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36 Beiträge Seite 1 von 2

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Flugzeugkauf | Berufliche Flugzeugnutzung und das Fianzamt  
15. Februar 2011: Von B. Quax F. 
Viele von euch nutzen das eigene Flugzeug auch zu Geschäftlichen zwecken. Diesen müssen nicht zwangsläufig was mit der Luftfahrt zu tun haben. Also quasi als Dienstwagen Ersatz für Geschäftstermine. Wie setzt ihr die Berufliche Nutzung eurer Flugzeuge beim Finanzamt um?

Wie ist eure Konstellation? Ist das Flugzeug in einer eigenen Firma und wir quasi intern verchartert?

Was erkennt das Finanzamt an oder was hat es nicht anerkannt?
15. Februar 2011: Von Hubert Eckl an B. Quax F.
hi,
hatte das vor Jahren geltend gemacht. Wenn nicht unmittelbar luftfahrtaffine Tätigkeit wird VFR nicht anerkannt. Sichtflug erlaubt "keine Termintreue und es ist regelmäßig von Freizeittätigkeit auszugehen.".. das war 1994..habs nicht mehr versucht seither.
15. Februar 2011: Von joy ride an B. Quax F.
wenn flugzeugnutzung genauso ein kuhhandel ist wie berufsausbildungskosten (CPL) oder spritsteuer(befreiung) dann werden forenerfahrungen nicht in direkter weise, also rein objektiv faktenbasiert wie z b gesetzes-referenziert, helfen. nur der kampf und die mittel können ähnlichkeiten aufweisen - wobei es regionale unterschiede geben mag.

"kuhhandel" beim finanzamt heisst: angemessenheit, lust und laune der sachbearbeiter, und nicht zuletzt - rechtsweg.

wem diese 3 verhandlungstaktiken bewusst sind, der sollte frohen mutes in den kampf ziehen ... die sieger werden sich freuen.

eklatante erfahrung: in finanziell schlechten zeiten wird das heimische finanzamt (15% beteiligung an der einkommenssteuer, 100% am gewerbebetrieb) härter in die verhandlungen gehn (auch wenn z b in münchen ein neuer tunnel fällig wird) als in generellen aufschwung-zeiten.
also unbedingt auch auf gutes timing achten (beim erstantrag vor allem).
;-)

viel glück,
udo
16. Februar 2011: Von Peter Schneider an B. Quax F.
"auch zu Geschäftlichen zwecken"

genau. Es herscht das Grundprinzip der freien Wahl des Transportmittels. Auch wenn ich mit dem Rasenmäherfallschirm oder meinem Freizeitflieger zu einer Fortbildungs- oder Geschäftsreise aufbreche, VFR oder nicht ist wurscht, dann kann das geltend gemacht werden, incl. Landegebühren, Parken, Händling, Kartenmaterial und Taxifahrt zum Airport. Wird und muß unter Vorlage der Belege akzeptiert werden. Wichtig dabei ist, daß der Kostenrahmen dabei nicht über die 1. Klasse Bundesbahn hinaus geht. Aufregung entstünde vielleicht, wenn man einen L39-Flug von Stuttgart nach Hamburg absetzen möchte, auf dem gleich mal 700 Liter Kerosin verheizt werden...
16. Februar 2011: Von Jochen Keltsch an B. Quax F.
Meine Erfahrungen nach 35 Jahren mit Flugzeugen im Betriebsvermögen:
Hier wittert das Finanzamt grundsätzlich "Privatnutzung" und Privatinteresse. Bei gründlicher Dokumentation der Geschäftsflüge (Zeitvorteil!) und Begründung kann das Flugzeug, mindestens IFR-ausgestattet, in der Firma gehalten werden, Angemessenheit und überwiegend betriebliche Nutzung (über 50%) vorausgesetzt. Private Flüge müssen versteuert werden! In den letzten Jahren werden die Anforderungen immer umfangreicher. Möglicherweise ist es günstiger den Flieger privat zu kaufen und die Geschäftsflüge der Firma zu berechnen. Vorsicht, wenn zu viel Flüge der eigenen Firma berechnet werden, will das Finanzamt das Flugzeug und die Einnahmen daraus im Firmenvermögen sehen, weil dann wieder gewerbliche Vermietung unterstellt wird.
Alles läuft nach dem üblichen Motto: Einnahmen sind zu versteuern, Ausgaben Privatsache!
16. Februar 2011: Von  an B. Quax F.
Hallo,

