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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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155 Beiträge Seite 1 von 7

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IFR & ATC | Das geht uns alle (bald) an!  
1. November 2014: Von   Bewertung: +1.00 [1]
Ein Kollege wies mich kürzlich darauf hin:


Viel Spass beim Lesen, ich bin auch noch nicht durch ;-)
1. November 2014: Von Lutz D. an 
Die Rechtsauslegung ist echt spannend! Die DFS und seine Aufsicht meinen tatsächlich, es gäbe einen Genehmigungsvorbehalt. Clevererweise machen sie noch ordre public geltend.
Per se kann man argumentieren, dass die NfL nicht mal gültig ist, weil die SERA Verordnung Vorrang hat. Leider kann man sich davon nichts kaufen. Gibt es im Forum einen nicht in Deutschland ansässigen, der hierdurch benachteiligt wird? Dann gehen wir direkt zur Solvit-Stelle. Schön wäre auch, würde jemand einfach mal in G IFR fliegen und ein Bußgeldbescheid erhalten, dann könnten wir das direkt über den Gerichtsweg klären.

Sieht jemand, woher der Herr Mayr seinen Genehmigungsvorbehalt ableitet? Ich schaue mir die anderen NFL's erst gar nicht an.
1. November 2014: Von Lutz D. an Lutz D.
Ist das abgefahren: Stichwort UTC. Wer kein Luftfahrt-GPS hat, muss jetzt immer die Uhrzeit erfragen.
1. November 2014: Von Markus Doerr an Lutz D.
Das hab ich auch gerade gelesen und komme von meinem Lachflash nicht mehr runter
1. November 2014: Von Achim H. an Markus Doerr
Tja, da hat uns das Ministerium am Wickel.

EU-Durchführungsverordnung 923/2012 sagt in SERA.5015 b), dass die Staaten die Mindestflughöhe festlegen dürfen. Damit legt Deutschland einfach die MVA außerhalb von zugelassenen Verfahren als IFR-Mindestflughöhe fest.

Allerdings macht er es sich etwas zu einfach. SERA erlaubt nur die Festlegung konkreter Höhen und diese wurden so bisher nicht festgelegt. Ich denke nicht, dass das Schreiben wirksam IFR in G untersagt aber ich denke schon, dass eine explizite Festlegung der IFR-Mindesthöhen auf MVA zulässig sein kann.
1. November 2014: Von Achim H. an Achim H.
Ha, eine sehr gute Änderung betrifft AFIL! Es ist nunmehr grundsätzlich zulässig (Punkt 5).
1. November 2014: Von Philipp Tiemann an Achim H.
Ha! Genauso hatte ich das doch schon vor knapp einem Jahr kommen sehen. IFR im Luftraum nur auf veröffentlichten Verfahren. Alle Aufregung umsonst.
Diese ganze NfL-Arie enthält aber noch ein paar weitere Interessante Neuigkeiten und Aufreger. Muss ich jetzt erst mal in Ruhe studieren...

Dennoch wird eins ganz deutlich: die Behörden in Deutschland haben das Thema SERA nie als Chance angesehen, sondern nur aus als die nervige Aufgabe, *mit möglichst wenigen Änderungen am heiß geliebten status quo* formal SERA-konform zu werden. Ein kleiner Schwung an NfLs und das Thema ist durch. Projekt erfogreich abgeschlossen.
1. November 2014: Von Achim H. an Philipp Tiemann
Die NfLs sind nur für den Übergang. Anfang 2015 soll die neue LuftVO kommen, dann vielleicht mit neuen kreativen Einschränkungen.
1. November 2014: Von Markus Doerr an Philipp Tiemann
Deutschland zeigt mal wieder wie überreguliert und vor allem überverwaltet es doch ist.
Änderungen sind nicht möglich, wenn der Arsch fest auf dem Sessel sitzt.

Was ich nicht sehe in der NFL ist das Verbot von iFR im Luftraum G. Eigentlich wollen die Starts und Landungen verbieten, in SERA 5015 steht klar dass diese Mindesthöhen für Start und Landung unterschritten werden darf.
Eine konkrete Mindesthöhe wird nicht genannt. Ergo ist es nicht verboten zum Starten und Landen unter 1000ft zu gehen. Die NfL sagt eigentlich gar nix aus.


