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23. April 2012: Von Jo Schaefer an frank ernst
Und warum so kompliziert? Mach' doch den CVFR. In Spanien darfst du mit den PPL-N überhaupt nicht fliegen und das bedeutet, ein komplette Ausbildung!

23. April 2012: Von  an Jo Schaefer
CVFR braucht doch kein Mensch. Das ist ein so unnötige Berechtigung.
23. April 2012: Von Andreas Ni an Jo Schaefer
PPL-N und PPL ICAO sind 2 grundsätzlich völlig verschiedene Lizenzen. Wie der Name sagt: ICAO gilt grundsätzlich in allen Ländern dieser Welt, die der ICAO irgendwann beigetreten sind.
23. April 2012: Von frank ernst an Jo Schaefer
nun, CVFR ist vor allem zeitlich sehr aufwendig: Theorieunterricht (30h!!!) an einer Schule, Theorieprüfung bei der BezReg, 10h (!!) praktische Ausbildung + Prüfung; wenn man das irgendwie innerhalb einer Woche erledigen könnte, ok, aber so...


23. April 2012: Von Jo Schaefer an Andreas Ni
er schreibt: "besitze leider nur den nationalen PPL inkl. 2to-Klassenberechtigung und möchte nun durch Europa reisen", also hat er ein PPL-N! ICAO Lizenzen werden seit Jahren nicht mehr ausgestellt.... es gibt entweder PPL-N oder JAR-FCL.

Benötigt wird CVFR gemäß § 82 Abs. 3 und 4 LuftPersV. Da steht 10 Flugstunden, Anzahl Theoriestunden lese ich dort nicht, nur ein entsprechende Prüfung.


23. April 2012: Von  an Jo Schaefer

Da hab ich mich verlesen. Ich dachte es ginge um eine ICAO-PPL nach JAR Konvertierung.

Warum werden die nicht mehr ausgestellt. Zuätzlich zu meiner JAR Lizenz hab ich noch einen deutschen ICAO-PPL mit Austellungsdatum 28.02.2011.

23. April 2012: Von Peter Luthaus an frank ernst
Hallo Frank,
ich behaupte mal, mit einer individuellen Ausbildung kann man das in einer Woche schaffen. Und nebenher noch eine Menge lernen. Ich habe die Erfahrung, dass man mit einer CVFR-Ausbildung eine Menge Feinschliff beibringen kann.
Wenn Du also Interesse hast, melde Dich (ich wollte das eigentlich als persönliche Nachricht schicken, aber leider ging das nicht direkt).
Grüße,
Peter Luthaus
23. April 2012: Von Jo Schaefer an 
Markus... die ICAO Lizenzen sind nur die nicht JAR Lizenzen, z.B. Segelflug, vielleicht zusätzlich mit TMG. PPL-N ist rein National, also nicht JAR und nicht ICAO Konform.

23. April 2012: Von  an Jo Schaefer
Hab ich verstanden. Ich hab nur nicht mehr an den PPL-N gedacht
24. April 2012: Von Reinhard Thormeyer an Peter Luthaus
Wir haben zu dritt 1998 die CVFR-Ausbildung innerhalb einer Woche durchgezogen, incl. der 10 oder 11 Stunden Radiale verbiegen....

Über Ostern haben wir dann nochmals konsequent die Theorie durchgepaukt und sind am Dienstag nach Ostern zur Prüfung marschiert; alle haben bestanden.

Eine Woche später haben wir den Prüfungsflug absolviert; alles easy...

Für den normalen PPL-er ist CVFR eine Bereicherung, keine Frage....
24. April 2012: Von Andreas Ni an Jo Schaefer
Steht da nicht, "...PPL-N bis 2 to...."? Soweit ich informiert bin, ist der deutsche PPL-N auf maximal 750 kg beschränkt. Das lässt vermuten, es handelt sich um eine ICAO Lizenz.
In Deutschland ausgestellte ICAO Lizenzen gibt es sehr wohl noch, mit Gültigkeiten bis 2014 und vom PPL bis zum ATPL.
24. April 2012: Von  an Reinhard Thormeyer

kein wunder, daß radial 180 von wld jetzt nach N zeigt....

leider haben wir uns irgendwie verfehlt....soll ich die seite aus dem flugbuch scannen???

hatte es nämlich dabei...

mfg

ingo fuhrmeister

24. April 2012: Von Reinhard Thormeyer an 
TJA!!! Hatte ich nicht bezweifelt, das man Sie aus Bayrisch-Guantanamo rausläßt ?? War Ihr Stand am Ende gar ein fake ? Und unter dem Tisch hockte der BND :-))))?? Dacht ichs mir doch....:-)))

Aber das mit dem scannen ist ne gute Idee....fürs Memoirenschreiben...Danke schon mal im Voraus....

Grüße aus FREIFRANKEN !!!!
24. April 2012: Von Lutz D. an Reinhard Thormeyer
Zur CVFR Ausbildung - habe das auch als ganz positiv in Erinnerung. Fünft Stunden kann man ja im Simulator erledigen und der Ausbilder hat die Zeit dafür genutzt, auch ein paar mutmaßlich lebensrettende -was-wenn-ich-in-IMC-bin- Regeln einzubläuen. Das empfand ich als hilfreich und nicht als Verschwendung.
24. April 2012: Von Jo Schaefer an Andreas Ni
PPL-N kann gemäß § 3b LuftPersV auf 2000 kg erweitert werden, es bleibt aber National, d.h. PPL-N.

Klar bereits ausgestellt ICAO Scheine sind noch gültig, werden aber nicht mehr neu ausgestellt... es gibt nur PPL-N oder PPL-A gemäß JAR-FCL.



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