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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
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LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. Februar 2011: Von Jochen Keltsch an B. Quax F.
Meine Erfahrungen nach 35 Jahren mit Flugzeugen im Betriebsvermögen:
Hier wittert das Finanzamt grundsätzlich "Privatnutzung" und Privatinteresse. Bei gründlicher Dokumentation der Geschäftsflüge (Zeitvorteil!) und Begründung kann das Flugzeug, mindestens IFR-ausgestattet, in der Firma gehalten werden, Angemessenheit und überwiegend betriebliche Nutzung (über 50%) vorausgesetzt. Private Flüge müssen versteuert werden! In den letzten Jahren werden die Anforderungen immer umfangreicher. Möglicherweise ist es günstiger den Flieger privat zu kaufen und die Geschäftsflüge der Firma zu berechnen. Vorsicht, wenn zu viel Flüge der eigenen Firma berechnet werden, will das Finanzamt das Flugzeug und die Einnahmen daraus im Firmenvermögen sehen, weil dann wieder gewerbliche Vermietung unterstellt wird.
Alles läuft nach dem üblichen Motto: Einnahmen sind zu versteuern, Ausgaben Privatsache!

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