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23. April 2012: Von Andreas Ni an Jo Schaefer
PPL-N und PPL ICAO sind 2 grundsätzlich völlig verschiedene Lizenzen. Wie der Name sagt: ICAO gilt grundsätzlich in allen Ländern dieser Welt, die der ICAO irgendwann beigetreten sind.
23. April 2012: Von Jo Schaefer an Andreas Ni
er schreibt: "besitze leider nur den nationalen PPL inkl. 2to-Klassenberechtigung und möchte nun durch Europa reisen", also hat er ein PPL-N! ICAO Lizenzen werden seit Jahren nicht mehr ausgestellt.... es gibt entweder PPL-N oder JAR-FCL.

Benötigt wird CVFR gemäß § 82 Abs. 3 und 4 LuftPersV. Da steht 10 Flugstunden, Anzahl Theoriestunden lese ich dort nicht, nur ein entsprechende Prüfung.


23. April 2012: Von  an Jo Schaefer

Da hab ich mich verlesen. Ich dachte es ginge um eine ICAO-PPL nach JAR Konvertierung.

Warum werden die nicht mehr ausgestellt. Zuätzlich zu meiner JAR Lizenz hab ich noch einen deutschen ICAO-PPL mit Austellungsdatum 28.02.2011.

23. April 2012: Von Jo Schaefer an 
Markus... die ICAO Lizenzen sind nur die nicht JAR Lizenzen, z.B. Segelflug, vielleicht zusätzlich mit TMG. PPL-N ist rein National, also nicht JAR und nicht ICAO Konform.

23. April 2012: Von  an Jo Schaefer
Hab ich verstanden. Ich hab nur nicht mehr an den PPL-N gedacht
24. April 2012: Von Andreas Ni an Jo Schaefer
Steht da nicht, "...PPL-N bis 2 to...."? Soweit ich informiert bin, ist der deutsche PPL-N auf maximal 750 kg beschränkt. Das lässt vermuten, es handelt sich um eine ICAO Lizenz.
In Deutschland ausgestellte ICAO Lizenzen gibt es sehr wohl noch, mit Gültigkeiten bis 2014 und vom PPL bis zum ATPL.
24. April 2012: Von Jo Schaefer an Andreas Ni
PPL-N kann gemäß § 3b LuftPersV auf 2000 kg erweitert werden, es bleibt aber National, d.h. PPL-N.

Klar bereits ausgestellt ICAO Scheine sind noch gültig, werden aber nicht mehr neu ausgestellt... es gibt nur PPL-N oder PPL-A gemäß JAR-FCL.



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