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1. November 2014: Von Markus Doerr an Philipp Tiemann
Deutschland zeigt mal wieder wie überreguliert und vor allem überverwaltet es doch ist.
Änderungen sind nicht möglich, wenn der Arsch fest auf dem Sessel sitzt.

Was ich nicht sehe in der NFL ist das Verbot von iFR im Luftraum G. Eigentlich wollen die Starts und Landungen verbieten, in SERA 5015 steht klar dass diese Mindesthöhen für Start und Landung unterschritten werden darf.
Eine konkrete Mindesthöhe wird nicht genannt. Ergo ist es nicht verboten zum Starten und Landen unter 1000ft zu gehen. Die NfL sagt eigentlich gar nix aus.


@Achim: Das mit der Uhrzeit hat mich lachen lassen, nicht der Rest.
1. November 2014: Von Olaf Musch an Markus Doerr
Was ich nicht sehe in der NFL ist das Verbot von iFR im Luftraum G

Naja, in der NfL 1-245-14 wird es nicht "verboten".
Gemäß SERA.5015 b) (In der VO 923-2012, Siete 23) dürfen IFR-Flüge nur oberhalb der (vom Staat) festgelegten Mindestflughöhen durchgeführt werden, außer für Start und Landung oder sofern es die zuständige Behörde besonders genehmigt.

Und in der o.g. NfL sagt die zuständige Behörde nur, dass sie das nicht tun wird.

Faktisch das Gleiche, rechtlich etwas anders. Man nimmt halt die Möglichkeit zur Genehmigung von IFR in G einfach nur nicht wahr.

Die Begründung "aus Sicherheitsgründen" ist natürlich einleuchtend, wo doch in England so viele Mid-Airs und CFITs unter IFR in G passieren...

Olaf

PS: Wer Ironie findet, darf sie behalten ;-)

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