die Regeln sind eigentlich ganz einfach: Hinter jeder Sache, an der Sie das Fiamt beteiligen möchten, muß eine Gewinnerzielungsabsicht stehen. Das man auch mal Verluste
macht, ist kein Thema - aber eben nicht dauerhaft.
Generell 2 Wege:
Sie gründen eine Firma mit dem Geschäftsziel Vercharterung von Flugzeugen und packen das Flugzeug als Einlage rein.
Die Flüge werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Also Ihrem Geschäft, wenn Sie geschäftlich für Ihre Firma geflogen sind, Privat, wenn Sie am WE nach Juist zum Baden geflogen sind. Werkstattflüge, Checks etc verbleiben kostenmäßig in der Charterfirma. Wenn Sie Ihrer Firma einen Flugstundensatz von z.B. €600,- in Rechnung stellen, müssen Sie diesen natürlich auch bei sich privat geltend machen. Die
Höhe des Stundensatzes richtet sich nicht nach irgendwelchen Kriterien der Bahn (1.Klasse etc) oder anderen Fortbewegungsmitteln, hat auch nichts mit VFR oder IFR zu tun, alles Humbug!! Am Jahresende muß Ihre Vercharterungsfirma mind. €1,- Gewinn machen.
Der 2. Weg: Sie haben eine Firma (z.B. GmbH), dann erweitern Sie notariell beglaubigt im GV Ihren Geschäftszweck um den Punkt "Vercharterung von Flugzeugen" und gehen wie unter 1 beschrieben vor. Ist ein bißchen komplizierter in der Buchführung und -darlegung, geht aber auch.

Eines ist klar: Eine Buchprüfung steht Ihnen ins Haus, denn wo Flugzeug ist, sind die Neider nicht weit weg;
aber das ist das gute Recht des Fiamts.

vG###-MYBR-###
JK###-MYBR-###
18. Februar 2011: Von B. Quax F. an 
Erst einmal Vielen Dank. Grundsätzlich kommen wir der Sache näher. Auf die Idee das Flugzeug in einer seperaten Firma zu halten und es an die andere Firma für Geschäftsreisen zu verchartern bin ich auch gekommen. (den Geschäftszweck könnte man ja noch durch "Fotoflüg" ect. erweitern) Genau so wie der Vorschlag gemacht wurde. Setzt das jemand in der Praxis um?

Gewinnerziehlungsabsicht ist richtig, da sollte es dann einen Businessplan gegben wie man denkt in einem mittelfristigen Zeitraum Gewinne erziehlen zu wollen. Hier könnte man das ganze ja noch weiter spinnen (dritte Person, gibt den Geschäftsbetrieb nach drei Jahrne mit Verlust auf, setzt das noch Steuerlich ab und dann macht es jemand anders). Hier kommen wir natürlich schon in das Thema Gestaltungsmißbrauch, sollte aber nicht das ziel der Diskkussion sein!

Die Wahl des Transportmittels sollte so auch stimmen. Wenn ich mit meinem PKW zu einem Termin fahre sind locker 1,20 pro Kilometer weg. Wenn ich ein Flugzeug charter bin ich schneller und kann ggf. Übernachtung, Parkhaus usw. sparen und natürlich Zeit. (abgeshen davon fliegen die Vorstände von jeder Dax AG mit dem Learjet durch die Welt obwohl Linie bestimmt günstiger wäre, ist halte ne Betriebliche Entscheidung!). Setzt einer von Euch Charterkosten für ein Flugzeug gewerblich um? Was verlangt das Fianzamt und wie wird es geprüft?
18. Februar 2011: Von  an B. Quax F.
Bei der Gewinnerzielungsabsucht immer beachten, dass das meiste Geld oder überhaupt erst Geld beim Verkauf (nach Abschreibung) des Flugzeuges verdient wird. Auch wenn man auf 21 Jahre abschreiben muss. Und immer an die Rücklagen denken...
18. Februar 2011: Von B. Quax F. an 
Guter Hinweiss! Danke
18. Februar 2011: Von  an B. Quax F.
Bitte nicht immer so kleinteilig denken! Ob €1,20 oder 1.Klasse DB - uninteressant!! Glauben Sie (oder irgendeiner in diesem Forum), dass irgendein Vorstand eines DAX-notierten Unternehmens sich vom Fiamt vorschreiben läßt, ob er mit Bahn, Limo mit Fahrer oder per Business-Jet fahren/fliegen darf? Ganz im Gegenteil, er fliegt per BJ und läßt den Fahrer zur Destination kommen, um vom Airport zum Meetingpoint nicht mit dem Taxi fahren zu müssen. (letzter Satz ist nicht ganz ernst gemeint, aber schon mal vorgekommen).
Auf die Frage warum ich nicht mit der Bahn fahre, habe ich nur auf meine DB-Phobie hingewiesen; damit wars Thema durch. Also gesetzestreu bleiben, aber in größeren Dimensionen denken.

vG

JK
18. Februar 2011: Von Stefan Kondorffer an 
Da kann ich nur zustimmen. War eine zeitlang meines Berufslebens mit ministrablen Mitgliedern unserer und anderer Exekutiven unterwegs - ein Advance-Team inkl. Fahrer ist nicht ungewöhnlich. Der Präsident eines der weltweit grössten Sportverbände reist ebenfalls ausschliesslich mit Fahrer-advance. Gut, mag sein, dass in diesem Fall die steuerlichen Bedingungen in der Schweiz andere sind - aber es kommt in der Tat ausschliesslich auf die betriebliche Notwendigkeit an. Die meisten Flugzeuge in der Steuererklärung scheitern an Liebhaberei...
18. Februar 2011: Von  an 
>Auf die Frage warum ich nicht mit der Bahn fahre, habe ich nur auf meine DB-Phobie hingewiesen

Es gilt der bewährte Lebensgrundsatz: Lieber Gott, mach, dass mir die Ausreden nicht ausgehen.
18. Februar 2011: Von Klaus Dreyer an Stefan Kondorffer
Hallo zusammen,

warum so kompliziert? Dazu braucht man nicht zwei Firmen. Dazu braucht man auch keine Gewinnerzielungsabsicht. Das Flugzeug muss auch nicht im Rahmen der Firma betrieben werden oder im Firmenvermögen stecken.

Das Flugzeug gehört mir. Und wenn ich damit zum Spaß fliege, dann tue ich das. Und wenn ich damit für meine Firma fliege, dann tue ich das auch. Und mache dann hinterher eine Reisekostenabrechnung mit meiner Firma. Meine Firma bezahlt mir die Reisespesen und das war’s. Für die Firma sind das Aufwendungen. Für mich kommt kein Gewinn dabei rum, weil ich der Firma nur genau das in Rechnung stelle, was mich der Spaß auch gekostet hat. Erfordert natürlich eine genaue Aufstellung der tatsächlichen Kosten inklusive Anschaffung, Abschreibung, Rücklagen, Betriebskosten etc.

Als ich noch unselbständig beschäftigt war, habe ich das genau so gemacht. Mein Arbeitgeber hat dabei mitgespielt. Warum sollte das jetzt anders sein, nachdem ich in meiner eigenen Firma beschäftigt bin? Die Frage, mit welchen Verkehrsmitteln die Firma ihre Mitarbeiter auf Dienstreisen schicken möchte, ist eine rein betriebliche Entscheidung. Da hat das Finanzamt keinerlei Mitspracherecht.

Liebe Grüße
19. Februar 2011: Von joy ride an Klaus Dreyer
dem finanzamt (oder zollbehörde) das mitspracherecht bei steuern abzuerkennen ist ein frommer wunsch - siehe EuGH zum thema mineralölsteur (z b PuF ausgabe 3/2010).
unternehmerische entscheidungen sollten relativ unabhängig davon getroffen werden, und immer einfach "angemessen" sein solang man mit abzuführenden steuern ebenfalls wirtschaften muss.
nur weil es bei ihnen gerade zufällig als angemessen anerkannt wurde, heisst nicht dass jedermann 1,20 oder 2 oder 3 , ... euro pro km als gottgegeben annehmen kann.
genauso wie die angemessenheit nicht aus dem businesscase der einen reise entsteht (schönes beispiel eines politiker-treffens, das natürlich keinen finanziellen gewinn bilanzieren darf).
denn leider, und das ist das thema, sind finanzbeamte, wie der rest der welt in D, der luftfahrt gegenüber nicht neutral gestellt, und die frage ist wie kann man sie in grenzwertigen fällen "überreden"
19. Februar 2011: Von Markus Jolas an 
Da empfehle ich eine Abwandlung Ihrer Lösung 1: Gründung einer Gesellschaft im europäischen Ausland, welches den humbug einer Betriebsprüfung etc. nicht kennt. Dann wirds auch schwierig - immer normalen Umgang voraus gesetzt - mit Kontrollmitteilungen etc. zur Befriedigung von persönlichen Neidgefühlen des Betriebsprüfers....
19. Februar 2011: Von Max Sutter an Markus Jolas
Am besten eine AG über 100'000 Franken in der Schweiz.

