Piloten mit einer Taschenlampe gemorst - ohne groß darüber nachgedacht zu haben. Das ist allerdings schon etwas anderes, als mit den von euch genannten Lichtschwertern bewusst aufs Cockpit zu zielen.
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"Ja, die "Maßnahmen" werden dann gesetzliche "Strafverschärfungen" sein."
Nicht unbedingt. eine Maßnahme könnte natürlich auch sein, die nichtgewerbliche Luftfahrt weiter einzuschränken. Wenn da kein reicher Sack mehr den Leuten die Ohren vollknattert, dann kann er auch nicht arglistig die Drohne eines braven werktätigen Normalos killen und dabei Drittschäden anrichten. Das wäre für gewisse Politiker sogar eine Win-Win-Situation mit Punkten in der B-Note von den Luftfahrtphobikern.
Poltiker haben da immer eine ganz schlechte Einstellung was Ursache und Wirkung angeht.
"Denn fahrlässige Tötung in 400 (oder so) Fällen ist ja heute, wie jeder weiß, ein Kavaliersdelikt, ..."
Wenn man sich so manche Urteile anschaut, dann könnte man schon zu der Meinung kommen, dass da die richterliche Bewertung mancher Delikte ziemlich, äh, ungleichmäßig ist.
"... und die Drohne ein rechtsfreier Raum."
Das hat ja auch noch nie gestimmt. Das haben die Drohnenjockeys und vor allem -hersteller immer nur behauptet. Sowohl was das Fliegen angeht (die Modellflugregeln waren schon immer mehr als eindeutig und ausreichend und vollständig zutreffend auch auf diese ganzen zivilen Drohnen), als auch was die Generierung und Verwendung von Luftbildern angeht (man filmt nicht in anderer Leute Hinterhof, egal ob die Kamera jetzt fliegt, fest installiert ist, oder sonstwas).
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"Mir ist bewusst, dass die Hersteller solcher Apparaturen ihre Produkte auch als Laserpointer benennen,"
Hi,
ist das so schwer zuzugeben, dass man einfach die mediale Berichterstattung der letzten ca. 10 Jahre verpasst hat? Ist man so ehrpusselig, in einem offenen Forum nicht einfach mal zuzugeben "ah ach so um die geht es"? Hast du selbst mal damals Flugzeuge von unten angeleuchtet? Gratuliere, von einem Piloten hätte ich mehr Sachverstand und Reflektion erwartet. Nicht eine Exkulpation nach der anderen.
Bitte geh mal in dich. Wenn die Leute sowas bestellen und es auf ein Luftfahrzeug richten, ist es nochmal halt eine Potenz höher, also wenn man jemand direkt anstrahlt. Und auch da - lies bitte mal 223 ff. StGB durch - ist es unerträglich.
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Hast du selbst mal damals Flugzeuge von unten angeleuchtet? Gratuliere, von einem Piloten hätte ich mehr Sachverstand und Reflektion erwartet.
Nein. Aber ich bin nicht so weltfremd, zu behaupten, mir mit 10 Jahren um die Cockpitblendgefahren durch Leuchten auf Flugzeugbäuche mit stinknormalen Laserpointern intensive Gedanken hätte gemacht zu haben. Mit meiner großen Maglite habe ich damals entfernte Häuser angeleuchtet, um zu schauen, wie weit man die sieht.
Wenn die Leute sowas bestellen und es auf ein Luftfahrzeug richten, ist es nochmal halt eine Potenz höher, also wenn man jemand direkt anstrahlt. Und auch da - lies bitte mal 223 ff. StGB durch - ist es unerträglich.
Ja, habe ich das bei diesen Lichtschwertern in Frage gestellt?
Ist man so ehrpusselig, in einem offenen Forum nicht einfach mal zuzugeben "ah ach so um die geht es"
Ist das so schwer zu verstehen, in einem offenen Forum, das auch Laien und Reporter lesen können, diese "Hochleistungslaserpointer" einfach korrekt zu benennen, statt unzutreffende Informationen wie sinngemäß "Laserpointer verursachen Augenschäden" gleich im ersten Beitrag dazu zu suggerieren? Aber egal, mir reicht es mit diesem Thema. Hat sich wohl jeder ausreichend aussprechen können.
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die heißen aber nu mal Laser Pointer. There bites the mouse no thread off.
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Moin,
"Wenn man sich so manche Urteile anschaut, dann könnte man schon zu der Meinung kommen, dass da die richterliche Bewertung mancher Delikte ziemlich, äh, ungleichmäßig ist."
Unbestritten gibt es auch bei Richtern Fehleinschätzungen. Was aber gerne verkannt wird: im Strafrecht wird nicht das Delikt bewertet, sondern die individuelle Schuld. Und diese Beurteilung deckt sich eben nicht immer (ich möchte sagen: glücklicherweise) mit dem sog. gesunden Menschenverstand.
Grüße
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Jetzt muss ich doch auch mal nachfragen: Es gibt tatsächlich "taschenlampenähnliche" tragbare "Laserpointer" mit 30W (hattest Du weiter oben gesagt) und die sind in den entsprechenden Medienberichten gemeint? Das war mir auch nicht klar.
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also achim...jetzt muß ich mal als alter optoelektroniker ein wort dazu verlieren....
30 watt laser-pointer...würde dein auge verdampfen lassen...warscheinlich meinst du milli-watt!
diodenlaser lassen sich natürlich gepulst im hf-bereich in mega-watt pulsen...aber dafür nimmt man gaslaser wie HeNe oder argon-ionen-laser, oder festkörperlaser wie NEODYM-YAG (hat nix mit dem flieger yak zu zu tun...kommt von üttrium aluminium-granat)
die kleinen dinger liegen bei gemessenen<1mw leistung...also nicht mal um eine zigraette anzuzünden!
je nach schaltungsauslegung und diode gibts natürlich nach oben grenzen in der leistung.
die meisten laser-pointer sind lasernde LED-chips, die anders angelegt elektroden haben.
mfg
ingo fuhrmeister
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Hallo Ingo, die 30 000 mW kamen von Eric und erschienen mir, sagen wir mal, etwas viel. Deswegen habe ich nachgefragt. Mittlerweile habe ich etwas "rumgegoogled" und bin schon erstaunt, was es heutzutage so alles gibt. Gruß, Achim
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dann wirst du bestimmt auch einen applikationsbericht gefunden haben, der meinen HeNe-laser beschreibt...denn viele leute und sterngucker denken, der mars ist rot...isser aber nicht...ich leuchte ihn nur aus!
mfg
ingo fuhrmeister
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Dann wars fei net da Ingo in Tegel, des war a Grüner..
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bei meinem laser wäre der flieger dann verdampft...rückstandsfrei...
mfg
ingo fuhrmeister
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Ein Video sagt mehr als 1000 Worte !
Strahlenkanone
https://www.youtube.com/watch?v=Q08KUvB9tnQ&feature=share
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