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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. Dezember 2016: Von Stefan Jaudas an Chris _____

... und schon hat Godwin's Law wieder zugeschlagen. Danke für diesen ausgesprochen sachlichen Beitrag.

Und ich wußte bisher nicht, dass jemand straffrei ausgeht mit der Begründung "man habe aber nicht gewußt, dass etwas verboten wäre" ... das spielt höchstens bei der Bewertung eine Rolle. Wobei sowohl bei den Laserern als auch bei den Drohnenrowdies das mit dem angeblichen Nichtwissen eigentlich nur eine äußerst dürftige Schutzbehauptung sein kann. Warum das gefählich und dass das deshalb verboten ist, wurde ja die letzten 10 Jahre ja oft genug durch alle Medien getrieben. Wenn also heute noch jemand ganz cool mit dem Laser oder der Drohne in Flugplatznähe rumhantiert, dann ist das mehr als nur dumm und dähmlich.

Aber letzten Endes ist das Hauptproblem der Vollzug. Diese /&§%"$! muss man

  1. zuerst mal erwischen (sehr unwahrscheinlich, die Polizei hat eh schon genug zu tun und zu wenig Personal dafür). Dann muss man
  2. einen Staatsanwalt finden, der daraus tatsächlich einen Fall macht (noch unwahrscheinlicher, da die Nachweisführung eher schwierig ist, wenn der mutmaßliche Täter nicht gerade unter 1. in Flagranti erwischt wurde, und sich auch Staatsanwälte lieber mit Fällen abgeben, wo die Erfolgswahrscheinlichkeit höher ist). Danach erst stellt sich die Frage, was denn
  3. die angemessene Strafe wäre.

Wobei ich bei 3. persönlich der Meinung bin, wenn bei potentiell tödlichen Angriffen erst mal wenig passiert, und dann nach 2 Jahren vielleicht ein Bewährungsurteil kommt, das dann schon abgegolten ist, dann beeindruckt das niemanden. Am wenigsten die Täter oder deren Nachahmer.

Wenn mich das zum Nazi oder Rechtsstaatsverächter macht, bitte schön.

Letzten Endes muss wahrscheinlich erst wirklich was passieren. Und auch dann werden die Maßnahmen wahrscheinlich davon abhängen, wer denn das Opfer war.

16. Dezember 2016: Von Chris _____ an Stefan Jaudas

"... und schon hat Godwin's Law wieder zugeschlagen."

Hab ich mir schon beim Schreiben gedacht, dass das jetzt kommt.

"Danke für diesen ausgesprochen sachlichen Beitrag."

Gerne. Und falls du das ironisch meinst: was bitte ist unsachlich (außer dem Scherz am Schluss?)

Übrigens habe ich nur aus Bequemlichkeit auf deinen Artikel geantwortet. Inhaltlich aber auch den anderen, die sich da hohe Strafen wünschen.

"Und ich wußte bisher nicht, dass jemand straffrei ausgeht mit der Begründung "man habe aber nicht gewußt, dass etwas verboten wäre" ... das spielt höchstens bei der Bewertung eine Rolle."

Habe ich nicht gesagt. Aber auch nicht das Gegenteil.

"Aber letzten Endes ist das Hauptproblem der Vollzug. Diese /&§%"$! muss man ... zuerst mal erwischen..."

Ich sehe das Hauptproblem darin, mögliche Unglücke durch technische Maßnahmen und entsprechende Aufklärung zu verhindern. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass Leute mit Drohnen Rettungshubschrauber beschädigen oder sogar zum Absturz bringen und das tatsächlich gar nicht beabsichtigen, sondern nur unwissend und fahrlässig handeln.

"Wenn mich das zum Nazi oder Rechtsstaatsverächter macht, bitte schön."

Hat niemand gesagt.

"Letzten Endes muss wahrscheinlich erst wirklich was passieren. Und auch dann werden die Maßnahmen wahrscheinlich davon abhängen, wer denn das Opfer war."

Ja, die "Maßnahmen" werden dann gesetzliche "Strafverschärfungen" sein. Denn fahrlässige Tötung in 400 (oder so) Fällen ist ja heute, wie jeder weiß, ein Kavaliersdelikt, und die Drohne ein rechtsfreier Raum.

Sinnvoll, aber auch mühsamer, wäre es, den Drohnenherstellern als Teil der Zulassung aufzuzwingen, dass ihre Drohnen entweder nur _sehr_ tief fliegen oder eben die großen Verkehrsflughäfen dieser Welt per GPS+Datenbank automatisch meiden. So wie sie ja auch automatisch nach Hause fliegen, wenn der Akku alle ist.

17. Dezember 2016: Von Stefan Jaudas an Chris _____

"Ja, die "Maßnahmen" werden dann gesetzliche "Strafverschärfungen" sein."

Nicht unbedingt. eine Maßnahme könnte natürlich auch sein, die nichtgewerbliche Luftfahrt weiter einzuschränken. Wenn da kein reicher Sack mehr den Leuten die Ohren vollknattert, dann kann er auch nicht arglistig die Drohne eines braven werktätigen Normalos killen und dabei Drittschäden anrichten. Das wäre für gewisse Politiker sogar eine Win-Win-Situation mit Punkten in der B-Note von den Luftfahrtphobikern.

Poltiker haben da immer eine ganz schlechte Einstellung was Ursache und Wirkung angeht.

"Denn fahrlässige Tötung in 400 (oder so) Fällen ist ja heute, wie jeder weiß, ein Kavaliersdelikt, ..."

Wenn man sich so manche Urteile anschaut, dann könnte man schon zu der Meinung kommen, dass da die richterliche Bewertung mancher Delikte ziemlich, äh, ungleichmäßig ist.

"... und die Drohne ein rechtsfreier Raum."

Das hat ja auch noch nie gestimmt. Das haben die Drohnenjockeys und vor allem -hersteller immer nur behauptet. Sowohl was das Fliegen angeht (die Modellflugregeln waren schon immer mehr als eindeutig und ausreichend und vollständig zutreffend auch auf diese ganzen zivilen Drohnen), als auch was die Generierung und Verwendung von Luftbildern angeht (man filmt nicht in anderer Leute Hinterhof, egal ob die Kamera jetzt fliegt, fest installiert ist, oder sonstwas).

17. Dezember 2016: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Stefan Jaudas Bewertung: +4.00 [4]

Moin,

"Wenn man sich so manche Urteile anschaut, dann könnte man schon zu der Meinung kommen, dass da die richterliche Bewertung mancher Delikte ziemlich, äh, ungleichmäßig ist."

Unbestritten gibt es auch bei Richtern Fehleinschätzungen. Was aber gerne verkannt wird: im Strafrecht wird nicht das Delikt bewertet, sondern die individuelle Schuld. Und diese Beurteilung deckt sich eben nicht immer (ich möchte sagen: glücklicherweise) mit dem sog. gesunden Menschenverstand.

Grüße


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