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Sonstiges | von PPL-A national nach PPL-JAR-FCL (ohne CVFR) - möglich? |
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Moin,
besitze leider nur den nationalen PPL inkl. 2to-Klassenberechtigung und möchte nun durch Europa reisen. Hatte ein wenig auf den LAPL spekuliert - das EASA-Desaster ist bekannt.
Hat jemand eine Idee, wie ich unkompliziert an einen PPL nach JAR-FCL komme, ohne den CVFR-Krampf in Deutschland absolvieren zu müssen? Über Fly-In-Spain kann man wohl mit relativ überschaubarem Aufwand den JAR-FCL ausgestellt durch die CAA erwerben, allerdings ist fly-in-spain wohl selbst etwas unsicher, ob das aufgrund der EASA-Geschichte ab 1.Juli noch alles so funktionieren wird, zumindest erhalte ich auf meine Anfragen keine eindeutigen Antworten.
Hat die Community alternative Ideen?
thx!
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Hier würde ich aufpassen. Fly-in-spain hat natürlich das Interesse möglichst viele Schüler zu aquirieren. Sie brauchen (zumindest momentan noch) ein englisches Medical, das deutsche wird von der CAA nicht akzeptiert.
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das englische Medical kann wohl direkt vor Ort erledigt werden.
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Ja, aber danach muss man in Deutschland einen Fliegerarzt finden, der von der CAA zugelassen ist. Oder ins Ausland reisen. Für die Altergruppe 50-60 gilt das CAA-Medical nur ein Jahr, das LBA-Medical dagegen 2 Jahre.
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Ab 50 wird es nach EASA Part-Med sowieso alle Jahre eine Untersuchung gegeben.
siehe Part - Med.A.045
Umschreiben ist kein Problem, da die alte PPL nach ICAO ausgestellt ist, man braucht über 100, Air Law und Human Performance (ich kann dir gerne die CBT Trainings CDs von Oxford geben). Ansonsten ein Flug mit Examiner, auch nix weltbewegendes. Ich kenne einen Examiner hier, das kannst du wenn das Wetter passt in 2 Tagen machen.
Im Moment stellt die CAA auf alten JAA Formular EASA-FCL Lizenzen aus, ab July sind das dann lebenslange EASA Lizenzen.
kontakt: operations (at) doerr punkt co punkt uk
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Und warum so kompliziert? Mach' doch den CVFR. In Spanien darfst du mit den PPL-N überhaupt nicht fliegen und das bedeutet, ein komplette Ausbildung!
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CVFR braucht doch kein Mensch. Das ist ein so unnötige Berechtigung.
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PPL-N und PPL ICAO sind 2 grundsätzlich völlig verschiedene Lizenzen. Wie der Name sagt: ICAO gilt grundsätzlich in allen Ländern dieser Welt, die der ICAO irgendwann beigetreten sind.
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nun, CVFR ist vor allem zeitlich sehr aufwendig: Theorieunterricht (30h!!!) an einer Schule, Theorieprüfung bei der BezReg, 10h (!!) praktische Ausbildung + Prüfung; wenn man das irgendwie innerhalb einer Woche erledigen könnte, ok, aber so...
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er schreibt: "besitze leider nur den nationalen PPL inkl. 2to-Klassenberechtigung und möchte nun durch Europa reisen", also hat er ein PPL-N! ICAO Lizenzen werden seit Jahren nicht mehr ausgestellt.... es gibt entweder PPL-N oder JAR-FCL.
Benötigt wird CVFR gemäß § 82 Abs. 3 und 4 LuftPersV. Da steht 10 Flugstunden, Anzahl Theoriestunden lese ich dort nicht, nur ein entsprechende Prüfung.
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Da hab ich mich verlesen. Ich dachte es ginge um eine ICAO-PPL nach JAR Konvertierung.
Warum werden die nicht mehr ausgestellt. Zuätzlich zu meiner JAR Lizenz hab ich noch einen deutschen ICAO-PPL mit Austellungsdatum 28.02.2011.
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Hallo Frank, ich behaupte mal, mit einer individuellen Ausbildung kann man das in einer Woche schaffen. Und nebenher noch eine Menge lernen. Ich habe die Erfahrung, dass man mit einer CVFR-Ausbildung eine Menge Feinschliff beibringen kann. Wenn Du also Interesse hast, melde Dich (ich wollte das eigentlich als persönliche Nachricht schicken, aber leider ging das nicht direkt). Grüße, Peter Luthaus
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Markus... die ICAO Lizenzen sind nur die nicht JAR Lizenzen, z.B. Segelflug, vielleicht zusätzlich mit TMG. PPL-N ist rein National, also nicht JAR und nicht ICAO Konform.
