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105 Beiträge Seite 1 von 5

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2. November 2014: Von C. B. an 
In SERA 5015 steht explizit, dass außer wenn für Start und Landung notwendig ODER von der zuständigen Behörde genehmigt ein IFR-Flug über einer veröffentlichten Mindesthöhe oder (falls diese nicht veröffentlicht) oberhalb von 1000ft bzw. 2000ft geflogen werden muss. Jetzt werden zwar im NFL-1-245-14 auf Basis der LuftVO veröffentlichte Verfahren verlangt, da man aber in Luftraum G keine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigt, zieht auch der erwähnte §27 LuftVO meiner Meinung nach nicht. Der 500ft-Puffer zur MRVA bleibt natürlich ein Problem, welches mit Sicherheit zu Problemen führen wird.

Wenn man sich vor Augen führt, wofür SERA implementiert wird/wurde (nämlich der Vereinheitlichung von Verfahren), kann man nur mit dem Kopf schütteln.
2. November 2014: Von Sebastian Grimm an C. B.
Ich bin ja sehr gespannt was das am Pilotentag geäussert wird... :D Lasst uns mal gute Fragen sammeln ;)

Hmm.. das mit der Uhrzeit und GPS... gilt das auch für Segelflugzeuge? Das wird spassig :0)
2. November 2014: Von C. B. an Sebastian Grimm
Die Leute "an der Front", sprich Lotsen und FIS-Spezialisten, wissen noch nicht, wie die neuen Verfahren laufen sollen. Ob es daher am Pilotentag nächste Woche gute Antworten gibt, möchte ich noch ein wenig bezweifeln. Ich befürchte, es wird im Dezember hier und da zu Diskussionen auf der Frequenz kommen. Gerade wenn ausländische Crews betroffen sind, die unsere NfLs nicht kennen und auf SERA verweisen!
2. November 2014: Von Achim H. an C. B.
Gerade wenn ausländische Crews betroffen sind, die unsere NfLs nicht kennen und auf SERA verweisen!

Wieso, was ist denn jetzt anders in Deutschland als man erwarten würde? Luftraum F war eine extreme Besonderheit aber jetzt ist doch alles bis auf ein paar wenig bedeutende Details so wie man es von auswärts kennt.
2. November 2014: Von Wolff E. an Achim H.
Sehe ich leider ähnlich. Es ändert sich nicht wirklich was.
2. November 2014: Von Peter Klant an Wolff E. Bewertung: +4.67 [5]
Das NfL 1-245-14 (IFR im LR 'G') ist schon ziemlich an den Haaren herbeigezogen. So wird behauptet, dass IFR im Luftraum G nur zuässig ist, wenn die Mitgliedstaaten dies auf Grundlage von SERA 5015 Punkt b genehmigen.

In SERA 5015 Punkt b geht es aber gar nicht um IFR im Luftraum G, sondern um die IFR Mindestflughöhe, die in allen Lufträumen gilt. Nach SERA 5015 Punkt b kann auch nichts "verboten werden", sondern nur etwas genehmigt: Und das ist ausschließlich die Unterschreitung der IFR Mindestflughöhe. Die liegt nach SERA 5015 je nach Gelände bei 1000 oder bei 2000 ft AGL.

Hierbei für uns wichtig: Diese IFR Mindesthöhe darf (ohne Bedingungen) zu Start und Landung unterschritten werden, ohne dass es dazu nach SERA 5015 Punkt b irgendeiner behördlichen Genehmigung Bedarf:

Nach dem Originaltext darf die IFR Mindesthöhe unterschritten werden "wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde besonders genehmigt wurde". Für Start und Landung ist also eine Genehmigung gar nicht erforderlich.

Das NFL kann man daher nur als eine krasse Art der Rechtsbeugung auffassen. Hier wird etwas verboten, was nach SERA europaweit ohne Einschränkungen zulässig ist.
2. November 2014: Von Achim H. an Peter Klant
Peter, ich denke das hast Du 100% korrekt zusammengefasst. Dazu kommt aber, dass nach den Buchstaben von SERA.5015 das Ministerium IFR Enroute in G tatsächlich wirkungsvoll verbieten kann, allerdings nicht mit dieser dilettantischen NfL, sondern mit einem etwas präziseren Text, der IFR-Mindestflughöhen so festlegt, dass sie immer mit der MVA koinzidieren.

Das einzige Szenario das dann ginge wäre Start bei VMC, Einflug in IMC, Erreichen von VMC im Steigflug vor Obergrenze G und dann Pickup in E. Das gleiche dann andersrum für die Landung. Das ist immerhin schon eine marginale Verbesserung zum Status Quo.
2. November 2014: Von Lutz D. an Achim H.
Ich möchte anfügen, dass das im Grunde nicht mal Rechtsbeugung ist, die NfL ist vermutlich schlicht unwirksam. Aber wer wollte es darauf ankommen lassen???
2. November 2014: Von Achim H. an Lutz D.
Ja, die NfL ist mit allergrößter Wahrscheinlichkeit rechtlich unwirksamer Bürokratenpfusch. Allerdings lässt es sich meiner Einschätzung nach rechtlich sauber abbilden und das kommt dann in der LuftVO. Bis auf das obige Szenario, das lässt sich meiner Meinung nach nicht unterbinden.
2. November 2014: Von Lothar Ka an Peter Klant
Ein wenig Wasser in den Wein der Hoffnung. ....

SERA regelt die Struktur der Lufträume, aber nicht die Bedingungen für den Betrieb von Flugplätzen. In D ist in der Betriebsgenehmigung festgelegt, ob ein Platz für IFR und oder VFR zugelassen ist. Für jeden IFR Platz in D sind darüber hinaus die IFR Verfahren festgelegt, die zwar durch G führen können, aber im kontrollierten Luftraum beginnen bzw enden.

Ich sehe auch mit SERA keinerlei Anspruch auf Start von oder Landung auf einem reinen VFR Platz nach IFR.

Was ich allerdings sehe, ist zukünftig legal nach VFR von einem SLP zu starten und in 1200 ft agl in VMC den IFR Part zu beginnen - entsprechend dem aufgegebenen Flugplan.
Was ja auch schon eine deutliche Verbesserung ist.

Wünschenswert finde ich nach IFR auf die IFR Mindesthöhe nahe des Platzes sinken zu dürfen, bei VMC IFR zu canceln und anderenfalls mit IFR zum Alternate zu fliegen. Halte ich für sicherer als in MVA zu lügen und in IMC IFR zu canceln.
Erfordert mE aber die Festlegung von MSA um den Platz in ft MSL.
2. November 2014: Von Achim H. an Lothar Ka
Was ich allerdings sehe, ist zukünftig legal nach VFR von einem SLP zu starten und in 1200 ft agl in VMC den IFR Part zu beginnen - entsprechend dem aufgegebenen Flugplan.

Was Du nicht siehst die NfL die diesen Thread eröffnet hat und die neue LuftVO, die das Verbot noch wirksam zementieren wird.
2. November 2014: Von Lothar Ka an Achim H.
SERA.5015 Instrumentenflugregeln (IFR)

b) Mindesthöhen
Außer wenn dies für Start und Landung notwendig ist oder von der zuständigen Behörde besonders genehmigt wurde,
muss ein Flug nach Instrumentenflugregeln in einer Flughöhe durchgeführt werden, die nicht unterhalb der von dem
Staat, dessen Hoheitsgebiet überflogen wird, festgelegten Mindestflughöhe liegt, oder, wenn keine solche Mindestflughöhe festgelegt wurde.

Achim, stimmt....
Über das og kann BRD zb einfach festlegen, dass die IFR Mindesthöhe 3.000 agl beträgt, somit für BRD in E, D oder C liegt. Ganz in Übereinstimmung mit SERA...
Fliegen in G ist damit nicht verboten, wenn auch faktisch nur für Starts bzw Landungen an (IFR?) Plätzen möglich....

aber noch ist die IFR Min Höhe nicht festgelegt und die NfL in der derzeitigen Fassung wird nicht haltbar sein...
mal schauen...

und übrigens steht oben nicht drin, dass die Mindesthöhe nur für IFR Starts bzw -Landungen unterschritten werden darf...
es gibt auch VFR Starts und Landungen

aber IFR Streckenflüge in G werden demnach in BRD zumindest schwierig begründbar sein...
2. November 2014: Von Lutz D. an Lothar Ka
Was Du mir noch sagen müsstest - in welcher Flughöhe beginnt den die Zulassung des Flugplatzes zu wirken?
2. November 2014: Von Lothar Ka an Lutz D.
Das ist für mich individuell für jeden Platz mehr oder weniger in der AIP festgelegt...
an manchen IFR Plätzen sind die VFR Verfahren nur rudimentär festgelegt...
aber für jeden IFR Platz habe ich in BRD ein bzw mehrere SIDs oder Approaches festgelegt - mit entsprechenden Höhen Mins...

und unkontrollierter Platz bedeutet nicht, dass ich dort beliebig rumturnen darf...
2. November 2014: Von Lutz D. an Lothar Ka
Bleib mal beim VFR-Only-Platz. Ab welchem Zeitpunkt muss ich da VFR sein?
2. November 2014: Von Markus Doerr an Lothar Ka
Nehmen wir denn mal Ebern EDQR. Wo finde ich die zugelassene Höhe?
2. November 2014: Von Lothar Ka an Markus Doerr
Für die Landung derzeit?
Soweit dich die DFS nach IFR runter lässt, vermutlich MVA...

in Anlehnung an Great Britain und SERA mit 1000 ft über höchstem Hindernis im Umkreis von 5 nm sehe ich im Jeppesen ca 3 nm südöstlich vom Platz 1522 ft, also VMC spätestens bei 2522 ft, wenn ich in Platznähe nach IFR absteige...
will ich weiter sinken, sollte ich in VMC dann IFR canceln

der Platz selbst hat selbst 828 ft, Platzrunde 1800 ft...

edit: beim Start sollte ich auch in VMC noch die 1000 ft über Hindernisse innerhalb 5 nm bleiben, bevor ich zu IFR wechsel, also bei Steigen in Platzrunde dann auch die 2522 ft...

ich kann natürlich auch einen anderen Punkt für den Wechsel der Flugregel suchen, wo die Umgebung flacher ist und dann VFR fliegen...
2. November 2014: Von Achim H. an Lothar Ka
Ich starte bei marginal VMC auf einem VFR-Platz und 10 Sekunden später im Steigflug sage ich zu mir selbst "ich fliege jetzt IFR". Das ist von SERA gedeckt. Ich steige weiter und kurz unter E muss ich VMC sein und solange bleiben bis ich die MVA erreiche. Jedenfalls muss das die Partyline sein.

Glaube nicht, dass dieses Szenario nach geltendem Recht verhindert werden kann. Deutschland darf nichts beschließen, was SERA widerspricht, denn SERA steht über dem deutschen Luftrecht und gilt dem Buchstaben nach unmittelbar.
2. November 2014: Von Lothar Ka an Achim H.
Ich starte bei marginal VMC auf einem VFR-Platz und 10 Sekunden später sage ich zu mir selbst "ich fliege jetzt IFR". Das ist von SERA gedeckt.


Achim, das sehe ich nicht so....
nach Deinen 10 Sekunden bist Du noch nicht oberhalb der geforderten 1000 ft über Gelände (in Ebern EDQR sinds sogar 1700ft), ausser Du sitzt in einer Extra 300, die mit Alkohol betrieben wird...
ganz abgesehen davon, dass auch Sera eine davon abweichende nationale mimimale Höhe zulässt...

und der Start ist VFR (da ja IFR nicht zulässig), dh die Ausnahmegenehmigung für niedrigere Höhe als 1000 ft agl zu Start und Landung greift nicht...
2. November 2014: Von Markus Doerr an Achim H.
Können auch 20 sec sein. 2522ft sind dann für den Überflug in IMC das Mindeste. Für Start und Landung gelten die 1000ft ja nicht mehr. Oder hat sich an der Bedeutung von 'oder' auch was geändert?
2. November 2014: Von Achim H. an Lothar Ka
und der Start ist VFR (da ja IFR nicht zulässig), dh die Ausnahmegenehmigung für niedrigere Höhe als 1000 ft agl zu Start und Landung greift nicht...

SERA gibt nicht vor, dass der Flugregelwechsel nur oberhalb der Mindestflughöhe erfolgen kann. Was mir nicht verboten ist, darf ich machen. Ich befinde mich im Steigflug, dort gilt für IFR keine Mindestflughöhe. Ich darf also legal nach dem VFR-Start in der Wolke verschwinden, solange ich unterhalb von E wieder rauskomme und bis zur MVA (bzw. was die Clearance sagt) VMC bleibe.
2. November 2014: Von Lothar Ka an Achim H.
Achim, Steigen kann ich auch im Reiseflug....
aus meiner Sicht gibts beim Fliegen die drei Phassen: Start, Reiseflug und Landung

der Start ist am VFR Platz nach VFR erfolgt, nicht nach IFR...
dh IFR darf ich erst ab Reiseflug nutzen, damit sind die 1000 ft min gesetzt...
2. November 2014: Von Markus Doerr an Lothar Ka
Wenn mein Reisefluglevel in FL200 ist wann beginnt dann der Reiseflug?
Nach dem Abheben? Nach 1000ft? Über der Transition Alt? FL200?
Wann ended der Steigflug?
The clue is in the name, wie man hier sagt.
2. November 2014: Von Lothar Ka an Markus Doerr
Ich entsinne mich 500 ft Minimum für Vfr ausser Start und Landung. ...

Für mich ist der Start beendet, wenn ich die Platzrunde verlassen habe, dann gehe ich meistens in den Reisesteigflug mit flacherem Steigwinkel...
2. November 2014: Von Achim H. an Lothar Ka
Na also, dann darfst Du also ab der Platzrundenhöhe in IMC einfliegen, dabei weiter steigen und auf wundersame Weise passgenau am Übergang von G nach E wieder in VMC kommen bis zur MVA.

Ich lege das jetzt ein bisschen anders aus und darf bereits 100ft überm Platz in IMC kommen.

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