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Luftrecht und Behörden | Medical class 1  
19. Mai 2025 22:16 Uhr: Von Lennart Teichmann 

Grüße an alle,

kurze Frage in die Runde...

Weiß hier jemand, aufgrund von Erfahrung etc., ob eine Faktor V leiden mutataion heterozygot ein Ausschusskriteruim bei der class 1 Untersuchung darstellt?

Liebe Grüße

19. Mai 2025 22:28 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Lennart Teichmann

Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1, bei denen einer der folgenden genannten hämatologischen
Befunde vorliegt, sind an den medizinischen Sachverständigen der Genehmigungsbehörde zu verweisen:
1. von der Norm abweichende Hämoglobinwerte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Anämie,
Erythrozytose oder Hämoglobinopathie;
2. signifikante Vergrößerung der Lymphknoten;
3. Vergrößerung der Milz;
4. Blutgerinnungs-, Blutungs- oder thrombotische Störungen;

Meiner Meinung nach sollte das mit Verweisung an das LBA möglich sein (ohne Gewähr)

Langstreckenflüge und langes Sitzen mit ggf. zu wenig trinken sind alles andere als ideal

19. Mai 2025 22:35 Uhr: Von Jochen Wilhe an Lennart Teichmann

Eine Faktor v Leiden Mutation ist keine Krankheit sondern lediglich eine Genvariante., welche das Thromboserisiko erhöht. Ist also kein Problem.

19. Mai 2025 22:40 Uhr: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Jochen Wilhe

Sagt wer? Ob das Krankheit oder Störung ist, ist irrelevant

Ist doch in diesem Fall egal, wie man dies bezeichnet. Als eine Gerinnungsstörung kann man es schon ansehen. Aber das entscheidet dann eh das LBA

19. Mai 2025 22:44 Uhr: Von Jochen Wilhe an Dr. Thomas Kretzschmar

Es ist weder eine Krankheit noch eine Störung sondern lediglich eine Variante, wie es soviele Genvarianten gibt welche die Blutgerinnung beeinflussen.

20. Mai 2025 06:02 Uhr: Von F. S. an Jochen Wilhe

Eine Variante des Gens, die aber zu einer Störung der Blutgerinnung führen kann ...

20. Mai 2025 07:55 Uhr: Von Yury Zaytsev an Lennart Teichmann Bewertung: +4.00 [4]

Auf jeden Fall vorsorglich ausflaggen, bevor die Konsultation eingeleitet wird. Ohne Konsultation würde das vermutlich nicht gehen, aber mit Konsultation bekommst du die Rückmeldung vom LBA erst in einem Jahr, wenn du Glück hast. In der Zeit kannst du laut den DE-AMEs/AeMCs, mit denen ich gesprochen habe, nicht fliegen. Bei anderen Behörden kannst du mit Klasse 2 weiter fliegen, nachdem die Konsultation für Klasse 1 eingeleitet wurde, es sei denn, Klasse 2 wird aufgrund der neuen Befundlage entzogen.

20. Mai 2025 08:03 Uhr: Von P.B. S. an Dr. Thomas Kretzschmar

Genau, deswegen sprechen die einschlägigen Bestimmungen ja auch von "medizinischer Befund" und nicht von Krankheit oder Störung ;-).

20. Mai 2025 11:07 Uhr: Von Horst Metzig an Lennart Teichmann

Eine Untersuchungsmethode, um Faktor V leiden Mutation heterozygot festzustellen, ist bei Klasse 1 medical nicht vorgeschrieben. ( meine telefonische Anfrage bei einen Fliegerarzt ) Ein Fliegerarzt wird keine eigene Untersuchung zum Nachweis von Faktor V Mutation heterozygot durchführen. Ohne Beschwerden fliegt dieser Bewerber eben mit dieser Faktor V Mutation heterozygot munter und fröhlich. Wenn ein Bewerber um Fliegertauglichkeit weis, dass er Thromboseneigung hat, muss das dem Fliegerarzt mitgeteilt werden.

Im Regelfall hat ein Bewerber um eine Fliegertauglichkeit bereits Schmerzen, welche auf eine Thrombose hinweise, wie hier beschrieben: https://www.shop-apotheke.com/ratgeber/thrombose/?adword=google-product/S-COM-CSS_PMax_Longtail//&gad_source=1&gad_campaignid=19092820544&gclid=Cj0KCQjw0LDBBhCnARIsAMpYlArPiXXSj76tG1rZK_vDcf2en7XrGWZ0Dl8z2rRr17lKNxfuaXoosvYaAt4eEALw_wcB#

Der D-Dimere Bluttest ist bei einer Fliegertauglichkeitsuntersuchung nicht vorgesehen. Ob man mit dieser Diagnose ( Einzelfallbetrachtung ) fliegertauglich ist, entscheiden die Fliegerärzte im Luftfahrtbundesamt, gegebenenfalls auch die Gerichte mit Rechtsanwaltshilfen. ( Gesundklagen )


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