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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. November 2014: Von Achim H. an Peter Klant
Peter, ich denke das hast Du 100% korrekt zusammengefasst. Dazu kommt aber, dass nach den Buchstaben von SERA.5015 das Ministerium IFR Enroute in G tatsächlich wirkungsvoll verbieten kann, allerdings nicht mit dieser dilettantischen NfL, sondern mit einem etwas präziseren Text, der IFR-Mindestflughöhen so festlegt, dass sie immer mit der MVA koinzidieren.

Das einzige Szenario das dann ginge wäre Start bei VMC, Einflug in IMC, Erreichen von VMC im Steigflug vor Obergrenze G und dann Pickup in E. Das gleiche dann andersrum für die Landung. Das ist immerhin schon eine marginale Verbesserung zum Status Quo.
2. November 2014: Von Lutz D. an Achim H.
Ich möchte anfügen, dass das im Grunde nicht mal Rechtsbeugung ist, die NfL ist vermutlich schlicht unwirksam. Aber wer wollte es darauf ankommen lassen???
2. November 2014: Von Achim H. an Lutz D.
Ja, die NfL ist mit allergrößter Wahrscheinlichkeit rechtlich unwirksamer Bürokratenpfusch. Allerdings lässt es sich meiner Einschätzung nach rechtlich sauber abbilden und das kommt dann in der LuftVO. Bis auf das obige Szenario, das lässt sich meiner Meinung nach nicht unterbinden.

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