1) AG tönt immer gut in Deutschland und seriöser, als es eine in der Schweiz zu sein braucht ;-)

2) Ab 100K CHF geht es mit lauter Inhaberaktien. Kein Schwein ... (also gut für die, welche noch andere Ziele haben mit ihrer Firma in der Schweiz) ;-)

3) Eine Einschränkung gibt es in der Art der Geschäftsflugzeuge. Trikes, Paramotors und ähnliches Gefleucht können in der Schweiz nicht zugelassen werden, dafür ist Sterbehilfe halt sonst etwas großzügiger geregelt als in Deutschland. Inzwischen sind entgegen anderslautender Erinnerung die Dreiachser UL's auch berg-, salon- bzw. BAZL-fähig.
19. Februar 2011: Von  an Klaus Dreyer
>warum so kompliziert? Dazu braucht man nicht zwei Firmen. Dazu braucht man auch keine Gewinnerzielungsabsicht. Das Flugzeug muss auch nicht im Rahmen der Firma betrieben werden oder im Firmenvermögen stecken. <

So kompliziert zum Beispiel, weil man Vorsteuer abziehen möchte. Bei Ihrem Modell ist das Flugzeug 19 Prozent teurer als bei dem anderen - beim Kauf angefangen, bei Wartung, Sprit und allem anderen weiter gemacht.
20. Februar 2011: Von Klaus Dreyer an 
Hallo Frau Behrle,

ja, Sie haben vollkommen Recht. Mein Modell ist teurer. Dafür aber einfacher. Wovon reden wir hier denn? Sicher werden das nicht 1000 Stunden jährlich sein, die wir für unsere Firma fliegen (wenn es denn keine airline ist), sondern eher 50 – 100 Stunden im Jahr. Also machen die 19% mehr vielleicht ca. 2.000 – 4.000 € im Jahr aus. Wollen Sie dafür ein zweite Firma gründen, um das einzusparen?

Und wenn man nicht nur in Deutschland unterwegs ist, dann sind das ganz schnell ein halbes Dutzend verschiedener Mehrwertsteuersätze. Dann wird die Buchhaltung richtig schön kompliziert. Ich wüsste gar nicht, wie ich das richtig zu machen hätte, Sie vielleicht? Ich glaube, mein Buchhaltungsprogramm kann das auch gar nicht. Das hatte schon Schwierigkeiten, als sich der Satz von 17 auf 19% änderte. Dann muss ich mir also ein anderes Buchhaltungsprogramm kaufen und den Umgang damit neu erlernen. Einen Buchhalter einzustellen, kann ich mir leider nicht leisten. Wenn ich das richtig sehe, dann bezieht man die Ware bei „innergemeinschaftlichem Erwerb“ ohne Umsatzsteuer, muss dann fiktiv 19% Einfuhrumsatzsteuer dazu buchen, um dann wiederum 19% Vorsteuer dagegen zu buchen. So etwa geht das jedenfalls mit den Rechnungen von Google aus Irland. Geht’s noch?

Wollen Sie dem Tankwagenfahrer in Edinburgh erklären, dass Sie den Kraftstoff ohne Steuer erhalten müssen, weil es sich um innergemeinschaftlichen Erwerb handele?

Und wie ist es mit Bezug von Waren von außerhalb der EU? Ersatzteile aus Amerika? Und das Flugzeug selbst? In Florida gekauft, keine sales tax bezahlt, weil in Florida nicht betrieben, Einfuhr in die EU über Dänemark zu einem Steuersatz von 0%?

Ok, das kann man sicher alles lernen. Aber könnte ich nicht in der Zeit, die ich dazu bräuchte, das zu lernen, lieber die 4.000 € verdienen – indem ich das tue, was ich schon kann, und nicht erst lernen muss?

