Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

21. Februar 2011: Von Klaus Dreyer an Frank Naumann
Hallo Frau Behrle,

ja, wenn Sie natürlich sooo ein teures Flugzeug fliegen, dann mag sich das tatsächlich lohnen, den entsprechende Aufwand zu treiben. Meine alte Mooney fliegt mehr in der 50.000 € -Liga.

Steuerrechtliche Bedenken sollte es eigentlich nicht geben mit meinem Modell. Mein Steuerberater hat mir das nämlich so empfohlen – bin also auch nicht von allein darauf gekommen.

Mein Modell hat noch einen weiteren Vorteil: Nirgends in meiner Buchhaltung taucht das Reizwort „Flugzeug“ auf. Das wird einfach unter Reisekosten subsumiert.

@ Frank Neumann:

Ja, Sie haben vollkommen Recht. Als ich noch als Angestellter beschäftigt war, bin ich mal ein Jahr lang täglich zwischen meinem Arbeitsplatz (an einem Flugplatz) und meinem Wohnort (unmittelbar bei einem Flugplatz) hin und her geflogen. Das Flugzeug habe ich von meinem Arbeitgeber gechartert, der brauchte es über Nacht sowieso nicht. Und die Kosten hat das Finanzamt problemlos als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit anerkannt.

Liebe Grüße

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang