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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. Mai 2025: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Lennart Teichmann

Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1, bei denen einer der folgenden genannten hämatologischen
Befunde vorliegt, sind an den medizinischen Sachverständigen der Genehmigungsbehörde zu verweisen:
1. von der Norm abweichende Hämoglobinwerte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Anämie,
Erythrozytose oder Hämoglobinopathie;
2. signifikante Vergrößerung der Lymphknoten;
3. Vergrößerung der Milz;
4. Blutgerinnungs-, Blutungs- oder thrombotische Störungen;

Meiner Meinung nach sollte das mit Verweisung an das LBA möglich sein (ohne Gewähr)

Langstreckenflüge und langes Sitzen mit ggf. zu wenig trinken sind alles andere als ideal


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