Und letztlich sind wir doch nicht diejenigen, die von den kleinen grauen Männchen deren Methode des Erbsenzählens erlernen wollen/müssen. Das wollen wir doch gar nicht. Wir wollen leben und fliegen.

Liebe Grüße
20. Februar 2011: Von  an Klaus Dreyer
Hallo Herr Dreyer,

ob eine Gebraucht-Cirrus 250000 oder 300000 Euro kostet, ist für mich schon eine Firmengründung wert. Und wenn von den 4000 Euro im Jahr 2000 dafür drauf gehen, denjenigen zu bezahlen, der weiß, wie das alles geht, dann ist das Fliegen immer noch 20 Euro die Stunde, also 5 bis 10 Prozent billiger. Im Übrigen glaube ich, dass es auch andere steuerrechtliche Bedenken gegen das von Ihnen vorgeschlagene VOrgehen gibt - aber da bin ich nicht sicher.
20. Februar 2011: Von Sönke Springer an Klaus Dreyer
"Mein Modell ist teurer"
Und das ist noch nicht mal gesagt.
Allein die Kosten für die jährliche Bilanz und der nicht ganz unbedeutende Fakt, dass das Flugzeug in das Anlagevermögen der Firma wechselt, lassen das Projekt ziemlich "unpraktisch" wirken.
- Laufende Kosten, Anmeldung der Firma, ändern der Papiere, Zeit für den Selfmade-Buchhalter nicht berücksichtigt.
Wäre auch mal interessant zu erfahren, ob das LBA sich an der Sache in gewohnt produktiver und praktischer Sichtweise einschaltet (immerhin geht’s ja praktisch um die eine Vercharterung eines Flugzeuges) oder ob man "nur" das Finanzamt am Hals hätte.

Gruß
21. Februar 2011: Von  an Sönke Springer
Mit sowas wäre ich vorsichtig. Frau Behrle hat nicht ganz unrecht, wenn Sie sagt, das eine Firmengründung Sinn machen kann. Sie können für alles die Mwst. rausziehen. (Wartung, Hangar, Landegebühr, Anfluggebühr, Updatekosten GPS, Jeppy-IFR, usw). Alleine die Wartung der Maschine und der Hangar können bei einer CSR20 pro Jahr schnell mal 10.000 Euro brutto ausmachen, das sind rund 1600 Euro weniger an Kosten, die man dann "mehr" verfliegen kann. Das macht alles schon Sinn. Und eine MWST-Freie Einführung aus USA geht eh nicht mehr. Man muss eine Firma gründen, um die Mwst wieder zubekommen. Bei einer Cirrus sind das schnell mal 50.000 Euro. Davon kann man eine GmbH gründen und alle Kosten sind "gedeckelt". Schlau machen lohnt da schon. Ggf. die Firma in einem EU-Land gründen, die kein Problem mit der Rückerstattung von Mineralölsteuer haben, soferm der Flieger gewerblich genutzt wird. Sind schnell mal bei einer SR 20 und 100 Stunden pro Jahr rund 1900 Euro Mwst und ca 3-3500 Euro Mineralölsteuer.

Malta hat ggf. vor, ein EU-Outlaw-Register zu gründen für jetzige N-Maschinen. Siehe AOPA-Deustschland-Magazin englische Seite. Das würde dann das STC-Problem lösen.