@Achim: Das mit der Uhrzeit hat mich lachen lassen, nicht der Rest.
1. November 2014: Von Philipp Tiemann an Achim H.
Kannst du bisher eine Vorsehung für 1,5 km Flugsicht bei VFR im Luftraum Golf finden? Dürfte sonst ab nächstem Monat recht einschränkend werden...

Das mit AFIL (ohne Einschränkungen) war mir auch sofort aufgefallen.

Und zum Thema Festlegung einer IFR-Mindestflughöhe: mir ist nicht bekannt, wo Deutschland bisher die MVA explizit als Mindestflughöhe für IFR festlegt. Ich kenne nur, dass unterhalb der MVA keine IFR-Freigaben erteilt werden. Das ist aber eben was ganz anderes...
1. November 2014: Von Olaf Musch an Markus Doerr
Was ich nicht sehe in der NFL ist das Verbot von iFR im Luftraum G

Naja, in der NfL 1-245-14 wird es nicht "verboten".
Gemäß SERA.5015 b) (In der VO 923-2012, Siete 23) dürfen IFR-Flüge nur oberhalb der (vom Staat) festgelegten Mindestflughöhen durchgeführt werden, außer für Start und Landung oder sofern es die zuständige Behörde besonders genehmigt.

Und in der o.g. NfL sagt die zuständige Behörde nur, dass sie das nicht tun wird.

Faktisch das Gleiche, rechtlich etwas anders. Man nimmt halt die Möglichkeit zur Genehmigung von IFR in G einfach nur nicht wahr.

Die Begründung "aus Sicherheitsgründen" ist natürlich einleuchtend, wo doch in England so viele Mid-Airs und CFITs unter IFR in G passieren...

Olaf

PS: Wer Ironie findet, darf sie behalten ;-)
1. November 2014: Von Achim H. an Philipp Tiemann
Und zum Thema Festlegung einer IFR-Mindestflughöhe: mir ist nicht bekannt, wo Deutschland bisher die MVA explizit als Mindestflughöhe für IFR festlegt. Ich kenne nur, dass unterhalb der MVA keine IFR-Freigaben erteilt werden. Das ist aber eben was ganz anderes...

Ja, daher meine Aussage, dass ich dieses Schreiben des Ministeriums für rechtlich nicht ausreichend halte. Ich gehe davon aus, dass die neue LuftVO diese Intention rechtlich sauber umsetzen wird. Aktuell heißt es "es ist verboten, auf welcher rechtlichen Grundlage sagen wir Euch nächstes Jahr".
1. November 2014: Von Stephan Schwab an Achim H.
Die viel spannendere Frage ist aber doch eine andere. Ich will ja gar nicht einen Streckenflug nach IFR in G durchführen. Ich will lediglich mit India-Plan von EDFC nach EDTF fliegen. Und genau das will mir die EU mit SERA doch ermöglichen. Oder ist das nicht so?
1. November 2014: Von Achim H. an Stephan Schwab Bewertung: +2.00 [2]
SERA ist nur ein Verschnitt aus ICAO und verschiedenen bisherigen EASA-Besonderheiten. IFR in G ist nicht speziell auf Transitions zugeschnitten, in vielen Ländern (UK, Polen etc.) geht G nach sehr weit oben.

Deutschland will lieber, dass wir weiterhin das "remaining VMC" herbeten. Unehrlichkeit ist halt immer noch besser als saubere, vernünftige Regelungen.

