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20. Mai 2025 11:07 Uhr: Von Horst Metzig an Lennart Teichmann

Eine Untersuchungsmethode, um Faktor V leiden Mutation heterozygot festzustellen, ist bei Klasse 1 medical nicht vorgeschrieben. ( meine telefonische Anfrage bei einen Fliegerarzt ) Ein Fliegerarzt wird keine eigene Untersuchung zum Nachweis von Faktor V Mutation heterozygot durchführen. Ohne Beschwerden fliegt dieser Bewerber eben mit dieser Faktor V Mutation heterozygot munter und fröhlich. Wenn ein Bewerber um Fliegertauglichkeit weis, dass er Thromboseneigung hat, muss das dem Fliegerarzt mitgeteilt werden.

Im Regelfall hat ein Bewerber um eine Fliegertauglichkeit bereits Schmerzen, welche auf eine Thrombose hinweise, wie hier beschrieben: https://www.shop-apotheke.com/ratgeber/thrombose/?adword=google-product/S-COM-CSS_PMax_Longtail//&gad_source=1&gad_campaignid=19092820544&gclid=Cj0KCQjw0LDBBhCnARIsAMpYlArPiXXSj76tG1rZK_vDcf2en7XrGWZ0Dl8z2rRr17lKNxfuaXoosvYaAt4eEALw_wcB#

Der D-Dimere Bluttest ist bei einer Fliegertauglichkeitsuntersuchung nicht vorgesehen. Ob man mit dieser Diagnose ( Einzelfallbetrachtung ) fliegertauglich ist, entscheiden die Fliegerärzte im Luftfahrtbundesamt, gegebenenfalls auch die Gerichte mit Rechtsanwaltshilfen. ( Gesundklagen )


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