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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. Februar 2011: Von Frank Naumann an B. Quax F.
Hallo Björn,

ich bin als Angestellter unselbständig tätig und nutze das Flugzeug als Transportmittel gelegentlich, um Kongresse und berufliche Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen. Dazu chartere ich eine Maschine von einem der ortsansässigen Anbieter und setze deren Rechnung, Landegebühren, ATC-Gebühren etc. als Werbungskosten von der Steuer ab. Da mir die verwendeten Flugzeuge nicht gehören und die berufliche Veranlassung klar ersichtlich ist, wurde mir auch noch nie Liebhaberei oder Privatnutzung unterstellt. Der Verweis auf andere Transportmittel (Bahn 1. Kl. etc.) ist m.E. unzulässig, da über die Verhältnismäßigkeit von Werbungskosten nicht das FA, sondern allein der Steuerpflichtige zu befinden hat, jedenfalls solange er unterm Strich Gewinne mit seinem Beruf erzielt und Steuern zahlt.

Generell schaut das FA wohl umso genauer hin, je enger die wirtschaftliche Verflechtung des Flugzeugeigentümers und des Nutzers ist. Unter diesem Aspekt ist es bei geringen Flugstundenzahlen, sagen wir unter 100h/Jahr, vielleicht sogar sinnvoller, KEIN eigenes Flugzeug zu besitzen.
21. Februar 2011: Von Klaus Dreyer an Frank Naumann
Hallo Frau Behrle,

ja, wenn Sie natürlich sooo ein teures Flugzeug fliegen, dann mag sich das tatsächlich lohnen, den entsprechende Aufwand zu treiben. Meine alte Mooney fliegt mehr in der 50.000 € -Liga.

Steuerrechtliche Bedenken sollte es eigentlich nicht geben mit meinem Modell. Mein Steuerberater hat mir das nämlich so empfohlen – bin also auch nicht von allein darauf gekommen.

Mein Modell hat noch einen weiteren Vorteil: Nirgends in meiner Buchhaltung taucht das Reizwort „Flugzeug“ auf. Das wird einfach unter Reisekosten subsumiert.

@ Frank Neumann:

Ja, Sie haben vollkommen Recht. Als ich noch als Angestellter beschäftigt war, bin ich mal ein Jahr lang täglich zwischen meinem Arbeitsplatz (an einem Flugplatz) und meinem Wohnort (unmittelbar bei einem Flugplatz) hin und her geflogen. Das Flugzeug habe ich von meinem Arbeitgeber gechartert, der brauchte es über Nacht sowieso nicht. Und die Kosten hat das Finanzamt problemlos als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit anerkannt.

Liebe Grüße
21. Februar 2011: Von B. Quax F. an Frank Naumann
Nochmals vielen Dank für die rege Beteiligung. Die Ideen und Umsetzungen sind sehr gut. Ich besitze auch noch kein Flugzeug, ich befinde mich da noch in der Pfindungsphase. Wahrscheinlich wird es sinvoller sein vorerst zu chartern und dann seinen tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Absetzen lassen sich die Kosten nach dem was ich gelesen habe so und so.

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