Erschwert wird das von deutschen Piloten. Ich hatte mal einen Wellensittich, der wollte immer zurück in seinen Käfig und hat sich nie weit weggetraut. Deswegen finden die deutschen Wellensittiche das auch in großen Maßen gut wie DFS/LBA/Ministerium uns einschränken: aus Sicherheitsgründen! Wir sind ja schließlich in Deutschland!
1. November 2014: Von Philipp Tiemann an Stephan Schwab
Stephan,

das ist schon so, aber Deutschland sagt trotzdem njet. Mit dem Hinweis EDTF habe keine veröffentlichten IFR-Verfahren, ergo dürfe auch nur nach VFR an- bzw. abgeflogen werden.
1. November 2014: Von Lutz D. an Philipp Tiemann
Wieviel Uhr ist es? ...ich komme da nicht drüber weg.
1. November 2014: Von Markus Doerr an Lutz D.
Das ist wichtiger als der Radiocheck. Mach einen Uhrzeitcheck vor dem Abflug.
Angenommen, man hat kein GPS und keinen Funk, wie bekommt man die aktuelle Uhrzeit.

Ist jetzt die Mindestausrüstung einer Bodenfunkstelle auch eine Funkuhr?
1. November 2014: Von Christof Edel an Markus Doerr

Einfach Klasse...

D-EPPP: "Dortmund Turm, D-EPPP, Ich habe kein GPS"

Turm: "D-EPPP, Dortmund Turm, say again?"

D-EPPP: "D-EPPP, Ich habe kein GPS"

Turm: "D-EPPP, ja, und?"

D-EPPP: "D-EPPP, ham se mal die Uhrzeit?"

Turm: "D-EPPP, jetz reichts aber, frei zum Verlassen der Frequenz, guten Flug noch!"

1. November 2014: Von Achim H. an Markus Doerr Bewertung: +1.67 [2]
Nein, Du musst Hörbereitschaft auf einem öffentlich-rechtlichen Radiosender über das ADF haben. Da kommen zur vollen Stunde die Nachrichten. Zu dem Zeitpunkt musst Du dann deine IFR-Stoppuhr anmachen. Jede Stunde wird neu synchronisiert.

Diesem neumodischen GPS-Mist würde ich bei so etwas Wichtigem wie der Uhrzeit nicht trauen, zertifiziert oder nicht.

Die Liste der luftfahrtzugelassenen Radiosender und deren Mittelwellenfrequenzen werden noch in einer NfL bekanntgegeben.
1. November 2014: Von Markus Doerr an Achim H.
Muss ich dafür auch Rundfunkgebühren zahlen?
1. November 2014: Von Norbert S. an Markus Doerr
Früher ja - aber seit einiger Zeit zahlt hier jeder Haushalt, ob mit oder ohne Flugzeug, ob mit oder ohne TV bzw. Radio, die Zwangsabgabe für die Öffentlich - Rechtlichen ...
1. November 2014: Von Markus Doerr an Norbert S.
Ich bin ja seit 2008 Auslandsdeutscher, da war das noch so.
1. November 2014: Von Stefan Jaudas an 
... was ich immer noch nciht verstehe, warum die z.B. bei den RMZ immer noch Höhe über GND angeben.

Es wäre doch viel einfacher, das in MSL umzurechnen und dann so anzugeben. Es ist ja nicht so, dass sich in uneren Breiten die Höhe eines Bezugspunkts über Nacht ändern würde ...
2. November 2014: Von C. B. an 
In SERA 5015 steht explizit, dass außer wenn für Start und Landung notwendig ODER von der zuständigen Behörde genehmigt ein IFR-Flug über einer veröffentlichten Mindesthöhe oder (falls diese nicht veröffentlicht) oberhalb von 1000ft bzw. 2000ft geflogen werden muss. Jetzt werden zwar im NFL-1-245-14 auf Basis der LuftVO veröffentlichte Verfahren verlangt, da man aber in Luftraum G keine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigt, zieht auch der erwähnte §27 LuftVO meiner Meinung nach nicht. Der 500ft-Puffer zur MRVA bleibt natürlich ein Problem, welches mit Sicherheit zu Problemen führen wird.

Wenn man sich vor Augen führt, wofür SERA implementiert wird/wurde (nämlich der Vereinheitlichung von Verfahren), kann man nur mit dem Kopf schütteln.
2. November 2014: Von Sebastian Grimm an C. B.
Ich bin ja sehr gespannt was das am Pilotentag geäussert wird... :D Lasst uns mal gute Fragen sammeln ;)

Hmm.. das mit der Uhrzeit und GPS... gilt das auch für Segelflugzeuge? Das wird spassig :0)

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