GGF. kann "Joy-Ride" was dazu sagen....
21. Februar 2011: Von Sönke Springer an 
Guten Tag,
die Idee ist ja verlockend.
So wie ich die anfangs gestellte Frage von Herrn Fritsch lese, hat er bereits ein Flugzeug. Eine neue Cirrus scheint also erst mal nicht geplant zu sein.
Hier gibt es wohl keine schwarz-weiß Antwort, das hängt von den verkauften Stunden ab.
Eine Firma zu gründen, um die MwSt., genauer die Vorsteuer, zu sparen, halte ich zumindest für fragwürdig.
Wer sich ein Flugzeug für eine solche GmbH kauft, spart die Vorsteuer. Nur was ist, wenn er das Flugzeug privat fliegen möchte?
Dann müsste er sich das Flugzeug selbst in Rechnung stellen und zwar brutto. Das wäre für mich kein wirklicher Gewinn.
Wenn der Großteil der Flugstunden an eine Firma "verkauft" werden, mag es klappen. Wenn allerdings das Flugzeug hauptsächlich privat genutzt wird, wird das schnell zur Kostenfalle.
Von den Größenordnungen könnte ich mir gut vorstellen, dass die Kosten für die GmbH (Bilanzen, Buchungen, Notar, Zeit für Rechnungen usw.) die "Ersparnisse" bei JNP und ggf. Mineralölsteuerbefreiung übersteigen.
Ein Bekannter arbeitet beim Finanzamt, den werde ich heute Abend mal auf die Sache ansetzen.
Ich bin ehrlich gesagt, nicht überzeugt – heute Abend bin ich hoffentlich schlauer!
Gruß
21. Februar 2011: Von  an Sönke Springer
Sie schreiben "Größenordnungen könnte ich mir gut vorstellen, dass die Kosten für die GmbH (Bilanzen, Buchungen, Notar, Zeit für Rechnungen usw.) die "Ersparnisse" bei JNP und ggf. Mineralölsteuerbefreiung übersteigen.

Ich weiß nicht wie Sie buchen oder welchen Steuerberater Sie haben, ggf. ist er zu teuer. Ich habe dies schon länger mal so gemacht (nur ohne Mineralölsteuer) und hatte keine Probleme mit dem Finanzamt. Mir sind auch keine Kosten davon gelaufen. Man muss sich nur für jeden privaten Flug eine Rechnung schreiben oder einfach jährlich diese als Privatanteil buchen. Ist nicht wirklich viel Arbeit. Sie sparen wirklich Geld, eine Bilanz erstellen kosten ca. 2000 Euro pro Jahr, die 12 Mwst-Meldungen sind je 5 Minuten, das Rechnung schreiben pro Monat 30 Minuten. Alles andere Zahlungeingang und Ausgang immer per Lastschrift. Kein Problem. Und die Fliegerabschreibung ist auch interessant, auch wenn es 21 Jahre sind.
21. Februar 2011: Von Sönke Springer an 
Hallo Herr Ehrhardt,
wahrscheinlich habe ich die Kosten zu hoch angesetzt.

Kritisch sehe ich nach wie vor die Privatnutzung.
Wenn "ich" dafür eine Bruttorechnung der Selbstkosten bekomme, sehe ich immer noch keinen echten Gewinn. Als Privatperson fliegt man ja eh zu (Brutto-) Selbstkosten. Die Flugstunde wird ein wenig billiger, weil mehr geflogen wird aber wird es dadurch wirklich günstiger?
Abschreibungen machen ja auch nur dann Sinn, wenn sie einen Gewinn haben. Doch dann sind sie gewerblich unterwegs und nicht mehr privat.
Ich finde ihre praktischen Beiträge super, allerdings scheint mir das Ganze zur Abrechnung einiger Flugstunden zu aufwendig.

Ich bin aber gerne bereit, meine Meinung zu ändern.
Mal sehen, was das Finanzamt heute Abend sagt.

Gruß
21. Februar 2011: Von Frank Naumann an B. Quax F.
Hallo Björn,

ich bin als Angestellter unselbständig tätig und nutze das Flugzeug als Transportmittel gelegentlich, um Kongresse und berufliche Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Dazu chartere ich eine Maschine von einem der ortsansässigen Anbieter und setze deren Rechnung, Landegebühren, ATC-Gebühren etc. als Werbungskosten von der Steuer ab. Da mir die verwendeten Flugzeuge nicht gehören und die berufliche Veranlassung klar ersichtlich ist, wurde mir auch noch nie Liebhaberei oder Privatnutzung unterstellt. Der Verweis auf andere Transportmittel (Bahn 1. Kl. etc.) ist m.E. unzulässig, da über die Verhältnismäßigkeit von Werbungskosten nicht das FA, sondern allein der Steuerpflichtige zu befinden hat, jedenfalls solange er unterm Strich Gewinne mit seinem Beruf erzielt und Steuern zahlt.

Generell schaut das FA wohl umso genauer hin, je enger die wirtschaftliche Verflechtung des Flugzeugeigentümers und des Nutzers ist. Unter diesem Aspekt ist es bei geringen Flugstundenzahlen, sagen wir unter 100h/Jahr, vielleicht sogar sinnvoller, KEIN eigenes Flugzeug zu besitzen.

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