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Hab ich verstanden. Ich hab nur nicht mehr an den PPL-N gedacht
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Wir haben zu dritt 1998 die CVFR-Ausbildung innerhalb einer Woche durchgezogen, incl. der 10 oder 11 Stunden Radiale verbiegen....
Über Ostern haben wir dann nochmals konsequent die Theorie durchgepaukt und sind am Dienstag nach Ostern zur Prüfung marschiert; alle haben bestanden.
Eine Woche später haben wir den Prüfungsflug absolviert; alles easy...
Für den normalen PPL-er ist CVFR eine Bereicherung, keine Frage....
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Steht da nicht, "...PPL-N bis 2 to...."? Soweit ich informiert bin, ist der deutsche PPL-N auf maximal 750 kg beschränkt. Das lässt vermuten, es handelt sich um eine ICAO Lizenz. In Deutschland ausgestellte ICAO Lizenzen gibt es sehr wohl noch, mit Gültigkeiten bis 2014 und vom PPL bis zum ATPL.
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kein wunder, daß radial 180 von wld jetzt nach N zeigt....
leider haben wir uns irgendwie verfehlt....soll ich die seite aus dem flugbuch scannen???
hatte es nämlich dabei...
mfg
ingo fuhrmeister
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TJA!!! Hatte ich nicht bezweifelt, das man Sie aus Bayrisch-Guantanamo rausläßt ?? War Ihr Stand am Ende gar ein fake ? Und unter dem Tisch hockte der BND :-))))?? Dacht ichs mir doch....:-)))
Aber das mit dem scannen ist ne gute Idee....fürs Memoirenschreiben...Danke schon mal im Voraus....
Grüße aus FREIFRANKEN !!!!
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Zur CVFR Ausbildung - habe das auch als ganz positiv in Erinnerung. Fünft Stunden kann man ja im Simulator erledigen und der Ausbilder hat die Zeit dafür genutzt, auch ein paar mutmaßlich lebensrettende -was-wenn-ich-in-IMC-bin- Regeln einzubläuen. Das empfand ich als hilfreich und nicht als Verschwendung.
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PPL-N kann gemäß § 3b LuftPersV auf 2000 kg erweitert werden, es bleibt aber National, d.h. PPL-N.
Klar bereits ausgestellt ICAO Scheine sind noch gültig, werden aber nicht mehr neu ausgestellt... es gibt nur PPL-N oder PPL-A gemäß JAR-FCL.
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Auf einer Fortbildung am letzten Wochenende (BWLV)wurde mitgeteilt, dass jetzt festgestellt wurde, im PPL vor JAR war bereits der Part "Funknavigation" enthalten ! Ergo kann das Upgrade mittels eines Checkfluges in Funknavigation - ohne Theorie- erfolgen.......CVFR-Lehrganng überflüssig. Quelle A.Mertz BWLV
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Interessant....ich hätte da einen Kandidaten..
Gibts einen link ??
Danke....
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verstehe ich richtig: CVFR überflüssig für Inhaber des alten (ICAO)-PPL? In meinem Fall (neuer, nationaler PPL inkl. 2-to-Klassenberechtigung, nicht ICAO-konform, nicht nach JAR-FCL) weiterhin notwendig?
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falsch! klar, Funknavigation gab's schon, aber nicht in den nötigen Umfang, sonst hätte es schon damals kein § 82 LuftPersV gegeben (CVFR Ausbildung).
Leute, Weiterbildung ist IMMER ein gute Sache! mach doch den CVFR und gut ist's!
Außerdem steht ganz klar:
§ 82
Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge
(1) Inhaber von Erlaubnissen
für Privatflugzeugführer und Privathubschrauberführer
und Segelflugzeugführer mit der Klassenberechtigung für
Reisemotorsegler, die nicht nach den Bestimmungen über die
Lizenzierung von Piloten von Flugzeugen (JAR-FCL 1 deutsch) oder
Hubschraubern (JAR-FCL 2 deutsch) ausgestellt worden sind,
bedürfen zur Durchführung von Flügen nach
Sichtflugregeln in bestimmten Teilen des kontrollierten Luftraumes der
Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge,
sofern sie nicht im Besitz einer Instrumentenflugberechtigung sind.
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